Wo wird das denn gesagt? In dem aktuellen Fall geht es doch ganz speziell um ein Dienst, das Lizenzen von anderen Käufern aufgekauft hat um die dann weiter zu verkaufen. Also trifft der Fall des DRM ja schon mal so nicht zu.mr archer hat geschrieben:Nun ja. Allerdings kann ich das Urteil zumindest aus meiner laienhaften Position so verstehen, dass ein DRM, das Lizenzen an eine Person oder ein Gerät so bindet, dass ein Weiterverkauf effektiv verhindert wird im Lichte dieses Urteils zu beanstanden und gegebenenfalls abzuändern wäre.KOK hat geschrieben:Ein kleiner Unterschied zum aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof. Denn da geht es nur um den Wiederverkauf von Lizenzen. Das Urteil besagt aber nicht, daß Lizenzen nicht an eine Person oder an ein Gerät gebunden werden darf. Das Urteil sagt also rein gar nichts über DRM-Maßnahmen aus, bzw. berücksichtigt die nicht, weil der Umstand beim aktuellen Fall wohl nicht gegeben war.
Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlaubt
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KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Eben nicht "speziell", genau hier irrst Du. Ich zitiere mal SPON:KOK hat geschrieben:Wo wird das denn gesagt? In dem aktuellen Fall geht es doch ganz speziell um ein Dienst, das Lizenzen von anderen Käufern aufgekauft hat um die dann weiter zu verkaufen. Also trifft der Fall des DRM ja schon mal so nicht zu.mr archer hat geschrieben:Nun ja. Allerdings kann ich das Urteil zumindest aus meiner laienhaften Position so verstehen, dass ein DRM, das Lizenzen an eine Person oder ein Gerät so bindet, dass ein Weiterverkauf effektiv verhindert wird im Lichte dieses Urteils zu beanstanden und gegebenenfalls abzuändern wäre.KOK hat geschrieben:Ein kleiner Unterschied zum aktuellen Urteil des europäischen Gerichtshof. Denn da geht es nur um den Wiederverkauf von Lizenzen. Das Urteil besagt aber nicht, daß Lizenzen nicht an eine Person oder an ein Gerät gebunden werden darf. Das Urteil sagt also rein gar nichts über DRM-Maßnahmen aus, bzw. berücksichtigt die nicht, weil der Umstand beim aktuellen Fall wohl nicht gegeben war.
"Hamburg - Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied."
Wenn der Autor des Artikels nicht Mist gebaut hat, gilt das zunächst mal über den konkreten Einzelfall hinaus.
- Kajetan
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Richtig. Das EU-Urteil sagt aber, dass mit dem Verkauf auch von Download-Software das Erschöpfungsrecht des Anbieters erfüllt ist, er also dem Kunden den Weiterverkauf der Software nicht mehr verbieten kann. Das von Dir hier erwähnte zwei Jahre alte Urteil ist im Lichte der aktuellen Entscheidung hinfällig geworden.KOK hat geschrieben: Das von mir zitierte Urteil sagt aus, daß DRM eine legitime Möglichkeit sind das Erschöpfungsrecht des Herstellers aufrecht zu erhalten, sprich der Käufer darf das Produkt nicht weiterverkaufen.
Blöderweise hat es der EU-Gerichtshof versäumt die Hersteller gleich dazu zu verpflichten, dem Kunden auch technisch eine Wiederverkaufsmöglichkeit anzubieten. Bevor man auf Steam et all Spiele weiterverkaufen kann, muss es also ein zweites Urteil geben, welches auf diesem hier aufbaut, damit die Publisher (Valve als Händler ist das ja scheissegal, der Aufwand dafür ist überschaubar) endlich ihre sture und paranoide Blockadehaltung aufgeben.
Zuletzt geändert von Kajetan am 03.07.2012 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
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reeBdooG
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Das bezieht sich doch nur auf die Steam Software. Der client und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nur gemietet.Scorcher24 hat geschrieben:Das hab ich schon vor 2 Seiten geschrieben:Flextastic hat geschrieben:och levi....das war an stormrider adressiert und ich schrieb doch "hypothetisch", bei steam ist man doch "nur" lizenzmieter, oder?
Man abonniert/mietet eine Lizenz. Nichts weiter. Deswegen heissts ja auch "Steam Subscriber Agreement".
Die Spiellizenzen die du über Steam erwirbst sind etwas anderes, die gehören dir. Steam muss deine Ansprüche als Händler sicher nicht erfüllen, die Publisher als Verkäufer aber eigentlich schon.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
http://www.rockpapershotgun.com/2012/07 ... ded-games/
RPS taucht ein wenig tiefer in den Rechtsspruch ein und erklärt auch ein wenig was davon interessant ist.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Wenn man den Gebrauchtmarkt öffnet, dann wird man aber wirklich nur noch gebraucht kaufen können, weil original dann wieder zu teuer ist. Nicht, dass es einen unterschied macht.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Also das Urteil ist schon mal sehr gut. Eigentlich sehr geil
Hoffen wir mal mal das dann über Steam und co keine hohe Weiterverkaufsgebühr angesetzt wird...
Hoffen wir mal mal das dann über Steam und co keine hohe Weiterverkaufsgebühr angesetzt wird...
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johndoe702031
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Sehr schönes Urteil! Aber um eines nochmal kurz klarzustellen: Man hat hier lediglich die Downloadtitel rechtlich an die mit physischem Träger angepasst, für die mindestens seit BGH Urteil von 2000 schon lange eine generelles Weiterverkaufsrecht gilt. Diese Ungleichbehandlung war - um das ganz klar zu sagen - völlig absurd und es ist gut, dass sie nun endlich behoben ist. Aber man muss das hier klar von Fragen der Accountbindung trennen. Da hat KOK ganz Recht, leider. Auch bei physischen Datenträgern darf der Lizenzgeber mit Bindungen an bestimmte Personen effektiv verhindern, dass eine Weiterveräußerung Sinn macht - trotz generellem Weiterveräußerungsrecht (sie ist zwar generell erlaubt, der Zweitkäufer hat aber keinen Nutzen, was die ganze Transaktion überflüssig macht). Das darf er natürlich auch weiterhin bei Downloadtiteln, darüber sagt das Urteil ja erstmal nichts aus. Steam ist von diesem Urteil schon durch ihre Praxis der Accountbindung nicht unmittelbar betroffen. Es wäre aber wünschenswert, wenn wir sozusagen im Geiste dieses Urteils dahinkämen, diese - meiner Meinung nach rechtlich inkonsequente, aber erlaubte "Weiterveräußerungs-Blockade" durch Accountbindung ebenfalls gerichtlich in Frage zu stellen. Und dann käme Steam natürlich mächtig ins schwitzen. Denn dann wäre ein Weiterverkauf generell erlaubt UND dürfte im konkreten Fall nicht blockiert werden. Trotzdem ist das ein schönes, längst überfälliges Urteil und wie ich finde ein Schritt in die richtige Richtung.
- Kajetan
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Valve (nicht SteamSardoNumspa hat geschrieben:Und dann käme Steam natürlich mächtig ins schwitzen.
Valve kann sich da vollkommen entspannt zurücklehnen, egal was die Zukunft bringt. Man wird sogar NOCH MEHR Geld verdienen können, weil die Leute dann öfters Spiele zum Vollpreis kaufen werden anstatt auf den Sale zu warten, weil sie das Spiel nach Durchspielen oder Nichtgefallen oder späterem Geldmangel wieder verkaufen können. Auch so ein Punkt, den die Publisher ums Verrecken nicht begreifen wollen.
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
desweiteren könnte man auch ne "reselling-fee" vom verkäufer verlangen welche dann widerum dem verkäufer zum teil gutgeschrieben wird wenn er ein neues spiel kauft!?Kajetan hat geschrieben:Valve kann sich da vollkommen entspannt zurücklehnen, egal was die Zukunft bringt. Man wird sogar NOCH MEHR Geld verdienen können, weil die Leute dann öfters Spiele zum Vollpreis kaufen werden anstatt auf den Sale zu warten, weil sie das Spiel nach Durchspielen oder Nichtgefallen oder späterem Geldmangel wieder verkaufen können. Auch so ein Punkt, den die Publisher ums Verrecken nicht begreifen wollen.
anstatt das die spiellizenzen in irgendeinem account vergammeln kann man damit für neukäufe geld freimachen!
