THQ: Kritisiert Gebrauchtspielkäufer

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Xyluz
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Beitrag von Xyluz »

Kajetan hat geschrieben: Rein juristisch betrachtet erwirbst Du einen Datenträger und eine Lizenz, die darauf befindliche Kopie zu nutzen.
Das ist kompletter Quatsch. Das hätten die Publisher gerne, das ist aber nicht der Fall. Ich schließe einen Kaufvertrag mit meinem Händler ab, der bekommt Geld, ich erlange das EIGENTUM an der jeweiligen Kopie.
Damit kann ich machen was ich will. Ich muss die Urheberrechte beachten, das stimmt, das heißt aber NUR das ich es nicht kommerziell weitervertreiben darf.
Der Lizenzvertrag sind die Bytes nicht wert die er verbraucht. So ein nachgelagerter Vertrag ist selbstverständlich ungültig, wär ja noch schöner. Könnt ja jeder kommen.
Kajetan hat geschrieben: Dir gehört nur der Datenträger, aber nicht die Kopie.
Klar gehört mir die Kopie. Das mag der Publisher anders sehen, aber nicht der Gesetzgeber. Daher kann einem das Gebahren der Publisher völlig wurscht sein.
Kajetan hat geschrieben: Erwirbst ein Spiel via Download, gehört Dir diese Kopie nicht. Du hast nur eine Lizenz erworben, die es Dir erlaubt gemäß den Vertragsbedingungen beim Verkaufsabschluß eine Kopie zu nutzen.
Das ist was GANZ anderes als der Kauf im Laden. Du kannst nicht automatisch das eine mit dem anderen gleichsetzen.
Wenn ich das spiel im Laden kaufe, gehört es MIR. Punktum.
Kajetan hat geschrieben: Rein praktisch jedoch ... entspricht dieser rein formaljuristische Sachverhalt
Nein es entspricht nicht dem formaljuristischem Sachverhalt, das sind Wunschträume der Hersteller. Keine Sorge ich kenne mich aus, hab lange genug im Handel gearbeitet.
Kajetan hat geschrieben: aber nicht der Denkweise und dem Verständnis der Kunden. Dort gilt noch immer: Was ich kaufe, das gehört mir!
Ist auch faktisch so. Vertrag zwischen mir und Händler. Geld gegen Eigentumsübergabe. Da kann sich THQ auf den Kopf stellen, das würde nichts an der Tatsache ändern.
Kajetan hat geschrieben: Und da die Spieleindustrie dummerweise nur bei MMOs und da auch nur manchmal das Wort "Software-Miete" in den Mund nimmt, braucht sich die Spiele-Industrie auch nicht wundern, wenn die Kunden ihre eigenen Vorstellungen haben, was sie mit dieser Kopie (auf Datenträger oder nicht) anstellen.
Die wissen schon warum. Weil das grob falsch wäre. Nur bei MMOs macht sowas überhaupt sinn, selbst im Laden. Nicht aber bei allen anderen Spielen.
Kajetan hat geschrieben: Steam verbietet ja laut AGB den weiterverkauf von erworbenen Lizenzen und den Handel mit Account-Daten, was aber, schaut man sich bestimmte Ab18-Auktionsplattformen an, KEINE SAU interessiert. Da wird fleissig mit Steam-Accounts gehandelt, als ob man bei eBay seine alten Spiele vertickt.
Ist auch komplett richtig so. Was interessiert mich bitteschön der nachgelagerte Vertrag mit Steam? Sollen die das alles beim Händler ausrollen und abgleichen lassen. Einfach so draufzuschreiben "sie müssen dem innenliegenden Vertrag zustimmen" ist absolut witzlos, da ich ja die Details auch erst NACH dem Kauf kenne, ergo ist der im Prinzip ungültig.

Liebe Mitarbeiter von 4P, liebe Mitforenten, ich möchte mich entschuldigen für die Doppel- und Dreifachposts, aber mir platz hier gerad echt der Kragen bei so einer Dreistigkeit.

