Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

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Temeter 
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Temeter  »

Tonkra04 hat geschrieben:ich finde das ist immer so ein schönreden von besagten personen.
Der typ in dem artikel hat es auch schließlich exzessiv (bis zum ende?) gespielt ohne sich das spiel zu kaufen.. vielleicht kauft er sich 1-2 spiele im jahr, die ihm besonders gut gefallen. Er wird aber ein hardcore spieler sein... wenn er sich keine spiele illegal kopieren könnte, würde er evtl. doch in erwägung ziehen das ein oder andere spiel mehr zu kaufen, um nicht auf dem trocknen zu sitzen.
das wäre zumindest auch eine mutmaßung.

Dieses "ach der würde es sich ja sonst nicht kaufen" mag auf 1-2 spiele zu treffen. Man kauft sich aber trotzdem mehr spiele (insbesondere wenn man intensivspieler ist) wenn man nicht illegal raubkopiert.
Soso, das niederschreiben von Tatsachen is also "schönreden", und deine Vermutungen ohne jede Grundlage sind als selbstverständlicher Fakt anszusehen, auf denen die Diskussion zu fußen hat?

Hast du damit gerade einen versteckten Godwin eingebaut? Erinnert doch sehr stark an deren Rhetorik.
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SethSteiner
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von SethSteiner »

Tonkra04 hat geschrieben:
SethSteiner hat geschrieben:Ein Buch im Laden zu stehlen ist sogar ein gewaltiger Unterschied. Der Gegenstand wurde produziert und bedeutet, er kann nicht mehr verkauft werden, wenn er weg ist. Das ist so fundamental, das kann man agr nicht mit einer Kopie gleichsetzen.
Das stimmt.. Aber dennoch Entwendest du den Text eines Buches auf deinen Computer.
Und wenn in dem Zuge weniger Bücher produziert werden.. die einnahmen und somit die verluste steigen, sind in beiden fällen wirtschaftliche schäden entstanden.

Das Ebook wurde auch produziert, es musste geschrieben werden.. nur weil keine materiellen kosten entstehen ist es weniger eine illegale entwendung?
Nein, der Text wird nicht entwendet, er wird kopiert. Sonst wäre das Buch ja leer aber der Text ist immer noch im Buch. Dass ein Text egschrieben werden muss ist klar aber die besonderen Kosten gibt es nun Mal nicht, die man wieder reinholen muss, allen voran der gesamte Druck fällt weg. Inwieweit ein wirtschaftlicher Schaden entsteht ist immer noch zu belegen. Bisher ist das noch nicht passiert.
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Asturaetus
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Asturaetus »

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dx1
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von dx1 »

Tonkra04 hat geschrieben:Der Begriff soll auf populäre weise versinnbildlichen, dass eine illegale kopie angefertigt wird und somit das werk "gestohlen" wird und letztlich auch ein wirtschaftlicher schaden dadurch entsteht. punktaus.
Hier bin ich doch noch einmal neugierig geworden. Ich weiß, dass diese Diskussion bereits begonnen wurde, Tonkra04 sich aber davor gedrückt hat, seine Behauptung mit Argumenten zu untermauern.

Stellen wir uns mal einen Peter vor. Peter spielt gern PC- und Konsolenspiele, aber er ist immer knapp bei Kasse und kauft darum keine Spiele.

Fall 1: Peter lässt sich ältere Spiele von Freunden schenken, nachdem diese sie durchgespielt haben.
Fall 2: Peter spielt ausschließlich Free2Play-Titel und kauft dort keine Skins, Items oder sonstewas im Echtgeldshop (oder wie das heißt).
Fall 3: Peter läd sich ein Spiel illegal aus dem Internet herunter oder kopiert es sich von einem Freund.
Fall 4: Peter geht in Ladengeschäft, steckt sich eine Spiele-DVD unters Hemd und spaziert nach hause. (Bei der Softwarepyramide sollte das auch heute noch funktionieren.)

Frage 1: Ich welchen Fällen ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden?
Frage 2: Wem ist jeweils dieser wirtschaftliche Schaden und warum?
Frage 3: Ist der wirtschaftliche Schaden entstanden, weil ein Spiel vervielfältigt wurde? (Egal ob legal oder illegal.)

