dx1 hat geschrieben:Verfassungsfeindlich? Es ist doch hoffentlich "verfassungswidrig" gemeint — alles andere wäre Zensur.
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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2.
Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
Kein Wort von Verfassungsfeindlichkeit im § 86a StGB. Mir fällt grad auch kein Gesetz ein, mit dem Verfassungsfeindlichkeit verboten wird. Euch?
Der Besitz ist nicht strafbar.. wohl aber die Verbreitung.
Daher dürfen in Deutschland Uncut Versionen dieser Spiele nicht verkauft werden!
Der Händler darf die Dinger ja auch nicht importieren.
Da er diese mit dem "Zweck" der Verbreitung kauft.
Ein Import ist damit für den Deutschen nicht strafbar (für den Händler bei dem ihrs bestellt allerdings schon.. aber der sitzt net in DE).
Liest Du eigentlich bevor Du schreibst?
EDITH 3 schreibt..
Upps.. hab ich wohl auch unsauber gelesen.. Dir gings ja nur um Verfassungsfeindlichkeit..^^
Nein das ist nicht verboten...
Sofern sich die Verfassungsfeindlichkeit allerdings auf die Grundrechte (Menschenrechte) bezieht, ist sie Verfassungswidrig.. und dies schließt jegliche NaziSymbolik ein.
Nicht alles was Verfassungsfeindlich ist, ist Verfassungswidrig und verboten.
Allerdings ist Alles was Verfassungswidrig ist, auch Verfassungsfeindlich und verboten!
EDITH schreibt:
auch für alle anderen die Diskutieren ob der Besitz strafbar sei.. NEIN ist er nicht PUNKT
Das ist wie mit Beschlagnahmten Medien.
Es ist auch nicht verboten Mein Kampf bei sich im Regal stehen zu haben und
es ist auch nicht verboten andere Beschlagnahmte Bücher/Filme/Spiele zu besitzen..
Ihr solltet nur net mehrere Kopien daheim haben wenn es mal ne Durchsuchung gäbe (denn dann wäre der Tatbestand der Verbreitung sehr wahrsheinlich)
und ihr dürft die Dinger net verkaufen.
Ob ich "Mein Kampf" jetzt inner U-Bahn lesen dürfte.. KA.. ich denke "ja".
(Sofern ich net laut draus lese.. und den Titel nicht plakativ jedem ins Gesicht halte [ergo nicht wirklich lese])
Ich gehe allerdings auch stark von aus, dass die Polizei das einem abnehmen wird wenn die das sehen..
man das dann aber erfolgreich zurückfordern kann.. nach n paar Briefwechseln und ca 6Monaten..^^
Evtl. nimmt einen dann der Polizeiliche Staatsschutz etwas genauer unter die Lupe...
EDITH die Zweite sagt:
Zur Kunstdiskussion..
Videospiele gehören mit anderen Medien gleichgestellt.
So dass die Darstellung solcher Symbole und auch die entsprechenden Parolen erlaubt sein können,
sofern diese Symbole nicht im Kontext brauner Propaganda stehen..PUNKT
Iron Sky .. Hakenkreuze en masse CHECK
wieso sollte bei diesem Film der künstlerische Anspruch höher sein als bei einem WolfenStein
dass eine dystopische Welt malt in der die Nazis.. ähh sorry.. die WÖLFE..
den 2. WK gewonnen haben?