Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

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TherealMorrich
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von TherealMorrich »

Kajetan hat geschrieben:
Petie hat geschrieben: Google hat z.B. vor einigen Wochen viele Millionen Dollar an Einnahmen aus dem App Store an Eltern zurückgezahlt, weil deren Kinder über solche verfänglichen Apps willenlos Geld zum Fenster rausgeballert haben. Und jetzt komm bitte nicht mit "Aber die Eltern haben doch ne Aufsichtspflicht!". Richtig, haben sie. Das ist aber noch lange kein Grund solche Geschäftsmethoden durchgehen zu lassen.
Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode? Das erklärst du mir jetzt bitte mal mit Hand und Fuss. Kannst du garantiert nicht. Die Richter können es ja auch nicht. Sie interpretieren nur irgendetwas nach ihrem Gutdünken.

Warum ist ein Kind bzw. nicht geschäftsfähiger Jugendlicher überhaupt in der Lage online Geld auszugeben??? DAS ist doch die viel interessantere Frage.
Wenn Eltern ihre Handys und Tablets rumliegen lassen und ihre Kontodaten ungeschützt auf dem Handy liegen bzw. sogar aktive Logins von Bezahldiensten auf den Geräten laufen, dann ist es verdammt nochmal ihre eigene Schuld, dass ihre Kids das Geld verjubeln.

In Deutschland ist die Geschäftsfähigkeit von Kindern und jugendlichen eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage können die Blagen einkaufen, oder eben nicht einkaufen.
Wenn ein Geschäft rechtwidrig zustande gekommen ist, dann kann das Geld zurückgefordert und die Ware zurückgegeben werden. Das ist aber auch schon alles.

Hier als Moralapostel daher zu kommen und einem Werbetreibenden seine Werbung zu verbieten, nur weil die Damen und Herren Eltern heutzutage nicht mehr drauf aufpassen, was ihre Kinder so treiben und sie nicht mehr zu einem vernünftigen Umgang mit Geld erziehen, ist einfach lächerlich.

Gibt man dem Kind keine Möglichkeit online für etwas zu bezahlen, dann kann es das auch nicht tun und fertig. Ein 10 Jähriger hat gefälligst kein Konto oder ne Kreditkarte zu besitzen auf das/die er einfach so zugreifen kann.
maho76
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von maho76 »

Hier geht es knallhart um eine Gesetzeslage! Da gibt es keinen Raum für irgendwelche Interpretationen.
ohne Witz: du hast unser rechtssystem nicht so ganz verstanden. das deutsche gesetz bildet eine Grundlage auf deren basis individuell entschieden wird. einzig die Grundrechte sind unverrückbar.
präzedenzfälle sind ebenfalls nur Richtlinien für die richter um eine Orientierung zu haben. knallhart ist da gar nix, nur bei eindeutig belegbaren fällen wird zur Vereinfachung direkt nach gesetz gehandelt.

zum urteil: hier die offizielle Begründung:
"Runes of Magic - ... Eine Werbung, die sprachlich von der direkten Ansprache in der zweiten Person Singular und überwiegend kindertypischen Begrifflichkeiten einschließlich gebräuchlicher Anglizismen geprägt wird, richtet sich gezielt an Kinder. ..."
quelle mit kompletter begründung: http://medien-internet-und-recht.de/vol ... ok_id=2546

es geht also um die gesamtausgestaltung inkl. Satzbau, Verniedlichungen etc.
ist so formuliert vollkommen in Ordnung. es ist übrigens eine versäumnisklage, der Hersteller hat also das recht nachzubessern, verboten ist da noch gar nix.

gz
Zuletzt geändert von maho76 am 19.09.2014 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

TherealMorrich hat geschrieben:Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode?
Nichts. Deswegen ist die Begründung auch ungeschickt. Aber es geht ja nicht um das "Du" alleine, wie Du vielleicht mitbekommen hast, sondern um die Art, wie in solchen Spielen Kinder und Jugendliche angefixed werden, um für Kleinscheiß hier mal ein paar Euro und dort mal ein paar Euro auszugeben.

DARUM geht es. Und nicht, ob in Spielen der Anbieter das Du oder das Sie verwendet.
Zuletzt geändert von Kajetan am 19.09.2014 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
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billy coen 80
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von billy coen 80 »

BesorgterBuerger hat geschrieben:... und FPD ... haben das bis jetzt leider verhindert.
Naja, die können nun bis auf weiteres zum Glück nicht mehr so sehr viel verhindern... :wink:
Kajetan hat geschrieben:Ein wenig polemisch ausgedrückt: F2P-Anbieter und Drogendealer trennt nicht viel.
Hrhrhr... war da nicht mal was? Entwicklung von Killerspielen = Drogenhandel und Verbreitung von Kinderpornographie???

