Aus deinem Zitat:berntovic hat geschrieben:https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/up ... ad-upload/greenelve hat geschrieben:Mal aus Neugier, hast du Quellen dazu?berntovic hat geschrieben: ich beziehe mich ja auf die aussage des zitierten experten. dieser tut so, als wäre das eine eindeutige sache, was aber so nicht stimmt.
hier heißt es wie folgt:der punkt ist, dass es im grunde unmöglich ist, jemanden nachzuweisen, dass er davon ausgehen muss, dass die quelle illegal war. die oben aufgeführte, von einem anwalt verfasste formulierung suggeriert hierbei auch noch, dass es da aber gar keine zweifel geben kann.Mache ich mich strafbar, wenn ich urheberrechtlich geschützte Dateien über einen One-Click-Hoster herunterlade?
Hier besteht eine ähnliche Problematik wie beim Streaming, man wähnt sich in einem Graubereich. Die entscheidende Frage ist, ob der Download solcher Dateien von dem Recht auf Privatkopie abgedeckt ist. Dies ist nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung dann nicht der Fall, wenn es sich bei der Datei, die Sie über einen Sharehoster herunterladen möchten, um offensichtliche rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Dies wird in der Regel dann bejaht, wenn es sich insbesondere um eine aktuellen Spielfilm, TV-Serie oder Musikalbum handelt und der Link zu dem Download–Angebot öffentlich in einem Forum, Website oder Warez-Site gepostet worden ist, ohne dass dies durch den eigentlichen Rechteinhaber geschehen ist.
Einfach gesagt, der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien ist nach der aktuellen Gesetzeslage immer dann illegal, wenn Sie die Datei nicht direkt von dem Rechteinhaber oder von einem Bekannten heruntergeladen haben, der nur ihnen bzw. maximal 7 Personen im Wege der Privatkopie Zugang zu der Datei auf dem Sharehoster gegeben hat. Wenn Sie mittels eines Links Zugriff auf die Datei nehmen, der öffentlich auf einer Website oder in einem Forum verbreitet worden ist, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor.
natürlich kann man an der stelle argumentieren, dass doch jeder weiß, dass, wenn man etwas von xxx herunterlädt, es nicht vom copyright holder stammen kann. an der stelle darf man aber nicht vom internet-nerd ausgehen, sondern vom 08/15-gelegenheits-user. der hat faktisch keine ahnung, was er da macht. der sagt, er hat den link bei google gefunden. wie soll er da wissen, dass das eine illegale quelle ist?
Einfach gesagt, der Download von urheberrechtlich geschützten Dateien ist nach der aktuellen Gesetzeslage immer dann illegal, wenn Sie die Datei nicht direkt von dem Rechteinhaber oder von einem Bekannten heruntergeladen haben, der nur ihnen bzw. maximal 7 Personen im Wege der Privatkopie Zugang zu der Datei auf dem Sharehoster gegeben hat. Wenn Sie mittels eines Links Zugriff auf die Datei nehmen, der öffentlich auf einer Website oder in einem Forum verbreitet worden ist, liegt in der Regel eine Urheberrechtsverletzung vor.
Das sagt doch klar, dass öffentliche Links auf einer Webseite oder Forum eine Urheberrechtsverlungs sind. Dabei geht man hierbei auch nicht vom Internet Nerd aus, die sich auskennen, sondern von "öffentliche Webseite" und "in Forum verbreitet".
Interessant find ich dabei den Part mit "maximal 7 Personen im Wege der Privatkopie". Einerseits 7 Personen und Privatkopie, was wohl mit der Sicherheit zusammenhängt, man könne ja seine eigene Kopie verschusseln und darf sie an Freunde zur Aufbewahrung geben. Andererseits das übliche "Ich besitze das Spiel nicht, darf aber eine Privatkopie haben".
Damit sind wir weit weg davon, Roms mit offiziellen Kaufprodukten zu vergleichen.
