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Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 17:24
von 4P|BOT2
Wer sich die VR-Brille Oculus Rift über Plattformen wie eBay & Co als Gebrauchtware kauft, darf keine Unterstützung des Herstellers erwarten oder Garantieansprüche geltend machen. Das stellt der Community Manager von Oculus VR in einem Forum unmissverständlich klar, wie PC Gamer berichtet.Mehr noch: Derzeit durchsucht man auf Plattformen wie eBay gezielt nach Leuten, die ihr vorbestelltes DK2-Set ...
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Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 17:34
von Bambi0815
Ohhh geht die Welt wieder in Richtung totaller Überwachnung und Kontrolle. Oder ist hier das irgendwie anders weil es Dev-Kits sind ?
Für 50 Euro verpfeife ich Dev-Kit Gebrauchtverkäufer. Woran erinnert mich das bloss....
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 17:37
von danke15jahre4p
facebook möchte wissen wer die dev-kits besitzt, und später werden sie wissen wollen wer das endprodukt besitzt, nur so lassen sich user spezifische daten verkaufen, eigentlich recht logisch.
greetingz
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 17:38
von Bambi0815
leifman hat geschrieben:facebook möchte wissen wer die dev-kits besitzt, und später werden sie wissen wollen wer das endprodukt besitzt, nur so lassen sich user spezifische daten verkaufen, eigentlich recht logisch.
greetingz
Oh das habe ich ganz vergessen. Ist ja Facebook ...da wundert mich garnix mehr.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 18:02
von casanoffi
Ich kenne mich da zwar nicht ganz so gut aus - aber mit welcher Begründung will der Hersteller das unterbinden bzw. den Garantieanspruch bei einem Gebraucht-Kauf absprechen?
Schon klar, man kann dem Hersteller/Vertreiber kaum vorschreiben, in welche Regionen er seine Ware liefert, aber sowas wie Garantieansprüche sind doch länderspezifisch gesetzlich geregelt.
Dat Ding is weniger als 2 Jahre alt, man hat eine Rechnung dafür, also hat man Garantieanspruch.
Durch wie viele Hände das Ding bereits ging, ist dabei doch irrelevant...
Oder übersehe ich das irgendwas?
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 18:10
von Monoman
Du verwechselst gerade Garantie und Gewährleistung, Garantie kann der Hersteller vorschreiben wie er will und wenn er dir nur Garantie anerkennt wenn du bei Vollmond auf einem Arm stehend anrufst musst du das machen wenn du willst das er was auf Garantie macht. Wie das mit der Gewährleistung ist weiß ich nicht, aber da es Prototypen sind kann das auch irgendwie speziell geregelt sein.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 18:12
von Chiv
Garantie != Gewährleistung!
Wenn der Hersteller dir keine Garantie geben will, so gibt er dir keine, das ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Gewährleistung hast du jedoch 2 Jahre lang immer gegenüber dem Verkäufer.
Außer der ist privat und schließe diese aus, was bei Privatverkäufen eigentlich immer gemacht wird.
Ergo, hast du nichts beim DV2, wenn du das Second-Hand kaufst.
EDIT: Da war jmd schneller x)
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 18:15
von Aleex117
Zum 1. Januar 2002 ist die sogenannte Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Beim Kaufrecht bringt die Reform für den Verbraucher einige Vorteile:
Neuwaren: Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer zwei Jahre lang Gewähr dafür tragen, dass die von ihm verkaufte Ware mängelfrei ist (vorher waren es sechs Monate). Als Mängel gelten auch eine unverständliche oder fehlerhafte Montageanleitung. Außerdem muss sich der Kunde darauf verlassen können, dass beworbene Produkteigenschaften beim Kauf korrekt waren. Beispielsweise darf der Kühlschrank nicht mehr Strom verbrauchen als angegeben.
Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Neu ist auch die Umkehr der Beweislast: Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe der Ware auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass das Produkt bei der Übergabe nicht defekt war (dies gilt nicht beim Kauf von Privatleuten). Ist diese Frist überschritten, liegt die Beweislast wie bisher beim Kunden.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 18:59
von shiftdriver
Ich glaub es hackt!
Mir viel die Kinnlade eben fast runter, als ich das gelesen habe. Was bilden die sich denn ein. Wir sind das Gesetz oder wad?