Erinnert ein Wenig daran. Aber im Gegensatz zu dem alten Herren von der CSU damals bist du dir ja wenigstens der Polemik bewusst... :D
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

billy coen 80 hat geschrieben:
Kajetan hat geschrieben:Ein wenig polemisch ausgedrückt: F2P-Anbieter und Drogendealer trennt nicht viel.
Hrhrhr... war da nicht mal was? Entwicklung von Killerspielen = Drogenhandel und Verbreitung von Kinderpornographie???

Erinnert ein Wenig daran. Aber im Gegensatz zu dem alten Herren von der CSU damals bist du dir ja wenigstens der Polemik bewusst... :D
Ich bin mir bewusst, dass ich beim Thema F2P-Anbieter und ihre Geschäftsmodelle noch viel zu höflich bin! :evil:
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BesorgterBuerger
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von BesorgterBuerger »

TherealMorrich hat geschrieben: Warum ist ein Kind bzw. nicht geschäftsfähiger Jugendlicher überhaupt in der Lage online Geld auszugeben??? DAS ist doch die viel interessantere Frage.
Wenn Eltern ihre Handys und Tablets rumliegen lassen und ihre Kontodaten ungeschützt auf dem Handy liegen bzw. sogar aktive Logins von Bezahldiensten auf den Geräten laufen, dann ist es verdammt nochmal ihre eigene Schuld, dass ihre Kids das Geld verjubeln.
In einer perfekten Welt würden alle Eltern (und alle Schulen) ihre Kinder schon frühzeitig zum kritischen Konsumenten erziehen, permanent auf ihre Handys und Tablets aufpassen und generell viel Zeit mit ihren Kindern verbringen, damit es gar nicht so weit kommt, das die hunderte Euro in so eine Abzockmaschine stecken.

Nur ist das halt einfach eine schöne Theorie.
In der Realität haben viele Eltern zu wenig Zeit für ihre Kinder, sind nicht in der Lage oder teils auch nicht willens ihre Kinder so "gut" zu erziehen bzw. verstehen sie überhaupt nicht, was ihre Kinder da treiben.

Und dann muss halt der Staat eingreifen, die Industrie wird ja wohl kaum aus Menschenliebe Sebstverzicht üben.

Oder was wäre deine Lösung für solche Kinder? Pech gehabt oder wie ?

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billy coen 80
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von billy coen 80 »

Kajetan hat geschrieben:Ich bin mir bewusst, dass ich beim Thema F2P-Anbieter und ihre Geschäftsmodelle noch viel zu höflich bin! :evil:
Lass gut sein... Denk an dein Herz! Ich kann diese Spiele auch net ab. Ich meide sie daher, ziehe das klassische Modell vom vollständigen Spiel auf einem Datenträger vor.

Hoffen wir nur, dass dieses Schwachmatenmodell sich nicht wirklich irgendwann so massiv durchsetzt, dass das von mir (uns?) präferierte System quasi verdrängt wird... zumindest nicht, solange ich es noch erleben muss; man ist sich ja letztlich doch immer selbst der Nächste. :)
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(x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von (x_x((o---(*_*Q) Duck Hunt »

Kajetan hat geschrieben:
TherealMorrich hat geschrieben:Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode?
Nichts. Deswegen ist die Begründung auch ungeschickt. Aber es geht ja nicht um das "Du" alleine, wie Du vielleicht mitbekommen hast, sondern um die Art, wie in solchen Spielen Kinder und Jugendliche angefixed werden, um für Kleinscheiß hier mal ein paar Euro und dort mal ein paar Euro auszugeben.

DARUM geht es. Und nicht, ob in Spielen der Anbieter das Du oder das Sie verwendet.
Jetzt mal ehrlich, das ist selbst für dich an den haaren herbeigezogen. Mit dem du möchte man Nähe zum Spieler ausstrahlen, für Nebenerscheinungen die entstehen können, kann der Betreiber nichts. Mal abgesehen davon wird in der fernsehwerbung für Kinderprodukte auch kein ekelhaftes Sie verwendet und die Kinder geben ihr Taschengeld dafür aus, manchmal sogar das der Eltern, hier gibt auch niemand dem Anbieter die Schuld.

