SethSteiner hat geschrieben:Glaube ich kaum, dass der rechtens ist. Wenn Microsoft in seinen Vertrag reinschreibt, dass du dich verpflichtest von der Brücke zu springen, wäre das dann rechtens? Wer ein Produkt kauft, der kann das auch auspacken und natürlich auch Filmen. Und natürlich kann man es auch nutzen. Das ist eine Sache zwischen Händler und Microsoft. Ich kann es nicht nachvollziehen, dass Microsoft sich dermaßen dämlich anstellt, die wollen diese Generation scheinbar gar nicht gewinnen, sondern sich aus dem Geschäft verabschieden. Diese seltsame Idee von Videospielherstellern, sie hätten irgendwelche anti-kapitalistischen Sonderrechte gehört mal ein Riegel vorgesetzt.
Besonders die ersten beiden Sätze sind der entscheidende Punkt: AGBs sind NICHT automatisch geltendes Recht. Man findet bestimmt in verdammt vielen AGBs irgendwas, was man rechtlich anfechten könnte. Knebelverträge für Teilnehmer von Scripted Reality-Scheiße zB kann man zu 50% durch den Reißwolf jagen, weil da hanebüchener Unsinn steht.
Der entscheidende Punkt ist halt: Wer klagt gegen monetär großzügig ausgestattete Unternehmen wegen Kleinkram in AGBs? Keiner, weil man aus rein finanziellen Gründen meistens nicht gewinnen wird., wobei man in den USA je nach Streitpunkt sogar als Normalbürger ganz gute Chancen haben KANN. (Anders kann ich mir auch so viele unfassbar bekloppte Gesetze in manchen Staaten einfach nicht erklären.)