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Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 01:56
von Brakiri
Das Wichtigste ist, dass man sich nicht einschüchtern lassen darf.
Kram aufmerksam lesen, sich 1 oder 2h Zeit nehmen sich im Web zu informieren, über Ablauf und Möglichkeiten, sich um eine entsprechende Antwort bemühen, und wenn man sich nicht traut bze. wenn die nicht locker lassen, einen Anwalt einschalten, der von dem Thema speziell Ahnung hat.
Ein Feld- und Wiesen-Anwalt reicht nicht. Die ziehen dir nur das Geld aus der Tasche, und bringen nix, weil sie sich mit der Materie nicht auskennen, aber keine Gelegenheit auslassen dich zu schröpfen.
Von einem Schuldspruch eines Amtsgerichtes sollte man sich ebenfalls nicht einschüchtern lassen, sondern im Ernstfall über die Berufung auf die nächsthöhere Instanz nachdenken.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 02:07
von Almalexian
Nunja, wenn das mit den Raubkopien allgemein bekannt ist,d ann ist das mit den Anwälten doch ok ?
Nein,
1. Versenden Abmahnkanzleien derartige Schreiben meist ohne eine Beweisführung, die vor Gericht ohne weiteres bestehen würde, d.h., durch ihre Hetze aufgrund einfachster Indizien zahlen womöglich auch Leute, welche zwar nicht Schuld sind, aber vor einem Verfahren Angst haben.
2. Sind die geforderten Summen oft überzogen, im Vergleich dazu, was man bei einer Verurteilung durch ein Gericht zahlen müsste. Auch hier fürchten viele den Gerichtstermin.
3. Arbeiten derartige Kanzleien ganz gezielt darauf hin, möglichst viele Abmahnungen zu verteilen, egal, ob derjenige schuldig ist oder nicht. Hauptsache, er zahlt. Dadurch verdienen sie ja ihre Kohle. Sie sind daher in der Tat sehr skeptisch anzusehen.
Einen Raubkopierer vor Gericht zu ziehen, klar zu beweisen, dass er schuldig ist und ihn dann auf einen angemessenen Schadensersatz zu verklagen, ist eine Sache, eine externe Kanzlei, die sich darauf spezialisiert, durch Massendrohungenn unverhältnismäßig Profit zu scheffeln und der es vollkommen egal ist, dass Unschuldige abgezockt werden, solange der Profit noch stimmt, einzuschalten, ist eine ganz andere.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 02:56
von HanFred
Grrrrave hat geschrieben:CDPR möchte kundenfreundlich sein und veröffentlicht ein Spiel ohne DRM (...)
Falsch, das Spiel erschien abgesehen von der GoG-Version
mit SecuRom inkl. Aktivierungspflicht und beim Release überlasteten Servern. Wirklich ein Traum für Kunden.
https://support.securom.com/pop_witcher2.html
http://www.en.thewitcher.com/community/entry/20/
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 04:08
von 6zentertainment
Selbst wenn man einen "Raubkopierer" erwischt rein rechtlich kann der den Abmahnungsbrief direkt wieder im Klo versenken das ist auch das einzigste wozu sich dieser eignet den Rechtlich gesehen wird es schwer einen reinen Benutzer von Raubkopien auch nur anzuklagen.Dazu ist dann auch noch das Unternehmen in der Beweis Pflicht.Gab es nicht mal so einen Anwalt mit dem Hobby Leute einfach so drauflos abzumahnen und der hat damit fett knete gemacht bis ihm diese Zufallsabmahnungen per post verboten wurden?
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 04:18
von FuerstderSchatten
Kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt ein Abmahnbrief ohne jegliche rechtliche Grundlage abschickt. Das ist ja dann ungefährt genau so straftbar, wie diese "sie haben gewonnen Briefe, wenn sie soundso viel Geld uns schicken". Ich kann mir sogar vorstellen, dass er dadurch seine "Lizens" als Anwalt verliert neben anderen Strafen.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 08:36
von D_Sunshine
Brakiri hat geschrieben:Es geht darum, dass CD Project ein inkonsistentes Bild aufbaut. Auf der einen Seite akzeptieren sie es, dass kopiert wird, wollen aber den Kunden dennoch nicht mit DRM nerven, auf der anderen Seite gehen sie plötzlich doch wieder gegen die Leute vor, die angeblich kopieren.
CDP hat meines Wissens nie gesagt, dass sie Kopieren akzeptieren. Das haben sich einige Leute in ihren Aussagen und Taten hineingewünscht/interpretiert, aber ihre Haltung war von Anfang die, die sie jetzt nochmal betont haben:
"Der Umstand, dass man gegen Kopierschutzmaßnahmen ist, bedeute schließlich nicht, dass man das illegale Kopieren der eigenen Spiele in irgendeiner Form gutheißen würde." .
