Gears of War 3 in Deutschland: "Ich war überrascht"
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unknown_18
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Meines Wissens kann ein Antrag darauf gestellt werden erneut zu prüfen (wie auch bei anderen Medien, die indiziert werden können), ob die Indizierungsgründe immer noch gelten, wenn nicht kann es durchaus von der Liste genommen werden. Nur kommt das in der Praxis wohl selten vor? Wüsste da jetzt spontan auch kein Beispiel für, bei Filmen/Büchern weiß ich, dass es das dort schon gab.
Lohnt sich ja später auch oft nicht mehr, weil das Spiel dann schon kalter Kaffee ist und kaum noch Käufer finden würde, wenn man es dann doch noch in den Laden bringt. Bei GoW könnte das aber schon funktionieren. Zumindest meine Vermutung.
Lohnt sich ja später auch oft nicht mehr, weil das Spiel dann schon kalter Kaffee ist und kaum noch Käufer finden würde, wenn man es dann doch noch in den Laden bringt. Bei GoW könnte das aber schon funktionieren. Zumindest meine Vermutung.
Grundsätzlich gelten (afair) 25 Jahre für Indizierte Medien bis sie von der Liste gestrichen bzw. neu geprüft werden. Man kann auch vorher eine Prüfung verlangen/einklagen, beispielsweise das Buch American Psycho, was bei Spielen wohl Sinn macht... 25 Jahre warten bis es nicht mehr Indiziert istBalmung hat geschrieben:Meines Wissens kann ein Antrag darauf gestellt werden erneut zu prüfen (wie auch bei anderen Medien, die indiziert werden können), ob die Indizierungsgründe immer noch gelten, wenn nicht kann es durchaus von der Liste genommen werden. Nur kommt das in der Praxis wohl selten vor? Wüsste da jetzt spontan auch kein Beispiel für, bei Filmen/Büchern weiß ich, dass es das dort schon gab.
Lohnt sich ja später auch oft nicht mehr, weil das Spiel dann schon kalter Kaffee ist und kaum noch Käufer finden würde, wenn man es dann doch noch in den Laden bringt. Bei GoW könnte das aber schon funktionieren. Zumindest meine Vermutung.
Gelangweilt? Unterfordert? Masochistisch veranlagt? http://www.4players.de/4players.php/dow ... 47903.html Jetzt auch auf Steam: store. steampowered .com/app/752490/
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unknown_18
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Ist eigentlich die Import Version von Teil 2 indiziert? Würde mich mal interessieren wie das dann wäre, wenn die nachträglich versuchen würden bei der USK eine Freigabe zu bekommen, wäre ja dann praktisch die österreichische Import Version, die sie dann prüfen müssten... aber wenn die schon indiziert ist? Interessante Situation. ^^
Eine Listenstreichung kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:
Einmal, wie greenelve schon gesagt hat, verliert eine Indizierung nach 25 Jahren ihre Gültigkeit. Das Medium muss dann entweder von der Liste gestrichen werden oder die Indizierung bleibt nach einem neuen Verfahren fortbestehen.
Dazu der Auszug aus dem JuSchG §18 Abs. 7:
Die zweite Möglichkeit ist ein Antrag auf Listenstreichung 10 Jahre nach Aufnahme in die Liste für indizierte Medien.
Dazu wieder der Auszug aus dem JuSchG §23 Abs. 4:
Kurzum: Entweder man wartet 25 Jahre, dann verliert die Indizierung ihre Wirkung. Es sei denn es wird ein neues Prüfverfahren gestellt, dann kann sie fortbestehen, kommt allerdings nur in Ausnahmefällen vor.
Oder der Urheber des Mediums bzw. der Besitzer der Nutzungsrechte kann 10 Jahre nach Aufnahme des Mediums in die Liste einen Antrag auf Listenstreichung stellen.
Oder ein Medium muss von der Liste gestrichen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Indizierung eines Mediums rechtskräftig aufhebt.
Der Urheber müsste also Klagen. Allerdings geschehen Indizierungen auf Grundlage des JuSchG, i.d.R. wird so eine Klage also zumindest bei Videospielen erfolglos bleiben. Das bezieht sich eher auf Schriften, bei denen der Urheber meint, sein Dokument wäre zu Unrecht z.B. aus politischen Gründen indiziert worden.
Den Beschränkungen indizierter Medien unterliegen übrigens auch Medien, die mit solchen Inhaltsgleich sind:
In a nutshell: Microsoft kann frühestens 10 Jahre nach der Aufnahme von GoW1 in die Liste indizierter Medien einen Antrag auf Listenstreichung stellen, wenn mich nicht alles täuscht also erst 2016.
