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CoD Black Ops - Österreich-Version indiziert (Liste B)
Verfasst: 24.11.2010 20:38
von 4P|BOT2
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die PEGI 18-Version von <STRONG>Call of Duty: Black Ops</STRONG> aus Österreich (komplett in deutscher Sprache, kein USK-Kennzeichen, keine verfassungswidrigen Symbole) im Eilverfahren 'vorläufig' indiziert. Die "vorläufige Anordnung" bedeutet lediglich, dass die Bundesoberbehörde damit das schnellst mögliche Verfahren zur
CoD Black Ops - Österreich-Version indiziert (Liste B)
Bin verwirrt, kann mich wer aufklären Bitte ?
Verfasst: 24.11.2010 20:38
von XxBarakaxX
das verstehe ich jetzt nicht Oo
Also ich bin Wiener , muss ich mir jetzt sorgen machen daß ich evtl meine Version bald nicht mehr spielen kann oder wie ?
Aber das kanns ja nicht sein , da müssen die doch was nachreichen ansonsten müsste man normal ja Geld zurück bekommen wenn ich ein Produkt kaufe aber es nicht nutzen kann.ö
WIrd das SPiel jetzt im nachhinein geschnitten oder wie ?
Verfasst: 24.11.2010 20:45
von 4P|Marcel
@XxBarakaxX - Die Indizierung gilt nur für Deutschland, weil der Wirkungsbereich der BPjM bloß Deutschland ist

Also passiert Deiner Black Ops-Version rein gar nichts, sofern Du auch Österreich bei Steam ausgewählt haben solltest.
Pfffffffff
Verfasst: 24.11.2010 20:46
von R@mpage
Dreckige bpjm Schweinehunde. In diesem Land läuft zurzeit alles schief aber der verkorkste, fehlgeleitete, unbegründete Jugendschutzapparat läuft wie geölt. Alles falsche Prioritäten...
Verfasst: 24.11.2010 20:47
von Jay1337
Kann mir mal einer erklären wo der Zusammenhang zwischen dem Support und der Indizierung sein soll?
Kam mir bei der ersten Ankündigung schon spanisch vor.
Ach waren das noch Zeiten wo es noch nicht so einen Schrott wie Steam und Online-Aktivierung gab.
Da gehörte ein Spiel noch mir und es wurden keine Maßnahmen an Hand meiner IP Adresse ergriffen...
.
Verfasst: 24.11.2010 21:04
von Määäx67
Und wieder wird man als volljähriger Bürger noch mehr eingeschränkt...
Als ob die keinen Eigennutzen darin sehen, beide PEGI Versionen zu verbieten und nur die brave, deutsche Version zuzulassen.
Theoretisch sollte die USK ja alle "ab 18" Titel komplett unzensiert lassen, da man ja eigentlich davon ausgehen sollte, dass nur 18 jährige solche Spiele spielen.
Aber da versagt eben der Einzelhandel.
oh nööö
Verfasst: 24.11.2010 21:06
von _Nonplusultra_
nöö oda sind die Kacke Im Kopf ey
Verfasst: 24.11.2010 21:08
von KOK
Eine Auflistung in Liste B klingt aber auch drastischer, als es ist. Im Grunde ist das nichts mehr als eine Empfehlung, ob es zur Beschlagnahmung kommt, kann ruhigen Gewissens bezweifelt werden. Und ja: das Jugendschutz greift bis man 21 ist.
CoDBO
Verfasst: 24.11.2010 21:14
von Cayman1092
die haben gelitten^^
Verfasst: 24.11.2010 21:17
von Zappes
KOK hat geschrieben:Und ja: das Jugendschutz greift bis man 21 ist.
Tut es nicht. Bis man 21 ist, kann man vor Gericht unter gewissen Umständen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, aber der Jugendschutz hat seine Grenze bei der Volljährigkeit, und die tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein.
Dek0r hat geschrieben:
Son Rotz! Die bpjm folgt einfachen Gesetzen und macht ihren Job zweifelslos richtig.
Wenn im Jugendschutz irgendjemand versagt ist es die USK, weil die einfach mal Freigaben verweigert...
Die USK hat sich ganz sicher nichts vorzuwerfen - im Gegenteil. Das, was in letzter Zeit eine Freigabe bekommen hat (und dazu zähle ich durchaus auch die verstümmelte Version von CoD:BO) ist ja schon geradezu revolutionär... Das Problem liegt ausschließlich bei der Gesetzeslage - so lange es den sinnlosen §131 gibt und das überholte Rechtsmittel der Indizierung existiert, sind der USK und der BPjM die Hände gebunden.
Deutschland wie Peinlich bist du geworden
Verfasst: 24.11.2010 21:21
von johndoe758499
Ein hoch auf den Staat, der sich wegen virtueller Gewalt das Hös'chen befeuchtet, gleichzeitig aber Deutsche Truppen nach Afghanistan schickt (lasst euch von Soldaten mal Fotos zeigen was die da zu sehen bekommen FULL UNCUT MIT SMELLMASTER!).
Sollenses sich doch in Arsch schieben, Deutschland ist nur noch peinlich.
Und die pösen Hakenkreuze sind teil Deutschlands geschichte! Im Film ok, im Spiel verherrlichung... Unser Geschichtslehrer hat eins an die Tafel gemalt! Steckt ihn in den Knast bevor Jugendliche die Deutsche Geschichte beigebracht bekommen...
Ohne Worte
asjfn
Verfasst: 24.11.2010 21:29
von DerArzt
Und da ist es geschehen. Stört mich zwar nicht, bin nicht so der CoD Fan aber seltsam ist es ja schon

CoD:BL vs BPjM
Verfasst: 24.11.2010 21:34
von -=Khaos=-
lol...
Verfasst: 24.11.2010 21:38
von Frontschwein91
Die B-Indizierung der BPjM ist bei vorläufigen Indizierungen besonders kritisch zu sehen, da hier der Eindruck ensteht, dass man den Vertrieb eines Titels möglichst schnell und umfassend unterbinden möchte und nicht eine faire Beurteilung des Sachverhalts im Vordergrund steht. Die vorläufige Indizierung wird auch nicht bei besonders "schlimmen" Titeln ausgesprochen, sondern nur bei besonders beliebten Titeln, die schnell viele Käufer finden. Auch, dass sich die BPjM selbst bewusst ist, dass die vorgesehene Frist von einem Monat für ein ordentliches Indizierungsverfahren eigentlich nicht ausreichend ist, sondern sofort eine Fristverlängerung um einen weiteren Monat für die genaue Prüfung des Titels in Anspruch nimmt, spricht dafür, dass man glauben könnte, dass es hauptsächlich darum ging, den Titel einfach aus dem Verkehr zu ziehen.
Schnittberichte.com
für die wos nicht so ganz verstehen
hmm
Verfasst: 24.11.2010 21:39
von psyemi
heisst die pc version kann in deutschland nicht mehr aktiviert werden?