Liebe Spieler, hier dürften auch einige PR-Mitarbeiter der Spielefirmen schreiben, aber lasst euch nicht kirre machen. Wenn ihr das Spiel im Laden kauft, gehört es euch! Alles andere ist gelogen! Man kann mit seinem Eigentum im Prinzip machen was man will, natürlich auch weiterverkaufen. Verträge, EULAs usw., die NACH dem Kauf des Spiels abgeschlossen werden und Voraussetzung für das spielen sind SIND UNGÜLTIG!
Selbst wenn ein Gericht jemals anders entscheiden sollte, dann gebt das Spiel zurück, da es mangelhaft ist. Lasst euch nicht kirre machen von wegen "Wir nehmen nur originalverschweißte SPiele zurück", das gilt nur für den UMTAUSCH, nicht aber wenn das Spiel aufgrund dieser nachgelagerten Verträge nicht funktioniert. Umtausch =! Reklamation
Ihr habt ein Anrecht darauf eure Ware auch nutzen zu können, und mit eurem Eigentum im üblichen Umfang zu tun was euch beliebt.

Lasst euch nicht verrückt machen von diesen durchgeknallten Firmen, die meinen sie genießen irgendwelche Sonderrechte. Die haben schlichtweg den Schuss nciht gehört oder sind größenwahnsinnig geworden.
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KrisisOne
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Beitrag von KrisisOne »

Was ich mich frage ist, wie wollen die wissen, dass ich das SPiel gebarucht gekauft habe oder sagen wir mal meine 360 kaputt ging und ich mir ne neue holen musste oder der Acc wurde gebannt und ich mach mir nen neuen, darf ich dann mein Vollpreisspiel auch wieder doppelt bezahlen ?
Lieber stehend sterben als kniend leben.
Asatas
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Beitrag von Asatas »

Heruwath hat geschrieben: Ein Vergleich mit Büchern, Autos, Möbeln ist unangebracht. Da passt ein Vergleich mit Musik, Film schon viel eher. Wenn man allerdings ein Auto als Vergleich hinzuzieht, dann sollte man vielleicht anfangen sich beim Gebrauchtwage über den Reifenneukauf aufzuregen. Was an sich schon nach Blödsinn klingt. Also wenn ihr schon Vergleich bringt, dann bitte auch solche, welche einen gleichen Nenner haben.
mööp
Spiele veralten (Grafik, Thema, Stil etc.) und die Datenträger verschleissen. Diablo II kostet ja auch neu keine 40 Euro mehr!
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cal.50_BMG
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Beitrag von cal.50_BMG »

Sir Richfield hat geschrieben:
cal.50_BMG hat geschrieben:Das gilt so allerdings nur für Download-Distribution oder z. B. Volumenlizenzen, wo du keinen eigenen Datenträger erwirbst.
Erwirbst du Software als Retail-Produkt im Laden, so kannst du dieses später problemlos legal weiterverkaufen.
Detaillierte Informationen dazu gibt es hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=94643&
Tja, leider nicht:
http://www.hlportal.de/?site=news&do=sh ... ws_id=8119
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf

Datenträger hat nichts mit der Lizenz zu tun...
Dieses Urteil bezieht sich jedoch auf ein Spiel, welches über Steam aktiviert werden muss. Wenn ich mich nicht irre, so ist es dazu nötig, einen Vertrag mit Valve einzugehen. In diesem Vertrag wird festgelegt, dass der Weiterverkauf des Accounts inkl. der darauf registrierten Spiele zu unterlassen ist. Verstößt der Besitzer gegen diese Vertragsklausel, so kann Valve dagegen vorgehen.
Kaufe ich mir jedoch ein Spiel, welches nicht zwangsweise über Steam aktiviert werden muss, gehe ich logischerweise auch keinen Vertrag mit dem Publisher bzw. Steam ein. Dieser wäre jedoch Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch des Publishers gegenüber des Lizenznehmers bei Weiterverkauf.
Zumindest ist dies meine Sicht der Dinge bzw. mein Verständnis der Urteilsbegründung. Allerdings bin ich weder Richter, noch Anwalt, daher kann ich mich auch irren.

