Die Elternstasi - Danke, München!

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monotony
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Beitrag von monotony »

ThePlake0815 hat geschrieben:So du Vogel!!! Nachdem du dich nach dreimaligem Auffordern IMMER noch nicht informiert hast, hier eine Erklärung vom urheberrecht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Unter Gegenstand des Urheberrechts, 2 Zeile, 2. Wort... Falls du nicht total blind bist...

wie Dummdreisst kann man eigentlich sein?!?!?
hast du sie noch alle? ich musste dir eben erklären, dass eine urheberrechtsverletzung kein diebstahl ist, und du bezeichnest mich als dummdreisst? natürlich werden fotografien durch das urheberrecht geschützt, habe ich das jemals bestritten? ich kenne mich mit dem urheberrecht aus. und ich weiß, dass das vorgehen der fotografin legal ist. dennoch asozial.

urheberrechtsverletzung /= diebstahl

wenn man ein spiel aus dem netz lädt ist es auch nicht das gleiche als würde man das spiel im laden in die jacke stecken.
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

Alter, lbenutz den Link! Urheberrechtsverletzung ist geistiger diebstahl, wenn der Urheber KEIN Einverständniss gibt... und du kommst mit Filesharing von Copyright geschützten Produkten, was nichts damit zu tun hat!!!

Da du nicht lesen kannst, hier ein auszug:

Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten.

...

Recht auf Zugänglichmachung. Die Übertragung und bereits das Anbieten von Werken im Internet ist nur mit Zustimmung der Urheber zulässig. Dies gilt auch dann, wenn diese Werke nur an wenige Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (on Demand).

informiere dich über den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright...

Ach Scheiss drauf, keinen Bock mehr mich mit solchen kindern zu streiten, die nicht mal lesen können...
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monotony
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Beitrag von monotony »

ThePlake0815 hat geschrieben:Alter, lbenutz den Link! Urheberrechtsverletzung ist geistiger diebstahl, wenn der Urheber KEIN Einverständniss gibt... und du kommst mit Filesharing von Copyright geschützten Produkten, was nichts damit zu tun hat!!!

Da du nicht lesen kannst, hier ein auszug:

Dem Urheber wird das Recht der Verwertung seines Werkes zugebilligt: Dieses umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber darf die Rahmenbedingungen der Verwertung festlegen, hat somit das Recht auf die Erstveröffentlichung und auf die erste Inhaltsmitteilung. Zudem ist die Urheberrechtsbezeichnung geschützt. Der Urheber kann die Entstellung eines Werkes verbieten.

...

Recht auf Zugänglichmachung. Die Übertragung und bereits das Anbieten von Werken im Internet ist nur mit Zustimmung der Urheber zulässig. Dies gilt auch dann, wenn diese Werke nur an wenige Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (on Demand).

informiere dich über den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright...

Ach Scheiss drauf, keinen Bock mehr mich mit solchen kindern zu streiten, die nicht mal lesen können...
du hast nicht wirklich gelesen, was ich geschrieben habe, oder? gehe mal selber in den wiki eintrag, drücke strg+f und gebe dann "diebstahl" ein.

du interpretierst da was völlig falsch. es geht nicht um diebstahl, sondern wie oben genannt um die rechte am werk. vervielfältigung, etc. unter anderem auch die bearbeitung und ausstellung, weswegen erwähnte fotografin ja auch recht bekam.

geistiger diebstahl wäre ein plagiat, du nuss. wenn ich nen film ausm netz lade ist er doch nicht automatisch von mir. und wenn ich ihn verbreite ebenso wenig.
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ThePlake0815
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Beitrag von ThePlake0815 »

irgendwie texten wir aneinander vorbei... ich habe nie gesagt, dass der film dir gehört... sondern dass argument in frage gestellt, dass es werbung wäre die fotos zu kopieren und selbst zu verwenden...
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monotony
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Beitrag von monotony »

ThePlake0815 hat geschrieben:irgendwie texten wir aneinander vorbei... ich habe nie gesagt, dass der film dir gehört... sondern dass argument in frage gestellt, dass es werbung wäre die fotos zu kopieren und selbst zu verwenden...
indem du behauptet hast, dass das geistiger diebstahl wäre, hast du im prinzip jeden menschen, der software, filme oder musik kopiert als plagiaten bezeichnet.
geistiger diebstahl ist nämlich nichts anderes als ein plagiat. sprich, ich nehme dir deine idee weg und verkaufe sie als meine.

wenn ich nun aber die idee von dir nehme, z.B. eben ein geschossenes foto und es überall verbreite, ohne zu behaupten es wäre von mir, dann ist das nunmal werbung ;) (aber eben rechtlich auch eine urheberrechtsverletzung, weil ich dich nicht vorher gefragt habe.)
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Papergirl
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Beitrag von Papergirl »

Huhu Leute, und vor allem Plake. Hier gibts Neues zum Fall:


http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/325/182758/

Denn anscheinend haben Leute, die sich tatsächlich mal so richtig, echt und nicht wie totaaaal uninformierte Gamer-Kiddies mit Recht auskennen - nämlich Frankfurter Richter - einen ähnlichen Fall weitaus korrekter bewertet. Nämlich als 'Geringfügigkeit' - die Beschuldigte hat die Bilder im Film nicht als ihre ausgegeben UND kein Geld für das Angucken des Filmchens verlangt.
Außerdem gingen die Frankfurter von einer weitaus realistischeren Definition von 'gebotener' Kinderkontrolle aus als die Münchner.
Übrigens ist es aus juristischer Sicht als wirklich bedenklich anzusehen, dass die Müncher den Computer als 'gefährlichen Gegenstand' eingestuft haben - das ist nämlich eine juristische Begrifflichkeit, die den Computer auf eine Stufe mit Schweißbrennern oder Gewehren hebt. Dinge, die vor Kindern weggeschlossen werden müssen also.

Wer Genaueres wissen will, einfach oben den Link nutzen.

Auf jeden Fall können die unglücklichen Eltern der 16-jährigen jetzt wohl auch auf Grundlage eines ähnlichen Falles in Berufung gehen.