UK: Kampf der Einstufungen

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4P|BOT2
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UK: Kampf der Einstufungen

Beitrag von 4P|BOT2 »

Während die Publisher hierzulande Hand in Hand mit der USK zusammenarbeiten und sich eher über unscharfe Vorgaben des Gesetzgebers beschweren, scheinen sie in Großbritannien mit dem dort für die Alterseinstufung zuständigen British Board of Film Classification (BBFC) nicht wirklich auf der gleichen Wellenlänge zu liegen und präferieren eher das ihnen näher liegende europäische PEGI-Syste...

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xirot
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hmm

Beitrag von xirot »

PEGI soll sich gefälligst endlich in ganz Europa durschsetzen. Nicht zu letzt werden so auch Kosten gesparrt!

Bescheuerte Alleingänge.
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bati.
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Beitrag von bati. »

GENAU
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muselgrusel
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Beitrag von muselgrusel »

Bati 67 hat geschrieben:GENAU
Machst du bitte die gif aus deiner sig raus?
Wäre nett dankeschön...

PEGI wird sich nicht in ganz europa durchsetzen lassen, solange die ganzen länder nicht fast gleiche gesetze im jugendschutz besitzen und dazu wird es wohl in den nächsten 100 jahren nicht kommen ;)
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SalBei
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Re: hmm

Beitrag von SalBei »

xirot hat geschrieben:PEGI soll sich gefälligst endlich in ganz Europa durschsetzen. Nicht zu letzt werden so auch Kosten gesparrt!

Bescheuerte Alleingänge.
Da sind wir uns wohl alle einig.
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Vicarocha
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Beitrag von Vicarocha »

PEGI wird sich nicht in ganz europa durchsetzen lassen, solange die ganzen länder nicht fast gleiche gesetze im jugendschutz besitzen und dazu wird es wohl in den nächsten 100 jahren nicht kommen
Also die Situation ist für den Filmbereich durchaus so, wie beschrieben, aaaber... um die Situation des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen in den diversen europäischen Staaten Europas zu verdeutlichen:

Der aktive Zeitraum für den Entwurf des PEGI-Systems durch die Interaktive Softwareföderation Europas (ISFE) umfasste das Jahr von Mai 2001 bis Mai 2002, verantwortlich war dabei eine multinationale Arbeitsgruppe aus Regierungsvertretern und Vertretern diverser Spielindustrieverbänden. Nach der konzeptionellen Fertigstellung des PEGI-System, wurde es im April 2003 - also zeitgleich mit Inkrafttreten des dt. JuSchG hierzulande - in 16 europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien) eingeführt, darunter waren alle der damals 15 EU-Mitglieder (sowie die Schweiz) - mit Ausnahme Deutschlands: Die Adaptierung des PEGI-Systems wurde von der BRD explizit verweigert, um die hierzulande bereits existenten Reglementierungen für den vermeintlichen Jugendmedienschutz bei Computerspielen zu bewahren und eigene, bereits geplante Novellierungen (das JuSchG) zu entwickeln. Hier wurde bereits der Versuch einer Vereinheitlichung des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen in Europa durch die BRD unterminiert.

Aktuell existiert das PEGI-System effektiv in 26 europäischen Staaten, davon sind 24 EU-Mitgliedsstaaten (bei 27 EU-Mitgliedsstaaten insgesamt). Von diesen 26 Staaten existiert in 16 das PEGI-System offiziell, d.h. das PEGI-System ist dort offiziell anerkannt und wird für den Jugendmedienschutz bei Computerspielen eingesetzt, während es in den restlichen 10 Staaten gar keine eigenen Jugendmedienschutzreglementierungen für Computerspiele gibt (resp. keine Kontroll- u./o. Sanktionsmechanismen existieren), dort aber aufgrund pan-europäischer Distribution auch mittels des PEGI-System klassifizierte Computerspiele veröffentlicht werden – dies ist auch problemlos möglich, da eine Altersklassifikation durch das PEGI-System (gegenteilig zur Klassifikation durch die USK hierzulande) generell nicht verpflichtend, sondern nur empfehlend ist (eine Ausnahme ist aber z.B. Wien in Österreich, allerdings fehlt es dort an effektiven kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten und ist einfach durch einen kurzen Ausflug außerhalb Wiens zu umgehen). Für Computerspiele existieren also innerhalb der jeweiligen Staaten in Europa generell entweder keine expliziten Jugendmedienschutzreglementierungen (implizite Verwendung des PEGI-Systems) oder aber ein expliziter Verweis auf die Altersklassifikationen durch das PEGI-System (und damit keine weitere Notwendigkeit für Reglementierungen des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen). Aber es existieren zwei (zuvor drei) Ausnahmen: Großbritannien und Protugal…
- Großbritannien übernahm PEGI nur bedingt – so müssen Computerspiele mit diversen, als nicht jugendverträglich eingeschätzten Inhalten, vom British Board of Film-Classification (BBFC) nachgeprüft und freigegeben werden [auf Anraten des Video Standards Council (VSC)]. Die Kennzeichnung durch das BBFC wird darüber hinaus oftmals aus Eigeninitiative der Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte zusätzlich zur Kennzeichnung durch das PEGI-System erteilt, um eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen.
- Portugal verfügt aufgrund nationaler Reglementierungen über leicht modifizierte PEGI-Altersklassifikationen, explizit sind dies: 4+, 6+, 12+, 16+ und 18+ (anstatt Altersstufen 3+, 7+, 12+, 16+ und 18+). Auch Finnland nutzte aus ähnlichen Gründen bis zum 01.01.07 ähnlich modifizierte PEGI-Altersklassifikationen (3+, 7+, 11+, 15+ und 18+), ist jedoch inzwischen auf dem PEGI-Standard.

