Frankreich: Urteil über DS-Karten

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4P|BOT2
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Frankreich: Urteil über DS-Karten

Beitrag von 4P|BOT2 »

In Frankreich war Nintendo gerichtlich gegen die Divineo Group vorgegangen, einen Anbieter alternativer - also nicht offizieller - Speicherkarten für den DS. Das Urteil dürfte dem Hersteller allerdings nicht schmecken, entschied das Gericht doch Frankreich: Urteil über DS-Karten
Gerasim
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armes nintendo

Beitrag von Gerasim »

finde ich irgentwie nicht gerecht für nintendo,die wollen doch nur ihr produkt schutzen.
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Exedus
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Re: armes nintendo

Beitrag von Exedus »

Gerasim hat geschrieben:finde ich irgentwie nicht gerecht für nintendo,die wollen doch nur ihr produkt schutzen.
Warum ich finde es gut evtl kommt sowas auch mal auf ms zu kein Lust überteuerte Festplatten oder Speichermedien zu benutzen..

Da ich kein DS besitze kann es natürlich sein das ich mich grad ein wenig vertue
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Bright-Warrior
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Re: armes nintendo

Beitrag von Bright-Warrior »

Gerasim hat geschrieben:finde ich irgentwie nicht gerecht für nintendo,die wollen doch nur ihr produkt schutzen.
Sehe ich auch so. Damit öffnet man den Raubkopierern ja Fenster und Türen! Das Gericht scheint wirklich nicht ganz zu verstehen, wie die Spielebranche funktioniert.
"Das Leben scheint zwar

voll Finsternis zu sein,

doch lass dich nicht blenden:

Es ist gar nicht so gemein."
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

Alles was die Position des Kunden stärkt ist meines Erachtens nach erstmal positiv.
"Raub"kopien sind ja sowieso illegal, wenn das Ding jetzt für illegal erklärt worden wäre, hätte das die Leute davon abgehalten? Doppelte Illegalität ist doppelt abschreckend oder was? :?
Wenn alle Stricke reißen, kann man sich nicht mal mehr aufhängen
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S3bish
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Beitrag von S3bish »

Ich finde das auch merkwürdig, um nicht zu sagen falsch!

Wenn ich etwas entwickle, mit all den zu deckenden Kosten, dann kann ich doch auch durch Lizenzen bestimmen, wer Zubehör anbieten darf und wer nicht.

Man kann nur hoffen, dass Nintendo einen Schutz entwickelt, den BigBen etc nicht knacken können.
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KUGA
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Beitrag von KUGA »

finde das urteil richtig.
zwar sollten die hersteller angemessene lizensgebühren (also %-satz vom verkaufspreis) für zubehör zahlen, aber grundsätzlich sollte alles erlaubt sein, was nicht verboten ist (also raubkopien)
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Sir Richfield
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Beitrag von Sir Richfield »

Hmmmja... man muss das ein wenig differenzierter betrachten...
Hier geht es ja nicht um Software oder ein Nachgebautes Eingabegerät.
Grob gesagt geht es hier "nur" um Kartenmodule, die es ermöglichen, auf einem Gerät eine Software abzuspielen.

Dennoch ist das Urteil seltsam, aber ich maße mir nicht an, die französischen Gesetze zu kennen.
Ich weiß auch nicht, inwiefern das DS Betriebssystem ein solches ist. Denn das wäre ja hier der Dreh- und Angelpunkt.
Wenn das DS OS "nur" ein OS ist, dann hat das Gericht ja recht mit der Frage, waum Nintendo das so gegenüber anderen abschließt.

Dass damit das große Geld gemacht wird, wissen wir alle. Sony und MS leben davon.
Aber ob das auch im Kontext der jeweiligen Länder rechtens ist, das wissen wir nicht. Wir wissen ja nicht mal, welcher Teil einer EULA uns in Deutschland wirklich betrifft.

Natürlich trifft Nintendo das hart - wie bei der PSP geht es mehr um die Lizenzen für Software als um das Gerät an sich.
Darum schließen beide die Systeme ab und hoffen dass die Hardware Käufer dazu noch die Software kaufen.
Bei Sonys PSP klappt das nicht ganz so gut - da waren mehr Käufer bei, die sich die PSP geknackt und damit die Emulatoren genutzt haben. (Nein, dazu habe ich keine Zahlen, aber aus meiner Sicht hat das Ding sonst keine Relevanz...)

