gc-Eindruck: Uncharted 2: Among Thieves
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mysteryShepard
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Battle_Snake
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Och, ich fand die deutsche Synchro von Uncharted fast schon besser als das Original!piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
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oh.. das interessiert besonders den Zoll. Bei indizierten Titeln kann es dir schnell passieren, dass du deine bestellte Ware nie bekommst.piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
Ausserdem wird es immer schwieriger indizierte oder internationale Versionen im europäischen Ausland zu bestellen.
Z.B. sind mehrere Versender in Österreich von deutschen Behörden angeschrieben worden SOFORT Deutsche Besteller auszuschliessen, sonst würde das Folgen haben.
- Mr.Coconut/sickbiig
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könnte es sein dass du indiziert mit verboten verwechselst?bursus hat geschrieben:oh.. das interessiert besonders den Zoll. Bei indizierten Titeln kann es dir schnell passieren, dass du deine bestellte Ware nie bekommst.piotrmike hat geschrieben:wenn interessiert es ob es in DT verkauft wird oder nicht.... dann wird es halt importiert! auf amazon.uk sind die spiele sowieso deutlich billiger als hier im laden.... ausserdem sind die DT. vers. von der synchro meistens eh schlechter...
Ausserdem wird es immer schwieriger indizierte oder internationale Versionen im europäischen Ausland zu bestellen.
Z.B. sind mehrere Versender in Österreich von deutschen Behörden angeschrieben worden SOFORT Deutsche Besteller auszuschliessen, sonst würde das Folgen haben.
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johndoe470828
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Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
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Duschkopf.
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Wenn Du Deinen Link gelesen hättest, wüsstest Du, dass indizierte Medien nicht auf dem Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zwar macht man sich als Kunde nach aktueller Rechtsprechung nicht strafbar, wenn man das Spiel im Ausland bestellt (das gilt übrigens auch für beschlagnahmte Ware), aber der Zoll kassiert die Sendung natürlich trotzdem, wenn er es entdeckt.Reno_Raines hat geschrieben:Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
- Mr.Coconut/sickbiig
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Duschkopf.
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- muselgrusel
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Duschkopf hat geschrieben:Wenn Du Deinen Link gelesen hättest, wüsstest Du, dass indizierte Medien nicht auf dem Wege des Versandhandels nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Zwar macht man sich als Kunde nach aktueller Rechtsprechung nicht strafbar, wenn man das Spiel im Ausland bestellt (das gilt übrigens auch für beschlagnahmte Ware), aber der Zoll kassiert die Sendung natürlich trotzdem, wenn er es entdeckt.Reno_Raines hat geschrieben:Nicht wirklich richtig, ich liebe es wie Leute ihr unwissen im Internet breittreten und andere auch noch mit diesem Unwissen als Wissen füttern.bursus hat geschrieben:Nein , das trifft leider auf indizierte Titel zu und auch auf Titel die "nur" eine PEGI Bewertung haben , die Deutschland nicht anerkennt.
Hier, mach dich mal schlauer:
http://www.medienzensur.de/seite/indizierung.shtml
Warum sollte er es "kassieren"?
- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit Urteil vom 22.03.2000 entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht von diesem Paragraphen erfasst wird.
Das heißt, dass der Zoll bei dir eine Weiterverbreitungsabsicht erkennen müsste, bevor er es konfiszieren dürfte.
Soll heißen, du darfst es aus dem Ausland bestellen, und der Zoll muss! es durchlassen, ansonsten macht er sich strafbar, da er nicht auf einer Rechtlichen Grundlage arbeitet. (Wieder von oben genannten Fall ausgehend)
Also jedenfalls verstehe ich das dort geschrieben so. Oder hast du deine Infos von wo anders, dann hättest du wohl recht
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But, before you start pointing fingers, make sure your hands are clean."
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Duschkopf.
