Boesor hat geschrieben:Spannender wird allerdings die Wahl Ramelows zum MP. mal sehen ob da alle SPDler und Grüne mitmachen.Tom07 hat geschrieben:Rot-Rot-Grüner Koalitionsvertrag in Erfurt steht.

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Boesor hat geschrieben:Spannender wird allerdings die Wahl Ramelows zum MP. mal sehen ob da alle SPDler und Grüne mitmachen.Tom07 hat geschrieben:Rot-Rot-Grüner Koalitionsvertrag in Erfurt steht.
Wieso kann man das Arbeitsrecht nicht so deklarieren?Wulgaru hat geschrieben:Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
Ist das dann die Begründung im Sinne das ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses eines von der Religionsgemeinschaft verliehenes Amt darstellt?
Ich bin kein Jurist, aber ich kapiere das offenbar nicht mal logisch hergeleitet, denn das Arbeitsrecht kann man ja im Grunde nicht einfach als "Regeln die nicht für alle gelten" deklarieren...es sei denn man fasst das eben so auf wenn ich das richtig verstehe....
Nun, wenn das mit den Ämtern so gemeint ist, dann kann ich dem Verfassungsgericht da aber eigentlich keinen Strick draus drehen. Es ist das Recht wie es besteht und da kann kein Gericht Politik machen und es ignorieren. Da muss schon der Gesetzgeber was tun. Zweit drittel hat er ja.Wigggenz hat geschrieben:Wieso kann man das Arbeitsrecht nicht so deklarieren?Wulgaru hat geschrieben:Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.
Ist das dann die Begründung im Sinne das ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses eines von der Religionsgemeinschaft verliehenes Amt darstellt?
Ich bin kein Jurist, aber ich kapiere das offenbar nicht mal logisch hergeleitet, denn das Arbeitsrecht kann man ja im Grunde nicht einfach als "Regeln die nicht für alle gelten" deklarieren...es sei denn man fasst das eben so auf wenn ich das richtig verstehe....
Ansonsten: ja, als "ihre Ämter" gehen offenbar auch Angestellte etwa in Krankenhäusern (lässt sich natürlich auch auf Kindergärten oder Schulen übertragen), die sich formal in kirchlicher Trägerschaft befinden, durch. Dass das materiell natürlich auch vom Steuerzahler getragen wird, scheint niemanden zu interessieren, geschweige denn dass diese Ämter nichts mit Religion und deren Ausübung (was ja die einzige Legitimation für das kirchliche Sonderrecht ist) zu tun haben.
Oh, ich habe ein "nicht" bei dir überlesen, sorry. Natürlich gilt das Arbeitsrecht für alle.Wulgaru hat geschrieben:Nun, wenn das mit den Ämtern so gemeint ist, dann kann ich dem Verfassungsgericht da aber eigentlich keinen Strick draus drehen. Es ist das Recht wie es besteht und da kann kein Gericht Politik machen und es ignorieren. Da muss schon der Gesetzgeber was tun. Zweit drittel hat er ja.
Was deinen Einwurf zum Arbeitsrecht angeht...ich fände es schon befremdlich wenn es nicht für alle gelten würde und als Begründung fände ich es sehr seltsam. Aber wenn es wie gesagt diesen 137er gibt ist das eben schon ne Begründung die man erstmal als geltend akzeptieren muss.
Die Judikative hat die Aufgabe Rechtsfortbildung zu betreiben, wo der Gesetzeswortlaut nicht hinreichend eindeutig ist.Wulgaru hat geschrieben:Für meine Begriffe, auch wenn ich natürlich nachvollziehen kann das das Verfassungsgericht hier nicht gerade progressiv entscheidet, ist das aber trotzdem nicht primär die Aufgabe der Judikative die sich hier ja offenbar im Rahmen des bisher so gesprochenen Rechts bewegt.