Sehr geehrte Frau Haderthauer,
es ist beeindruckend wie Sie sich gegen die USK-Entscheidung zum Spiel-Titel Dead-Space 2 stellen. Wenn ich nicht mehr darüber wüsste, würde ich annehmen, die USK hätte den Titel (dann durchaus fälschlicherweise) ab 16 freigegeben.
Aber nein, so ist es gar nicht. Es geht hier um ein Spiel, welches ab 18 ist, also als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dieses Spiel darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Was aber fordern Sie? Sie fordern, dass ich mit meinen 34 Jahren, nach Feierabend nicht die Möglichkeit haben soll, dieses Spiel zu spielen.
Ich unterstelle: Es geht Ihnen hier um das Durchsetzen Ihrer Moral für alle. Geistige Hygiene könnte man dies nennen.
Ein Spiel für Erwachsene indizieren zu wollen ist pure Zensur und somit handeln Sie verfassungswidrig.
In Deutschland ist Jugendlichen (16 Jahren) nur das Trinken von Bier (oder ähnlichem) gestattet. Ist Branntwein deswegen für Erwachsene verboten?
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ganz einfach: Nur weil es grundsätzlich möglich ist, illegal zu handeln, kann man nicht einfach das zu Grunde liegende Objekt verbieten.
Natürlich ist es möglich, dass Erwachsene, den Titel Jugendlichen zugänglich machen. Aber Jugendliche sind ebenso in der Lage den Titel - ebenfalls - illegal im Internet zu besorgen. Nur weil illegale Handlungen möglich sind, ist es absurd in einem freien demokratischen Land, gleich den Ursprung der Kausalkette zu verbieten.
Zudem: Wie kann etwas noch mehr jugendgefährdend sein als jugendgefährdend? Ab 18 ist ab 18. Hier haben Beschränkungen aus dem Bereich des Jugendschutz nichts mehr zu suchen.
Ich fordere Sie auf, mit den Lügen aufzuhören. Verstecken Sie sich nicht auf so unverschämte Weise hinter dem Jugendschutz. Lassen Sie die Katze aus dem Sack und schenken Sie reinen Wein ein.
Es ist Ihnen einfach ein Dorn im Auge, dass es in Deutschland offensichtlich Menschen gibt, die solche Unterhaltung konsumieren. Da Sie darauf keinen Einfluss haben, möchten Sie die Möglichkeiten des Erwerbs beschneiden.
Ihre wirklichen Ziele sind zutiefst undemokratisch und fern jeder Freiheit und Rechtsstaatlichkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Dead Space 2: CSU kritisiert USK und Prüfungsverfahren
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
-
EVIL_PEANUT
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- Registriert: 14.10.2009 10:26
- Persönliche Nachricht:
Wundert mich das solche News nicht in der RTL Tagesschau vorkommen.
Die Zerschlagen sich die Köpfe obwohl es am Ende NICHTS bringen wird.
Ok, es ist geschnitten, Minderjährige holen es sich trozdem und schießen mit Waffen auf Aliens.
Das Spiel wird nicht in Deutschland erscheinen.-Minderjährige nutzen z.B. Amazon um es sich aus dem Ausland zu bestellen.
Da frag ich mich, was wollen die eigentlich mit bewirken.
Villeicht wollen die zeigen wie man als Politiker Probleme löst und die Jugend schützt? - haha ja klar.
Schon traurig wenn man überlegt das solche Leute das Land regieren.
Die Zerschlagen sich die Köpfe obwohl es am Ende NICHTS bringen wird.
Ok, es ist geschnitten, Minderjährige holen es sich trozdem und schießen mit Waffen auf Aliens.
Das Spiel wird nicht in Deutschland erscheinen.-Minderjährige nutzen z.B. Amazon um es sich aus dem Ausland zu bestellen.
Da frag ich mich, was wollen die eigentlich mit bewirken.
Villeicht wollen die zeigen wie man als Politiker Probleme löst und die Jugend schützt? - haha ja klar.
Schon traurig wenn man überlegt das solche Leute das Land regieren.
