The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

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HellToKitty
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von HellToKitty »

NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 16:12 Ja, in etwa so, wie du "über Dritte" von deinem Grafikkarten-Output dein Bild zu deinem Monitor bekommst. Soll ich jetzt auch bei Publishern nach einer Erlaubnis fragen, wenn ich mir ein neues HDMI-Kabel kaufe (außer der Hersteller schenkt mir selbiges, um sich nicht zu "bereichern"...)? Zum Rest... siehe meinen Edit...
Du solltest auf keinen Fall Anwalt werden, wenn das tatsächlich deine Logik sein sollte :lol: Ich weiße nochmals darauf hin: Es gibt einen riesigen rechtlichen Unterschied, etwas gewerblich, oder nur privat zu benutzen. Und ja, wenn ich auf kommerzieller Ebene das HDMI-Kabel verwende und damit sogar Werbung machen, wäre es durchaus rechtlich legitim, dies vom HDMI-Kabel-Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, zu unterbinden.
KillingArts hat geschrieben: 03.03.2020 19:43 Er ist doch ausführlich auf das Werbe-Argument eingegangen. Und du ignorierst diese zwei Abschnitte und zitierst gekonnt den einen Abschnitt, der darauf nicht direkt eingeht. Komm schon...
Danke, wenigstens merken es Andere...

Und wie gesagt, ob das Verhalten von Hinterland Studio nun Kundenfreundlich ist, sei dahingestellt. Mich stört es jedenfalls nicht.
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NewRaven
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von NewRaven »

HellToKitty hat geschrieben: 03.03.2020 20:54
KillingArts hat geschrieben: 03.03.2020 19:43 Er ist doch ausführlich auf das Werbe-Argument eingegangen. Und du ignorierst diese zwei Abschnitte und zitierst gekonnt den einen Abschnitt, der darauf nicht direkt eingeht. Komm schon...
Danke, wenigstens merken es Andere...
Dir ist schon aufgefallen, dass DU MEINE - Erläuterungen zum Werbeargument - welches du immer wieder ausgebuddelt hast - völlig ignoriert hast und nicht andersrum, oder? In diesem Sinne würde ich auch vielleicht empfehlen, das Zitat von KillingArts nochmal zu lesen... ;) Das mit der Logik war zumindest gerade der sprichwörtliche Schuss ins eigene Knie... aber war ja nicht der Erste hier :D

Und nochmal... du wirfst das alles in einen Topf... quasi "nVidia ist böse zu Entwickler, deshalb darf Entwickler auch böse zu Kunde sein - auch wenn das nicht nett ist".

Ich sage (und zwar erstmal völlig unabhängig davon, ob ich "nVidia ist böse zu Entwickler" überhaupt zustimmen würde... würde ich im übrigen eher nicht): Hier geht es um zwei völlig verschiedene Sachverhalte - und übrigens auch Rechtsbereiche, gerade weil sich B2B-Vertragsrecht, Markenrecht, Copyright und was hier noch alles in den Bereich zwischen nVidia und Hinterland fällt, mitunter sehr deutlich von dem normalen einfachen Lizenzrecht für Endkunden (also der Beziehung zwischen Hinterland und uns) unterscheidet, nämlich

1. die gerechtfertigten oder auch ungerechtfertigten Bedingungen der beiden Firmen untereinander (beispielsweise, was die "Vergütung" oder überhaupt erst einmal die Genehmigung von Markennennung und so weiter... oder schlicht kurz: Werbung, angeht) - etwas, dass die untereinander klären müssen. Und

2. eben der Umgang einer der Parteien (Hersteller/Publisher/Dev/Whatever) mit einer an diesem Konflikt erstmal völlig unbeteiligten dritten Partei (uns Kunden) und den Einschränkungen, die man uns nun versucht aufzuerlegen - etwas, dass wir selbst mit den Herstellern klären sollten. Etwas, dass sich, wie ich in meinem Edit im letzten Beitrag auch umfangreich ausgeführt habe, keinesfalls in Relation zum ersten Punkt steht, weil es völlig verschiedene Dinge sind, die sich bestenfalls periphär berühren. Man kann Punkt 1 völlig unabhängig von Punkt 2 lösen - und umgekehrt.
Zuletzt geändert von NewRaven am 03.03.2020 23:14, insgesamt 16-mal geändert.
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Bachstail
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von Bachstail »

