SiN Episodes: keine USK-Freigabe

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
4P|BOT2
Beiträge: 149240
Registriert: 10.07.2002 12:27
Persönliche Nachricht:

SiN Episodes: keine USK-Freigabe

Beitrag von 4P|BOT2 »

Und eine weitere Warterunde bitte: Spieler, die SiN Episodes per Steam-Preload bereits seit Wochen auf der Platte und per Kreditkarte bezahlt haben, dürfen immer noch nicht Hand an das Game legen - die USK hat dem Spiel eine Altersfreigabe verweigert, selbst für ein 18er Rating muss das Episodenabenteuer entschärft werden. Wann mit einem Release, auch der von EA vertriebenen Box-Version, zu rechne...

Hier geht es zur News SiN Episodes: keine USK-Freigabe
trialversion
Beiträge: 168
Registriert: 09.04.2005 10:18
Persönliche Nachricht:

Was soll das ?

Beitrag von trialversion »

mein Steam-Account ist sehr alt. Vielleicht kann ich es deswegen ohne Probleme spielen. Ich weis jedenfalls nicht, was an Sin so schlimm sein soll, das es nicht mal ab 18 freigegeben wird.

Ich halte das für totalen Blödsinn und ich würde an Stelle von den Leuten, die es betrifft von Valve mein Geld zurück verlangen, den sie werden nicht das Spiel bekommen, für das sie bezahlt haben, sondern eine Zensierte Version !! Ganz abgesehen von der imensen Verzögerung. Das gleiche Theater blüht Half Life Episode One womöglich dann auch.

Dann besser doch auf Steam verzichten und die Boxed-Version kaufen oder Raupkopie saugen. Letzteres finde ich in dem Fall völlig in Ordnung. Wenn mir der Kauf eines Spiels verweigert wird, also man mich daran hindert legale Wege zu gehen, dann besorge ich es mir eben woanders her. Ich bin ein 37 Jahre alter Gamer und entscheide gefälligst selber was ich spiele und was nicht.
Falcon2B31
Beiträge: 656
Registriert: 05.08.2002 13:13
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Falcon2B31 »

Kann mich dem nur anschliessen.

Ueber Steam ist das Spiel nicht zu beziehen, da die IP und die Adresse der Kreditkarte geprueft wird. Immerhin habe ich mein Geld zurueckbekommen und es dann 6h versucht mit einer Fake Adresse zu kaufen, ohne Chance.

Also heisst es das Spiel aus dem Ausland importieren, was hier aber fast unmoeglich ist. Also dann doch im Internet nach einer freien Version suchen.

Achja ich habe es jetzt fast durch und mir hat es sehr gut gefallen. Die Gegner zerplatzen auch sehr schoen, und es fliegen Arme und Beine durch die Gegend.

Achja alle deutschen Kaeufer von Sin Episodes erhalten auch kein Sin 1. Ich hatte es zwar eh schon original aber die Version ueber Steam laeuft bei mir wieder (die alte basiert ja noch auf Q2 Engine und da gibts seit dem es keine Voodoo Karten mehr gibt irgendwie Probleme).
abandoned
Beiträge: 701
Registriert: 06.06.2003 17:44
Persönliche Nachricht:

Beitrag von abandoned »

ich dachte valve achtet nur darauf in welcher sprache steam eingestellt ist ?
trialversion
Beiträge: 168
Registriert: 09.04.2005 10:18
Persönliche Nachricht:

Beitrag von trialversion »

Falcon2B31 hat geschrieben:Achja ich habe es jetzt fast durch und mir hat es sehr gut gefallen. Die Gegner zerplatzen auch sehr schoen, und es fliegen Arme und Beine durch die Gegend.
seltsam, ich habs durchgespielt und bei mir "zerplatzt" garnichts und es fliegen auch keine Körperteile durch die Gegend. Ich hab auch ganz sicher keine zensierte Version, weil es (noch) keine gibt.
Zuletzt geändert von trialversion am 22.05.2006 15:16, insgesamt 2-mal geändert.
trialversion
Beiträge: 168
Registriert: 09.04.2005 10:18
Persönliche Nachricht:

