moshman hat geschrieben:Btw:Lebenslang ist nicht lebenslang sondern 20-30 Jahre...
Stimmt nicht ganz mosh,eher zwischen 15-20 Jahren!
Und jemand der zB.wg.Mordes zu lebenslanger Haft
verurteilt wird und vorher noch nicht straffällig
geworden ist,kann,bei guter Führung,sogar noch früher
entlassen werden.
Es kommt immer auch auf die Umstände/Hintergründe
der Tat an!
Ein brutaler Raubmord aus niederen Beweggründen wird
mit Sicherheit anders bewertet,als ein Vater,der im Affekt
den Mann tötet,der seine Tochter misshandelt usw.hat.
Frau Mohnhaupt muss freigelassen werden,da es seit den
80ern als Urteil kein 4mal Lebenslänglich mehr gibt.Wenn
Sie also nach Einschätzung eines oder zweier Sachverständiger(n)
keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt,dann muss Sie
entlassen werden.Mit den 24 Jahren wurde dann also
wirklich alles ausgereitzt,was derzeit in Deutschland möglich ist.