_Semper_ hat geschrieben:du wirst nich bevormundet, sondern die jugend vor einem unpassenden konsumprodukt geschützt. mit 18+ lenzen steht es dir frei, eben jenes ohne größere probleme zu erwerben. sollte es daran scheitern, könnte man deine geistige reife in frage stellen. wobei man das in jedem fall machen sollte, allein des vergleiches mit der ddr wegen...nexttothemoon hat geschrieben:Was soll das? Sind wir erwachsene Menschen oder sind wir es nicht? Ich will keine Bevormundung mehr durch solch fragwürdige Institutionen wie die BPjM. Die wollen die DDR 2.0 errichten.
War absehbar. Es gab Anfang des Jahres eine News, das selbst die gekürzte Fassung bei der USK, abgeschmettert wurde und im gleichen Artikel stand,dass die USK eine schnelle Indizierung bei den ungeschnittenen Fassungen erreichen will, ich denke LISTE B wird schnellstmöglich folgen, also beschlagnahmt.
Ich finde es nur amüsant,dass erstmal nur die erhältliche US Version indiziert wurde und man bei der PEGI Version noch auf den Release wartet, um dann nach einer Woche, auch diese Version indizieren lässt, obwohl inhaltlich gleich. Gamestop wird es freuen, die machen noch Werbung für die Vorbestellung der PEGI Variante von Dying Light.

