Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
- Wigggenz
- Beiträge: 7449
- Registriert: 08.02.2011 19:10
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Der Gesetzesvorbehalt von Art. 5 Abs. 2 findet keine Anwendung auf die Kunstfreiheit aus Abs. 3.
Kunst darf nur durch andere verfassungsimmanente Schutzgüter eingeschränkt werden und zwar nur in einer gegenseitig verhältnismäßigen Abwägung. Also immer Argumentations- und Bewertungsfrage, keineswegs eine Pauschalrechtfertigung unter Verweis auf z.B. Jugendschutz. Und ich finde dass heute jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden könnte, was er guckt und was nicht. Und die Jugend wird nicht so stark gefährdet, als dass ihr Schutz so weit gehen müsste, dass Erwachsene für bestimmte Kunstwerke zwangsläufig auf Auslandsimporte angewiesen sind. Vereinfachte Darstellung der Argumentation.
Im Übrigen finde ich eh, dass der nach soweit ich weiß noch nach herrschender Rechtsauffassung Zensurbegriff viel zu eng ist. Zensur ist alles, was faktisch dazu führt, dass sich Veröffentlich im Zwang sehen, ihr Werk zu beschneiden, weil es sonst verboten oder nur unter wirtschaftlich knebelnden Voraussetzungen verkauft werden darf.
Kunst darf nur durch andere verfassungsimmanente Schutzgüter eingeschränkt werden und zwar nur in einer gegenseitig verhältnismäßigen Abwägung. Also immer Argumentations- und Bewertungsfrage, keineswegs eine Pauschalrechtfertigung unter Verweis auf z.B. Jugendschutz. Und ich finde dass heute jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden könnte, was er guckt und was nicht. Und die Jugend wird nicht so stark gefährdet, als dass ihr Schutz so weit gehen müsste, dass Erwachsene für bestimmte Kunstwerke zwangsläufig auf Auslandsimporte angewiesen sind. Vereinfachte Darstellung der Argumentation.
Im Übrigen finde ich eh, dass der nach soweit ich weiß noch nach herrschender Rechtsauffassung Zensurbegriff viel zu eng ist. Zensur ist alles, was faktisch dazu führt, dass sich Veröffentlich im Zwang sehen, ihr Werk zu beschneiden, weil es sonst verboten oder nur unter wirtschaftlich knebelnden Voraussetzungen verkauft werden darf.
- Umimatsu
- Beiträge: 171
- Registriert: 31.10.2009 15:23
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Wir leben in einer globalisierten, digitalen Welt, die gesetzlichen Regelungen im Bereich Jugendschutz ( und meinetwegen auch Erwachsenenschutz ) jedoch sind "analog", veraltet, nicht mehr als ein als verzweifelter Versuch seitens des Staates, Stärke zu demonstrieren. Ihr Jugendlichen wachst mit Internet & Co. auf, ihr wisst, wie man Jugendschutzbestimmungen umgeht. Du, und auch andere hier im Thread, machen ein Problem zu einem Problem, welches vollkommen irrelevant ist, weil der Fortschritt die gesetzlichen Regelungen eingeholt bzw. überholt hat.Bambi0815 hat geschrieben:Oh mann bist du ein Ego. Desegen ist das Problem aber für andere nicht aus der Welt.Umimatsu hat geschrieben: P.S.: Mir sind die gesetzlichen Regelungen egal. Zum einen, weil ich in einem Alter bin, wo ich sowas mittlerweile gar nicht mehr schaue oder spiele. Zum anderen, weil es in Zeiten von Internet & Co. noch nie so leicht war, an entsprechende Medien heranzukommen.
Zudem ja durchs Internet interessiert uns das relative weniger. Auch das Spiel ansich interessiert weniger. Klar wen hier Propaganda betrieben wird oder andere schlimme Sachen, ok. Aber es geht um Zensur hier! Und das ist immer so eine Sache. Und das sollte dich auch was angehen.
