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Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 14:47
von 4P|BOT2
Das "Tribunal de Grande Instance", ein Zivilgericht der ersten Instanz in Frankreich (vergleichbar mit dem Landgericht), hat entschieden, dass Kunden aus Europa, die Spiele auf Steam gekauft haben, das Recht haben, diese Spiele weiterzuverkaufen. Die aktuelle Regelung auf Steam würde gegen geltendes EU-Recht bzw. den freien Warenverkehr im EU-Binnenmerkt verstoßen. Französische Medien berichteten ...

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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 15:00
von key0512
Finde ich gut. Ich sehe auch nicht inwiefern ein Verkauf des Zugangsrechts wie hier behauptet mit der "einfachen Reproduktion im Internet", auf gut deutsch Raubkopie, kollidiert. Man muss es ja nicht zwangsläufig wie GOG realisieren und alles DRM-frei machen.
Fakt ist, ich scheue mich davor etwas digital zu kaufen, außer es ist super günstig im Sale, weil ich es im Zweifel nicht loswerden kann oder wie so oft nicht mit Freunden teilen kann.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 15:04
von SethSteiner
"Dieses französische Urteil steht im Widerspruch zu dem geltenden EU-Recht, das die Notwendigkeit anerkennt, digitale Downloads vor der einfachen Reproduktion im Internet zu schützen (...)"

Wird nur schwer zu beweisen, dass die Notwendigkeit besteht, wenn Musik aber auch Videospiele bspw. bei GoG und Download-Shops gar kein DRM haben und damit sehr gut fahren. Und das geltende EU-Recht hätte man ja schon in der ersten Instanz vorbringen können, wird also wohl schwierig werden.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 15:26
von C64Delta
So wie sich der Spielemarkt verändert, wird das wohl kaum eine Rolle spielen. Mit Streaming-Modellen, Abos, Lootboxen, Casinos und ganz allgemein immer mehr Post-Purchase-Monetarisierung verliert doch der Erstkauf sowieso an Bedeutung.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 15:40
von Socke81
key0512 hat geschrieben: 22.09.2019 15:00 Finde ich gut. Ich sehe auch nicht inwiefern ein Verkauf des Zugangsrechts wie hier behauptet mit der "einfachen Reproduktion im Internet", auf gut deutsch Raubkopie, kollidiert. Man muss es ja nicht zwangsläufig wie GOG realisieren und alles DRM-frei machen.
Fakt ist, ich scheue mich davor etwas digital zu kaufen, außer es ist super günstig im Sale, weil ich es im Zweifel nicht loswerden kann oder wie so oft nicht mit Freunden teilen kann.
Man hat ein Rückgaberecht.

https://store.steampowered.com/steam_refunds/?l=german


Mit Freunden teilen.

https://store.steampowered.com/promotio ... g?l=german


Das Wort "Fakt" wird sehr leichtfertig benutzt.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 15:51
von Nanoklam
Selten so einen Schwachsinn gehört das kann auch nur von irgendeinen alten Richter kommen der 0 Ahnung von der Materie hat Wer sollte dann noch beim Hersteller kaufen ? Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt. Statt mal gegen Glücksspiel in Kinderspielen vorzugehen denkt man sich so ein Müll aus und die Leidtragende sind dann Studios die nur vom Verkauf der Spiele leben und keine Lootcrates und anderen Dreck in ihre Vollpreisspiele stecken.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:07
von SethSteiner
Einen Gebrauchtmarkt gibt es seit jemand etwas ein Mal hergestelltes weitergegeben hat also sicher einige Jahrtausende. Von demher, keine Ahnung wie du darauf kommst, das sei "Müll" und Studios seien "Leidtragende".

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:08
von Xris
Nanoklam hat geschrieben: 22.09.2019 15:51 Selten so einen Schwachsinn gehört das kann auch nur von irgendeinen alten Richter kommen der 0 Ahnung von der Materie hat Wer sollte dann noch beim Hersteller kaufen ? Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt. Statt mal gegen Glücksspiel in Kinderspielen vorzugehen denkt man sich so ein Müll aus und die Leidtragende sind dann Studios die nur vom Verkauf der Spiele leben und keine Lootcrates und anderen Dreck in ihre Vollpreisspiele stecken.
Niemand zwingt die armen Entwickler ihre Spiele ausschließlich auf Steam zu vertreiben. Und die armen Publisher haben mit Steam dafür gesorgt das es keine DRM freie Retail mehr gibt die man gebraucht verkaufen koennte. Klarer Fall von selbst schuld und so.