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Monoochrom
- Beiträge: 128
- Registriert: 09.10.2009 11:14
- Persönliche Nachricht:
Und weil der Staat nicht bereit ist seinen eigenen Gesetz in die Hand zu nehmen und zu untermauern nimmt man den einfachen Weg und schliesst auch diejenigen aus die den kürzesten Teil ihres Lebens bereits lange hnter sich haben? Hört sich nach einer verdammt guten Lösung anChickForLife hat geschrieben:z.B. Über Xbox live, Amazon, ebay oder Geschwister. Oder man fragt einfach jemanden im Media Markt. Wobei Amazon wohl das billigste und einfachste ist.iqunimatrix hat geschrieben:ich versteh die aufregung nicht
es kommen die unter 18 jährigen doch gar nicht ran
es können nur die erwachsenen spielen
:wink:
Bei Amazon kann man auch Gears of war kaufen, einfach Gears of war Lösungsbuch eingeben und auf gebraucht klicken.
- BlueSDiceS
- Beiträge: 525
- Registriert: 25.05.2009 16:44
- Persönliche Nachricht:
Bitte?? Friendly fire wird deaktiviert? wtf??
Das ist ja auch sooo schlimm...
Das ist ja auch sooo schlimm...
<a href="http://bf3stats.com/stats_pc/BlueSDiceS"><img src="http://g.bf3stats.com/pc/HHlVOsla/BlueSDiceS.png" alt="BF3 Stats" /></a>
Wir haben nach Australien und vlt. noch Korea (Stichwort Religionszensuren) die wohl strengsten Zensuren und meisten Indizierungen, und die Schnäpfe will das Ding noch härter machen? Und warum hat sie sich damals bei Doom 3 nicht zu wort gemeldet? Kam auch Uncut, und da waren die Gegner noch Menschenähnlicher. Achja ich weiß die Antwort, damals hatte sie noch nicht das Bedürfnis nach Aufmerksamkeit.
Aber die CDU is ja sowieso son konservativer Laden
Aber die CDU is ja sowieso son konservativer Laden

Jo, gefällt mir so der Text.der_durden hat geschrieben:Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
es ist beeindruckend wie Sie sich gegen die USK-Entscheidung zum Spiel-Titel Dead-Space 2 stellen. Wenn ich nicht mehr darüber wüsste, würde ich annehmen, die USK hätte den Titel (dann durchaus fälschlicherweise) ab 16 freigegeben.
Aber nein, so ist es gar nicht. Es geht hier um ein Spiel, welches ab 18 ist, also als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dieses Spiel darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Was aber fordern Sie? Sie fordern, dass ich mit meinen 34 Jahren, nach Feierabend nicht die Möglichkeit haben soll, dieses Spiel zu spielen.
Ich unterstelle: Es geht Ihnen hier um das Durchsetzen Ihrer Moral für alle. Geistige Hygiene könnte man dies nennen.
Ein Spiel für Erwachsene indizieren zu wollen ist pure Zensur und somit handeln Sie verfassungswidrig.
In Deutschland ist Jugendlichen (16 Jahren) nur das Trinken von Bier (oder ähnlichem) gestattet. Ist Branntwein deswegen für Erwachsene verboten?
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ganz einfach: Nur weil es grundsätzlich möglich ist, illegal zu handeln, kann man nicht einfach das zu Grunde liegende Objekt verbieten.
Natürlich ist es möglich, dass Erwachsene, den Titel Jugendlichen zugänglich machen. Aber Jugendliche sind ebenso in der Lage den Titel - ebenfalls - illegal im Internet zu besorgen. Nur weil illegale Handlungen möglich sind, ist es absurd in einem freien demokratischen Land, gleich den Ursprung der Kausalkette zu verbieten.
Zudem: Wie kann etwas noch mehr jugendgefährdend sein als jugendgefährdend? Ab 18 ist ab 18. Hier haben Beschränkungen aus dem Bereich des Jugendschutz nichts mehr zu suchen.
Ich fordere Sie auf, mit den Lügen aufzuhören. Verstecken Sie sich nicht auf so unverschämte Weise hinter dem Jugendschutz. Lassen Sie die Katze aus dem Sack und schenken Sie reinen Wein ein.
