naja, der Richter kann diesen Ermessensspielraum allerdings nicht so nach Gutdünken ausreizen, dafür gibt es natürlich auch Regeln. Aus Lust und Laune einen habgierigen Doppelmörder zu fünf jahren verurteilen, dass geht nicht.Howdie hat geschrieben:Nahezu jedes Urteil das in Deutschland gesprochen wird liegt im Ermessensspielraum des jeweiligen Richters oder Gerichtshofes. Ein Mörder kann 5 Jahre, 10 Jahre, lebenslänglich oder lebenslange Sicherungsverwahrung bekommen. Ganz nach Ermessen des Richters. Keine Ahnung wo du deine Idee des "objektiven Urteils" her hast, aber mit Sicherheit nicht aus unserer Justiz.Worrelix hat geschrieben:Es geht hier nicht um "Gesetze machen", sondern um "sich an Gesetze halten" - und da haben "Argumente" wie "Ach, ist der aber sympathisch" nix verloren.
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gehen tut das schon, nur muss damit gerechnet werden, dass das urteil von der nächst höheren instanz kassiert wird.Boesor hat geschrieben:
naja, der Richter kann diesen Ermessensspielraum allerdings nicht so nach Gutdünken ausreizen, dafür gibt es natürlich auch Regeln. Aus Lust und Laune einen habgierigen Doppelmörder zu fünf jahren verurteilen, dass geht nicht.
Zuletzt geändert von johndoe1044785 am 09.06.2011 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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@Boesor: Natürlich geht das nicht, aber der Ermessensspielraum ist nunmal die Grundlage unserer Rechtssprechung. Ein geständiger und reuiger Täter wird sicher milder bestraft als ein ungeständiger... Aber Mord ist Mord. Trotzdem wird da vielleicht ein völlig anderes Strafmaß angewandt. Nur darum ging es mir.
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Man Worrelix... bist du Authist? Ist ja echt nicht böse gemeint, aber das der Post von Swirrt nicht ganz so ernst gemeint war, sollte doch wohl klar sein. Und wenn ich hier in meiner Behörde jemandem ein Bußgeld aufs Auge drücken müsste, würde ich bei einem reichen Snoob vermutlich ein höheres fordern als von einer ärmlichen Frau die das Gleiche Vergehen begangen hat.Worrelix hat geschrieben:Die Verhältnismäßigkeit wird aber nicht nach Sympathie oder Ästhetik ausgerichtet, sondern nach Tatumständen, Motiv, Schwere der Tat, Reue, ... - alles Punkte, die man objektiv beurteilen kann.mosh hat geschrieben:@Worrelix
Werf mal einen Blick auf den Grundsatz der Verhältnismässigkeit.
- Howdie
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Rein objektiv gesehen schon. Die Umstände wären danach erstmal egal. Das Ergebnis wäre das was zählt. Deswegen sage ich ja, dass objektive Urteile so nicht funktionieren.Boesor hat geschrieben:ja weil Mord eben nicht Mord ist.Howdie hat geschrieben: Aber Mord ist Mord. Trotzdem wird da vielleicht ein völlig anderes Strafmaß angewandt. Nur darum ging es mir.
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Welche Stadt muss man meiden um dieser Willkür zu entgehen?mosh hat geschrieben: Und wenn ich hier in meiner Behörde jemandem ein Bußgeld aufs Auge drücken müsste, würde ich bei einem reichen Snoob vermutlich ein höheres fordern als von einer ärmlichen Frau die das Gleiche Vergehen begangen hat.
Ich meine, ich fühle mich gefährdet dort benachteiligt zu werden :wink:
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Objektivität heisst doch nicht, dass nur der Erfolg bewertet wird.Howdie hat geschrieben:Rein objektiv gesehen schon. Die Umstände wären danach erstmal egal. Das Ergebnis wäre das was zählt. Deswegen sage ich ja, dass objektive Urteile so nicht funktionieren.Boesor hat geschrieben:ja weil Mord eben nicht Mord ist.Howdie hat geschrieben: Aber Mord ist Mord. Trotzdem wird da vielleicht ein völlig anderes Strafmaß angewandt. Nur darum ging es mir.

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Sowas nennt sich Tagessatz. Aber danke, deine äußerst unterschwellige Botschaft, wie reich du doch bist, ist angekommen.Boesor hat geschrieben:Welche Stadt muss man meiden um dieser Willkür zu entgehen?mosh hat geschrieben: Und wenn ich hier in meiner Behörde jemandem ein Bußgeld aufs Auge drücken müsste, würde ich bei einem reichen Snoob vermutlich ein höheres fordern als von einer ärmlichen Frau die das Gleiche Vergehen begangen hat.