Und was haben die Herren eigentlich dagegen? Das ist halt freie Marktwirtschaft und durch die besondere Situation der langen Wartezeit entsteht eben ein Markt der die Situation sieht und eben Gewinn daraus erwirtschaftet. Du kaufst X zu diesem Preis mit 3 mon. Wartezeit, oder kauft X zu einem höheren Preis aber ohne Wartezeit. Auf welchen Preis der Markt sich einigt ist eben freie Marktwirtschaft. Das ist doch jedem selber überlassen. Die hätten ja auch erst einmal eine gewisse Anzahl Herstellen können um ohne große Wartezeit raus zu Verkaufen.
Bei der PS4 ist doch die selbe Situation entstanden. So wat???
Hier will ein Hersteller mittlerweile den Gebrauchtmarkt verbieten?!
So,...musste raus. Aber wenn ich so was lese dann krichich Blut. Das die so was überhaupt sagen mögen reicht schon.
Ok,..es geht denen natürlich eher um die Käufer die nur für den Gewinn kaufen/verkaufen, aber auch dagegen ist nix Einzuwenden!
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 19:18
von beatnicker
Ich bezweifle, dass das beim Endprodukt auch der Fall sein wird.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 19:19
von shiftdriver
Das wäre ja auch noch schöner

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 19:54
von Bambi0815
Woher wissen die den wer Gebrauchtkäufer ist und wer nicht am Ende... oder ist es nur die Abwehr auf Ebay und Konsorten die die entgegen gehen wie eine Behörde die gegen Straftäter vorgeht.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 20:00
von Hilljohnny
Chiv hat geschrieben:Garantie != Gewährleistung!
Wenn der Hersteller dir keine Garantie geben will, so gibt er dir keine, das ist eine freiwillige Zusatzleistung.
Gewährleistung hast du jedoch 2 Jahre lang immer gegenüber dem Verkäufer.
Außer der ist privat und schließe diese aus, was bei Privatverkäufen eigentlich immer gemacht wird.
Ergo, hast du nichts beim DV2, wenn du das Second-Hand kaufst.
EDIT: Da war jmd schneller x)
Garantie und Gewährleistung sind nur insofern gleich, dass sie sich auf Material und Produktionsfehler beziehen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herrstellers die zeitlich variiert (z.B. ein 1 Jahr bei Sony Playstation, Waschmachienen von Bosch 2 jahre,Miele Waschmachienen 5 Jahre )
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, wobei die Nachweispflicht nach einem halben Jahr auf den Kunden über geht. Der Kunden muss dem Händler nachweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorlagen und ohne die Zuwirkung des Kunden entstanden sind. (diese gesetzliche Regelung ist gelinde gesagt für den allerwertesten, weil dieser Nachweis sich bei manchen Produkten extrem schwierig erweisst)
Die meisten Verwechseln das, weil es bei manchen Produkten zum guten Ton gehört, dass der Herrsteller standardmässig zwei Jahre anbietet, verpflichtet ist er aber nicht dazu.
Das ist leider genau das Gleiche, wie viele Menschen denken, es gäbe ein Umtauschrecht in DE, was es defintiv nicht gibt.
Und um zum Thema zurück zukommen, natürlich darf Oculus das. Sie dürften sogar, das Weiterverkaufen auf Ebay untersagen und mit Geldstrafen unterbinden.
Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 20:25
von casanoffi
Aleex117 hat geschrieben: Gebrauchtwaren: Die zweijährige Gewährleistung ist jetzt auch bei gebrauchten Waren einzuhalten. Die Ausnahmen: Gewerbliche Verkäufer können diese Frist auf ein Jahr herabsetzen (z.B. beim Gebrauchtwagenkauf) und bei privaten Second Hand-Geschäften kann die Gewährleistung vertraglich ganz ausgeschlossen werden.
Danke für die Aufklärung, da hab ich mich wohl gründlich getäuscht

Re: Oculus Rift: Keine Unterstützung für Gebrauchtkäufer
Verfasst: 16.07.2014 20:49
von EvilReaper
Hilljohnny hat geschrieben:
Sie dürften sogar, das Weiterverkaufen auf Ebay untersagen und mit Geldstrafen unterbinden.
LOL in welchem Land? Nachdem die Ware bezahlt ist dürfen sie nen feuchten Dreck, außer es ist irgendwas vorher vom Käufer unterschrieben worden bzw. muss dieser vorher über solche Konditionen in Kenntnis gesetzt werden, was hier soweit ich weiß schlicht nicht der Fall ist.
Nach dem Kauf gehört die Ware dem Käufer und er macht damit, was er will.