HellToKitty hat geschrieben: 03.03.2020 20:54Und wie gesagt, ob das Verhalten von Hinterland Studio nun Kundenfreundlich ist, sei dahingestellt. Mich stört es jedenfalls nicht.
Es ist nicht kundenfreundlich und genau deswegen sollte es eigentlich stören.

Der Entwickler möchte mir hier vorschreiben, auf welchem PC ich mein Spiel zu spielen habe und was anderes ist GeForce Now im Grunde nicht, es ist ein PC, auf welchem ich meine Spiele installieren und spielen kann, ich könnte auch einfach in ein PC-Geschäft gehen und mir dort eine Woche lang einen PC mieten, sofern sie das anbieten und dort meine Steam-Spiele installieren und spielen, das ist so ziemlich das, was auch NVidia anbietet.

Es geht letztlich nur um das liebe Geld, NVidia ist ein großer Konzern und der Entwickler würde gerne ein Stück vom GeForce Now-Kuchen haben wollen, um nichts anderes geht es.

Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?

Denn sein Spiel kann ich auch auf Shadow spielen, jetzt wo es auf GeForce Now nicht mehr geht.
Zuletzt geändert von Bachstail am 03.03.2020 23:33, insgesamt 1-mal geändert.
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HellToKitty
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von HellToKitty »

NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 22:27 Dir ist schon aufgefallen, dass DU MEINE - Erläuterungen zum Werbeargument - welches du immer wieder ausgebuddelt hast - völlig ignoriert hast und nicht andersrum, oder?
Nein, tatsächlich nicht :D Aber wenn wir uns da einig sind, wo liegt da das Problem?
NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 22:27 Und nochmal... du wirfst das alles in einen Topf... quasi "nVidia ist böse zu Entwickler, deshalb darf Entwickler auch böse zu Kunde sein - auch wenn das nicht nett ist".
Mit polemischen Quatsch wie "böse" kommst jetzt du. Ich habe lediglich von "ungeklärten" Sachverhalten gesprochen, was ja offensichtlich eine Tatsache ist, sonst hätten Nvidia ja keinen Rückzieher gemacht, wenn alles so einwandfrei wäre. Des weiteren habe ich niemals gesagt, dass es ein kundenfreundlicher Zug von Hinterland Games war. Ich habe nur erwähnt, dass sie mein persönliches Verständnis dafür haben. Objektiv betrachtet hast du natürlich Recht und es wäre für den Kunden am wünschenswerten wenn man den Service nutzen könnte. Was ich auch bereits geschrieben habe und wiederum von dir ignoriert wurde.
NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 22:27 Hier geht es um zwei völlig verschiedene Sachverhalte - und übrigens auch Rechtsbereiche, gerade weil sich B2B-Vertragsrecht, Markenrecht, Copyright und was hier noch alles in den Bereich zwischen nVidia und Hinterland fällt, mitunter sehr deutlich von dem normalen einfachen Lizenzrecht für Endkunden (also der Beziehung zwischen Hinterland und uns) unterscheidet, nämlich

1. die gerechtfertigten oder auch ungerechtfertigten Bedingungen der beiden Firmen untereinander (beispielsweise, was die "Vergütung" oder überhaupt erst einmal die Genehmigung von Markennennung und so weiter... oder schlicht kurz: Werbung, angeht) - etwas, dass die untereinander klären müssen. Und