Und das bei digitalen Spielen kein Wertverlust stattfindet ist Schwachsinn. Die Spiele werden so gut wie alle mit der Zeit günstiger. Ein 2 Jahre altes Spiel, ist ein 2 Jahre altes Spiel. Egal ob digital oder Retail.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:13
von monotony
Socke81 hat geschrieben: 22.09.2019 15:40
key0512 hat geschrieben: 22.09.2019 15:00 Finde ich gut. Ich sehe auch nicht inwiefern ein Verkauf des Zugangsrechts wie hier behauptet mit der "einfachen Reproduktion im Internet", auf gut deutsch Raubkopie, kollidiert. Man muss es ja nicht zwangsläufig wie GOG realisieren und alles DRM-frei machen.
Fakt ist, ich scheue mich davor etwas digital zu kaufen, außer es ist super günstig im Sale, weil ich es im Zweifel nicht loswerden kann oder wie so oft nicht mit Freunden teilen kann.
Man hat ein Rückgaberecht.

https://store.steampowered.com/steam_refunds/?l=german
Was ein EU-Recht ist und erst auf Basis dessen eingeführt wurde. Und was genau hat das mit dem Weiterverkauf von Waren zu tun?
Socke81 hat geschrieben: 22.09.2019 15:40 Mit Freunden teilen.

https://store.steampowered.com/promotio ... g?l=german
Auch wenn es von Vielen für Freunde genutzt wird, ist dieses Feature, wie der Name schon sagt, für das Teilen innerhalb der Familie gedacht. Das zum Freischalten häufig notwendige account sharing verletzt genau genommen Steams Nutzungsbestimmungen:
When you complete Steam’s registration process, you create a Steam account ("Account"). Your Account may also include billing information you provide to Valve for the purchase of Subscriptions. You are solely responsible for all activity on your Account and for the security of your computer system. You may not reveal, share or otherwise allow others to use your password or Account. You agree that you are personally responsible for the use of your password and Account and for all of the communication and activity on Steam that results from use of your login name and password. You may not sell or charge others for the right to use your Account, or otherwise transfer your Account, nor may you sell, charge others for the right to use, or transfer any Subscriptions other than if and as expressly permitted by this Agreement (including any Subscription Terms or Rules of Use).

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:23
von mindfaQ
Digital "gebraucht" verkaufen ist quasi Neuware verkaufen und absolut unaufwändig. M.M.n. wäre dann der Verkauf digitaler Medien (eBook, Musik, Video, Spiele) nur lohnenswert, wenn die Preise massiv erhöht werden durch den viel höheren Anteil an Gebrauchtkäufen oder man bietet die Medien nicht mehr digital an. Das erste ist schlecht für die Produktiven und Nutzer, die nicht weiterverkaufen wollen, das Zweite ist schlecht für die Nutzer. Alternativ könnte man bei Gebrauchtverkäufen einen Entwickleranteil erheben, aber da können wir es uns auch gleich einfach machen und den Gebrauchtverkauf verbieten, da es ungefähr auf das gleiche herauskommt, wie gar nicht verkaufen zu können.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:28
von danke15jahre4p
Nanoklam hat geschrieben: 22.09.2019 15:51Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust...
wie kommst du darauf, dass es bei lizenzen bzw. rein digital erworbenen videospielen zu keinem wertverlust kommt?

je "älter" ein spiel, desto weniger interesse, entsprechend sinkt der wert, einfaches nachfrage prinzip.
...warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt.
wo siehst du hier einen unterechied zwischen digital und retail? warum sollte man retail weiterverkaufen dürfen aber digital nicht?

klar ist valve dagegen, wie jeder publisher der etwas gegen den gebrauchtmarkt hat, nur letztendlich muss sich die industrie dahingehend öffnen, es ist ein unding, dass man lizenzen nicht weiterverkaufen darf, absolut kundenfeindlich.

greetingz

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:42
von Spiritflare82
wäre schön, wird aber nicht kommen, das ist doch womit die Spielebranche den Löwenanteil verdient. mit ihren digital games die fest gebunden sind, da lohnen sich nämlich auch die dollen sales, man bindet dem kunden das zeug ja doch dauerhaft auf die nase

und deshalb: physisch solange es physisch gibt, ich verkaufe 80% meiner games nach dem durchspielen sofort wieder und komme somit günstig an so ziemlich alle Spiele die mich jucken, wenns nur noch digital geben sollte irgendwann werde ich persönlich nicht mehr viel spielen weil ich keinen Bock habe mein Geld aus dem Fenster zu werfen

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:45
von DARK-THREAT
Der Werteverlust eines digitalen Spieles beträgt für mich nach dem Kauf 100%. Was Anderes kann man mMn nicht behaupten...

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 16:46
von Mentiri
Hmm. Sollte das je durchgesetzt werden, dann könnten Keyseller viele Accounts aufmachen und darüber ihre Spiele als "Gebrauchtspiele" verkaufen. Das würde schon benutzte Keys zu bekommen eleminieren.

Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Verfasst: 22.09.2019 18:25
von Kajetan
Xris hat geschrieben: 22.09.2019 16:08Niemand zwingt die armen Entwickler ihre Spiele ausschließlich auf Steam zu vertreiben.
Wenn dieses Urteil so bleiben sollte, wird dies ALLE Plattformen betreffen, nicht nur Steam.
Und das bei digitalen Spielen kein Wertverlust stattfindet ist Schwachsinn. Die Spiele werden so gut wie alle mit der Zeit günstiger. Ein 2 Jahre altes Spiel, ist ein 2 Jahre altes Spiel. Egal ob digital oder Retail.
Jopp. Natürlich findet auch bei digitalen Inhalten ein Wertverlust statt. Der richtet sich logischerweise nicht nach dem physikalischen Zustand, sondern hier nach der Nachfrage.