Kannst mich gerne aufklären, wo der Fehler liegt.Wigggenz hat geschrieben:Könnte man sich denn nicht einmal vernünftig informieren, bevor man sowas wie das hier ablässt?Hahle hat geschrieben:Das Gewährleistungsrecht gilt nicht für Gebrauchtwaren.
Der Sinn dahinter ist wohl, daß Gebrauchtwaren auch mit Mängeln verkauft werden können und ohne diesen Mangel genannt zu bekommen, kann der Hersteller das Problem nur schwerlich beheben. Also selbst wenn er wollte.
Zitat:
"Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht übernommene freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden."
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung




