Das sieht das US-Recht aber ein wenig anders.traceon hat geschrieben: EA muss als börsennotiertes Unternehmen nur den Geschäftsbericht offenlegen. Dass sie dann noch Werbung in eigener Sache machen, indem sie Ausblicke auf *potentielle* zukünftige Einnahmechancen geben, ist Usus. Niemand sollte Werbung ernst nehmen. Bei der Klage handelt es sich also um einen klaren Fall von Nicht-verlieren-können. Und sie sollte nicht zugelassen werden, denn niemand wird gezwungen, Aktien zu kaufen. Und ein kleines Bonbon extra für MagicSkin: Ich finde das Geschehen rund um die Börse sowieso komplett pervers. Die Klientel rekrutiert sich aus Zecken und Dummköpfen.
Des Weiteren geht es ja nicht nur um mangelnde Offenlegung, sondern grundsätzlich um wissentlich ungesunde Geschäftsführung zulasten der Aktionäre. Und es ist ja offensichtlich, dass ein börsennotiertes Unternehmen zum Wohle des Aktienkurses handeln muss.
..Was im Übrigen nicht zwangsläufig pervers ist. Würden Verbraucher mal ein wenig öfter Gebrauch von ihrer Möglichkeit des Nichtkaufs machen, ergäbe das u.U. ein ziemlich gesundes Verhältnis aus Unternehmen, Investoren und Verbrauchern. Just sayin'.
