Liebe selbsternannte Verteidiger der Freiheit:
Das Bild zeigt eine getötete Prostituierte, die Beine spreizend auf dem Boden liegt und Reizwäsche mit Eingriff trägt, man sieht ihre Vagina. Aus dem Gameplaykontext des Spiels gelöst, ist das ganze ein pornographisches Bild aus der Snuff Ecke.
Wenn auch nur virtuell...
Trotzdem:
StGB
§ 131 Gewaltdarstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
a) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
b) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
2. einen in Nummer 1 bezeichneten Inhalt mittels Rundfunk oder Telemedien
a) einer Person unter achtzehn Jahren oder
b) der Öffentlichkeit
zugänglich macht oder
3. eine Schrift (§ 11 Absatz 3) des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 Buchstabe a oder b oder der Nummer 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist der Versuch strafbar.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(3) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 Buchstabe a ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Das Spiel an sich dürfte nicht unter diesen Tatbestand fallen. Aber es ist möglich mit Hilfe des Spiels Bilder zu erschaffen, die gegen das Gesetz verstossen. Ich bin kein Jurist, finde es aber selbstverständlich dass Sony sich gegen solche Straftatbestände schützen will, da sie ja an der Verbreitung des Bildes, in welcher Form auch immer, beteiligt sind.
Wie gesagt: Es geht nicht um Nacktheit im Spiel oder was man alles machen kann. In erster Linie geht es um das Bild an sich. Und das verstößt eindeutig gegen die Richtlinien des PSN, und sogar gegen das Gesetz. Ich glaube da muss man sich nicht drüber aufregen.
Das hat auch nix mit political correctness zu tun oder Anita Sarkeesian..
Edit: Typo und Formatierung