Expliziter: Von allen EU-Mitgliedstaaten ist PEGI außer in Deutschland ist PEGI lediglich in den neuesten EU-Mitgliedstaaten, also Rumänien und Bulgarien, noch nicht (implizit/offiziell) eingeführt. In letzteren beiden Fällen ist eine zeitige Einführung des PEGI-Systems oder aber (wie bisher) eine komplette Deregulation des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen jedoch wahrscheinlich, also ist generell bereits von einer impliziten Einführung auszugehen.
Deutschland verweigert sich also konsequent einem EU-übergreifenden europäischen Jugendmedienschutzsystem für Computerspiele, welches bereits seit 5 Jahren existent ist.

Über das PEGI-System (für diejenigen, welche mit der Materie nicht vertraut sind): Das Ziel des PEGI-Systems ist die europäische Vereinheitlichung einer Computerspielealtersklassifikation, u.a. zur Entlastung der Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte und zur Vereinfachung des innereuropäischen sog. freien Warenverkehrs - was bei zunehmender pan-europäischer Distribution der Computerspiele, dem offenen Binnenmarkt und einer Unkntrollierbarkeit des Warenverkehrs (in Anbetracht dessen nur nationale Reglementierungen nutz- und zwecklos, sowie obsolet sind) nur adäquat ist. Dazu werden in einem Verfahren von essentiell gesteigerter Qualität hinsichtlich der Selbstkontrolle im Vergleich zur USK durch die Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte selbst mittels eines standardisierten Verfahrens die Altersklassifikationen ermittelt, d.h. die Urheber und Inhaber der Nutzungsrechte füllen zum jeweiligen Spiel standardisierte Selbstbewertungsbogen mit automatischer Ergebnisermittlung aus. Diese Selbstbewertungsergebnisse werden jedoch zusätzlich auf ihr (insbesondere formales) Zutreffen hin durch das Nederlands Instituut voor de Classificatie van Audiovisuele Media (NICAM) kontrolliert (welches wesentlich liberaler als die USK ist). Bei Bestätigung des Prüfergebnisses erfolgt eine Lizenzausstellung für die Nutzung der PEGI-Piktogramme im Auftrag der ISFE.
Daraufhin werden die Computerspiele dann mit jeweils den Ergebnissen entsprechenden Piktogrammen zur Altersklassifikation gekennzeichnet - u.U. inkl. weiterer Piktogramme, welcher auf problematische Inhalte hinweisen (und somit im Vergleich zu den Kennzeichen der USK einen erheblichen Gewinn an Aussagekraft, also auch an Orientierungsleistung haben). Näheres unter http://www.pegi.info.

Um es Zusammenzufassen: Ja, dass PEGI-System ist nur zu befürworten und insbesondere auch für die BRD zu wünschen (und zwar nicht in einer modifizierten, sondern in der generellen Version). Tatsächlich wäre es auch notwendig, um auch nur ansatzweise ein effektives Jugendmedienschutzsystem für Computerspiele zu haben und die eigene Glaubwürdigkeit zu bewahren, bzw. zu rehabilitieren, ja erst herzustellen. Offene Grenzen und nicht existente Grenzkontrollen unterminieren rein nationalstaatliche Jugendmedienschutzbemühungen im Bereich der Computerspiele, da man einfach aus dem europäischen, bzw. über das europäische Ausland entsprechende Spiele problemlos nach Deutschland bestellt. Unglaubwürdig ist das dt. System, weil es ohne objektiver zu sein, ohne einen graduell ausgeprägteren Schutzgewinn zu bieten (denn wo keine Gefahr ist, da ist kein Schutz möglich, geschweige denn notwendig), durchweg zu tendenziell im Vergleich zu den Altersklassifikationen durch das PEGI-System zu extrem rigideren Ergebnissen kommt, gar bis hin zu Indizierungen und Beschlagnahmungen - das Argument ist also, dass hierzulande z.B. (als rein fiktives Bsp.) ein 17-jähriger wohl kaum an die Berechtigung einer Beschlagnahmung eines Computerspieles glauben kann, wenn es im Rest Europas ohne Altersbeschränkung freigegeben ist.

Ich habe fertig! :-)
Zuletzt geändert von Vicarocha am 24.05.2008 06:05, insgesamt 2-mal geändert.
Lopin19
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Beitrag von Lopin19 »

@Vicarocha
wow.....hab mir mal deinen "aufsatz" durch gelesen und muss sagen,respect.
is zwar teilweise etwas schwer zu verstehen aber trotzdem sehr informativ,hab einige sachen noch garnet gewusst.danke dafür
und an der stelle sage ich
hab wir wieder was gelernt
Arkune
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Beitrag von Arkune »

PEGI all the way.

Ich hoffe noch immer auf die EU.
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