Und wie hier einige gesagt haben ist das Siezen eher unangenehm und es ist ein Überbleibsel aus der Ur Steinzeit und noch viel früher, weiß der kuckuck woher. im englischen ist das mit dem you viel besser geklärt.
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http://www.youtube.com/watch?v=LZ5-cHx2GOw
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Daggerfall
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Daggerfall »

TherealMorrich hat geschrieben:
Kajetan hat geschrieben:
Petie hat geschrieben: Google hat z.B. vor einigen Wochen viele Millionen Dollar an Einnahmen aus dem App Store an Eltern zurückgezahlt, weil deren Kinder über solche verfänglichen Apps willenlos Geld zum Fenster rausgeballert haben. Und jetzt komm bitte nicht mit "Aber die Eltern haben doch ne Aufsichtspflicht!". Richtig, haben sie. Das ist aber noch lange kein Grund solche Geschäftsmethoden durchgehen zu lassen.
Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode? Das erklärst du mir jetzt bitte mal mit Hand und Fuss. Kannst du garantiert nicht. Die Richter können es ja auch nicht. Sie interpretieren nur irgendetwas nach ihrem Gutdünken.

Warum ist ein Kind bzw. nicht geschäftsfähiger Jugendlicher überhaupt in der Lage online Geld auszugeben??? DAS ist doch die viel interessantere Frage.
Wenn Eltern ihre Handys und Tablets rumliegen lassen und ihre Kontodaten ungeschützt auf dem Handy liegen bzw. sogar aktive Logins von Bezahldiensten auf den Geräten laufen, dann ist es verdammt nochmal ihre eigene Schuld, dass ihre Kids das Geld verjubeln.

In Deutschland ist die Geschäftsfähigkeit von Kindern und jugendlichen eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage können die Blagen einkaufen, oder eben nicht einkaufen.
Wenn ein Geschäft rechtwidrig zustande gekommen ist, dann kann das Geld zurückgefordert und die Ware zurückgegeben werden. Das ist aber auch schon alles.

Hier als Moralapostel daher zu kommen und einem Werbetreibenden seine Werbung zu verbieten, nur weil die Damen und Herren Eltern heutzutage nicht mehr drauf aufpassen, was ihre Kinder so treiben und sie nicht mehr zu einem vernünftigen Umgang mit Geld erziehen, ist einfach lächerlich.

Gibt man dem Kind keine Möglichkeit online für etwas zu bezahlen, dann kann es das auch nicht tun und fertig. Ein 10 Jähriger hat gefälligst kein Konto oder ne Kreditkarte zu besitzen auf das/die er einfach so zugreifen kann.
Zwar etwas hart ausgedrückt, aber grundsätzlich teile ich diese Position. Das war auch mein erster Gedanke und als ich nach ROM und Altersfreigabe 12 Jahre gelesen hab, war das Ding für mich klar.
Ob man es nun wahrhaben möchte, oder nicht: es gibt nunnal auch einen Verantwortungsbereich für Kinder bei den Eltern. Nicht alles kann immer auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Das war vor vielen Jahren mal eine Lehrerdebatte: warum müssen unsere Lehrer unsere Kinder erziehen und Eltenr denken sich "sollen andere machen".
In einer Bitkom studie war das auch mal ähnlich. Da sagten viele, dass sie sich bedroht fühlten und der Staat (sinngemäß) was tun sollte, aber man selbst hatte keine Motivation entsprechende Software zu installieren (wenn jemand die Quelle wissen möchte, muss ich nachschauen).

Hier ist es auch so: die Eltern haben eine Teilverantwortung darüber, was ihre Kinder machen. Da kann das Spiel noch so "aufreizend" für Kinder gestaltet sein. Dass der Staat hier juristisch korrigiert kann ich nur unter dem Punkt "wehret den Anfängen" verstehen. Denn klar ist: werden Kinder zu viel und zu früh beeinflusst, kann das den Wertewandel auf lange Zeit sicherlich unterwandern und es kommen Leute wie ich daher, die das schon "normal" finden.
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MrLetiso
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von MrLetiso »

Kajetan hat geschrieben:DARUM geht es. Und nicht, ob in Spielen der Anbieter das Du oder das Sie verwendet.
Aber... darauf fußt doch die Begründung. Bzw. auf dem Wortlaut "Schnapp Dir...", wie ich jetzt in dem Urteil lesen konnte (danke maho76). Dass dagegen etwas unternommen werden muss ist völlig richtig. Aber in diesem Falle so eine Begründung zuzulassen und in einem anderen zu verneinen würde doch von Doppelmoral zeugen... oder?
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

billy coen 80 hat geschrieben:Hoffen wir nur, dass dieses Schwachmatenmodell sich nicht wirklich irgendwann so massiv durchsetzt, dass das von mir (uns?) präferierte System quasi verdrängt wird... zumindest nicht, solange ich es noch erleben muss; man ist sich ja letztlich doch immer selbst der Nächste. :)
Es wird sich dann nicht massiv durchsetzen, wenn der Gesetzgeber beginnt diesen Bereich ähnlich strikt zu regulieren, wie das im Bereich Glücksspiele und Casinos geschehen ist. Weil dann all die halbseidenen und skrupellosen Abzocker verschwinden und nur noch die Anbieter übrig bleiben, die halbwegs faire Methoden verwenden, um Geld zu verdienen.