@Xyluz: Kajetan meinte mit "Lizenz" NICHT die dem Spiel beigelegte EULA - diese ist tatsächlich ungültig. Stattdessen geht es um das Nutzungsrecht an der auf dem Datenträger enthaltenen Software, also kurz: Die (Nutzungs-)Lizenz. Der Datenträger gehört dir, das stimmt. Die darauf enthaltenen Daten bzw. deren Urheberrecht gehören jedoch dem Publisher, weshalb du diese auch nicht kopieren oder kostenlos weiterverbreiten darfst. Den Datenträger darfst du jederzeit weiterveräußern, ebenso wie (zumindest aus meiner Sicht) die Nutzungslizenz bei Spielen, die nicht an eine Platform gebunden sind, die dich vertraglich zur Unterlassung eines Weiterverkaufs verpflichtet.
Zuletzt geändert von cal.50_BMG am 25.08.2010 19:01, insgesamt 2-mal geändert.
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breakibuu
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Beitrag von breakibuu »

KrisisOne hat geschrieben:Was ich mich frage ist, wie wollen die wissen, dass ich das SPiel gebarucht gekauft habe oder sagen wir mal meine 360 kaputt ging und ich mir ne neue holen musste oder der Acc wurde gebannt und ich mach mir nen neuen, darf ich dann mein Vollpreisspiel auch wieder doppelt bezahlen ?
DLC werden ja an den Account gebunden, von daher ists völlig Hupe ob deine Konsole explodiert oder die Konsole gesperrt wird
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cal.50_BMG
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Beitrag von cal.50_BMG »

breakibuu hat geschrieben:
KrisisOne hat geschrieben:Was ich mich frage ist, wie wollen die wissen, dass ich das SPiel gebarucht gekauft habe oder sagen wir mal meine 360 kaputt ging und ich mir ne neue holen musste oder der Acc wurde gebannt und ich mach mir nen neuen, darf ich dann mein Vollpreisspiel auch wieder doppelt bezahlen ?
DLC werden ja an den Account gebunden, von daher ists völlig Hupe ob deine Konsole explodiert oder die Konsole gesperrt wird
Das würde jedoch bedeuten, dass zum Spielen zumindest einmalig eine Internetverbindung notwendig ist.
Was ist jedoch, wenn ich meine Konsole nicht ans Netz anbinden will? Kann ich auf die internetunabhängigen Funktionen weiterhin zugreifen, oder könnte ich das gesamte Spiel nicht spielen?
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Sir Richfield
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Beitrag von Sir Richfield »

cal.50_BMG hat geschrieben:Dieses Urteil bezieht sich jedoch auf ein Spiel, welches über Steam aktiviert werden muss. Wenn ich mich nicht irre, so ist es dazu nötig, einen Vertrag mit Valve einzugehen. In diesem Vertrag wird festgelegt, dass der Weiterverkauf des Accounts inkl. der darauf registrierten Spiele zu unterlassen ist. Verstößt der Besitzer gegen diese Vertragsklausel, so kann Valve dagegen vorgehen.
Kaufe ich mir jedoch ein Spiel, welches nicht zwangsweise über Steam aktiviert werden muss, gehe ich logischerweise auch keinen Vertrag mit dem Publisher bzw. Steam ein. Dieser wäre jedoch Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch des Publishers gegenüber des Lizenznehmers bei Weiterverkauf.
Zumindest ist dies meine Sicht der Dinge bzw. mein Verständnis der Urteilsbegründung. Allerdings bin ich weder Richter, noch Anwalt, daher kann ich mich auch irren.
Zugegeben, das ist erstmal nur EIN Urteil und auch nur, weil sich mal einer die Mühe gemacht hat.
Aber man kann das durchaus auf den Rest projezieren.
Nur weil Du den Datenträger in der Hand hälst, garantiert Dir noch keine Nutzung der Lizenz.
Dafür musst Du das Spiel bei Steam aktivieren und DANN bist Du den Lizenzbedingungen ausgeliefert.
Vorher kannst Du mit dem Datenträger und der darauf befindlichen Lizenz machen, was Du willst.
Nach der Aktivierung bist Du Steams Opfer.