Beitrag von trialversion »

Terminator10 hat geschrieben:ich dachte valve achtet nur darauf in welcher sprache steam eingestellt ist ?
nach der Spracheinstellung richtet sich die Sprachausgabe und der Text im Spiel. Alles andere ist an den Account gebunden.
johndoe-freename-89419
Beiträge: 9
Registriert: 06.12.2005 17:19
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe-freename-89419 »

aber valve kann doch nichts für, oder ?
es hängt doch mal wieder an der altersbeschränkung. aber warum darf ich als volljähriger nicht selbst entscheiden was ich spielen will ?? hab ich kein verständniss für.
aber es wär auch nicht das erste auf den deutschen markt zugeschnittene und letztendlich versaute spiel.
armes deutschland....
trialversion
Beiträge: 168
Registriert: 09.04.2005 10:18
Persönliche Nachricht:

Beitrag von trialversion »

Jaegeeer hat geschrieben:aber valve kann doch nichts für, oder ?
es hängt doch mal wieder an der altersbeschränkung. aber warum darf ich als volljähriger nicht selbst entscheiden was ich spielen will ?? hab ich kein verständniss für.
aber es wär auch nicht das erste auf den deutschen markt zugeschnittene und letztendlich versaute spiel.
armes deutschland....
Für die Zensur in Deutschland kann Valve nichts, aber sie müssten vor dem Kauf darauf hinweisen und das haben sie bisher noch nicht gemacht. Als Käufer habe ich ein Recht zu erfahren, ob die Version geschnitten ist oder nicht.
Arkune
Beiträge: 10699
Registriert: 24.09.2002 17:58
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Arkune »

Ich verstehe ja den Frust aber ist doch dennoch verständlich oder?
Als Volljähriger darfst du selbst entscheiden was du spielen willst. Du darfst dir das Spiel importieren, du darfst dir das Spiel im Laden kaufen usw.
Valve darf euch aber nicht die Importversion in Steam anbieten. Dafür kann Valve ja nichts.

Was Importe angeht: www.okaysoft.de (zum Beispiel)

Der Fernabsatz ist eben eingeschränkt wenn das Spiel keine Freigabe erhält. Das hat auch seinen Nutzen.

Also „schwer“ ist es nicht an Importe ranzukommen. Das ist noch lange kein Grund für Raubkopien.
trialversion
Beiträge: 168
Registriert: 09.04.2005 10:18
Persönliche Nachricht:

Beitrag von trialversion »

Arkune hat geschrieben:Ich verstehe ja den Frust aber ist doch dennoch verständlich oder?
Als Volljähriger darfst du selbst entscheiden was du spielen willst. Du darfst dir das Spiel importieren, du darfst dir das Spiel im Laden kaufen usw.
Valve darf euch aber nicht die Importversion in Steam anbieten. Dafür kann Valve ja nichts.

Was Importe angeht: www.okaysoft.de (zum Beispiel)

Der Fernabsatz ist eben eingeschränkt wenn das Spiel keine Freigabe erhält. Das hat auch seinen Nutzen.

Also „schwer“ ist es nicht an Importe ranzukommen. Das ist noch lange kein Grund für Raubkopien.
Naja, es ist schon ein mehr an Aufwand und Kosten an eine Importversion zu kommen. Und ich mag das Steam-Prinzip eigentlich ja. Aus den Adress- und Kreditkartendaten, die bei Valve hinterlegt sind sollte hervorgehen, ob jemand volljährig ist oder nicht. Warum reicht das nicht ?
johndoe-freename-89419
Beiträge: 9
Registriert: 06.12.2005 17:19
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe-freename-89419 »

