Was bitte ist ein einem "DU" eine irgendwie verwerfliche Geschäftsmethode? Das erklärst du mir jetzt bitte mal mit Hand und Fuss. Kannst du garantiert nicht. Die Richter können es ja auch nicht. Sie interpretieren nur irgendetwas nach ihrem Gutdünken.Kajetan hat geschrieben:Petie hat geschrieben: Google hat z.B. vor einigen Wochen viele Millionen Dollar an Einnahmen aus dem App Store an Eltern zurückgezahlt, weil deren Kinder über solche verfänglichen Apps willenlos Geld zum Fenster rausgeballert haben. Und jetzt komm bitte nicht mit "Aber die Eltern haben doch ne Aufsichtspflicht!". Richtig, haben sie. Das ist aber noch lange kein Grund solche Geschäftsmethoden durchgehen zu lassen.
Warum ist ein Kind bzw. nicht geschäftsfähiger Jugendlicher überhaupt in der Lage online Geld auszugeben??? DAS ist doch die viel interessantere Frage.
Wenn Eltern ihre Handys und Tablets rumliegen lassen und ihre Kontodaten ungeschützt auf dem Handy liegen bzw. sogar aktive Logins von Bezahldiensten auf den Geräten laufen, dann ist es verdammt nochmal ihre eigene Schuld, dass ihre Kids das Geld verjubeln.
In Deutschland ist die Geschäftsfähigkeit von Kindern und jugendlichen eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage können die Blagen einkaufen, oder eben nicht einkaufen.
Wenn ein Geschäft rechtwidrig zustande gekommen ist, dann kann das Geld zurückgefordert und die Ware zurückgegeben werden. Das ist aber auch schon alles.
Hier als Moralapostel daher zu kommen und einem Werbetreibenden seine Werbung zu verbieten, nur weil die Damen und Herren Eltern heutzutage nicht mehr drauf aufpassen, was ihre Kinder so treiben und sie nicht mehr zu einem vernünftigen Umgang mit Geld erziehen, ist einfach lächerlich.
Gibt man dem Kind keine Möglichkeit online für etwas zu bezahlen, dann kann es das auch nicht tun und fertig. Ein 10 Jähriger hat gefälligst kein Konto oder ne Kreditkarte zu besitzen auf das/die er einfach so zugreifen kann.