Oder sie warten 25 Jahre, dann dürfte sich die Angelegenheit von alleine erledigen. Allerdings müssen sie dann bis zum Jahr 2031 warten.
Die Chance auf das TriplePack ist dementsprechend schlecht, da es mit GoW1 und 2 inhaltsgleich ist. Beide Spiele sind auf Liste A indiziert, womit auch Balmungs Frage beantwortet sein dürfte.
Soll heißen: Keine realistische Chance auf eine Freigabe von GoW 1 und 2 in den nächsten 5 bzw. 7 Jahren.
Einmal, wie greenelve schon gesagt hat, verliert eine Indizierung nach 25 Jahren ihre Gültigkeit. Das Medium muss dann entweder von der Liste gestrichen werden oder die Indizierung bleibt nach einem neuen Verfahren fortbestehen.
Dazu der Auszug aus dem JuSchG §18 Abs. 7:
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... 32958.htmlNach § 18 Abs. 7 JuSchG hat die BPjM Medien aus der Liste zu streichen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen. Nach Ablauf von 25 Jahren verliert die Aufnahme in die Liste ihre Wirkung. Die/Der Vorsitzende kann jedoch auch in diesen Fällen die Listenaufnahme ausnahmsweise in einem neuen Prüfverfahren fortbestehen lassen, wenn weiterhin die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste vorliegen.
Die zweite Möglichkeit ist ein Antrag auf Listenstreichung 10 Jahre nach Aufnahme in die Liste für indizierte Medien.
Dazu wieder der Auszug aus dem JuSchG §23 Abs. 4:
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... 32958.htmlNach Ablauf von zehn Jahren seit Aufnahme eines Mediums in die Liste kann die Bundesprüfstelle auf Antrag der Urheberin/des Urhebers bzw. der Inhaberin/des Inhabers der Nutzungsrechte sowie bei Telemedien des Anbieters die Streichung aus der Liste im vereinfachten Verfahren beschließen. Kommt die/der Vorsitzende zu der Auffassung, dass eine Listenstreichung offensichtlich nicht in Betracht kommt, stellt sie/er das Verfahren ein. Hält sie/er dagegen eine Listenstreichung für möglich, ergeht eine Entscheidung unter Beteiligung der Gremien der Bundesprüfstelle.
Kurzum: Entweder man wartet 25 Jahre, dann verliert die Indizierung ihre Wirkung. Es sei denn es wird ein neues Prüfverfahren gestellt, dann kann sie fortbestehen, kommt allerdings nur in Ausnahmefällen vor.
Oder der Urheber des Mediums bzw. der Besitzer der Nutzungsrechte kann 10 Jahre nach Aufnahme des Mediums in die Liste einen Antrag auf Listenstreichung stellen.
Oder ein Medium muss von der Liste gestrichen werden, wenn ein Verwaltungsgericht die Indizierung eines Mediums rechtskräftig aufhebt.
Der Urheber müsste also Klagen. Allerdings geschehen Indizierungen auf Grundlage des JuSchG, i.d.R. wird so eine Klage also zumindest bei Videospielen erfolglos bleiben. Das bezieht sich eher auf Schriften, bei denen der Urheber meint, sein Dokument wäre zu Unrecht z.B. aus politischen Gründen indiziert worden.
Den Beschränkungen indizierter Medien unterliegen übrigens auch Medien, die mit solchen Inhaltsgleich sind:
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... 32938.htmlDen Beschränkungen des § 15 Abs. 1 JuSchG unterliegen auch Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht worden ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf.
Wird der Bundesprüfstelle ein solches Medium vorgelegt und steht für die/den Vorsitzende/n der Bundesprüfstelle fest, dass es ohne Zweifel mit einem bereits indizierten Trägermedium inhaltsgleich ist, entscheidet sie/er ohne die Beteiligung von 3er bzw. 12er-Gremium. Erscheint die Inhaltsgleichheit dagegen als zweifelhaft, führt die/der Vorsitzende eine Entscheidung der Gremien über die Inhaltsgleichheit herbei.
In a nutshell: Microsoft kann frühestens 10 Jahre nach der Aufnahme von GoW1 in die Liste indizierter Medien einen Antrag auf Listenstreichung stellen, wenn mich nicht alles täuscht also erst 2016.
Oder sie warten 25 Jahre, dann dürfte sich die Angelegenheit von alleine erledigen. Allerdings müssen sie dann bis zum Jahr 2031 warten.
Die Chance auf das TriplePack ist dementsprechend schlecht, da es mit GoW1 und 2 inhaltsgleich ist. Beide Spiele sind auf Liste A indiziert, womit auch Balmungs Frage beantwortet sein dürfte.