Ich sehe da also keine Inkonsistenz.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 10:45
von DasGraueAuge
6zentertainment hat geschrieben:Selbst wenn man einen "Raubkopierer" erwischt rein rechtlich kann der den Abmahnungsbrief direkt wieder im Klo versenken das ist auch das einzigste wozu sich dieser eignet den Rechtlich gesehen wird es schwer einen reinen Benutzer von Raubkopien auch nur anzuklagen.Dazu ist dann auch noch das Unternehmen in der Beweis Pflicht.Gab es nicht mal so einen Anwalt mit dem Hobby Leute einfach so drauflos abzumahnen und der hat damit fett knete gemacht bis ihm diese Zufallsabmahnungen per post verboten wurden?
Ignorieren ist definitiv der schlechteste Ratschlag. Wie von Kajetan geschrieben, mit dem Abgeben einer modifizierte Unterlassungserklärung (Vorlagen gibt es im Netz) ist man definitiv besser beraten. Denn meistens werden die Angemahnten nicht für das Nutzen, sondern für das Weiterverbreiten (BitTorrent-Protokoll) belangt.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 11:16
von Brakiri
D_Radical hat geschrieben:
CDP hat meines Wissens nie gesagt, dass sie Kopieren akzeptieren. Das haben sich einige Leute in ihren Aussagen und Taten hineingewünscht/interpretiert, aber ihre Haltung war von Anfang die, die sie jetzt nochmal betont haben: "Der Umstand, dass man gegen Kopierschutzmaßnahmen ist, bedeute schließlich nicht, dass man das illegale Kopieren der eigenen Spiele in irgendeiner Form gutheißen würde." .
Ich sehe da also keine Inkonsistenz.
Das sehe ich anders. Ob sie nun gesagt haben, das sie es akzeptieren, tolerieren, dulden, hinnehmen etc ist nicht wirklich von Belang, denn es ist Haarspalterei. Fakt ist, dass sie bisher dagegen nichts getan haben, und mit ihren Worten klar gemacht haben, man versucht ohne grosse Aktionen über die Qualität ihrer Spiele hohe Verkäufe zu erzielen.
Sozusagen eine Art Gewohnheitsrecht, dass bei den Spielern und Käufern nicht zu unrecht den Eindruck hinterlassen hat, CD Projekt sieht ein, dass es keinen Sinn hat.
Eine Umkehr zur Verfolgung der Leute, auch wenn es Unschuldige erwischt, ist inkonsistent zu dem was sie vorher getan und suggeriert haben, denn der gewohnte respektvolle Umgang mit der Klientel und das vernünftige Gebaren, das solche Aktionen für sie bisher keinen Sinn gemacht haben, wird über diese neue Abmahnaktion doppelt durchbrochen.
Es mag sein, dass beim Spieler eine falsche Message angekommen ist, aber als Firma sollte man schon mal analysieren, was man da nach aussen hin darstellt. Ich denke sie haben das Image nicht korrigiert, weil es ihnen ja zum Vorteil gereicht hat.
Das sie die Aktion jetzt stoppen zeigt wohl, dass sie gehofft haben damit durchzukommen, ohne ihr Image zu beschädigen, was natürlich voll nach hinten losgegangen ist.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 13:40
von Brakiri
Nice!
Ich dachte ich poste das hier mal:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 13290.html
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).
Hintergrund des Beschlusses war ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, den die Empfängerin einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Rasch auf Basis einer Klage der von der Kanzlei vertretenen Rechteinhaber gestellt hatte. Während das Landgericht Düsseldorf diesen Antrag zunächst abgelehnt hatte, bewilligte das OLG die beantragte Prozesskostenhilfe. Gemäß § 114 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nicht vollständig erbringen kann, auf Antrag die Beihilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung "hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint".
Eine solche hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehe auf Seiten der Beklagten, der vorgeworfen wurde, vier Musiktitel über eine Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Es stehe nach Ansicht des Gerichts nicht fest, dass die Beklagte die ihr vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen begangen habe oder dafür haftet. Das Landgericht habe insoweit die Beweislast verkannt. Die Beklagte habe keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen, des "Onlineermittlers" und des Internetproviders. Es sei daher zulässig, die Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu ihrem Anschluss, die Klageberechtigung sowie das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse mit Nichtwissen zu bestreiten.
Hinreichende Erfolgsaussichten habe nach Ansicht des Gerichts auch die Verteidigung gegen die Verpflichtung zur Erstattung der Abmahnkosten. Die Abmahnung der Klägerinnen genüge den juristischen Mindestanforderungen nicht. Zur Abmahnung gehöre, dass der Abmahnende seine Sachbefugnis darlegt, also kundtut, weshalb er sich für berechtigt hält, den zu beanstandenden Verstoß zu verfolgen. Sie müsse daher mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck bringen, welches konkrete Verhalten beanstandet wird.