Es ist Ihnen einfach ein Dorn im Auge, dass es in Deutschland offensichtlich Menschen gibt, die solche Unterhaltung konsumieren. Da Sie darauf keinen Einfluss haben, möchten Sie die Möglichkeiten des Erwerbs beschneiden.
Ihre wirklichen Ziele sind zutiefst undemokratisch und fern jeder Freiheit und Rechtsstaatlichkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Btw.
Es wurden schon mehrere Menschen mit Küchenmesser erstochen. Braucht man deshalb einen Waffenschein für dieses Werkzeug?
Werden Kissen in Zukunft verboten, weil damit schonmal welche erstickt wurden?
Werden Kabel in Zukunft nurnoch an über 18jährige nach einem Psychotest verkauft? Immerhin könnte man jemanden damit erwürgen...

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doctor_1985
- Beiträge: 69
- Registriert: 21.06.2010 19:06
- Persönliche Nachricht:
Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel verstanden als die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt allgemein einen Zustand der Autonomie eines handelnden Subjekts. (quelle: wikipedia)
ich liebe meine freiheit, als volljähriger mensch selbst entscheiden zu können was ich spiele und was nicht
...kacke, irgendwo is da der wurm drinn
ich liebe meine freiheit, als volljähriger mensch selbst entscheiden zu können was ich spiele und was nicht
...kacke, irgendwo is da der wurm drinn
-
johndoe713862
- Beiträge: 1361
- Registriert: 01.01.2008 14:17
- Persönliche Nachricht:
Gute Aktion.der_durden hat geschrieben:Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
es ist beeindruckend wie Sie sich gegen die USK-Entscheidung zum Spiel-Titel Dead-Space 2 stellen. Wenn ich nicht mehr darüber wüsste, würde ich annehmen, die USK hätte den Titel (dann durchaus fälschlicherweise) ab 16 freigegeben.
Aber nein, so ist es gar nicht. Es geht hier um ein Spiel, welches ab 18 ist, also als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dieses Spiel darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Was aber fordern Sie? Sie fordern, dass ich mit meinen 34 Jahren, nach Feierabend nicht die Möglichkeit haben soll, dieses Spiel zu spielen.
Ich unterstelle: Es geht Ihnen hier um das Durchsetzen Ihrer Moral für alle. Geistige Hygiene könnte man dies nennen.
Ein Spiel für Erwachsene indizieren zu wollen ist pure Zensur und somit handeln Sie verfassungswidrig.
In Deutschland ist Jugendlichen (16 Jahren) nur das Trinken von Bier (oder ähnlichem) gestattet. Ist Branntwein deswegen für Erwachsene verboten?
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ganz einfach: Nur weil es grundsätzlich möglich ist, illegal zu handeln, kann man nicht einfach das zu Grunde liegende Objekt verbieten.
Natürlich ist es möglich, dass Erwachsene, den Titel Jugendlichen zugänglich machen. Aber Jugendliche sind ebenso in der Lage den Titel - ebenfalls - illegal im Internet zu besorgen. Nur weil illegale Handlungen möglich sind, ist es absurd in einem freien demokratischen Land, gleich den Ursprung der Kausalkette zu verbieten.
Zudem: Wie kann etwas noch mehr jugendgefährdend sein als jugendgefährdend? Ab 18 ist ab 18. Hier haben Beschränkungen aus dem Bereich des Jugendschutz nichts mehr zu suchen.
Ich fordere Sie auf, mit den Lügen aufzuhören. Verstecken Sie sich nicht auf so unverschämte Weise hinter dem Jugendschutz. Lassen Sie die Katze aus dem Sack und schenken Sie reinen Wein ein.
Es ist Ihnen einfach ein Dorn im Auge, dass es in Deutschland offensichtlich Menschen gibt, die solche Unterhaltung konsumieren. Da Sie darauf keinen Einfluss haben, möchten Sie die Möglichkeiten des Erwerbs beschneiden.
