Dying Light ist vorläufig indiziert

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X_MCX_X
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von X_MCX_X »

WON'T SOMEBODY THINK OF THE CHILDREN?!

bei einem Spiel für Erwachsene...
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Kajetan
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Kajetan »

X_MCX_X hat geschrieben:WON'T SOMEBODY THINK OF THE CHILDREN?!
bei einem Spiel für Erwachsene...
Du weisst schon das DL ein Spiel für Kinder & Jugendliche ist, die gerne "Erwachsen" tun wollen? Wer erwachsen ist, der spielt sowas nur, wenn er zur Entspannung den pubertären Teen raushängen will, denn als Erwachsener mit entsprechend gestiegenem und veränderten Anspruch ist DL, ganz ehrlich, öde, langweilig und durch und durch ... pubertär :)
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hydro skunk 420
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von hydro skunk 420 »

Sarkasmus hat geschrieben:Für Leute die kein Wert auf englische Syncro legen, gibt es doch kein Grund im Ausland zu bestellen.
Für eine gaaaaaanz kleine Minderheit, denen das riesige USK-Logo auf den Sack geht, schon. :mrgreen:
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Sarkasmus
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Sarkasmus »

hydro-skunk_420 hat geschrieben:
Sarkasmus hat geschrieben:Für Leute die kein Wert auf englische Syncro legen, gibt es doch kein Grund im Ausland zu bestellen.
Für eine gaaaaaanz kleine Minderheit, denen das riesige USK-Logo auf den Sack geht, schon. :mrgreen:
Für sowas gibt es Wendecovers :P
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hydro skunk 420
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von hydro skunk 420 »

Sarkasmus hat geschrieben:
hydro-skunk_420 hat geschrieben:
Sarkasmus hat geschrieben:Für Leute die kein Wert auf englische Syncro legen, gibt es doch kein Grund im Ausland zu bestellen.
Für eine gaaaaaanz kleine Minderheit, denen das riesige USK-Logo auf den Sack geht, schon. :mrgreen:
Für sowas gibt es Wendecovers :P
Die es ja leider nur vereinzelt gibt. :cry:
johndoe1525641
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von johndoe1525641 »

MrLetiso hat geschrieben: Nein, da hast Du schon Recht. Aber deswegen wurde Dying Light nicht indiziert... hoffe ich :wink:
Danke für das gutgemeinte Kompliment, aber "Recht haben" finde ich ja nun auch ganz schrecklich. Das ist kein Substantiv, sondern ein Adverb. Es heißt nicht "was", sondern "wie". Sowas lernt man eigentlich schon in der ersten Klasse Grundschule. Also: "recht haben" klein.
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dx1
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von dx1 »

Ermahnung an nexttothemoon. Das Thema lautet "Dying Light ist vorläufig indiziert". Hinweise und Gedanken rund um die deutsche Rechtschreibung kannst Du in einem separaten Thread oder einem Blog posten. Wär's 'ne einmalige Sache, hätte ich nichts gesagt, aber Du übertreibst es (nicht nur) hier.
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schockbock
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von schockbock »

Robby1234 hat geschrieben: Dagegen kann ich einem Assassins Creed soviele arglose Passanten auf offener Straße mit einer Klinge von hinten abstechen wie ich will. Nennt mich verrückt aber das halte ich für wesentlich bedenklicher als Zombies zu vermöbeln.
Schätze der Knackpunkt ist, dass solches Verhalten in AC wenigstens theoretisch gesühnt wird. Und wenn Du den Bogen überspannst, hast Du die gesamte Stadtwache an der Backe. Man bewegt sich also im korrekten moralischen und gesetzlichen Rahmen. Dürfte auch der Grund sein, warum die GTA-Spiele regelmäßig mit heiler Haut davonkommen.
nexttothemoon hat geschrieben:blablablubb
Ist ja ein Ding, dass Du es 656 Beiträge lang inmitten dieses Haufens Idioten ausgehalten hast.
Zuletzt geändert von schockbock am 11.02.2015 20:03, insgesamt 2-mal geändert.
Seppel21
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Seppel21 »