Im vorliegenden Fall sei weder die Aktivlegitimation noch der Verstoß hinreichend dargelegt. In der Abmahnung wurde der Beklagten das Anbieten von 304 Audiodateien zum Herunterladen vorgeworfen, ohne genau zu differenzieren, für welche dieser Titel die Klägerinnen die entsprechenden Rechte aufweisen. Jedoch verletze nicht jedes Angebot einer Audiodatei zum Herunterladen fremde Urheberrechte. Die Dateien können gemeinfrei oder mit einer allgemeinen Lizenz versehen sein. So sei es inzwischen nicht mehr ungewöhnlich, dass Interpreten ihre Stücke zur freien Verbreitung in das Internet einstellen. Ohne die Angabe der Titel, durch deren Angebot die Rechte gerade der Klägerinnen verletzt worden sind, könne die Beklagte der Abmahnung daher nicht entnehmen, welches Verhalten sie in Zukunft unterlassen soll. Tatsächlich hatten die Klägerin nur das Anbieten von vier Titeln zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens gemacht.
Soweit sich aber die in der Abmahnung vorgegebene Unterlassungserklärung nicht auf konkret benannte einzelne Werke, sondern auf alle Stücke aus dem Repertoire der Klägerinnen erstreckt, so müsse diese eine entsprechende Auflistung aller von ihnen vertriebenen Musikstücke enthalten. Fehle es wie im vorliegenden Fall an einer solchen Liste, so sei eine unverhältnismäßige Benachteiligung des Abgemahnten gegeben. Nach Ansicht des OLG habe dies zur Folge, dass eine gleichwohl abgegebene Verpflichtung unwirksam sei. Denn bei vorformulierten Unterlassungserklärungen handele es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen müssen.
Ohnehin sei eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". In einem solchen Fall könne der Empfänger die Zahlung des Honorars verweigern oder die Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars verlangen.
Nachdem das OLG Köln bereits vor kurzem die Berechnungsgrundlage für Schadenersatz bei Filesharing-Abmahnungen in Frage gestellt hatte, könnte auch die Entscheidung aus Düsseldorf erhebliche Auswirkungen auf derartige Verfahren haben. Hinsichtlich der Gestaltung der Abmahnungen sind entsprechende Umformulierungen zwar leicht möglich. Problematisch könnte allerdings in der Praxis die Veränderung der Beweislastverteilung wirken, die bisher sehr einseitig die Rechteinhaber bevorteilte. Insoweit bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte den Argumenten des OLG Düsseldorf folgen werden. (Joerg Heidrich) / (jo)
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 14:24
von Aron_dc
Du weisst schon, dass SecuRom auf Wunsch der Publisher eingebaut wurde und nicht auf Drängen von CDProjekt? Sonst hätten sie ihre GoG-Version wohl kaum ohne DRM verkauft und auch noch gute Boni dazu gepackt.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 15:09
von johndoe702031
Danke Brakiri, sehr lesenswert. Problem bleibt natürlich weiterhin die teils sehr unterschiedlichen Auffassungen der OLGs zum Thema Filesharing-Abmahnungen, was doch stark über die langfristige Notwendigkeit verbindlicher gesetzlicher Regelungen nachdenken lässt. Das Lobbyproblem ist bekannt, dennoch finden sich ja mittlerweile parteiübergreifend Stimmen, die in diese Richtung gehen. Bis dahin hoffen wir mal, dass Düsseldorf und Köln hier "wirkungsmächtig" bzw. beispielhaft werden können, und dass andere diesen Ansatz weiter ausbauen und gewillt sind, diesen maßlosen Irrsinn zu stoppen, ohne die berechtigten Interessen der Rechteinhaber grundsätzlich zu verneinen.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 15:58
von Aurellian
SardoNumspa hat geschrieben:Danke Brakiri, sehr lesenswert. Problem bleibt natürlich weiterhin die teils sehr unterschiedlichen Auffassungen der OLGs zum Thema Filesharing-Abmahnungen, was doch stark über die langfristige Notwendigkeit verbindlicher gesetzlicher Regelungen nachdenken lässt. Das Lobbyproblem ist bekannt, dennoch finden sich ja mittlerweile parteiübergreifend Stimmen, die in diese Richtung gehen. Bis dahin hoffen wir mal, dass Düsseldorf und Köln hier "wirkungsmächtig" bzw. beispielhaft werden können, und dass andere diesen Ansatz weiter ausbauen und gewillt sind, diesen maßlosen Irrsinn zu stoppen, ohne die berechtigten Interessen der Rechteinhaber grundsätzlich zu verneinen.
