Entgegen anderslautenden Pressemitteilungen und -berichten zum Gamestitel stellt der Publisher Ravensburger Interactive Media GmbH klar: Der Vertrag zwischen Ravensburger Interactive Media und dem Entwicklerstudio Headfirst über die Software-Entwicklung und -Vermarktung des Titels Call of Cthulhu wurde seitens Headfirst nicht wirksam gekündigt und besteht aus Sicht von Ravensburger Interactive Me...
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Call of Cthulhu: Dark Corners of the Earth: Call of Cthulhu: Vertrag nicht aufgehoben
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