greetingz
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KOK
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Nochmal, das bezieht sich nur auf die Lizenz selbst. Damit das auch für Steam und Co. geltend ist muss erst ein Richtspruch her, der DRM im Allgemeinen aushebelt und solange gelten die DRM-Regeln wie im Vertrag niedergeschrieben, darüber kann sich auch ein Gericht nicht stellen. Bei Steam erwirbt man halt nicht eine Lizenz, sondern koppelt ein Nutzungsrecht an einen Steam-Account. Desweiteren ist es auch erstmal vollkommen egal, was der europäische Gerichtshof entscheidet. Für uns Deutsche muss das Urteil durch ein deutsches Gericht erstmal bestätigt werden und solange ist das Urteil für'n Hintern.mr archer hat geschrieben:Eben nicht "speziell", genau hier irrst Du. Ich zitiere mal SPON:
"Hamburg - Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied."
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
EuGH Urteile sind rechtsbindend, zum Urteil kam's sowieso erst, weil der Fall vom Münchner BGH ans EuGH ging.
Aber mit den Konsequenzen isses wohl wie von Anfang an vermutet, nämlich dass es noch lange nicht bedeutet, dass man die Software auch verkaufbar machen müssen. Wenn es möglich ist, dann darf man es auch, aber das bringt für games jezz nid sonderlich viel ^^
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 31306.html
Hier nochmal mit viel blala ^^
Aber mit den Konsequenzen isses wohl wie von Anfang an vermutet, nämlich dass es noch lange nicht bedeutet, dass man die Software auch verkaufbar machen müssen. Wenn es möglich ist, dann darf man es auch, aber das bringt für games jezz nid sonderlich viel ^^
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Kommentar
Funktioniert aber zbs. bei XBox Games die man direkt im Liveshop gekauft hat schon mal nicht oder wie soll ich die bitte schön weiterverkaufen? Da wird Microsoft also was ändern müssen, so das ich die auch weiterverkaufen kann.
Die werden sich sicher freuen, da müssen die ja nun das ganze Signatur System ändern, so das man die Kopien auf andere übertragen kann und zwar online und offline, denn ich kann das File ja auch per USB-Stick verscherbeln. Damit das sicher ist muss das ganze zentral Online erledigt werden, sonst kann ich ja eine für mich signierte Kopie behalten, wird dann also neu auch ein Onlineprüfsystem nötig sein usw. usf.
Wünsche Microsoft schon mal viel Spass!
Die werden sich sicher freuen, da müssen die ja nun das ganze Signatur System ändern, so das man die Kopien auf andere übertragen kann und zwar online und offline, denn ich kann das File ja auch per USB-Stick verscherbeln. Damit das sicher ist muss das ganze zentral Online erledigt werden, sonst kann ich ja eine für mich signierte Kopie behalten, wird dann also neu auch ein Onlineprüfsystem nötig sein usw. usf.
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Xyream
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Ich halte das, was heise.de hierzu schreibt, für blanken Unsinn.
Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, habe ich auch das Recht, diese Sache weiterzuverkaufen. Der Verkäufer darf mich hieran nicht hindern, nichts anderes sagt das Urteil. Wenn heise.de jetzt schreibt, das Urteil verbiete den Verkäufern nicht explizit, dies durch technische Maßnahmen unmöglich zu machen, würde die Entscheidung ja ad absurdum geführt.
Noch mal im Klartext: Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern, darf es ihm aber durch technische Maßnahmen gleichzeitig unmöglich machen?!
Wenn ich einen Kaufvertrag abschließe, habe ich auch das Recht, diese Sache weiterzuverkaufen. Der Verkäufer darf mich hieran nicht hindern, nichts anderes sagt das Urteil. Wenn heise.de jetzt schreibt, das Urteil verbiete den Verkäufern nicht explizit, dies durch technische Maßnahmen unmöglich zu machen, würde die Entscheidung ja ad absurdum geführt.
Noch mal im Klartext: Der Verkäufer darf den Käufer nicht am Weiterverkauf hindern, darf es ihm aber durch technische Maßnahmen gleichzeitig unmöglich machen?!
- Worrelix
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Re: Allgemein: EU: Weiterverkauf von Download-Software erlau
Das hört sich in den Steam AGBs aber anders an (beispielhafter Auszug):reeBdooG hat geschrieben:Das bezieht sich doch nur auf die Steam Software. Der client und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nur gemietet.Scorcher24 hat geschrieben:Man abonniert/mietet eine Lizenz. Nichts weiter. Deswegen heissts ja auch "Steam Subscriber Agreement".
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