Anders als viele sehe ich im deutschen Jugendschutz auch keine Zensur. § 131 StGB ist eindeutig und Filmfirmen und Publisher prüfen Medien nicht nur der Altersfreigabe wegen, sondern eben auch um sicherzugehen, dass sie kein strafrechtlich relevantes Material verbreiten. Werden Filme oder Spiele gekürzt, dann nicht, weil eine staatliche Behörde dies anordnet, sondern weil USK und FSK, beides nichtstaatliche Prüfinstitutionen, die Altersfreigabe verweigern und eine Nichtkennzeichnung einem kommerziellen Erfolg im Wege steht, weil diese Medien nicht offen verkauft werden können / dürfen.
Nur: Zu dieser Prüfung wird in Deutschland niemand gezwungen. Man kann Spiele wie Dead Rising 3 in Deutschland ohne offizielle USK-Freigabe verkaufen, das hat mir die USK auf Nachfrage bestätigt, allerdings unter dem Ladentisch und bis sie ggf. eingezogen werden.
Zensur ist etwas völlig anderes. Ich kann dir meine DDR-Geschichtsbücher zuschicken, die Seiten über die Aufstände in der DDR, Ungarn, Polen und Tschechien sind nicht rausgerissen worden. Diese Ereignisse existierten im offiziellen Sprachgebrauch überhaupt nicht und wenn, dann waren reaktionäre kapitalistische Kräfte am Werk, die den Aufbau des Sozialismus ... Ach lassen wir das.
P.S.: Mir sind die gesetzlichen Regelungen egal, weil ich sie umgehen kann, nicht weil ich begrüße.
Der Gesetzesvorbehalt von Art. 5 Abs. 2 findet keine Anwendung auf die Kunstfreiheit aus Abs. 3.
Eben doch, und das hat das BVerfG schon des Öfteren klargestellt.
Zuletzt geändert von Umimatsu am 29.11.2013 23:27, insgesamt 2-mal geändert.
-
johndoe805681
- Beiträge: 1310
- Registriert: 29.12.2008 16:51
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Und genau das sieht der deutsche Staat anders.Wigggenz hat geschrieben:Der Gesetzesvorbehalt von Art. 5 Abs. 2 findet keine Anwendung auf die Kunstfreiheit aus Abs. 3.
Kunst darf nur durch andere verfassungsimmanente Schutzgüter eingeschränkt werden und zwar nur in einer gegenseitig verhältnismäßigen Abwägung. Also immer Argumentations- und Bewertungsfrage, keineswegs eine Pauschalrechtfertigung unter Verweis auf z.B. Jugendschutz. Und ich finde dass heute jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden könnte, was er guckt und was nicht. Und die Jugend wird nicht so stark gefährdet, als dass ihr Schutz so weit gehen müsste, dass Erwachsene für bestimmte Kunstwerke zwangsläufig auf Auslandsimporte angewiesen sind. Vereinfachte Darstellung der Argumentation.
Im Übrigen finde ich eh, dass der nach soweit ich weiß noch nach herrschender Rechtsauffassung Zensurbegriff viel zu eng ist. Zensur ist alles, was faktisch dazu führt, dass sich Veröffentlich im Zwang sehen, ihr Werk zu beschneiden, weil es sonst verboten oder nur unter wirtschaftlich knebelnden Voraussetzungen verkauft werden darf.
Das ist auch der springende Punkt.
Zudem finde ich die ganze Diskussion lächerlich. Es interessiert mich persönlich eh nicht was die BPJM oder sonst wer macht. Ich hab alle meine Medien hier, konnte sie legal erwerben, kann sie nutzen wie ich will und wenn ich mehr davon will dann bestelle ich sie mir aus dem Ausland legal zu mir nach hause, oder kaufe beim Händler meines Vertrauens unter der Ladentheke. KEIN Gesetz verbietet das.