_Semper_ hat geschrieben:
nexttothemoon hat geschrieben:Was soll das? Sind wir erwachsene Menschen oder sind wir es nicht? Ich will keine Bevormundung mehr durch solch fragwürdige Institutionen wie die BPjM. Die wollen die DDR 2.0 errichten.
du wirst nich bevormundet, sondern die jugend vor einem unpassenden konsumprodukt geschützt. mit 18+ lenzen steht es dir frei, eben jenes ohne größere probleme zu erwerben. sollte es daran scheitern, könnte man deine geistige reife in frage stellen. wobei man das in jedem fall machen sollte, allein des vergleiches mit der ddr wegen...
Wozu haben wir eigentlich rechtsverbindliche Freigaben? Ein "Ab18" Sticker der USK reicht vollkommen aus um den Jugendschutz sicherzustellen. Zuwiderhandlungen können geahndet werden. Deswegen sind Indizierungen und Beschlagnahmen auch überflüssig. Das sind nur Schikanen, um den Publishern und Konsumenten das Leben schwer zu machen. Und das ist abzulehnen.
johndoe1525641
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von johndoe1525641 »

dx1 hat geschrieben:Ermahnung an nexttothemoon. Das Thema lautet "Dying Light ist vorläufig indiziert". Hinweise und Gedanken rund um die deutsche Rechtschreibung kannst Du in einem separaten Thread oder einem Blog posten. Wär's 'ne einmalige Sache, hätte ich nichts gesagt, aber Du übertreibst es (nicht nur) hier.
Du, es ist eigentlich auch nicht mein Thema, wirklich nicht. Aber wenn ich immer so sehe, wie andere Leute schreiben, da wird's mir halt manchmal zuviel. Also "DL", kein Problem.
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Kobba
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Kobba »

Oha, Orthographie-Obama bombt sich durchs 4P-Forum, dagegen sieht selbst Buchstaben-Bush alt aus.
:roll:

btt.:

also spiele ab 18 dürfen nur an personen ab 18 verkauft werden, spiele auf liste A ebenfalls, aber die sind im gegensatz zu normalen ab 18 games so gefährlich das sie weder beworben noch öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen? was ist da der genaue unterschied? ist die verpackung schon gefährlich?
Seppel21
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Seppel21 »

Todesglubsch hat geschrieben:Interessant finde ich übrigens eher, wer diese Spiele ständig bei der BPjM einreicht? Denn ohne Antrag können die nichts indizieren.
Deine Informationen sind veraltet, sie brauchen nicht mehr zwingend einen Antrag.
Kobba hat geschrieben:Oha, Orthographie-Obama bombt sich durchs 4P-Forum, dagegen sieht selbst Buchstaben-Bush alt aus.
:roll:

btt.:

also spiele ab 18 dürfen nur an personen ab 18 verkauft werden, spiele auf liste A ebenfalls, aber die sind im gegensatz zu normalen ab 18 games so gefährlich das sie weder beworben noch öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen? was ist da der genaue unterschied? ist die verpackung schon gefährlich?
Ja, die Verpackung ist schon viel böser als die in jedem Laden offen herumstehenden Spirituosen und Tabakwaren. Von Spieleverpackungen können Kinder und Jugendliche durch den blossen Anblick Krebs bekommen.
Zuletzt geändert von Seppel21 am 11.02.2015 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Captain Obvious
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von Captain Obvious »

Kobba hat geschrieben:also spiele ab 18 dürfen nur an personen ab 18 verkauft werden, spiele auf liste A ebenfalls, aber die sind im gegensatz zu normalen ab 18 games so gefährlich das sie weder beworben noch öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen? was ist da der genaue unterschied? ist die verpackung schon gefährlich?
Hast du dich nicht schon beim blossen Gedanken an Dying Light sozialethisch desorientiert gefühlt?
johndoe1525641
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von johndoe1525641 »

Okay, also Thema. "Dying Light ist indiziert". Was soll denn das heißen? Entweder ist das nichts bevor 18, oder aber es ist ab 18 frei verkäuflich. Was soll das Gerede mit diesem "Index"? Kommen die vom Vatikan oder was? Die BPjM nervt mit ihrem Spießerkram.
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SethSteiner
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Re: Dying Light ist vorläufig indiziert

Beitrag von SethSteiner »

Jugendschutz kann man sich hier eh sparen, einen Schutz gibt es nur bei einer Gefahr. Ohne Gefahr, kein Schutz. USK, FSK, BpjM alles absolut überflüssig.