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Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 20:59
von Zinssm
Könnt ihr keine Gesetze lesen?
Übrigens sitzen da bestimnt Volljuristen die selbst euren Unsinn durchgedacht haben

Aber nur voran :Tut was dagegen und haltet uns bei eurem Debakel auf dem laufenden!
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 21:06
von Phelian
Die ganzen Kids die darauf stehen lutschen sich das doch eh irgendwo vermindert legal runter.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 21:08
von Todesglubsch
schefei hat geschrieben:Völlig absurd diese Zensierung von fiktiven Inhalten, zumal diese Charaktere bis auf den Körperbau meist nichts mit realen Minderjährigen zu tun haben. Man darf Pixel ermorden, foltern und quälen, aber wehe Minderjährige Pixel kleiden sich aufreizend (bzw. so wie in jedem Freibad) da hört der Spaß auf.
Hm? Lebst du in einem anderen Land als ich? Der dt. Jugendschutz sieht Folter und Qual in Videospielen generell nicht gern. Folter und Qual in Verbindung mit Minderjährigen wäre ein Sofort-KO. Gleiches gilt nun auch für Sex - welch Wunder.
Und der Freibad-Vergleich hinkt. Oder gehört es für dich zum geselligen Miteinander im Freibad 8-jährige sexuell zu foltern?
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 21:57
von Lil Ill
SethSteiner hat geschrieben:Spielfiguren wurden nicht geboren, sind demnach nicht real und können auch kein Alter haben. Ergo, kann ein Verstoß gegen § 15 Absatz 2 gar nicht vorliegen. Zusagen, dass eine Darstellung nicht real sein muss, ist vollkommen schwachsinnig und führt den ganzen Sinn des Paragraphen ad absurdum, der schließlich reale Menschen schützen soll. Die USK geht hier ihrer Aufgabe nicht nach.. okay, damit hat sie grundsätzlich ein Problem aber hier geht sie mehr als nur einen Schritt zu weit. In diesem Land sollte keine Zensur stattfinden, tut es aber mit solchen Entscheidungen dennoch.
Das deutsche Gesetz ist abstrakt formuliert, um einen Paragraphen durch Auslegung auf mehrere, auch atypische Fälle anwenden zu können um mögliche rechtliche Lücken zu stopfen. Denn es gilt: keine Strafe ohne Gesetz. Es ist hier aber nicht so wie in den USA, wo jeder atypischer Fall nach dem genauen Wortlaut ausformuliert sein muss.
Das was du hier unter "Sinn" verstehst, ist eigentlich eine Auslegung nach dem Wortlaut.
Es gibt aber noch mehrere Auslegungsarten z.B. gerade nach dem Sinn und Zweck.
Den Sinn und Zweck sehe ich in dem Paragraphen darin, der Pädophilie einhalt zu gebieten und ich denke auch, dass eine solche offensichtliche sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren diese fördert. Daher ist der Paragraph durchaus, wenn auch nur in seiner analogen Anwendung tangiert.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:14
von schefei
Todesglubsch hat geschrieben:Hm? Lebst du in einem anderen Land als ich?
Bin Österreicher also vermutlich ja. :wink:
Der dt. Jugendschutz sieht Folter und Qual in Videospielen generell nicht gern.
Trotzdem wird es geduldet, siehe zBsp. GTA 5.
Und der Freibad-Vergleich hinkt. Oder gehört es für dich zum geselligen Miteinander im Freibad 8-jährige sexuell zu foltern?
Hab mich mit dem Spiel nicht näher beschäftigt, aber aus dem Newstext habe ich keine sexuelle Folter heraus gelesen.
Lediglich Aussehen und unnatürliche Posen werden beanstandet.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:26
von greenelve
Es gibt Momente, da möchte ich mir all diese ganzen, kleinen Sachen aufschreiben und an einen Anwaltskanzlei schicken. Und manchmal denk ich mir, wie kann man einen Anwalt überzeugen, mit genau diesen Argumenten vor Gericht zu ziehen.

Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:34
von unknown_18
Ach, dank der ganzen Hetze muss man doch schon angst haben als Pädophil gehalten zu werden, wenn man einem Bekannten so etwas wie "Du hast aber eine süße kleine Tochter" sagt. So tief sind wir längst gesunken, früher hat sich dabei Niemand etwas gedacht und das war gut so. Aber die Menschheit sinkt eh immer tiefer, also was solls.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:45
von Kajetan
Balmung hat geschrieben:Aber die Menschheit sinkt eh immer tiefer, also was solls.
Da sinkt nichts tiefer. Du wirst nur älter

Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:51
von gunchar
Steht da ernsthaft unnatuerlich geschlechtsbetonte Koerperhaltung von unter 18 Jaehrigen?(Ich meine bei unter 14 oder eher noch unter 12 haette ich es ja verstanden, aber das geschlechtsbetontheit bei Jugendlichen unnatuerlich sein soll muss doch wohl aus den 50ern stammen) Ansonsten bin ich mir auch irgendwie nicht so ganz sicher inwiefern sich dieses Spiel von dem Dutzend anderen (Japano)Spielen dieser Art unterscheiden soll(ist es besonders drastisch?)
Ahja und das hier
Den Sinn und Zweck sehe ich in dem Paragraphen darin, der Pädophilie einhalt zu gebieten und ich denke auch, dass eine solche offensichtliche sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren diese fördert. Daher ist der Paragraph durchaus, wenn auch nur in seiner analogen Anwendung tangiert.
Was genau meinst du mit Paedophilie foerdert?(Das klingt so als waere das so eine Art Grippe die man sich einfangen kann wenn man nicht aufpast)
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 22:59
von unknown_18
gunchar hat geschrieben:Den Sinn und Zweck sehe ich in dem Paragraphen darin, der Pädophilie einhalt zu gebieten und ich denke auch, dass eine solche offensichtliche sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren diese fördert. Daher ist der Paragraph durchaus, wenn auch nur in seiner analogen Anwendung tangiert.
Was genau meinst du mit Paedophilie foerdert?(Das klingt so als waere das so eine Art Grippe die man sich einfangen kann wenn man nicht aufpast)
Du weißt schon, wie bei Homo, zumindest wenn es nach Manchen geht. Vorurteile sind halt was tolles, vor allem wenn dann solche bescheuerten Aussagen bei rum kommen.
Die Ursache ist aber immer das Gleiche: verurteilen (und verbieten) was man nicht verstehen kann/will.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 23:14
von GamepadPro
ich bin ja minderjährigen Mädchen freilich nicht abgeneigt, Lippenstift und Wimperntusche vorausgesetzt, doch sind manche in diesen japanspielen noch so weit von Lolita entfernt, dass da gewiss auch die beste schminke nichts mehr rausreißt. ob es nun indiziert wird oder nicht, unter Jugendschutz fällt das sowieso nicht.
mmn können pornos generell nur in form einer sucht schaden. das gilt aber für jeden, glaub ich, nicht bloß nur jugendliche bzw. kinder. Denn entweder es interessiert sie, sind damit also bereits alt genug, oder die pornos werden eben garnicht erst angeschaut. ich denke, da liegen eher andere bedenken, weshalb es dieses Jugendschutzzeug gibt, doch ich schweife vom Thema ab.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 23:17
von Lumilicious
gunchar hat geschrieben:...inwiefern sich dieses Spiel von dem Dutzend anderen (Japano)Spielen dieser Art unterscheiden soll(ist es besonders drastisch?)
Nein. Es ist nicht besonders drastisch. Im direkten Vergleich zu dem was wir schon zuvor gespielt haben, oder es bei uns aufm Markt zu kaufen gibt, ist es eher harmlos oder gleichwertig. Vor allem wenn wir das noch auf den Anime/Manga Markt ausdehnen... To Love Ru mit der 12 jährigen Yuuki ist schon deutlich extremer was
Geschlechtsbetonte Körperhaltung angeht (tentacle rape mit inbegriffen - der Anime ist FSK 16).
Aber wie gesagt... man muss es nur mit dem USK16 Vorgänger vergleichen. Dort gab es wie Mizuki ebenfalls 2 spezielle Lolis die sehr fragwürdige Körperhaltungen (gespreizte Beine etc) hatten und dasselbe Spielprinzip vorhanden war.
