Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

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danke15jahre4p
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von danke15jahre4p »

TestABob hat geschrieben: 29.09.2019 16:13Hahaha, Du verkaufst die Nutzungslizenz weiter, aber nicht meine Axt? Hahahaha, die hole ich mich also zurück und dann guckt Dein Käufer in die Röhre. Toll eine Lizenz ohne Axt zu haben *gröhl.
tu mir bitte den gefallen, dass wenn ich ein link poste, du dir diesen auch komplett und mit verstand durchliest.

"Voraussetzung für die Erschöpfungswirkung des Verbreitungsrechts des Urhebers (sog. Erschöpfungsgrundsatz) ist, dass die Software mit Zustimmung des Rechteinhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde, die Lizenz zeitlich unbefristet übertragen wurde und der Rechteinhaber für diese Lizenz eine angemessene Vergütung erhalten hat."

werfe hier bitte einen blick inbesondere auf "..die Lizenz zeitlich unbefristet übertragen wurde".

mit axt zurückholen ist also nix.

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TestABob
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von TestABob »

Jo, sind schon ma zwei Punkte, die dem wiedersprechen.

„Zeitlich unbefristet“ und „angemessen vergütet“.

Denkst Du etwa, meine Axt ist billig, wenn ich weiss das Du Sie weiterverkaufst?

Zweiten werde ich Dir doch nicht unbefristet meine Axt überlassen.

Note: Im übrigen hast Du ja nur die Lizenz verkauft, nicht meine Axt (Wie du schriebst.).
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danke15jahre4p
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von danke15jahre4p »

TestABob hat geschrieben: 29.09.2019 16:28Zweiten werde ich Dir doch nicht unbefristet meine Axt überlassen.
dann darf ich die axt auch nicht weiterverkaufen.

nur bei spielen hast du nunmal eine unbefristete nutzungsdauer, entsprechend müsstest du diese laut urteil des eugh weiterverkaufen dürfen, aber genau das ist ja die krux in der wir stecken.

wenn spiele nur eine nutzungsdauer von einem jahr hätten, würden sie nicht gekauft werden.

also kollidiert hier etwas.

greetingz
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SethSteiner
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von SethSteiner »

TestABob hat geschrieben: 29.09.2019 13:55
SethSteiner hat geschrieben: 25.09.2019 17:23
TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 12:37

Spreche ich von Keys? Nein!

Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!

Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?

Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.

Außerdem ist verleihen etwas total anderes als verkaufen ;-)! Und auch im Verleih von Software muss das erst mal überhaupt vom Lizenzeigner erlaubt sein. Bei vielen Spielen ist das nämlich nicht der Fall!

Desweiteren bestimmt der Eigner, wie er seine Software verkauft. Wenn er Dir nur eine Lizenz zur Eigennutzung verkauft, kann er Sie Dir auch jederzeit wieder entziehen! Du kannst Sie natürlich auch wieder zurückgeben.

Wie das dann monetär geregelt wird....also Du für die Zeit der Nutzung Geld bezahlt hast und ob Du etwas wieder bekommst wenn Du die Lizenz zurück gibst...steht im Vertrag (siehe Steam).

Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen. Fast alle (außer Nintendo nur mit speziellen Verträgen) billigen das, weil Sie dadurch kostenlos Werbung erhalten. Trotzdem wäre es eigentlich nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung. Deshalb fragen auch Youtuber bei den Spieleentwicklern vorher an, ob Sie das Let's Play machen und monetarisieren dürfen.
Ich sehe keinen Grund den Key wegzudenken, da der Key quasi der Fingerabdruck des Spiels ist. Klar gibt es auch noch komplett DRM freie Titel wie bspw. auf GoG aber auch hier gibt es sicherlich im Hintergrund Keys (die kann man ja auf GoG auch aktivieren), womit man Spiele von den jeweiligen Plattformen wo man sie bezieht und nutzt aktiviert und im Fall von Gebrauchthandel theoretisch auch problemlos deaktivieren könnte.

Ansonsten ist die ganze Lizenzgeschichte halt das Problem, Videospiele sind nun Mal keine Photoshop-Lizenz. Wie schon in einem anderen Beitrag gesagt, man verkauft keine Lizenzen, man vermietet auch nichts, man verkauft ein Produkt und die Rechtmäßigkeit aller Einschränkungen ist zumindest fragwürdig. Das Gerichtsurteil beweist das. Das was man denkt was "die" naturgemäß so dürfen und für Recht haben weils in irgendwelchen EULAs und AGBs geschrieben steht, ist nicht so sicher und daran ist auch nichts verkehrtes. Es gibt gar keinen Grund, warum die "Lizenzinhaber" bzw. Produzenten überhaupt diese Rechte besitzen sollten, was sie sogar geschafft haben in die Köpfe mancher Konsumenten zu bringen. Sie verkaufen ein Spiel und kriegen dafür gutes Geld, eine geradezu absurde Vorstellung, dass sie über den Verkauf hinaus noch das Recht haben sollten bspw. einem bspw. das Spiel wieder zu entziehen. Ich meine, nicht dass solche absurden Rechte existieren, das Urheberrecht ist bürgerrechts- und verbraucherfeindlich ohne Ende, ich sage nur Notenkopierverbot aber nichts desto trotz sollten solche besonderen Rechte eine gute Grundlage haben und die gibt es hier nicht. Und momentan muss man hinter der Rechtmäßigkeit von EULAs und AGBs ein klares Fragezeichen setzen, das erstreckt sich auch auf soetwas wie Let's Play. Nur weil jemand etwas claimt, heißt das nicht dass es auch rechtmäßig war. Youtube ist nicht die Justiz.

Sorry aber so ein Schwachsinn!

Wenn ich Dir meine Axt zur Nutzung überlasse (meine sogn. Lizenz) und Dir sage, dass Du Sie nicht verkaufen darfst (weil es meine ist!), dann darfst Du sie auch nicht weiterverkaufen.
Versteht sich irgendwie von selbst, oder?

Egal ob Ich 1000 oder 10.000 Äxte verleihe!
Stimmt. Das gilt aber eben nur für den Verleih. Weder Steam, Origins, GoG noch sonst ein Onlineshop ist aber ein Verleih. Sie sind keine Videotheken.
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TestABob
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von TestABob »

?!
Versteh ich jetzt nicht. Was macht denn dann ein Verleih? Hat der keine Nutzungsregeln (Lizenzbedingung)? Würde mich wundern, wenn sich da was geändert hat.

Ich Grunde hast Du ja bei Steam und co. nicht mal nen Verleih. Du hast nur ein Abbo ;-).

„Steam Subscriber Agreement“ bzw. in deutsch „STEAM® ABONNEMENTVEREINBARUNG“.

https://store.steampowered.com/subscrib ... nt/german/
Liesel Weppen
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Liesel Weppen »

TestABob hat geschrieben: 29.09.2019 18:12 Ich Grunde hast Du ja bei Steam und co. nicht mal nen Verleih. Du hast nur ein Abbo ;-).
Was ist der Unterschied zwischen einem Verleih und einem Abo?
Beim Verleih kann ich mir Einzelstücke zum leihen aussuchen, die dann auch Einzel(leih)preis kosten. Beim Abo kriege ich das was im Abo drin ist halt automatisch verliehen, ohne direkte Wahl.

Ausserdem hat das Gericht genau das gekippt: Steam ist nach deren Ansicht eben kein Abodienst.

Wo man genau die Grenze zieht, muss man jetzt wohl klären.
t34sing
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von t34sing »

gibt's dazu was neues?
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