CoD Black Ops - Österreich-Version indiziert (Liste B)
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rein rechtlich gesehen machst du dich strafbar,weil auch der besitzt laut der listeb verboten ist.EikeCR hat geschrieben:Also ich sehe grade, dass nicht nur Gewalt sondern auch Musik geschnitten wurde -.-
Ich hab mal ne Frage zu Liste B. Ich werde das niemals verstehen, also: Wenn ich mir das Game aus UK mitbringen ließe. Für die PS3. Ist das dann illegal? Wenn ja wie hoch ist das Strafmaß? ^^
Und: Wie ist das mit dem Support für die PS3 wenn das ganze in D indiziert bzw. auf Liste B kommt? wird der eingestellt oder ist PSN nicht regional. (ich mein UK und US-Account hab ich auch ...)
aber mal ehrlich wer aus der zoll will das denn kontrollieren^^
Welch unglaublicher Blödsinn - aber immerhin ein gutes Beispiel dafür, dass sehr gerne über Themen wie den Jugendschutz diskutiert wird, ohne dass man sich die Mühe machen würde, sich vorher auch mal zu informieren.sektor_one hat geschrieben:rein rechtlich gesehen machst du dich strafbar,weil auch der besitzt laut der listeb verboten ist.EikeCR hat geschrieben:Also ich sehe grade, dass nicht nur Gewalt sondern auch Musik geschnitten wurde -.-
Ich hab mal ne Frage zu Liste B. Ich werde das niemals verstehen, also: Wenn ich mir das Game aus UK mitbringen ließe. Für die PS3. Ist das dann illegal? Wenn ja wie hoch ist das Strafmaß? ^^
Und: Wie ist das mit dem Support für die PS3 wenn das ganze in D indiziert bzw. auf Liste B kommt? wird der eingestellt oder ist PSN nicht regional. (ich mein UK und US-Account hab ich auch ...)
aber mal ehrlich wer aus der zoll will das denn kontrollieren^^
Der Besitz von Medien ist generell nie strafbar, solange sie nur indiziert sind. Die Indizierung bewirkt ausschließlich, dass der Handel mit den Medien erschwert wird - in welcher Form, kann man leicht bei der BPjM nachlesen. (http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... edien.html)
Der reine Besitz von Medien wird eigentlich nur dann strafrechtlich relevant, wenn es eine Beschlagnahme wegen Kinderpornographie gegeben hat - sogar bei einer Beschlagnahme wegen Gewaltverherrlichung (§131 StGB) gibt es da keine Probleme. Stressig wird es nur, wenn man mit strafrechtlich relevanten Medien HANDEL treibt - und genau das ist der Haken bei Indizierungen auf Liste B. Liste B enthält Medien, bei denen die BPjM davon ausgeht, dass es rechtliche Probleme geben wird - wenn man sowas als Händler im Sortiment hat und später eine Beschlagnahme erfolgt, kann ein schlecht gelaunter Richter schon mal Ärger machen.
Zuletzt geändert von Zappes am 25.11.2010 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
Schlicht und ergreifend, dass die Indizierung weder auf Liste A noch auf Liste B ein "absolutes Vertriebsverbot" beinhaltet. Ein solches gibt es erst dann, wenn sich ein Gericht der Sache annimmt und die Bundesweite Einziehung anordnet. Das kann nach einer Indizierung auf Liste B passieren, muss es aber nicht.Dek0r hat geschrieben:Was hat das mit meiner obigen Korrektur zu tun?ZappesBPD hat geschrieben:Nein. Von den unmittelbaren Rechtsfolgen her gibt es keinen Unterschied zwischen den Listen A und B.Dek0r hat geschrieben:Wieder falsch. Liste B ist ein absoluter Vertriebsverbot. Solange es in deinem Besitz ist wirst du es wohl kaum vertreiben wollen und damit strafrechtlich unbedenklich.
Aha. Also zur Zusammenfassung:
Liste A = ist aus dem öffentlichen Handel genommmen und darf nicht beworben und ausgestellt bzw. verschickt werden wenn der empfänger nicht überprüft wird (alter)
Liste B = Option auf Beschlagnahmung wegen §131, ansonsten wie Liste A. Besitz ist bei reiner Indizierung niemals strafbar, außer bei kinderpornographischem Material.
Richtig verstanden?
dann kann ich mir also in UK schön CoD:BO kaufen ohne dafür in den Knast zu gehen? ^^
-> wie ist denn das jetzt mit RegioIP vom PSN. Kann ich dann auch patches und DLC vergessen?