-
johndoe805681
- Beiträge: 1310
- Registriert: 29.12.2008 16:51
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
So sieht es aus!Umimatsu hat geschrieben:Wir leben in einer globalisierten, digitalen Welt, die gesetzlichen Regelungen im Bereich Jugendschutz ( und meinetwegen auch Erwachsenenschutz ) jedoch sind "analog", veraltet, nicht mehr als ein als verzweifelter Versuch seitens des Staates, Stärke zu demonstrieren. Ihr Jugendlichen wachst mit Internet & Co. auf, ihr wisst, wie man Jugendschutzbestimmungen umgeht. Du, und auch andere hier im Thread, machen ein Problem zu einem Problem, welches vollkommen irrelevant ist, weil der Fortschritt die gesetzlichen Regelungen eingeholt bzw. überholt hat.Bambi0815 hat geschrieben:Oh mann bist du ein Ego. Desegen ist das Problem aber für andere nicht aus der Welt.Umimatsu hat geschrieben: P.S.: Mir sind die gesetzlichen Regelungen egal. Zum einen, weil ich in einem Alter bin, wo ich sowas mittlerweile gar nicht mehr schaue oder spiele. Zum anderen, weil es in Zeiten von Internet & Co. noch nie so leicht war, an entsprechende Medien heranzukommen.
Zudem ja durchs Internet interessiert uns das relative weniger. Auch das Spiel ansich interessiert weniger. Klar wen hier Propaganda betrieben wird oder andere schlimme Sachen, ok. Aber es geht um Zensur hier! Und das ist immer so eine Sache. Und das sollte dich auch was angehen.
Anders als viele sehe ich im deutschen Jugendschutz auch keine Zensur. § 131 StGB ist eindeutig und Filmfirmen und Publisher prüfen Medien nicht nur der Altersfreigabe wegen, sondern eben auch um sicherzugehen, dass sie kein strafrechtlich relevantes Material verbreiten. Werden Filme oder Spiele gekürzt, dann nicht, weil eine staatliche Behörde dies anordnet, sondern weil USK und FSK, beides nichtstaatliche Prüfinstitutionen, die Altersfreigabe verweigern und eine Nichtkennzeichnung einen kommerziellen Misserfolg bedeutet, weil diese Medien nicht offen verkauft werden können / dürfen.
Nur: Zu dieser Prüfung wird in Deutschland niemand gezwungen. Man kann Spiele wie Dead Rising 3 in Deutschland ohne offizielle USK-Freigabe verkaufen, das hat mir die USK auf Nachfrage bestätigt, allerdings unter dem Ladentisch und bis sie ggf. eingezogen werden.
Zensur ist etwas völlig anderes. Ich kann dir meine DDR-Geschichtsbücher zuschicken, die Seiten über die Aufstände in der DDR, Ungarn, Polen und Tschechien sind nicht rausgerissen worden. Diese Ereignisse existierten im offiziellen Sprachgebrauch überhaupt nicht und wenn, dann waren reaktionäre kapitalistische Kräfte am Werk, die den Aufbau des Sozialismus ... Ach lassen wir das.
P.S.: Mir sind die gesetzlichen Regelungen egal, weil ich sie umgehen kann, nicht weil ich begrüße.
Der Gesetzesvorbehalt von Art. 5 Abs. 2 findet keine Anwendung auf die Kunstfreiheit aus Abs. 3.
Eben doch, und das hat das BVerfG schon des Öfteren klargestellt.
- Wigggenz
- Beiträge: 7449
- Registriert: 08.02.2011 19:10
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Und was ist die Argumentationsbasis für diese Sichtweise?t1gg0 hat geschrieben:Und genau das sieht der deutsche Staat anders.
Das ist auch der springende Punkt.
- gamma wave
- Beiträge: 93
- Registriert: 16.02.2011 21:26
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Bitte um Aufklärung, was an einem angedeuteten Mord beim Tatort weniger "menschenverachtend" ist als an einem Pixelmord an einem Pixelzombie! Die Einschätzung "menschenverachtend" ist absolut nicht "eindeutig". Der eine Richter macht sich ins Hemd und beschlagnahmt etwas, während der andere Richter die BPjM nur auslacht und das entsprechende Medium ohne Probleme durchwinkt, ohne es zu beschlagnahmen, obwohl es auf Index Liste B gesetzt wurde.Umimatsu hat geschrieben:... § 131 StGB ist eindeutig ...
