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Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 07.02.2017 19:24
von an_druid
Heliosxy hat geschrieben: Nach meiner Erfahrung gibt es kein preisstabileres Hobby, als Computerspiele. Bereits vor 10 Jahren hast du für ein Retail 40 Euro hingelegt, daran hat sich bis heute kaum was geändert. Der gut genährte Markt, zusammen mit globaler Konkurrenz, auch durch steam, hat dafür gesorgt, dass unser Hobby eher günstiger als teurer geworden ist. Im dir genannten Fall bestätigt die Ausnahme nur die Regel ;)
SRY aber da muss ich jetzt einlenken. Das unser Hobby so vielfältig und günstig und Toll geworden ist, haben wir nur einer einzigen sorte Mensch zu verdanken nämlich UNS denjenigen die das aus liebe machen PUNKT

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 07.02.2017 20:18
von 4lpak4
SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es keine öffentliche Ausstellung ist, wenn ein Handwerker zu mir kommt und dann ein beschlagnahmtes Spiel sieht, denn es ist ja mein privater Raum. Öffentliches vorführen hat ja ganz generell so seine Probleme aber wenn ein Handwerker zu mir kommt und in meinem Fernseher läuft eine BluRay ist das ja auch keine öffentliche Vorführung.
Wenn dem so wäre könnte dich dann ja jeder Filmverleih verklagen, weil du unautorisiert einen Film vorführst xD

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 08.02.2017 11:36
von Wulgaru
Ich habe immer den Eindruck das es ohne die Kommission sehr viel schwieriger wäre vebraucherfreundliche Regeln überhaupt nur mal auf den Tisch zu bringen. Einzelne Staaten scheine da doch stets zu schwach. Das hier halte ich jetzt zwar nicht so wichtig wie andere Themen, aber trotzdem schön das sowas passiert.

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 09.02.2017 13:20
von sYntiq
SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.
Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass es keine öffentliche Ausstellung ist, wenn ein Handwerker zu mir kommt und dann ein beschlagnahmtes Spiel sieht, denn es ist ja mein privater Raum. Öffentliches vorführen hat ja ganz generell so seine Probleme aber wenn ein Handwerker zu mir kommt und in meinem Fernseher läuft eine BluRay ist das ja auch keine öffentliche Vorführung.
Das ist, wie von mir geschrieben: Definitionssache.
Oder anders herum: Du darfst beschlagnahmte Spiele auch niemand anderem zugänglich machen. Wenn du sie im Regal stehen hast, hat jeder der dich besucht, Zugang zu diesen Spielen.

Aber eigentlich war der Punkt auch nur eine Randnotiz. Wo kein Kläger, da auch kein Richter. :)

Aber was den film und öffentliche Aufführung anbetrifft: Einen UMD-Film auf der PSP zu Hause gucken: Kein Problem. Einen UMD-Film auf der PSP unterwegs in Bus und Bahn gucken: Gilt als öffentliche Aufführung. (Gilt im Grunde für jedes Medium/Abspielgerät sofern die öffentliche Aufführung untersagt ist) Aber auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. :)

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 09.02.2017 13:50
von sourcOr
sYntiq hat geschrieben:
SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.
Du hast es aber so net geschrieben. Der Käufer (privat) macht hier nichts Illegales, auch wenn er sich das Spiel zuschicken lässt. Auch die Geschichte mit der öffentlichen Ausstellung und dem Handwerker find ich sehr fragwürdig.

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 09.02.2017 17:43
von 4lpak4
sourcOr hat geschrieben:
Spoiler
Show
sYntiq hat geschrieben:
SethSteiner hat geschrieben:Nein, es ist nicht illegal sie zu kaufen. Die Einfuhr über den Postweg ist zwar nicht legal, weshalb da auch was vom Zoll angefangen werden kann, so wie es bei mir mit Gears of War 2 der Fall war aber man selbst macht sich nicht strafbar dabei, sondern der Versender.
Danke dass du nochmal mit anderen Worten das wiederholst was ich geschrieben habe.
Du hast es aber so net geschrieben. Der Käufer (privat) macht hier nichts Illegales, auch wenn er sich das Spiel zuschicken lässt.
Auch die Geschichte mit der öffentlichen Ausstellung und dem Handwerker find ich sehr fragwürdig.
Weil einfach nicht korrekt.
Dein Heim ist nicht öffentlich.
Wenn du daheim Sachen machst ist es im Privaten Raum, egal wer dazu kommt.
Wenn du Freunde einlädst ist es immernoch Privat.

Würdest du aber die Türe aufmachen, ein Schild an die Tür stellen auf dem steht "Nur herein spaziert", dann hättest du zumindest die Öffentlichkeit eingeladen, ob das dann aber per se öffentlich wäre kann ich auch noch nicht sagen.
Eine Wohnung ist nicht öffentlich, weil da nicht jeder rein darf der will.
Eine Bibliothek ist öffentlich, eine Disco ist öffentlich, ein Kino ist öffentlich.

Eine Feldmaus wird nicht zur Hausmaus nur weil sie die Türschwelle übertritt.

Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 10.02.2017 01:10
von -^Killerdödel_92^-
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 10.02.2017 06:25
von Zinssm
Man kann nur wieder davor warnen juristische Tips in einem Spieleforum ernst zu nehmen!

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 10.02.2017 07:37
von Jim Panse
benstor214 hat geschrieben:
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D
:lol: Ich schmeiß' mich weg. ^^

Re: Steam: Europäische Kommission untersucht, ob Ländersperren (Geo-Lock) gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen

Verfasst: 10.02.2017 17:07
von 4lpak4
benstor214 hat geschrieben:
4lpak4 hat geschrieben:Oder mit anderen Worten:
Wenn du mit deinem Partner vögelst und dein Mitbewohner lässt den Gasableser rein und der sieht euch aus Versehen beim vögeln, dann hattet ihr deshalb noch lange nicht Sex in der Öffentlichkeit.
Es freut mich jedes Mal außerordentlich, wenn es einem routinierten Foren-Mitglied möglich ist, seine Erfahrungen einzubringen. :D
:lol: Gut gegeben.
Aber wenn man halt so Sachen liest wie "wenn der Elektriker kommt ist es ne öffentliche Vorführung" kann ich nur den Kopf schütteln.