Das hat mit dem US-Rechtsystem nichts zu tun, sondern mit den Bedingungen, unter denen Du bei Kickstarter in ein Projekt investierst. Der einzige Schutz vor Betrügereien ist die Einzugssperre solange das Projekt nicht gefundet worden ist. Erst nach Erreichen des Ziels wird bei Deinem Kreditkartendienstleister abgebucht. Wenn Du per Paypal Geld überweist, dann musst Du es als Spende betrachten.Oldholo hat geschrieben: Ich kenn mich mit dem US-Rechtssystem nicht genügend aus, um mir darüber groß ein Urteil bilden zu können, aber das Geld landet dann doch irgendwie zweckgebunden beim Entwickler und würde damit gewissen Bedingungen unterliegen.
Du nimmst die AGBs von Kickstarter an. Mit dem Projektinhaber schliesst Du nichts ab.Quasi ähnlich einem informellen Vertrag mit einem Dienstleister hierzulande.
Wie gesagt, im Falle eines Falles kann man natürlich Klage erheben. Das geht immer. Und je nach Ausgangslage kann ein Gericht Dir durchaus Schadensersatz zusprechen. Gibt ja auch immer Klagen von "normalen" Investoren gegen Firmen, die nach Meinung der Investoren zB. im Börsenprospekt dummes Zeugs gefaselt haben, um dumme Investoren anzulocken. Denn da ist es genauso. Im Falle eines Scheiterns der Firma ist das Geld halt weg. Schadensersatz gibt es nur, wenn man dem Empfänger des Investments klare Betrugsabsichten nachweisen kann.