Liste A = ist aus dem öffentlichen Handel genommmen und darf nicht beworben und ausgestellt bzw. verschickt werden wenn der empfänger nicht überprüft wird (alter)
Liste B = Option auf Beschlagnahmung wegen §131, ansonsten wie Liste A. Besitz ist bei reiner Indizierung niemals strafbar, außer bei kinderpornographischem Material.
Richtig verstanden?
dann kann ich mir also in UK schön CoD:BO kaufen ohne dafür in den Knast zu gehen? ^^
-> wie ist denn das jetzt mit RegioIP vom PSN. Kann ich dann auch patches und DLC vergessen?
Nun, die Beschlagnahmung könnte nicht nur wegen 131 erfolgen, sondern auch wegen Pornographie oder Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen, aber im Prinzip ist das so richtig.EikeCR hat geschrieben:Aha. Also zur Zusammenfassung:
Liste A = ist aus dem öffentlichen Handel genommmen und darf nicht beworben und ausgestellt bzw. verschickt werden wenn der empfänger nicht überprüft wird (alter)
Liste B = Option auf Beschlagnahmung wegen §131, ansonsten wie Liste A. Besitz ist bei reiner Indizierung niemals strafbar, außer bei kinderpornographischem Material.
Richtig verstanden?
dann kann ich mir also in UK schön CoD:BO kaufen ohne dafür in den Knast zu gehen? ^^
-> wie ist denn das jetzt mit RegioIP vom PSN. Kann ich dann auch patches und DLC vergessen?
In den Knast wirst Du wegen eines Videospiels wohl wirklich nie müssen, da zumindest bei §131 auch die Einfuhr nur dann strafbar ist, wenn sie zum Zweck des Handels oder der öffentlichen Zurschaustellung erfolgt. Bei Medien, die wegen der bösen Hakenkreuze eingezogen wurde, wäre es theoretisch schon möglich, dass man eine entsprechende Strafanzeige bekommt - bei "richtigen" Videospielen (also nicht billiger Propagandascheiß wie "Hitler Diktator" oder "KZ Manager") ist sowas aber meines Wissens noch nie passiert. Im schlimmsten Fall kann es dir da wohl passieren, dass der Zoll die Medien einzieht und vernichtet, aber sogar das ist zumindest in meinem Umfeld noch nie jemandem passiert.
Re: Pfffffffff Schlechtes Spiel, aber
du kannst natürlich auch gerne eine eigene partei gründen und zur bundestagswahl antreten um die gesetzeslage zu ändern wenn dir meine lösung zu einfach ist.bondKI hat geschrieben:Ganz tolle "Lösung"...Terminator10 hat geschrieben:kauf dir die konsolen version im europäischen ausland (kein zoll) und gut is...S3bish hat geschrieben:Die waren doch das letzte legale Schlupfloch der erwachsenen Gamer in Deutschland! Oh Mann...
es gibt genug länder die das machen.dobpat hat geschrieben:Ein 18 jähriger darf viele Computerspiele die in nahezu allen anderen Ländern der Welt erlaubt sind [...]
hä? es gibt überhaupt keine kontrollen innerhalb der eu. haste doch bei den paketbomben aus griechenland gesehen, dass nicht kontrolliert wird.cichy_de hat geschrieben:Das Problem ist halt, dass es der Zoll ggf. auch einziehen darf - Dein Vorteil ist nur, dass es kaum Kontrollen im EU-binnenverkehr gibt (kaum heißt aber auch nicht keine).
Zuletzt geändert von abandoned am 25.11.2010 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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johndoe813434
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hmm der alte terz, also ich haatte mir samstag bei games at cod bo bestellt. einfach weil ich das spiel spielen möchte wie es erdacht wurde zumahl ich auf dem pc die deutsche fassung gesehen habe und...naja da kommt kein spaß auf. kleines bsp auf montage nach der arbeit sitze ich in meinem zimmerchen mit meiner xbox neben an der kollege mit seinem lappi codbo spielend ich habe nur ständig die worte des protagonisten gehört auf deutsch wie ich glaube es waren :schmeisse granate, gegner eleminiert oder so aber so stimmungslos und so oft. mein gott habe ich gedacht hoffentlich ist das bei der org version nicht so dann wäre es das erste cod was sofort verkauft wird.
heisst das denn eigentlcih wenn ich die org version in deutschland spiele das keine patche mehr geladen werden und karten materieal auch nicht? soweit ich mich erinnern kann war es bei GoW ja auch so patche wurden geladen aber ich kann die ganzen maps nicht saugen
und ja das sind games die menschen spielen sollten wenn sie eine bestimmte reife haben. aber das immer mal wieder irgendjemand fürn kleinen sputz das game kauft das wird sich nicht vermeiden lassen, leider.