Alternative mit Büchern statt Spielen:
Peter liest gern, kauft sich aber keine Bücher sondern geht in die Stadtbücherei, leiht sich Bücher von Freunden, läd sich Ebooks aus dem Netz oder klaut den neuesten Schwedenkrimi im Buchladen.
Zuletzt geändert von dx1 am 13.07.2014 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
Tonkra04
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Tonkra04 »

Temeter  hat geschrieben: Soso, das niederschreiben von Tatsachen is also "schönreden"

welche tatsachen denn bitte?
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Temeter 
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Temeter  »

Tonkra04 hat geschrieben:
Temeter  hat geschrieben: Soso, das niederschreiben von Tatsachen is also "schönreden"

welche tatsachen denn bitte?
3. Wirtschaftlicher Schaden ist nicht nachgewiesen sondern kann höchstens vermutet werden. Wer sagt, dass der Schwarzkopierer ansonsten seine Kopie des Werks gekauft hätte?
Genau das ist eine einfache Tatsache. Man jagt hier Gespenstern nach, genausogut könnte man sich über den wirtschaftsschädigenden Einfluss von Mindesthaltbarkeitsdaten aufregen.
Abe81
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Abe81 »

Das Volk muss seine Begriffe ja auch irgendwo her nehmen. Die sind ja nicht vom Himmel in den Volksmund gefallen. Man könnte also auch darauf kommen, dass das nicht zuletzt wegen massiver Bemühungen der Industrie so genannt wird, um dieser harmlosen Straftat eine martialische Konnotation angedeihen zu lassen.

Die Verteidiger der Volksmund-These müssen ja auch nicht, selbst wenn sie faktisch Recht haben mögen, jeden Scheiss nachplappern.
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Wigggenz
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Wigggenz »

Tonkra04 hat geschrieben:Ob sich ein BGB nicht immernoch in der Steinzeit befindet und den Anschluss an das digitale Zeitalter verpasst hat... ob ein Diebstahl wirklich nur an materielle dinge gekoppelt sein sollte. Ein Ebook zu "stehlen" ist nicht viel anders als ein Buch im laden zu stehlen. Das ist eine reinste Idiotie und zeigt nur, inwieweit aktuell die Rechtsprechung ist. Daten sind in dem Sinne auch "beweglich", wenn sie vom Server A in den USA zum Heimcomputer in Hunterhallerdingen wandern. Meine Meinung.

Davon wirklich mal abgesehen, dass deine ganzen definitionsansätze auf grundlage des BGB einfach mal völliger quatsch sind. Raubkopie mag vielleicht kein jurstisch korrekter begriff sein, trifft aber den kern was die Menschen darunter verstehen. Und was im sprachgebrauch im Duden etc. darunter verstanden wird. fertig aus.
Wie du immer meinst mit fertig aus wäre etwas abgehakt :D

Du behauptest, das BGB hätte den Anschluss ans digitale Zeitalter verpasst und die Rechtsprechung wäre schon viel weiter...
Du hast mir aber immer noch kein Urteil gezeigt, in dem eine Schwarzkopie zur Verwirklichung des Diebstahls- oder Raubtatbestand geführt hat. Oder ist die Rechtsprechung etwa auch noch in der Steinzeit stehen geblieben?

Und nein, natürlich trifft "Raubkopie" nicht den Kern. "Rauben" bedeutet Gewalt. Ein Begriff, den die Industrie durch exzessive Benutzung und Propaganda (für ihre DRM-Methoden) eingeführt hat. Nur weil er im Duden steht, heißt das nicht, dass er irgendwie Anspruch auf Richtigkeit hat.
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crewmate
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von crewmate »

Welche Konsequenzen sollen wir jetzt daraus ziehen?
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Sir Richfield
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Re: Skullgirls: Versehentliches Outing eines Raubkopierers

Beitrag von Sir Richfield »

Tonkra04 hat geschrieben:
Sir Richfield hat geschrieben:Weil die alle Mumpiz sind.
Die Zeiten haben sich geändert.
Heute müsste es korrekterweise "Lizenzerschleicher" heißen.
Die KOPIE an sich ist nichts mehr Wert, seit die Lizenz nicht mehr an einen Datenträger gebunden ist.
ich verstehe den sinn dahinter jetzt nicht wirklich, könntest du das näher erläutern an einem beispiel?
Leider habe ich die letzten zwei Seiten gelesen, deswegen: Für dich nicht, nein.