Ihre wirklichen Ziele sind zutiefst undemokratisch und fern jeder Freiheit und Rechtsstaatlichkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Aber wir wissen alle dass du jetzt von nem Sekretär ne Standardantwort zurückbekommen wirst, eigentlich müsste man den Mailordner von der guten Frau mal richtig belasten mit paar hundert ähnlichen emails.
"Blablabla ich danke ihnen für Ihr Interesse blablabla"
- Frontschwein91
- Beiträge: 2408
- Registriert: 01.05.2008 20:44
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Du wirst keine Antwort bekommen.der_durden hat geschrieben:Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
es ist beeindruckend wie Sie sich gegen die USK-Entscheidung zum Spiel-Titel Dead-Space 2 stellen. Wenn ich nicht mehr darüber wüsste, würde ich annehmen, die USK hätte den Titel (dann durchaus fälschlicherweise) ab 16 freigegeben.
Aber nein, so ist es gar nicht. Es geht hier um ein Spiel, welches ab 18 ist, also als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dieses Spiel darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Was aber fordern Sie? Sie fordern, dass ich mit meinen 34 Jahren, nach Feierabend nicht die Möglichkeit haben soll, dieses Spiel zu spielen.
Ich unterstelle: Es geht Ihnen hier um das Durchsetzen Ihrer Moral für alle. Geistige Hygiene könnte man dies nennen.
Ein Spiel für Erwachsene indizieren zu wollen ist pure Zensur und somit handeln Sie verfassungswidrig.
In Deutschland ist Jugendlichen (16 Jahren) nur das Trinken von Bier (oder ähnlichem) gestattet. Ist Branntwein deswegen für Erwachsene verboten?
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ganz einfach: Nur weil es grundsätzlich möglich ist, illegal zu handeln, kann man nicht einfach das zu Grunde liegende Objekt verbieten.
Natürlich ist es möglich, dass Erwachsene, den Titel Jugendlichen zugänglich machen. Aber Jugendliche sind ebenso in der Lage den Titel - ebenfalls - illegal im Internet zu besorgen. Nur weil illegale Handlungen möglich sind, ist es absurd in einem freien demokratischen Land, gleich den Ursprung der Kausalkette zu verbieten.
Zudem: Wie kann etwas noch mehr jugendgefährdend sein als jugendgefährdend? Ab 18 ist ab 18. Hier haben Beschränkungen aus dem Bereich des Jugendschutz nichts mehr zu suchen.
Ich fordere Sie auf, mit den Lügen aufzuhören. Verstecken Sie sich nicht auf so unverschämte Weise hinter dem Jugendschutz. Lassen Sie die Katze aus dem Sack und schenken Sie reinen Wein ein.
Es ist Ihnen einfach ein Dorn im Auge, dass es in Deutschland offensichtlich Menschen gibt, die solche Unterhaltung konsumieren. Da Sie darauf keinen Einfluss haben, möchten Sie die Möglichkeiten des Erwerbs beschneiden.
Ihre wirklichen Ziele sind zutiefst undemokratisch und fern jeder Freiheit und Rechtsstaatlichkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Hab zum Thema DS2 schon ne Emial geschireben letztes Jahr und keine Antwort bekommen.
Und die war auch sachlich etc. Also sogar mit weniger Kritik etc. wie deine.
Aber da kamm auch nichts.
Zuletzt geändert von Frontschwein91 am 16.01.2011 16:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Monoochrom
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Wir sind in einem Forum mit mehreren hundert User wovon man ausgehen sollte das jeder mindestens eine E-Mail Adresse hat. Obendrein steht der Text ja schon da. Ich denke mal der User hat auch kein Problem damit wenn man den wiederverwendet. Worauf genau warten wir dann?T???|?? hat geschrieben:Gute Aktion.der_durden hat geschrieben:Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
es ist beeindruckend wie Sie sich gegen die USK-Entscheidung zum Spiel-Titel Dead-Space 2 stellen. Wenn ich nicht mehr darüber wüsste, würde ich annehmen, die USK hätte den Titel (dann durchaus fälschlicherweise) ab 16 freigegeben.