das hört man ja oft genug wenn man als erwachsener auf der box online geht und dann über deinem headset kleine kinderstimmen klingen. dasa geht mir manchmal dermaßen auf den sack.
aber nungut nächster server ne
heisst das denn eigentlcih wenn ich die org version in deutschland spiele das keine patche mehr geladen werden und karten materieal auch nicht? soweit ich mich erinnern kann war es bei GoW ja auch so patche wurden geladen aber ich kann die ganzen maps nicht saugen
und ja das sind games die menschen spielen sollten wenn sie eine bestimmte reife haben. aber das immer mal wieder irgendjemand fürn kleinen sputz das game kauft das wird sich nicht vermeiden lassen, leider.
das hört man ja oft genug wenn man als erwachsener auf der box online geht und dann über deinem headset kleine kinderstimmen klingen. dasa geht mir manchmal dermaßen auf den sack.
aber nungut nächster server ne
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ok,hast recht da habe ich wohl etwas übersehen,aber das geht auch höflicher...ok :wink:ZappesBPD hat geschrieben:Welch unglaublicher Blödsinn - aber immerhin ein gutes Beispiel dafür, dass sehr gerne über Themen wie den Jugendschutz diskutiert wird, ohne dass man sich die Mühe machen würde, sich vorher auch mal zu informieren.sektor_one hat geschrieben:rein rechtlich gesehen machst du dich strafbar,weil auch der besitzt laut der listeb verboten ist.EikeCR hat geschrieben:Also ich sehe grade, dass nicht nur Gewalt sondern auch Musik geschnitten wurde -.-
Ich hab mal ne Frage zu Liste B. Ich werde das niemals verstehen, also: Wenn ich mir das Game aus UK mitbringen ließe. Für die PS3. Ist das dann illegal? Wenn ja wie hoch ist das Strafmaß? ^^
Und: Wie ist das mit dem Support für die PS3 wenn das ganze in D indiziert bzw. auf Liste B kommt? wird der eingestellt oder ist PSN nicht regional. (ich mein UK und US-Account hab ich auch ...)
aber mal ehrlich wer aus der zoll will das denn kontrollieren^^
Der Besitz von Medien ist generell nie strafbar, solange sie nur indiziert sind. Die Indizierung bewirkt ausschließlich, dass der Handel mit den Medien erschwert wird - in welcher Form, kann man leicht bei der BPjM nachlesen. (http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... edien.html)
Der reine Besitz von Medien wird eigentlich nur dann strafrechtlich relevant, wenn es eine Beschlagnahme wegen Kinderpornographie gegeben hat - sogar bei einer Beschlagnahme wegen Gewaltverherrlichung (§131 StGB) gibt es da keine Probleme. Stressig wird es nur, wenn man mit strafrechtlich relevanten Medien HANDEL treibt - und genau das ist der Haken bei Indizierungen auf Liste B. Liste B enthält Medien, bei denen die BPjM davon ausgeht, dass es rechtliche Probleme geben wird - wenn man sowas als Händler im Sortiment hat und später eine Beschlagnahme erfolgt, kann ein schlecht gelaunter Richter schon mal Ärger machen.
aber einig sind wir uns schon?man sieht mal wieder das man selbst diese gesetzte,drehen und wenden kann wie man will^^
aber solange halt kein gericht sagt das es auf diese liste der beschlagnahmten medien kommt,kann ich es mir im ausland kaufen und besitzten wo ich will!!
Du darfst dir auch ein beschlagnahmtes Spiel im Ausland kaufen oder privat in deutschland. Und besitzen sowieso. Hier wird viel Müll erzählt bzw. wenig Wissen.sektor_one hat geschrieben:ok,hast recht da habe ich wohl etwas übersehen,aber das geht auch höflicher...ok :wink:ZappesBPD hat geschrieben:Welch unglaublicher Blödsinn - aber immerhin ein gutes Beispiel dafür, dass sehr gerne über Themen wie den Jugendschutz diskutiert wird, ohne dass man sich die Mühe machen würde, sich vorher auch mal zu informieren.sektor_one hat geschrieben: rein rechtlich gesehen machst du dich strafbar,weil auch der besitzt laut der listeb verboten ist.