-
johndoe805681
- Beiträge: 1310
- Registriert: 29.12.2008 16:51
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > RestWigggenz hat geschrieben:Und was ist die Argumentationsbasis für diese Sichtweise?t1gg0 hat geschrieben:Und genau das sieht der deutsche Staat anders.
Das ist auch der springende Punkt.
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
- Umimatsu
- Beiträge: 171
- Registriert: 31.10.2009 15:23
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Es geht um die Art und Weise wie die Menschen zu Schaden kommen und wie diese Sequenzen visuell dargestellt werden. Ein Mord beim Tatort ist immer noch etwas anderes als ein blutspritzendes Kettensägenmassaker.gamma wave hat geschrieben:Bitte um Aufklärung, was an einem angedeuteten Mord beim Tatort weniger "menschenverachtend" ist als an einem Pixelmord an einem Pixelzombie! Die Einschätzung "menschenverachtend" ist absolut nicht "eindeutig". Der eine Richter macht sich ins Hemd und beschlagnahmt etwas, während der andere Richter die BPjM nur auslacht und das entsprechende Medium ohne Probleme durchwinkt, ohne es zu beschlagnahmen, obwohl es auf Index Liste B gesetzt wurde.Umimatsu hat geschrieben:... § 131 StGB ist eindeutig ...
- gamma wave
- Beiträge: 93
- Registriert: 16.02.2011 21:26
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Also ob. Stell dir mal vor, dir würde passieren, was einem Bekannten von mir vor Jahren passiert ist (kein Scherz!):t1gg0 hat geschrieben:Wigggenz hat geschrieben:Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > Rest
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
Er war Student. Er fuhr mit einem abgewrackten Ford mit ein paar Freunden in die Niederlande, um ein paar Sehenswürdigkeiten zu genießen. Als sie zurückkamen, wurden sie an der Grenze gefilzt, weil das Auto den Grenzbeamten verdächtig schien. Man hat nichts gefunden, also hat man einfach jedem mal den Finger tief in den After geschoben, um genauer nachzusehen und wieder nichts zu finden.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
"Grundgesetz geht über alles."
Aha. Wo ist dein Grundgesetz jetzt?
-
johndoe805681
- Beiträge: 1310
- Registriert: 29.12.2008 16:51
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
ist er danach rechtlich aktiv geworden? Ich kenne mich im Personenrecht faktisch 0 aus. Daher kann ich dazu nichts sagen ob das legitim ist oder nicht.gamma wave hat geschrieben:Also ob. Stell dir mal vor, dir würde passieren, was einem Bekannten von mir vor Jahren passiert ist (kein Scherz!):t1gg0 hat geschrieben:Wigggenz hat geschrieben:Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > Rest
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
Er war Student. Er fuhr mit einem abgewrackten Ford mit ein paar Freunden in die Niederlande, um ein paar Sehenswürdigkeiten zu genießen. Als sie zurückkamen, wurden sie an der Grenze gefilzt, weil das Auto den Grenzbeamten verdächtig schien. Man hat nichts gefunden, also hat man einfach jedem mal den Finger tief in den After geschoben, um genauer nachzusehen und wieder nichts zu finden.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
"Grundgesetz geht über alles."
Aha. Wo ist dein Grundgesetz jetzt?
Medienrecht kenne ich nur weil ich dazu Vorlesungen in der Uni hatte. Da wurden Indizierungen & Co. in Deutschland behandelt.
- gamma wave
- Beiträge: 93
- Registriert: 16.02.2011 21:26
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Und wie viel Blut letzten Endes spritzen darf ist eindeutig?Umimatsu hat geschrieben:Es geht um die Art und Weise wie die Menschen zu Schaden kommen und wie diese Sequenzen visuell dargestellt werden. Ein Mord beim Tatort ist immer noch etwas anderes als ein blutspritzendes Kettensägenmassaker.
- Umimatsu
- Beiträge: 171
- Registriert: 31.10.2009 15:23
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Ich rate mal: Dein Freund hat, weil dem deutschen Obrigkeitsdenken und Duckmäusertum verpflichtet, sich nicht über die unzulässige rektale Untersuchung beschwert.gamma wave hat geschrieben:Also ob. Stell dir mal vor, dir würde passieren, was einem Bekannten von mir vor Jahren passiert ist (kein Scherz!):t1gg0 hat geschrieben:Wigggenz hat geschrieben:Jugendschutz, Persönlichkeitsschutz & Staatsschutz (Grundgesetze) > Rest
Grundgesetze können nur von Grundgesetzen aufgehoben werden.