Und der F2P-Bereich ist überfällig für eine Regulierung, weil es da mittlerweile zu bunt getrieben wird. Nicht nur die Ansprache von Kinder & Jugendlichen, sondern auch das Game Design, wo ganz gezielt und bewusst suchterzeugende Mechanismen und Methoden verwendet werden, um die sog. Wale, die Spieler mit den offenen und tiefen Geldbeuteln, maximal auszubeuten.
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Kajetan
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Kajetan »

)FireEmblem(Awakening hat geschrieben:Jetzt mal ehrlich, das ist selbst für dich an den haaren herbeigezogen.
Keine Frage. Die Begründung IST dämlich. Aber sie zeigt nur, wie wenig die Richter an der Hand haben, um solche Dinge regulieren zu können. Denn es geht NICHT um die Anrede. Das ist nur der unvollkommene, mißverständliche und auch eigentlich sinnlose Krückstock, mit dem versucht wird so etwas wie Jugendschutz umzusetzen.
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von AtzenMiro »

Kajetan hat geschrieben:
TherealMorrich hat geschrieben:Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode?
Nichts. Deswegen ist die Begründung auch ungeschickt. Aber es geht ja nicht um das "Du" alleine, wie Du vielleicht mitbekommen hast, sondern um die Art, wie in solchen Spielen Kinder und Jugendliche angefixed werden, um für Kleinscheiß hier mal ein paar Euro und dort mal ein paar Euro auszugeben.

DARUM geht es. Und nicht, ob in Spielen der Anbieter das Du oder das Sie verwendet.
Und warum sollte man das verbieten? Mit welchem Recht? Dann sollen die Richter halt auf die Zahlungsmöglichkeiten gehen, dass Kids gar nicht erst die Möglichkeit haben, soviel Geld auszugeben. Aber Firmen vorzuschreiben, wen sie wie welche Inhalte schmackhaft machen möchten, ist einfach nur verkehrt und funktioniert in diesem Fall auch nur, weil es digital ist und die Richter damit völlig überfordert waren.

Wie sieht es denn mit Spielzeugen aus, die speziell an Kids gerichtet vermarktet werden?

Das Problem liegt eher in den Geschäftsmodellen, es dem Kunden so recht und einfach wie möglich zu machen. Überall funktioniert alles nur noch mit Click & Buy, statt umständlich eine Transaktion über eine TAN abzuschließen.
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von BesorgterBuerger »

Kajetan hat geschrieben:
billy coen 80 hat geschrieben:Hoffen wir nur, dass dieses Schwachmatenmodell sich nicht wirklich irgendwann so massiv durchsetzt, dass das von mir (uns?) präferierte System quasi verdrängt wird... zumindest nicht, solange ich es noch erleben muss; man ist sich ja letztlich doch immer selbst der Nächste. :)
Es wird sich dann nicht massiv durchsetzen, wenn der Gesetzgeber beginnt diesen Bereich ähnlich strikt zu regulieren, wie das im Bereich Glücksspiele und Casinos geschehen ist. Weil dann all die halbseidenen und skrupellosen Abzocker verschwinden und nur noch die Anbieter übrig bleiben, die halbwegs faire Methoden verwenden, um Geld zu verdienen.

Und der F2P-Bereich ist überfällig für eine Regulierung, weil es da mittlerweile zu bunt getrieben wird. Nicht nur die Ansprache von Kinder & Jugendlichen, sondern auch das Game Design, wo ganz gezielt und bewusst suchterzeugende Mechanismen und Methoden verwendet werden, um die sog. Wale, die Spieler mit den offenen und tiefen Geldbeuteln, maximal auszubeuten.

Jupp.
Hoffen wir mal, dass das Internet in dieser Beziehung bald nicht mehr "Neuland" für unsere Regierung ist.
Es gibt mMn auch keinen grossen Unterschied zwischen Glücksspielen/Casinos und so manchen F2P Abzockmodell.
Und über die Reglementierung der Glücksspielbranche regt sich heute auch niemand mehr ernsthaft auf (ausser die Glücksspielbranche natürlich^^).

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Wegputzer
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Re: Runes of Magic: BGH bestätigt Urteil gegen Gameforge

Beitrag von Wegputzer »

Zinssm hat geschrieben:Komisches Urteil! Man sollte mal die komplette Urteilsbegründung lesen...
Kann es sein das gesiezt wird und nur bei den Verkäufen geduzt?!
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