This.TaLLa hat geschrieben:Da Kinder gerne mal den Unterschied zwischen Gewalt als Unterhaltung und Gewalt als Lösung nicht unterscheiden können ist es auch richtig diese von solchen Spielen auszuschließen, gerne auch bestimmte Kollegen mit einer ab 21 Stufe. Allerdings die erwachsene Bevölkerung zu bevormunden indem man Spiele oder Filme nicht zulässt ist und bleibt einfach ein Witz.
Aber trotzdem werden immer mal wieder Spiele/Filme nicht zugelassen oder indiziert, obwohl man sie auch nur für Volljährige anbieten könnte. Ich unterstelle unseren Behörden aber nicht einmal eine Bevormundungsabsicht, zumindest nicht mehr. Ich kann es nicht wissen, aber gehe mal optimistisch vom am wenigsten Erschreckenden aus.
Sie werden wahrscheinlich im Hinterkopf haben, dass sich Kinder und Jugendliche auch ganz einfach über volljährige Freunde/Verwandte oder Eltern Spiele ab 18 verschaffen können, oder halt einfach bei einer Accounterstellung falsche Angaben machen. Illegale Beschaffungsmöglichkeiten lasse ich mal außen vor, die ändern sich ja nicht, egal ob indiziert wird oder nicht. Aber wenn ein Spiel nunmal indiziert ist, wird das z.B. an den Eltern nicht spurlos vorbei gehen, dass sie ein von ihrem Kind gewünschtes Produkt nur unter der Ladentheke bekommen. Außerdem ist es afaik nur mit Bußgeld bedroht, jugendlichen Zugang zu indizierten Produkten zu verschaffen und noch nicht, ihnen bloß Zugang zu Spielen mit höherer Altersfreigabe Zugang zu verschaffen.
Da (soweit ich weiß) noch kein illegales oder rechtlich missbilligtes Handeln vorliegt, wenn Eltern ihrem jugendlichen Kind zu Hause ein Spiel ab 18 zur Verfügung stellen, hat der Staat einen berechtigten Anlass zum Misstrauen bezüglich der Einhaltung der Altersgrenzen und kann sich auch nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen.
Deshalb wäre ich z.B. dafür, Altersgrenzen verbindlich im Sinne von Bußgeld bei Zuwiderhandlung zu gestalten. Damit wäre zumindest jede Weitergabe von Spielen ohne Jugendfreigabe an Jugendliche illegal und der Staat hätte alles getan, um Jugendliche vor aus seiner Sicht jugendgefährdenden Spielen zu schützen und könnte sich auch vor dem Hintergrund des Vertrauensgrundsatzes zurücklehnen und müsste nicht mehr indizieren.