Diese Entscheidung fühlt sich aus diesem Grund auch sehr willkürlich an. Das Test Gremium war wohl besonders abgeneigt.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 28.08.2016 23:39
von SethSteiner
Lil Ill hat geschrieben:Den Sinn und Zweck sehe ich in dem Paragraphen darin, der Pädophilie einhalt zu gebieten und ich denke auch, dass eine solche offensichtliche sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren diese fördert. Daher ist der Paragraph durchaus, wenn auch nur in seiner analogen Anwendung tangiert.
Einhalt gebieten kann man Pädophilie so wenig wie anderen Neigungen oder Präferenzen. Das soll das Gesetz nicht als obsolet erklären, nur kann das keine Grundlage sein (auch wenn das vielleicht jemand mal so gedacht hat). Stattdessen dient das Gesetz dazu und dafür ist es auch vollkommen richtig, wenn irgendwo etwas auftaucht wo Kinder missbraucht werden, dieses Kind zu schützen und dagegen vorzugehen dass es zu einer Weiterverbreitung kommt und diejenigen u bestrafen, die das unterstützen. Die offensichtlich sexualisierte Darstellung von augenscheinlich minderjährigen Charakteren kann aber niemals Pädophilie fordert. Das kannst du glauben aber es ist nicht wahr. Niemand der Criminal Girls oder gleich lolicon Hentai sieht kann dadurch Pädophil werden, das wäre genauso blödsinnig wie zu denken, schwule Männer beim Sex oder um es passender zu diesem Titel zu machen, schwule Männer beim Küssen zusehen, würde homosexuell machen.
Das Gesetz, die Auslegung, wie auch immer sollte angepasst werden, nicht einfach nur um die Kunstfreiheit zu gewährleisten, sondern auch um deutlicher klar zu machen, was eigentlich Pädophilie ist und dass diese Menschen keine schlimmen Monster sind, sondern das einzige Problem die Personen sind, die diese Neigung ausleben, unabhängig davon ob sie Bilder realer Kinder beziehen oder sie ganz aktiv selbst schädigen. Der Rest dagegen braucht Hilfe und nicht etwa Verdrängung in den Untergrund, wo sie womöglich dadurch erst zu dem werden, was man ja eigentlich bekämpft.
Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 29.08.2016 00:10
von Marobod
gunchar hat geschrieben:
Was genau meinst du mit Paedophilie foerdert?(Das klingt so als waere das so eine Art Grippe die man sich einfangen kann wenn man nicht aufpast)
Hahahaaaatschii , upps ich glaub ich bin paedophil geworden.

Re: Ablehnung der Alterskennzeichnung aufgrund von "einschlägigen sexualisierten Interaktionen" und der Kindlichkeit von
Verfasst: 29.08.2016 00:36
von unknown_18
SethSteiner hat geschrieben:Das Gesetz, die Auslegung, wie auch immer sollte angepasst werden, nicht einfach nur um die Kunstfreiheit zu gewährleisten, sondern auch um deutlicher klar zu machen, was eigentlich Pädophilie ist und dass diese Menschen keine schlimmen Monster sind, sondern das einzige Problem die Personen sind, die diese Neigung ausleben, unabhängig davon ob sie Bilder realer Kinder beziehen oder sie ganz aktiv selbst schädigen. Der Rest dagegen braucht Hilfe und nicht etwa Verdrängung in den Untergrund, wo sie womöglich dadurch erst zu dem werden, was man ja eigentlich bekämpft.
Sehe ich auch so, bis auf das mit der Kunstfreiheit, was mich daran stört ist schlicht, dass Kunstfreiheit keine Narrenfreiheit sein sollte. Ansonsten könnte man ja daher kommen und behaupten manche CP Bilder wären auch Kunst und würde damit unter Kunstfreiheit fallen. Nein, so einfach kann man sich mit Kunstfreiheit nicht aus allem raus reden, auch Kunstfreiheit hat wie jede Freiheit seine Grenzen.