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E-G
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Beitrag von E-G »

auch wenn ich große sympathien für die homebrew gemeinschaft habe, immerhin haben die meine wii mit so manchem programm aufgewertet welches eigentlich hätte standart sein müssen, so sehr muss ich über dieses urteil auch den kopf schütteln... war nicht das aushebeln von nem kopierschutz ansich schon illegal? das ist doch genau das was diese karten tun...
[img]http://img253.imageshack.us/img253/4290/xenobanner3.jpg[/img]
Wii Besitzer sind bereits seit über 3 Jahren Ehrlicher und Aktueller Informiert :Daumenlinks: viewtopic.php?t=38131 :Daumenlinks:
Die LAST GEN begann für PSWii60 am 18.11.2012
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monotony
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Beitrag von monotony »

ich finde alles, was einem system erweiterte funktionale möglichkeiten gibt (vor allem in sachen homebrew) grundlegend gut.

natürlich will nintendo raubkopien verhindern, ist für ein finanziell orientiertes unternehmen ganz normal. ob diese dem unternehmen tatsächlich schaden, steht auf einem ganz anderen blatt.
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KingDingeLing87
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Beitrag von KingDingeLing87 »

Also finde ich schon krass das Urteil.
Ist doch klar das Nintendo sein Produkt schützen will. :wink:
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Jointorino
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Beitrag von Jointorino »

die verklagten haben doch sicherlich gegen Urheberrecht verstoßen?! Da muss ich mal auf Nintendos Seite sein
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apm
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Beitrag von apm »

ich find das urteil gut..
bei der sache geht es garnich um raubkopien, weil diese ja so schon verboten sind.
die angeklagten haben nich gegen das urheberrecht verstoßen, die haben doch nur die module verkauft und nich entwickelt.

ich hoffe ja immernoch auf ein guten handheld der auch relativ offen is, damit man selber programme und spiele entwickeln und nutzen kann.
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Ash2X
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Beitrag von Ash2X »

Das Urteil geht garnicht! EIn Kumpel hatte 3 DCs und alle drei sind (wie sich später herrausgestellt hat) durch ein defektes Fremdhersteller-Pad kaputtgegangen.Sowas hätte Sega aus Selbstschutz (garantie verfällt dadurch eigentlich,ber sowas erzählt ja keiner) schon verboten . und dem Schutz des Kunden.
Jetzt kommt ein Gericht an und sagt "Hey,ihr dürft nicht verbieten das sowas auf eurem Produkt benutzt wird.Aber wenn was schiefgeht zahlt ihr wohl trotzdem"...also ich würds mir an Nintendos stelle nicht gefallen lassen.
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SluggerGT
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Beitrag von SluggerGT »

Was aus diesem Urteil bzw. dem Artikel garnich klar wird ist ja folgendes: Der Verkauf dieser Artikel wurde für legal befunden. Das war es was Nintendo verbieten lassen wollte und was rein Rechtlich gesehen in Franzreich wohl nicht geht. Aber ob damit auch die Nutzung eines solchen Teils, rein rechtlich gesehen, legal ist wird hierbei ja garnicht klar.

Ob die Urteilsbegründung, dass das System zu geschlossen sei und man damit quasi Hacken muss um "seine" Software auf dem Ding zum laufen zu bekommen diesen Teil mit einschließt mag ich jetzt mal anzweifeln.

Was die Lizenzpolitik angeht möchte ich nur mal anmerken, dass wenn Deutschland höhere Zölle auf Importware aus China verhängt direkt Protektionismus geschrien wird und das Deutschland sowas ja nicht machen kann, aber wenn eine Firma ihr Produkt "schützen" will ist das ok?

Wenn der viel zu hohe Preis der Lizenzwaren gegenüber dem Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen würde fänd ichs ja noch gerechtfertigt. Wenn der Mehrwert eines Linzenzproduktes einzig der ist, dass ein tolles Logo die Verpackung ziert, dann hat das ganze System seinen Sinn verloren.
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