Ich meine, ich fühle mich gefährdet dort benachteiligt zu werden :wink:
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ich glaube da legst du eine zu enge Vorstellung an die Objektivität an.Howdie hat geschrieben:Rein objektiv gesehen schon. Die Umstände wären danach erstmal egal. Das Ergebnis wäre das was zählt. Deswegen sage ich ja, dass objektive Urteile so nicht funktionieren.Boesor hat geschrieben:ja weil Mord eben nicht Mord ist.Howdie hat geschrieben: Aber Mord ist Mord. Trotzdem wird da vielleicht ein völlig anderes Strafmaß angewandt. Nur darum ging es mir.
man kann auch anhand weiterer nachvollziehbarer Tatbestände zu einer objektiven bewertung kommen die dann über das reine "Ergebnis" hinausgeht.
Der subjektive Teil des urteils, der natürlich nicht komplett zu eliminieren ist wird dadurch doch wesentlich verkleinert.
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Nein, falsch verstanden, nicht reich, aber ich gehe einem mitunter unbeliebtem beruf nach, daher...Dr. Hurgan hat geschrieben:Sowas nennt sich Tagessatz. Aber danke, deine äußerst unterschwellige Botschaft, wie reich du doch bist, ist angekommen.Boesor hat geschrieben:Welche Stadt muss man meiden um dieser Willkür zu entgehen?mosh hat geschrieben: Und wenn ich hier in meiner Behörde jemandem ein Bußgeld aufs Auge drücken müsste, würde ich bei einem reichen Snoob vermutlich ein höheres fordern als von einer ärmlichen Frau die das Gleiche Vergehen begangen hat.
Ich meine, ich fühle mich gefährdet dort benachteiligt zu werden :wink:
Tagessatz ist mir bekannt, hörte sich aber nicht so an als würde er davon sprechen.
Werden derart hohe Bußgelder, dass sie in tagessätzen gerechnet werden überhaupt von behörden verhängt?
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@Hanfred: Objektive Gesetze heißen für mich: StGb aufschlagen, nach Mord gucken, Strafe nachlesen, verknacken. Aber damit es eben nicht so ist gibt es ja den Ermessensspielraum und ich frage mich warum der nicht einfach akzeptiert wird und es gut ist, wenn der Richter einen Downloader nur verwarnt...
Ich weiß schon wie ihr das versteht, aber für mich klingt das nach einer Abkehr des bisherigen Systems.
Nebenbei: Ich habe mal vergessen mich nach einem Umzug ein Jahr lang umzumelden. Da sagte die nette Sachbearbeiterin: "Die Strafen liegen zwischen AugeZuDrücken und 500 Euro. Je nach Laune meiner Vorgesetzten!" Das will natürlich auch niemand, aber so sehen unsere Gesetze nunmal aus. Andererseits gibt es sicher Fälle, die im Gegensatz zu mir gute Gründe hatten sich nicht rechtzeitig umzumelden. Rein objektiv betrachtet ist das aber egal, denn so steht es im Gesetz. Also müsste auch jeder die gleiche Strafe zahlen. Ich musste übrigens nichts blechen.^^
Ich weiß schon wie ihr das versteht, aber für mich klingt das nach einer Abkehr des bisherigen Systems.
Nebenbei: Ich habe mal vergessen mich nach einem Umzug ein Jahr lang umzumelden. Da sagte die nette Sachbearbeiterin: "Die Strafen liegen zwischen AugeZuDrücken und 500 Euro. Je nach Laune meiner Vorgesetzten!" Das will natürlich auch niemand, aber so sehen unsere Gesetze nunmal aus. Andererseits gibt es sicher Fälle, die im Gegensatz zu mir gute Gründe hatten sich nicht rechtzeitig umzumelden. Rein objektiv betrachtet ist das aber egal, denn so steht es im Gesetz. Also müsste auch jeder die gleiche Strafe zahlen. Ich musste übrigens nichts blechen.^^
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Meines Wissens verteilen die in aller Regel pauschale Bussen und (einkommensabhängige) Tagessätze werden vom Richter verhängt, aber ich kann mich auch täuschen.Boesor hat geschrieben: Werden derart hohe Bußgelder, dass sie in tagessätzen gerechnet werden überhaupt von behörden verhängt?
Das ist, mit Verlaub, völliger Quatsch. Selbst in Österreich, wo kein richterlicher Ermessensspielraum existiert, läuft das nicht so ab. Du vergisst dabei die ganze Schuldkomponente.Howdie hat geschrieben:@Hanfred: Objektive Gesetze heißen für mich: StGb aufschlagen, nach Mord gucken, Strafe nachlesen, verknacken.
Zuletzt geändert von HanFred am 09.06.2011 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Boesor
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das glaube ich auch.HanFred hat geschrieben:Meines Wissens verteilen die in aller Regel pauschale Bussen und (einkommensabhängige) Tagessätze werden vom Richter verhängt, aber ich kann mich auch täuschen.Boesor hat geschrieben: Werden derart hohe Bußgelder, dass sie in tagessätzen gerechnet werden überhaupt von behörden verhängt?