2. eben der Umgang einer der Parteien (Hersteller/Publisher/Dev/Whatever) mit einer an diesem Konflikt erstmal völlig unbeteiligten dritten Partei (uns Kunden) und den Einschränkungen, die man uns nun versucht aufzuerlegen - etwas, dass wir selbst mit den Herstellern klären sollten. Etwas, dass sich, wie ich in meinem Edit im letzten Beitrag auch umfangreich ausgeführt habe, keinesfalls in Relation zum ersten Punkt steht, weil es völlig verschiedene Dinge sind, die sich bestenfalls periphär berühren. Man kann Punkt 1 völlig unabhängig von Punkt 2 lösen - und umgekehrt.
Ich habe dir keineswegs widersprochen, dass die beide von dir angesprochenen Sachverhalte unterschiedliche sind. Das eine ist die Werbung mit fremden Material (da scheinen wir uns ja einig zu sein), der zweite Punkt behandelt das Lizenzrecht des Endnutzers. Und da hab ich eben eingehakt, weil man eben nicht, so wie von dir behauptet, einfach sein eigenes Steam virtuell benutzt, sondern alles über eine kostenpflichtige Benutzeroberfächer eines Dritten abgewickelt wird. Des weiteren kannst du in der Praxis Punkt eins und Punkt zwei nicht einfach voneinander trennen, weil so wie Nvidia die Sache betreibt und in ihre Oberfläche einbettet unterscheidet sich nun einmal von anderen Virtuellen Diensten wie Shadow, wo du tatsächlich einfach einen virtuellen Rechner benutzt. Wenn alles so rechtlich einfach wäre wie du behauptest, dann frage ich mich, warum Nividia sofort kuschen, wenn Entwickler verlangen, dass ihre Produkte runtergenommen werden. Offensichtlich ist ja es ja nicht für alle so rechtlich klar wie für dich. Aber vielleicht weißt du ja mehr als wir, oder irgendwelche Rechtsexperten von Milliarden schweren Unternehmen.
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NewRaven
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von NewRaven »

Es gibt eigentlich kein Problem... das einzige Problem, dass wir beide inhaltlich haben ist, dass du diese "Kundenunfreundlichkeit" (um mal das "Böse" wegzulassen, welches aber keineswegs polemisch sein sollte, sondern die Sache einfach nur verkürzt darstellen sollte) für "zwar nicht schön, aber für folgerichtig und das, was mit den Kunden nun als Folge passiert, eher für einen Kollateralschaden" zu halten scheinst, während ich sage "okay, das war von nVidia vielleicht nicht soooo nett, aber das der Hersteller diesen Krieg nun auf unserem Rücken austragen will, ist eigentlich das große Problem hier - denn er kann sein Problem mit nVidia auch anders lösen, ganz ohne seine Kunden da direkt mit rein zuziehen".

Und das mit der Oberfläche... warte, ich zitiere mich jetzt nochmal selbst, denn wir drehen uns hier wirklich extrem im Kreis...
NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 15:42
Edit: Die "faire" Lösung wäre meiner Meinung nach ganz einfach... wenn ein Hersteller nicht will, dass nVidia mit seinem Namen Geld verdient und keine finanzielle Einigung mit nVidia erzielen kann, kann und sollte er fordern, dass seine Name aus der Software entfernt wird... nicht mehr in Kompatibilitätslisten auftaucht, kein Artwork mehr in der GFN-Oberfläche verwendet wird und so weiter. Halt komplett aus dem nVidia-beeinflussten Bereich verschwindet. Sobald der User aber seinen Steam Client startet, kann und sollte er erwarten dürfen, dass alles, was da drin aufgelistet ist, auch funktioniert und nicht durch künstliche Blockaden beeinflusst ist... denn ab diesem Punkt ist das nur noch eine Sache zwischen mir, dem Publisher und im besten Fall noch Valve. nVidia kann da gern vorher noch nen Warnhinweis einblenden, dass man kein Gewähr für was auch immer übernimmt, weil die Titel nicht offiziell für die Nutzung mit GFN autorisiert sind, aber Blacklisten, einfach weil der PC nicht unter meinem Schreibtisch steht, geht einfach nicht und das GFNow-"Branding" ist ab diesem Moment ebenfalls kein Thema mehr. Spätestens ab diesem Punkt... ab da, wo ich einfach nur ganz normal in meinen Steam-Account, mit Steam-Oberfläche eingeloggt bin, ist da nämlich auch kein Unterschied mehr zu beispielsweise Shadow. Und ja, ab diesen Punkt kreide ich den Schlamassel ganz allein den Herstellern, nicht nVidia an, denn der verhält sich hier "Anti-Consumer". Und ja, mir ist die Ironie von "große Firma verhält sich einigermaßen kundenfreundlich, kleiner Indie-Entwickler verhält sich ziemlich kundenfeindlich" hier durchaus bewusst. Aber irgendwann ist offenbar immer das erste Mal.
Es ist kein Problem, die beiden Dinge, die ich getrennt angesprochen habe eben auch getrennt zu behandeln. Der Hersteller hat hier Möglichkeiten (sofern wirklich die Nutzung seiner Marken sein Problem ist... und nicht die Tatsache, dass er einfach gern mehr Geld für nichts hätte - wovon man wohl eher ausgehen sollte) da seine Rechte durchzusetzen - ganz ohne, dass den Kunden ein Nachteil entsteht. Also doch, man kann das trennen.