aber mal ehrlich wer aus der zoll will das denn kontrollieren^^
Der Besitz von Medien ist generell nie strafbar, solange sie nur indiziert sind. Die Indizierung bewirkt ausschließlich, dass der Handel mit den Medien erschwert wird - in welcher Form, kann man leicht bei der BPjM nachlesen. (http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Ju ... edien.html)
Der reine Besitz von Medien wird eigentlich nur dann strafrechtlich relevant, wenn es eine Beschlagnahme wegen Kinderpornographie gegeben hat - sogar bei einer Beschlagnahme wegen Gewaltverherrlichung (§131 StGB) gibt es da keine Probleme. Stressig wird es nur, wenn man mit strafrechtlich relevanten Medien HANDEL treibt - und genau das ist der Haken bei Indizierungen auf Liste B. Liste B enthält Medien, bei denen die BPjM davon ausgeht, dass es rechtliche Probleme geben wird - wenn man sowas als Händler im Sortiment hat und später eine Beschlagnahme erfolgt, kann ein schlecht gelaunter Richter schon mal Ärger machen.
aber einig sind wir uns schon?man sieht mal wieder das man selbst diese gesetzte,drehen und wenden kann wie man will^^
aber solange halt kein gericht sagt das es auf diese liste der beschlagnahmten medien kommt,kann ich es mir im ausland kaufen und besitzten wo ich will!!
Beschlagnahme heißt bspw. das kein Händler es hier vertreiben darf.
Du darfst es dir sehr wohl im Ausland kaufen.
Ich habe bspw., Condemned 1 für PC, ist mittlerweile beschlagnahmt. Ich darf es besitzen und auch privat verkaufen bzw. kaufen.
Beschlagnahmt heißt NICHT komplett vom Markt, bzw. verboten, das wissen die wenigstens, weil sich das Wort "beschlagnahmt" scheinbar so anhört.
Es gilt nur für den öffentlichen Handel innerhalb deutschlands, also die Shops.
Ich bezweifle sehr stark, dass der Verkauf (egal ob gewerblich oder nicht) eine sehr gute Idee wäre. §131 verbietet explizit die Verbreitung, und die wäre mit dem Privatverkauf gegeben. (http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html)dobpat hat geschrieben:Ich habe bspw., Condemned 1 für PC, ist mittlerweile beschlagnahmt. Ich darf es besitzen und auch privat verkaufen bzw. kaufen.
Stimmt. Leider ist dein Post keine Ausnahme.dobpat hat geschrieben:Hier wird viel Müll erzählt bzw. wenig Wissen.
HURRAAAAAAAdobpat hat geschrieben:Ein kurzer Blick auf die deutschen Gesetze:
Ein 18 jähriger darf viele Computerspiele die in nahezu allen anderen Ländern der Welt erlaubt sind hier nicht öffentlich kaufen bzw. bekommt nur eine geschnittene Version.
Er darf sich aber im Supermarkt ein oder mehrere Flaschen Whisky kaufen wegechsen und tot umfallen.
Er darf in die Videothek und sich Pornos, Splatterfilme und Filme mit Hinrichtungen ausleihen bzw. kaufen.
Er darf in Afghanistan an einem Auslandseinsatz teilnehmen und sich im echten Leben in fetzen schießen lassen.
Lange lebe Deutschland!!!!
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stimmt nicht ganz,relativ am ende der seite geht es um einen bsp,wo man sieht das auch die gesetzte ausgelegt werde können wie man das für richtig hält.ZappesBPD hat geschrieben:Ich bezweifle sehr stark, dass der Verkauf (egal ob gewerblich oder nicht) eine sehr gute Idee wäre. §131 verbietet explizit die Verbreitung, und die wäre mit dem Privatverkauf gegeben. (http://dejure.org/gesetze/StGB/131.htmldobpat hat geschrieben:Ich habe bspw., Condemned 1 für PC, ist mittlerweile beschlagnahmt. Ich darf es besitzen und auch privat verkaufen bzw. kaufen.
http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
Du bezweifelst, liegst aber falsch. Somit ist dein Post nur eine Bestätigung.ZappesBPD hat geschrieben:Ich bezweifle sehr stark, dass der Verkauf (egal ob gewerblich oder nicht) eine sehr gute Idee wäre. §131 verbietet explizit die Verbreitung, und die wäre mit dem Privatverkauf gegeben. (http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html)dobpat hat geschrieben:Ich habe bspw., Condemned 1 für PC, ist mittlerweile beschlagnahmt. Ich darf es besitzen und auch privat verkaufen bzw. kaufen.
Stimmt. Leider ist dein Post keine Ausnahme.dobpat hat geschrieben:Hier wird viel Müll erzählt bzw. wenig Wissen.