Soll heißen: Keine realistische Chance auf eine Freigabe von GoW 1 und 2 in den nächsten 5 bzw. 7 Jahren.
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Soviel ich weiß ist die Importversion indiziertBalmung hat geschrieben:Ist eigentlich die Import Version von Teil 2 indiziert? Würde mich mal interessieren wie das dann wäre, wenn die nachträglich versuchen würden bei der USK eine Freigabe zu bekommen, wäre ja dann praktisch die österreichische Import Version, die sie dann prüfen müssten... aber wenn die schon indiziert ist? Interessante Situation. ^^
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Also bei Wikipedia steht dass es indiziert ist. Bei 4Players gibts den Test ja auch nichtmehr und bei der Spielegrotte sieht man das Spiel auch nur wenn man angemeldet ist. Ich denke also es ist wirklich indiziertUgchen hat geschrieben:Danke für das Recherchieren.
Gears2 ist aber soweit ich weiß nicht indiziert, oder?
Importversionen gelten ja grundsätzlich "Ab18" weshalb eine Indizierung etwas sinnlos is.
Afaik schon.Ugchen hat geschrieben: Gears2 ist aber soweit ich weiß nicht indiziert, oder?
Quelle: http://www.derwesten.de/leben/games/BPj ... 32109.html"Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nr. 175 vom 18.11.2008 wurde das Spiel "Gears of War 2", Xbox 360, EU-Version im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG in Listenteil A die Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen. Über eine endgültige Listenaufnahme wird das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle in einer der nächsten Sitzungen entscheiden. Die Indizierungsfolgen gelten jedoch schon mit Bekanntmachung der vorläufigen Anordnung (ab heute)."
Im Januar 2009 wurde das Spiel dann endgültig in die Liste A aufgenommen:
Quelle: http://schnittberichte.com/news.php?ID=1198Gears of War 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation, Redmond/USA
Liste A
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Oder gleich die von ihnen geforderten PC Version von Konsolenspielen als Konsolen-Schrott-Ports bezeichnen. Erst will man die Konsolenspiele auch spielen, um sich dann drüber aufzuregen, daß das ja nur Konsolenschrott ist.bouncer19 hat geschrieben:DU hast noch die vergessen die zwar zB Gears oder RDR aufem PC möchten aber in anderen Threads in Konsolenbashing verfallen und darüber reden das Kosnolen games eh scheiße sind u nd nur casual etc.
Jeder der wirklich interesse an den Spielen hat, wird auch kein Probleme damit haben sich zuminest eine Konsole zu kaufen. Und dann gibt es halt noch die Leute, die aus welchen Gründen auch immer, sich keine Konsole kaufen und sich lieber als die Elite der Spieler darstellen. Das sind mir die allerliebsten.
Ich Spiele auch zu 80-90% am PC. Trotzdem habe ich eine XBox und ne PS3.
- DeeSnidersn
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@DeeSnidersn: Und wie kommst du zu dieser Annahme? Im ersten veröffentlichten Gameplayvideo sah man in einer kurzen Zwischensequenz, wie ein Locust einem Menschen den Arm ausriss und mit eben diesem denjenigen schlug. Und auch in der News wurde bestätigt, dass es quasi mehr Gore gibt.
Bitte, für eine bessere Übersicht im Forum: Keine Fullquotes, wenn der Post direkt oder fast direkt davor steht. Kurze bündige Zusammenfassungen (wenn möglich) tragen deutlich zu einer besseren Diskussions- und Forumskultur bei. Danke. ( ^^ )
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"Regierungen der industrialisierten Welt, ihr abgekämpften Riesen aus Fleisch und Stahl. Ich komme aus dem Cyberspace, der neuen Heimat des Geistes. Im Namen der Zukunft bitte ich euch: Lasst uns allein. Ihr seid hier nicht willkommen, ihr habt hier keine Macht." -John Barlow, 1996
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- Bedameister
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Naja dann hast du wohl die bisherigen Gameplay Videos nicht gesehenDeeSnidersn hat geschrieben:"Wir haben dieses Mal nichts Spezielles für Deutschland gemacht."
Hier liegt der Hund begraben...oder ist der Haken...der Satz lautet nämlich weiter gesprochen
...sondern diese mal den Gore-Faktor generell runter geschraubt
Wie schon erwähnt die Szene mit dem Arm lässt die Vorgänger ja schon wie Mein kleiner Ponyhof aussehen. Da mache ich mir also keine Sorgen. Es wird wieder geschnetzelt und gemetzelt
http://www.youtube.com/watch?v=dJNqN20L9tsDeeSnidersn hat geschrieben: ...sondern diese mal den Gore-Faktor generell runter geschraubt