So ist es. Nur irgendwie hoffe ich, dass unsere aktuelle Regierung die Finger davon lässt, weil ich von denen fast nur Blödsinn erwarte (Leutheusser-Schnarrenberger mal ausgenommen).
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 14.01.2012 17:33
von Brakiri
Ihr habt sicher recht, aber ganz ehrlich, die guten Nachrichten sind momentan so rar gesät, da muss man sich auch über Kleinigkeiten freuen, sonst verliert man den Verstand.
Warum Frau L.S. immernoch auf dem sinkenden Schiff FDP bleibt, ist mir schleierhaft. Eine der wenigen guten Politikerinnen, und sie wird leider mit dem Rausschmiss der FDP aus dem Bundestag 2013 mit untergehen. Wäre besser wenn sie zu den Piraten wechseln würde(?).
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 16.01.2012 11:46
von Haremhab
Kajetan hat geschrieben:Haremhab hat geschrieben:Wer würde sich in solchen Fällen nicht (erfolgreich) wehren, auch wenn Witcher 2 am Ende doch nicht die erhoffte wie versprochene RPG-Killeraplikation geworden ist ...
Anbieter, die Hirn im Kopf haben anstatt dumme Gier.
TW2 hat sich nach CD Projects eigenen Angaben über den Erwartungen gut verkauft. Die Verkaufszahlen wurden als Beweis präsentiert, dass sich a) aufwendige PC-Exklusivspiele rentieren können und b) es keinen Zusammenhang zwischen DRM und hohen Verkaufszahlen gibt.
Die hatten sich höhere Umsatzzahlen erhofft, daher der Hader mit dem Raubkopierunwesen. Vielleicht liegt der geringere Absatz an der Qualiät des Spiels? Witcher 2 ist , bis auf ein paar wenige Höhepunkt in der Storyline, erzählerisch deutlich schwächer als sein Vorgänger, den ich zu cRPG zähle. Der Nachfolger ist da mehr Richtung Action-RPG. Wäherend der erste Teil bei User-Wertungen mit 9X% bewertet worden ist, so schlägt sich der zweite Teil im unteren 8X% Segment durch. Versteh mich nicht falsch, Witcher 2 ist ein "gutes" Game, aber nicht der erhoffte RPG-Meilenstein, was schade ist, haben die doch schließlich 4 Jahre in das Projekt investiert.
Re: The Witcher 2: Assassins of Kings: CD Projekt stoppt Abmahnu
Verfasst: 16.01.2012 13:53
von Brakiri
Haremhab hat geschrieben:Kajetan hat geschrieben:Haremhab hat geschrieben:Wer würde sich in solchen Fällen nicht (erfolgreich) wehren, auch wenn Witcher 2 am Ende doch nicht die erhoffte wie versprochene RPG-Killeraplikation geworden ist ...
Anbieter, die Hirn im Kopf haben anstatt dumme Gier.
TW2 hat sich nach CD Projects eigenen Angaben über den Erwartungen gut verkauft. Die Verkaufszahlen wurden als Beweis präsentiert, dass sich a) aufwendige PC-Exklusivspiele rentieren können und b) es keinen Zusammenhang zwischen DRM und hohen Verkaufszahlen gibt.
Die hatten sich höhere Umsatzzahlen erhofft, daher der Hader mit dem Raubkopierunwesen. Vielleicht liegt der geringere Absatz an der Qualiät des Spiels? Witcher 2 ist , bis auf ein paar wenige Höhepunkt in der Storyline, erzählerisch deutlich schwächer als sein Vorgänger, den ich zu cRPG zähle. Der Nachfolger ist da mehr Richtung Action-RPG. Wäherend der erste Teil bei User-Wertungen mit 9X% bewertet worden ist, so schlägt sich der zweite Teil im unteren 8X% Segment durch. Versteh mich nicht falsch, Witcher 2 ist ein "gutes" Game, aber nicht der erhoffte RPG-Meilenstein, was schade ist, haben die doch schließlich 4 Jahre in das Projekt investiert.
Das ist gut möglich. Ich teile diese Meinung auch zu einem gewissen Grad.
Ich hoffe mal, dass diese Abmahnaktion nicht ein dicker Hinweis darauf ist, dass CD Project seine Kritikfähigkeit verliert, und auf das Feedback der Käufer scheisst. Wenn die Leute(!) im Schnitt fast 10% tiefer werten, dann sollte man schonmal hinhören, was den Leuten nicht gepasst hat, als zu versuchen durch Abmahnungen das Geld aus den Nicht-Käufern zu drücken.
Der Witcher 2 hat eine Menge falsch gemacht. Angefangen vom hakeligen und ungenauen Kampfsystem, bis hin zu den völlig misratenen Minispielchen.
Mal sehen wies weitergeht.