Technisch unterscheidet sich das nicht von einer beliebigen Aktivierung irgendeines Publishers.
Ich sehe halt, dass der BGH die Trennung von Datenträger und Lizenz bestätigt hat.
Ich tippe mir ja auch die Finger fusselig, damit DAS endlich mal in den Köpfen der Spieler ankommt, damit die DANN entsprechend handeln können.

Ist eine der großen Konsolen ohne Netz überhaupt was wert?

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breakibuu
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Beitrag von breakibuu »

cal.50_BMG hat geschrieben: Das würde jedoch bedeuten, dass zum Spielen zumindest einmalig eine Internetverbindung notwendig ist.
Was ist jedoch, wenn ich meine Konsole nicht ans Netz anbinden will? Kann ich auf die internetunabhängigen Funktionen weiterhin zugreifen, oder könnte ich das gesamte Spiel nicht spielen?
Alles was nicht vom DLC freigeschaltet wird kann man auch weiterhin ohne Onlineanbindung spielen. Wenn man kein Interesse an Multiplayer oder an kleinem Bonusschnickschnack hat ändert sich bisher eigentlich nichts.
Problematisch wirds ja eigentlich erst wenn die Publisher anfangen storyrelevante Level, Waffen oder gar Speicherpunkte vom DLC-Code freischalten zu lassen...
Diabolus-Dark
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Beitrag von Diabolus-Dark »

Ich denke ich hab es hier irgendwo ja schon gesagt das die ganzen DRM und andere Gängelungen nicht auf die Schwarzkopien sondern den Gebrauchtmarkt abzielen. Immerhin hat THQ es nun ja indirekt zugegeben.

Das wird jetzt ein paar Jahre so gehen bis sie es geschafft haben das Gebrauchtkäufer genauso gesehen werden wie Schwarzkopierer (bei denen hat es ja auch geklappt und was es bewirkt in Medien immer und immer wieder mit Halbwahrheiten über eine Gruppe herzuziehen sieht man ja auch bei Harz 4 Bezieher und Dicken die in der Gesellschaft dank den Medien ja auch schon als Schmarotzer (H4) und Menschen zweiter Klasse ohne Lebensberechtigung (dicke) gesehen werden). Danach geht es denen an den Kragen die sich Spiele aus der Videothek ausleihen, Familien wo mehrere das selbe Spiel auf einer Konsole / einem PC abwechselnd spielen und dann könnte man noch gegen die vorgehen die sich das Spiel von der Pyramide bzw. Platinumversionen kaufen.

Ach und wenn man schon dabei ist: Was ist mit denen die solche Dinge wie "lets Play" ins Netz stellen und die welche sich das anschauen? Diese Betrüger! Immerhin kann man die Story des Spiels ja mitbekommen und muss es sich selbst nicht mehr unbedingt kaufen. (Oder sieht wie kacke das Spiel ist und kauft es deshalb nicht mehr)

Alles Betrüger hier.

Sorry THQ. ihr habt das Spiel schon bezahlt bekommen. Nämlich vom Erstkäufer. Gebt den Leuten Anreize die Spiele neu zu kaufen (ein gutes Beispiel wurde hier schon genannt: Legt den Spielen einen Gutschein bei um ein anderes Spiel günstiger zu bekommen) oder produziert Spiele die man nicht weiterverkaufen möchte (mein Gothic 1 verkaufen? Oder Deus Ex 1? Oder gar GTA IV? NIEMALS!)

Vernünftige Preise wären auch eine Möglichkeit. Ein Spiel kann man gut mit einem Film vergleichen. Beides kostet in der Herstellung ca. gleich viel, beides kann man kopieren, beides wird gebraucht gehandelt (beides verliert immer mehr an Qualität) etc. Was kostet eine DVD oder Blue Ray wenn sie neu auf dem Markt erscheint? 20-30 Euro für Blockbuster? (Schon lange her das ich einen Film gekauft habe, Online Videotheken sind viel praktischer). Und was kosten Spiele?
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