Und nein, es ist rechtlich überhaupt nicht einfach (darauf bin ich auch ein paar Beiträge zuvor schon eingegangen)... der Hersteller verliert ja sein Copyright, seine Markenrechte und sonstige Schutzrechte nicht, auch dann nicht, wenn er irgendwem eine Nutzungslizenz oder irgendwem anders eine Vertriebslizenz erteilt. Der kann die jederzeit wieder zurück ziehen oder modifizieren (bei jeder Software... ganz unabhängig ob Retail oder Digital erworben, ganz unabhängig, ob du sie über GFN oder Lokal oder sonst wie nutzt). Das heißt, selbst wenn ein Gericht jetzt sagen würde "ganz grundsätzlich ist daran nichts verwerflich, wenn die Installation auf ein nicht-lokales System geschieht und das erworbene Produkt dann zum Endkunden gestreamt wird - es sollte behandelt werden wie ein lokales System" hätte nVidia zwar recht bekommen, hätte dafür aber nicht nur die Beziehung zu den Studios, auf die es aufgrund seines Kernbereichs nunmal angewiesen ist, vermutlich geschädigt... nein, der Hersteller könnte auch einfach seine Nutzungsbedingungen modifizieren oder dem Spieler sogar einfach die Nutzung seines Produkts untersagen. Da wir alle unsere Spiele nämlich nur lizenzieren, nicht kaufen - kann der das. Einfach so. Wir könnten als Lizenznehmer diesen Änderungen natürlich widersprechen... aber wenn wir das tun, hat das nur zur Folge, dass wir das Produkt ebenfalls nicht mehr nutzen dürfen - außer es beschäftigt sich noch einmal ein Gericht damit und erklärt einzelne Passagen rechtsgültig für unwirksam. Kommt also aufs Gleiche raus. Und dann hätte nVidia, sofern sie in ihrer Sache Recht bekämen, selbst mit einem Sieg nur 2x verloren. Und sie würden vermutlich nicht einmal Recht bekommen, denn - und damit hat die ganze Diskussion ja angefangen - der Hersteller kann immernoch damit argumentieren, dass er sich, beispielsweise eine mobile Version des Titels, nochmal extra bezahlen lassen wollte und so durch das Streamen auf diverse Endgeräte finanzielle Nachteile zu befürchten hat. Fall erledigt. Es geht hier nicht wirklich darum, dass der Hersteller also rechtlich "nicht darf" was er hier macht... es geht darum, dass das, was er macht, völlig grundlos kundenfeindlich ist - und das gleich auf mehrere Arten. Bei diesem Disput zwischen Hammerhead und nVidia sind wir am Ende die einzigen, die wirklich verlieren, weil wir die sind, deren eh schon immer weiter eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten unserer erworbenen Softwarelizenz so noch einmal deutlich mehr eingeschränkt wird.
Zuletzt geändert von NewRaven am 04.03.2020 00:48, insgesamt 10-mal geändert.
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johndoe527990
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von johndoe527990 »

Bachstail hat geschrieben: 03.03.2020 23:29 Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?
Ähm .. ich bin mir ziemlich sicher, dass Shadow wesentlich mehr als nur Game-Streaming ist. Dort bekommst du einen vollwertigen (virtuellen) PC, mit allen Vor- und Nachteilen, der natürlich für's Gaming geeignet ist und auch dafür beworben wird.