Aber nein, so ist es gar nicht. Es geht hier um ein Spiel, welches ab 18 ist, also als jugendgefährdend eingestuft wurde. Dieses Spiel darf in Deutschland Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
Was aber fordern Sie? Sie fordern, dass ich mit meinen 34 Jahren, nach Feierabend nicht die Möglichkeit haben soll, dieses Spiel zu spielen.
Ich unterstelle: Es geht Ihnen hier um das Durchsetzen Ihrer Moral für alle. Geistige Hygiene könnte man dies nennen.
Ein Spiel für Erwachsene indizieren zu wollen ist pure Zensur und somit handeln Sie verfassungswidrig.
In Deutschland ist Jugendlichen (16 Jahren) nur das Trinken von Bier (oder ähnlichem) gestattet. Ist Branntwein deswegen für Erwachsene verboten?
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Ganz einfach: Nur weil es grundsätzlich möglich ist, illegal zu handeln, kann man nicht einfach das zu Grunde liegende Objekt verbieten.
Natürlich ist es möglich, dass Erwachsene, den Titel Jugendlichen zugänglich machen. Aber Jugendliche sind ebenso in der Lage den Titel - ebenfalls - illegal im Internet zu besorgen. Nur weil illegale Handlungen möglich sind, ist es absurd in einem freien demokratischen Land, gleich den Ursprung der Kausalkette zu verbieten.
Zudem: Wie kann etwas noch mehr jugendgefährdend sein als jugendgefährdend? Ab 18 ist ab 18. Hier haben Beschränkungen aus dem Bereich des Jugendschutz nichts mehr zu suchen.
Ich fordere Sie auf, mit den Lügen aufzuhören. Verstecken Sie sich nicht auf so unverschämte Weise hinter dem Jugendschutz. Lassen Sie die Katze aus dem Sack und schenken Sie reinen Wein ein.
Es ist Ihnen einfach ein Dorn im Auge, dass es in Deutschland offensichtlich Menschen gibt, die solche Unterhaltung konsumieren. Da Sie darauf keinen Einfluss haben, möchten Sie die Möglichkeiten des Erwerbs beschneiden.
Ihre wirklichen Ziele sind zutiefst undemokratisch und fern jeder Freiheit und Rechtsstaatlichkeit!
Mit freundlichen Grüßen!
Aber wir wissen alle dass du jetzt von nem Sekretär ne Standardantwort zurückbekommen wirst, eigentlich müsste man den Mailordner von der guten Frau mal richtig belasten mit paar hundert ähnlichen emails.
"Blablabla ich danke ihnen für Ihr Interesse blablabla"
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doctor_1985
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doctor_1985
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*sowas von dabei bin* ^^Monoochrom hat geschrieben:Wir sind in einem Forum mit mehreren hundert User wovon man ausgehen sollte das jeder mindestens eine E-Mail Adresse hat. Obendrein steht der Text ja schon da. Ich denke mal der User hat auch kein Problem damit wenn man den wiederverwendet. Worauf genau warten wir dann?T???|?? hat geschrieben:Gute Aktion.der_durden hat geschrieben:Auch wenn es nur wenig bringt, habe ich der Dame mal versucht sachlich per Mail zu begegnen:
Aber wir wissen alle dass du jetzt von nem Sekretär ne Standardantwort zurückbekommen wirst, eigentlich müsste man den Mailordner von der guten Frau mal richtig belasten mit paar hundert ähnlichen emails.
"Blablabla ich danke ihnen für Ihr Interesse blablabla"
wobei ich ganz ehrlich sein muss, der gore in ds2, wie ich ihn bisher gesehen habe ist mir persönlich AUCH zu viel.
deshalb werde ich es mir nicht kaufen. aber indiziert oder gekürzt solls deswegen noch lange nicht werden.
da fand ich COD MW2 aber ehrlich gesagt trotzdem noch geschmackloser (flughafen), selbst die gekürzte version. das war einfach nur unnötiges pr-marketing.
deshalb werde ich es mir nicht kaufen. aber indiziert oder gekürzt solls deswegen noch lange nicht werden.
da fand ich COD MW2 aber ehrlich gesagt trotzdem noch geschmackloser (flughafen), selbst die gekürzte version. das war einfach nur unnötiges pr-marketing.