Als Volljähriger darfst du selbst entscheiden was du spielen willst. Du darfst dir das Spiel importieren, du darfst dir das Spiel im Laden kaufen usw.
aber warum kann ich es nicht im Laden kaufen ? als uncut versteht sich.
Und waum will bei uns die USK bestimmen welches Spiel gut für mich ist ?
Wenn es denn so "gewalttätig" ist, dann sollte man es halt nur an volljährige Spieler verkaufen, soll bedeuten ab 18.
Blue_Ace
Beiträge: 1233
Registriert: 29.04.2003 17:35
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Blue_Ace »

Jaegeeer hat geschrieben:
Als Volljähriger darfst du selbst entscheiden was du spielen willst. Du darfst dir das Spiel importieren, du darfst dir das Spiel im Laden kaufen usw.
aber warum kann ich es nicht im Laden kaufen ? als uncut versteht sich.
Und waum will bei uns die USK bestimmen welches Spiel gut für mich ist ?
Wenn es denn so "gewalttätig" ist, dann sollte man es halt nur an volljährige Spieler verkaufen, soll bedeuten ab 18.
Soweit ich weiß muss ein Game gewisse Anforderungen erfüllen um USK Altersfreigabe zu bekommen, dazu gehört auch die Freigabe ab 18. Hier mal ein Auszug von der USK:

(1) Die Zuordnung von Prüfobjekten in die Altergruppen des § 14 Abs. 2 JuSchG orientiert sich an der
Schutzwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen vor Beeinträchtigungen, an der Forschung zur Wirkung von
Computerspielen und zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Ein Prüfobjekt darf für eine Altersstufe nicht
freigegeben werden, wenn es geeignet ist die Entwicklung dieser Kinder und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
(2) “Freigegeben ohne Altersbeschränkung” im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG bedeutet: Spiele mit dieser
Altersfreigabe sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht
zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
(3) “Freigegeben ab 6 Jahren” im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 JuSchG bedeutet: Die Spiele wirken abstraktsymbolisch,
comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in
etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder
unter sechs Jahren.
(4) “Freigegeben ab 12 Jahren” im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG bedeutet: Aggressiv konkurrenzfördernde
oder kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben herrschen vor. Zum Beispiel setzen die
Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die
Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Die Gewalt ist nicht in
alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
(5) “Freigegeben ab 16 Jahren” im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG bedeutet: Rasante bewaffnete Action,
mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische
Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen
Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich
erscheinen.
(6) “Keine Jugendfreigabe” im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 5 JuSchG bedeutet: Der Inhalt ist geeignet, die
Entwicklung oder die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von
Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen ohne diese zu gefährden.

Vielleicht hilft dir das weiter bezüglich des Jugendschutzes.
Benutzeravatar
Bubunator
Beiträge: 822
Registriert: 08.11.2005 14:42
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Bubunator »

Theoretisch kannst Du es auch im Laden kaufen. Woran`s hapert sind die Läden, vor allem die großen Elektronik Ketten, die eher nicht dafür bekannt sind, indizierte Titel unter der Ladentheke zu verkaufen obwohl sie es dürften. Nur keiner richtet extra eine Abteilung mit Spielen nur für Erwachsene ein oder aber man bietet zwar inidizierte Titel an und selbst dann muss man noch damit rechnen, das man das Spiel dennoch nicht kriegt. Ich rede da aus Erfahrung. Der Elektronik Laden wo ich damals noch inidzierte Titel bestellt habe hat das ganz schnell eingestellt, als der Junge in Erfurt Amok gelaufen ist. Begründung: wir wollen uns von gewalttätigen Spielen distanzieren. :?
Arkune
Beiträge: 10699
Registriert: 24.09.2002 17:58
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Arkune »

Die Kreditkarte kann irgendjemand gehören (z.B. Eltern) und die Steam-Accountdaten können erfunden sein.
Ein Nachweis wäre die Personalausweisnummer, diese wird z.B. von OkaySoft verwendet um den Zugang zum Ab 18 Bereich zu schützen (zumindest war es so noch vor einiger Zeit).

Du kannst Sin schon uncut im Laden kaufen sofern dein Einzelhändler Importversionen führt.

