Ob die User verklagt werden oder nicht spielt doch keine Rolle. Das Vergehen ist trotzdem vorhanden. Ob es verfolgt wird in der Praxis, ist ein anderes Thema.Dr. Hurgan hat geschrieben:Ahja. Und deswegen wurden auch so viele Leute bisher verklagt, die auf Kino.to waren.Scorcher24 hat geschrieben:Und doch, das benutzen stellt auch eine Urhberrechtsverletzung dar, da Kino.to eine "offensichtlich illegale Quelle" ist.
Aber lassen wir das, wenn dir die Argumente ausgehen packst du eh nur wieder die Mod-Keule aus. Nein danke.
Dass das nicht ausgereizt wird das Strafmaß, liegt an den Gerichten bzw im Ermessen der Richter. Es ist aber die maximalstrafe.Das ist doch Nonsens....hast du hier in Deutschland jemals etwas davon gehört das einer der irgendwie irgendwo irgendwas illegal geladen hat in den Knast gegangen ist? Das gab höchstens Geldstrafen. Fünf Jahre....tzzzz....
http://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html
http://dejure.org/gesetze/UrhG/108a.html
Während bei nicht gewerbsmäßigem Verstoß nur drei Jahre maximal sind, sinds bei gewerbsmäßigem Vertrieb bis zu 5 Jahre.
Man sollte sich aber nicht auf die Gnade der Richter verlassen und hängt natürlich vom Verstoß ab etc.