Im Zweifel wägen staatliche Institutionen ab welches wichtiger ist und da siegen im Zweifel immer die ersten Drei.
Er war Student. Er fuhr mit einem abgewrackten Ford mit ein paar Freunden in die Niederlande, um ein paar Sehenswürdigkeiten zu genießen. Als sie zurückkamen, wurden sie an der Grenze gefilzt, weil das Auto den Grenzbeamten verdächtig schien. Man hat nichts gefunden, also hat man einfach jedem mal den Finger tief in den After geschoben, um genauer nachzusehen und wieder nichts zu finden.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
"Grundgesetz geht über alles."
Aha. Wo ist dein Grundgesetz jetzt?
Deine rabulistischen Wortklaubereien kannst du dir sparen. Du weißt ganz genau, wie mein Kommentar gemeint war.Und wie viel Blut letzten Endes spritzen darf ist eindeutig?
Zuletzt geändert von Umimatsu am 29.11.2013 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
-
johndoe805681
- Beiträge: 1310
- Registriert: 29.12.2008 16:51
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Nein, diese Entscheidung fällen in staatlichem Namen diverse Gremien die sich aus Vertretern verschiedener Verbände, Mitarbeitern von Behörden, Psychologen & Co. zusammensetzen.gamma wave hat geschrieben:Und wie viel Blut letzten Endes spritzen darf ist eindeutig?Umimatsu hat geschrieben:Es geht um die Art und Weise wie die Menschen zu Schaden kommen und wie diese Sequenzen visuell dargestellt werden. Ein Mord beim Tatort ist immer noch etwas anderes als ein blutspritzendes Kettensägenmassaker.
Da die in den letzten Jahren etwas "lockerer" wurden, gab es deutlich mehr *Daumen hoch* für "unzensiertes" (man beachte die " ") ab 18.
Zuletzt geändert von johndoe805681 am 29.11.2013 23:51, insgesamt 1-mal geändert.
- gamma wave
- Beiträge: 93
- Registriert: 16.02.2011 21:26
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Machst du Witze? Das Standardargument von Polizei/Grenzbeamten usw. lautet "Gefahr im Verzug". Und was meinst du, wem die Richter eher vertrauen? Einem verlausten Studenten?t1gg0 hat geschrieben:ist er danach rechtlich aktiv geworden? Ich kenne mich im Personenrecht faktisch 0 aus. Daher kann ich dazu nichts sagen ob das legitim ist oder nicht.
Medienrecht kenne ich nur weil ich dazu Vorlesungen in der Uni hatte. Da wurden Indizierungen & Co. in Deutschland behandelt.
Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug
Das Grundgesetz wird pausenlos mit Füßen getreten. Die Vorratsdatenspeicherung war vom Bundesverfassungsgericht bestätigt verfassungswidrig, und wer wurde für das Erlassen verfassungswidriger Gestze bestraft?! Die Antwort lautet: Die große Koalition plant eine erneute Vorratsdatenspiecherung: http://www.golem.de/news/vorratsdatensp ... 03005.html
- gamma wave
- Beiträge: 93
- Registriert: 16.02.2011 21:26
- Persönliche Nachricht:
Re: Dead Rising 3 wird wohl im Eilverfahren indiziert
Die können noch so viel fällen. Letztlich entscheidet ein Richter, ob etwas beschlagnahmt wird oder nicht. Und das ist mit Sicherheit nicht eindeutig.t1gg0 hat geschrieben:Nein, diese Entscheidung fällen in staatlichem Namen diverse Gremien die sich aus Vertretern verschiedener Verbände zusammensetzen, Mitarbeiter, Psychologen & Co.
Da die in den letzten Jahren etwas "lockerer" wurden, gab es deutlich mehr *Daumen hoch* für "unzensiertes" (man beachte die " ") ab 18.