Bei GFNow kann man also auch jegliche Software installieren?

Korrigiere mich bitte, wenn beides doch eins zu eins das gleiche ist.

Ansonsten ist das eine nämlich ein kommerzieller Gaming-Streaming-Dienst. Das andere ein PC-Streaming-Dienst.
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MrLetiso
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von MrLetiso »

NewRaven hat geschrieben: 03.03.2020 15:19
Spoiler
Show
MrLetiso hat geschrieben: 03.03.2020 15:03
Da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: ich habe eben nicht meine GEMA-Gebühren bezahlt. Müsste ich ja demnach auch nicht (?). Ich lasse ja nur Leute rein, die das Album schon haben :D Und verlange natürlich Eintritt.
Aber du musst deine Gema-Gebühren doch genau deshalb "zusätzlich" zahlen, weil du ein einmal gekauftes Produkt einer größeren Menge an Menschen zur Verfügung stellst, als es im "Privatgebrauch" üblicherweise der Fall ist - sonst gäbe es diese Gebühr nicht. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die das Album haben oder nicht, du zahlst mit deiner Vorführungsgebühr ja nicht "deren" Gema-Gebühr (also die deiner Kunden), du zahlst für das Recht bzw. die Erlaubnis, den Kram öffentlich nutzen zu können. Das tut nVidia aber nicht. Jeder einzelne Kunde bekommt genau das, was er (woanders) gekauft hat... nicht mehr, nicht weniger und zwar von dort, wo er es gekauft hat - nicht von nVidia. Und du zahlst auch die GFN-Abogebühr nicht für die Spiele - die hast du nämlich bereits - du zahlst dafür, dass nVidia dir die Hardware zur Verfügung stellt. Ich versuchs... auch deshalb...
MrLetiso hat geschrieben: 03.03.2020 15:03 Hier mag mir die Parallele zu nVidia entgehen, da noch kein Entwickler Geld von einem GFN-Nutzer gefordert hat. Oder bin ich schon wieder out of date :Buch:
nochmal. Ich sagte ja, das klappt nur "etwas vergleichbarer", weil allein die Grundbasis hier nicht vergleichbar ist.

Stell dir vor, du besitzt diese Diskothek. Und du hast, wie alle anderen auch, ein Album zu Release gekauft. Du möchtest das nun aber gerade NICHT öffentlich in deiner Diskothek spielen, sondern nur bei ner kleinen Party bei dir Zuhause. Du machst also im lizenzrechtlichen Sinn KEINE öffentliche Vorführung, bei der du eine extra Lizenz von der Gema bräuchtest (lassen wir mal außen vor, dass du sie eh hast, weil du ja eine Diskothek führst und denken beispielhaft, sie ist einfach gerade abgelaufen), sondern handelst wie jeder andere Privathaushalt. Nun kommt die GEMA und will für deine kleine private Party zuhause mehr Geld, einfach deshalb, weil du ja auch eine Diskothek besitzt. Du siehst das nicht ein, also droht die Gema dir, den Laden zuzumachen.


Edit... oder nochmal anders, damit der "Geld"-Punkt erstmal außen vor bleibt (auch wenn ich sicher bin, dass er hier die treibende Kraft ist):