Die USK verweigert eine Einstufung, damit steht der BPjM der Weg offen diesen Titel zu indizieren. Wenn der Entwickler dies vermeiden will muss er sich der USK beugen.
Er kann es auch lassen aber das wird ihn durch Umsatzeinbusen vermutlich mehr kosten als eine Entschärfung und neu Einstufung.

Seit dem neuen Jugendschutzgesetz ist die Altersfreigabe auch bei Spielen verbindlich. Im Grunde ist es bei Sin egal wie es kommt. Es ist so oder so nur für Erwachsene legal zugänglich.

Ich will ja jetzt hier nicht das Jugendschutzgesetz rechtfertigen oder die Entscheidung der USK/BPjM sondern will nur auf die Konsequenzen hinweisen.
Zu sagen man könne das Spiel nur schwer importieren ist faktisch falsch.
Im Gegenteil das Angebot an Importtiteln in Internetshops hat beträchtlich zugenommen seit der Reform.

Das Importe teurer sind als Dt. Versionen ist auch nicht immer richtig. Dank dem starken Euro und dem „relativ“ schwachen Dollar sind US-Versionen bei z.B. OkaySoft teils billiger als die deutschen Versionen.
Hingegen sind UK-Versionen meist teurer.

Wer Erwachsen ist braucht sich nicht um das Jugendschutzgesetz scheren denn es betrifft ihn so gut wie nie.
Es mag vielleicht manchmal läst erscheinen (siehe Steam) aber dennoch kann man das haben was man will (Import der Box).
Falcon2B31
Beiträge: 656
Registriert: 05.08.2002 13:13
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Falcon2B31 »

Also zum ersten duerfen keine Ab 18 Medien ueber den Postversand verschickt werden, wenn es nicht als eigenhaendig markiert ist und zum anderen sind die Importe immer teurer.

Das bedeutet fuer dich, wenn du das Spiel bestellen willst:

a) erstmal Ausweiskopie hinfaxen (oft dauert das noch und kostet bearbeitungsgebuehr)
b) du musst das packet selber annehmen, mutti, vati oder nachbar scheiden aus (ich bin nicht sicher aber vollmacht geht auch nicht).

Mein Freund besitzt zufaellig einen Online Sexshop, und der hat damit taeglich zu kaempfen.

Das ist so kompliziert geworden und aufwendig, echt zum kotzen.

Zu den Preisen, guck nur bei Okaysoft, ein Import kostet in der Regel zwischen 10-20 Euro mehr. Wenn ich es direkt im Ausland bestelle muss ich in der Regel Versandkosten von 20$ zahlen + den beschissenen Zoll. Ich habe fuer FEAR fast 100$ gezahlt da ich es aus US wollte wegen der PreOrder Geschichte (die es zumindest zu dem Zeitpunkt bei uns nicht gab). Auch bei vielen anderen Spielen ist das der Fall und ich sehe es einfach nicht ein soviel Geld zu zahlen.

Hinzu kommt bei Steam sind absolut keine Daten an deinen Account gebunden, bis auf deine Email Adresse. Man muss bei jeder Bestellung seine vollen Daten eingeben.
Um eine Kreditkarte besitzen zu duerfen muss man 18 sein in Deutschland (gibts diese ab 14 Kreditkarte noch? Von MS/Xbox mit Eltern Unterschrift fuer Xbox Live??). Da man bei Steam eh nur mit Kreditkarte zahlen kann, ist somit jeder Kaeufer 18. Wenn ein Kind seinen Eltern die Kreditkarte klaut, sind die Eltern Schuld und nicht Valve.
Die Adresse kannst du auch nicht faelschen, ich habe es 6h lang probiert, mich ueber einen US Proxy eingewaehlt und verschiedene US Adressen (die es wirklich gibt) eingetippt, aber wenn die nicht mit der PLZ oder dem Ort von der Rechnungsadresse deiner Kreditkarte ueberein stimmt geht nichts.
Einzige Konsequenz, einen Kumpel aus England gebeten, der hat sich shcnell Steam installiert und fuer mich das Spiel gekauft, mit seinen Daten, jetzt ist es bei mir freigeschalten.
Antworten