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Der Zoll muss es einkassieren, weil er illegale Handlungen unterbinden muss. Und das Einführen indizierter Medien auf dem Wege des Versandhandels ist nunmal illegal. Das OLG Hamm hatte lediglich die Frage zu klären, ob sich neben dem Versandhändler auch der Kunde als Besteller strafbar macht (es ging damals übrigens um pornographische Schriften). Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass auch der endverbrauchende Kunde "Einführer" im Sinne von § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB sei. Das Gericht wollte sich dieser Argumentation jedoch nicht angeschließen und hat festgestellt, dass eine strafbare Handlung nur auf der Seite des Versandhändlers vorliegt. Der angeklagte Kunde wurde freigesprochen.muselgrusel hat geschrieben: Warum sollte er es "kassieren"?
- kein Import durch Versandhandel
Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG dürfen indizierte Medien nicht im Wege des Versandhandels eingeführt werden. Das OLG Hamm hat jedoch mit Urteil vom 22.03.2000 entschieden, dass der ohne Weiterverbreitungsabsicht bestellende Privatkunde nicht von diesem Paragraphen erfasst wird.
Das heißt, dass der Zoll bei dir eine Weiterverbreitungsabsicht erkennen müsste, bevor er es konfiszieren dürfte.
Soll heißen, du darfst es aus dem Ausland bestellen, und der Zoll muss! es durchlassen, ansonsten macht er sich strafbar, da er nicht auf einer Rechtlichen Grundlage arbeitet. (Wieder von oben genannten Fall ausgehend)
Also jedenfalls verstehe ich das dort geschrieben so. Oder hast du deine Infos von wo anders, dann hättest du wohl recht
http://forum.cinefacts.de/33732-urteil- ... 184-a.htmlOLG Hamm hat geschrieben:Gründe des Jugendschutzes gebieten es indessen aber nicht, den endverbrauchenden Besteller einfacher Pornographie nach § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB unter Strafe zu stellen. Denn diese Vorbereitungshandlung zum späteren, vom Gesetzgeber gewollten straflosen Besitz tangiert Belange des Jugendschutzes nicht. Es macht keinen die Strafbarkeit begründenden Unterschied aus, ob der Erwachsene das Pornographiematerial in für Jugendliche unzugänglichen Verkaufsstellen erwirbt oder ob er es sich aus dem Ausland schicken lässt. Insoweit besteht für den später straflos besitzenden Besteller kein Strafbedürfnis, zumal der ausländische Versender jedenfalls regelmäßig strafbar gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB oder auch nach § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i. V. m. § 9 StGB ist und die Verbote der Einfuhr im Wege des Versandhandels erklärtermaßen vornehmlich der frühzeitigen Beschlagnahmemöglichkeiten der Erzeugnisse dienten (vgl. Bundestagsdrucksache VI/3521, Seite 61; Maurach-Schröder, a.a.O.; § 23 Rdnr. 15).
Folge davon ist, dass der Pornographie endverbrauchende Erwachsene durch seine Bestellung lediglich notwendiger und damit strafloser Teilnehmer der dadurch verursachten und gemäß § 184 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB strafbaren Handlung des Einfuhrunternehmens im Wege des Versandhandels durch den ausländischen Vertreiber ist (so auch LG Freiburg in NStZ-RR 1998, S. 11).
In den meisten Fällen wandern kleine Umschläge mit einzelnen Spielen doch ohnehin ungeöffnet durch den Zoll, zumal der Aufwand für die Zollbeamten auch ziemlich groß wäre, jedes Spiel / jeden Film in der Datenbank zu suchen und darauf zu überprüfen, ob es / er hierzulande indiziert oder beschlagnahmt wurde.
Und Amazon als größter Onlinehändler hat sein Versandzentrum ohnehin im Inland, wodurch eine Zollkontrolle ohnehin entfällt.
Und Amazon als größter Onlinehändler hat sein Versandzentrum ohnehin im Inland, wodurch eine Zollkontrolle ohnehin entfällt.
Silence! Our lord and saviour appeared; the god of son, the oncoming keikkaku, the final answer, the warm toilet seat!
Everything is in order.
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