Stell dir vor, du besitzt diese Diskothek. Und du hast, wie alle anderen auch, ein Album zu Release gekauft. Du möchtest das nun aber gerade NICHT öffentlich in deiner Diskothek spielen, sondern nur bei ner kleinen Party bei dir Zuhause. Du machst also im lizenzrechtlichen Sinn KEINE öffentliche Vorführung, bei der du eine extra Lizenz von der Gema bräuchtest (lassen wir mal außen vor, dass du sie eh hast, weil du ja eine Diskothek führst und denken beispielhaft, sie ist einfach gerade abgelaufen), sondern handelst wie jeder andere Privathaushalt. Nun kommt die GEMA und will dir deine Disko zumachen, weil du die (private) Feier bei dir Zuhause bei ihr nicht vorher angemeldet hast.
Auch wenn mein Beitrag Deiner Erläuterung quantitativ nicht ansatzweise gerecht wird: Du hast mich überzeugt :D
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

Beitrag von casanoffi »

douggy hat geschrieben: 04.03.2020 07:46
Bachstail hat geschrieben: 03.03.2020 23:29 Shadow (https://shadow.tech/usen) ist zum Beispiel Eins zu Eins das Gleiche wie GeForce Now (und Steam hat meines Wissens nach selbiges vor), ein Streaming-Dienst, bei welchem ich einen virtuellen PC miete, um darauf Spiele zu spielen und diese dann auf meinen Heim-PC zu streamen und auch das kostet monatlich Geld, wo ist da die Kritik seitens des Entwicklers ?
Ähm .. ich bin mir ziemlich sicher, dass Shadow wesentlich mehr als nur Game-Streaming ist. Dort bekommst du einen vollwertigen (virtuellen) PC, mit allen Vor- und Nachteilen, der natürlich für's Gaming geeignet ist und auch dafür beworben wird.
Sicher, der Unterschied ist hier, wie Du schon erwähnt hast, dass man bei shadow einen "vollwertigen" Windows 10 PC zur Verfügung hat, auf dem man (bis auf wenige Ausnahmen) alles machen kann/darf, was man auch auf seinem eigenen Rechner machen kann/darf.

Aber, wenn man es jetzt rein aufs Gaming bezieht, hat Bachstail natürlich schon Recht.
In der Hinsicht ist es nichts anderes wie Geforce Now. Eine virtuelle Maschine, auf der ich meine Spiele streame. Auch auf mobile Geräte, was ja letztendlich der Aufhänger ist.

Der Unterschied, warum die Publisher/Entwickler bei shadow nicht eingreifen bzw. ihre Spiele nicht aus dem Shadow-Angebot rausnehmen ist, weil es hier nichts gibt, wovon sie es rausnehmen könnten...
Shadow ist ja keine eigene Plattform, wie eben Geforce Now. Es ist halt einfach nur ein (virtueller) PC.

Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass aber genau das geschehen würde, wenn die Publisher/Entwickler hier rechtliche Möglichkeiten hätten.
Und in eingen Fällen gab es auch schon Banns bei Multiplayer-Titeln von Activision Blizzard - aufgrund der AGBs, dass hier virtuelle Maschinen wegen Cheat-Gefahr nicht erlaubt sind.

Aber, das Unternehmen hatte damals Kontakt mit Activision Blizzard aufgenommen und die Sache geklärt.
Ob hier einfach nur ein "Missverständnis" geklärt wurde oder evtl. sogar Kohle geflossen ist? Keine Ahnung.

Apple hat z. B. die shadow-app kürzlich aus dem iOS-Store verbannt.
Bis auf weiteres kann man also nicht mehr über iPhone/iPad auf shadow zugreifen.
Der Grund ist mit Sicherheit der gleiche, wie bei allen anderen Publishern: sie wollen ein Stück vom (mobilen) Streaming-Kuchen haben bzw. sich davon kein Stück nehmen lassen...
No cost too great. No mind to think. No will to break. No voice to cry suffering.
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Re: The Long Dark ist nicht mehr auf GeForce Now verfügbar; Entwickler über die problematische Verfügbarkeit

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douggy hat geschrieben: 04.03.2020 07:46Ansonsten ist das eine nämlich ein kommerzieller Gaming-Streaming-Dienst. Das andere ein PC-Streaming-Dienst.
Was bezogen auf Videospiele keinerlei Unterschied macht, kein Entwickler sollte mir vorschreiben können, wo ich die von mir bereits gekauften Spiele installiere.
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