Nein, Datenschutz und Urheberschutz sind zwei völlig verschiedene Sachen. Um nicht zu sagen sogar orthogonal.
Beim Datenschutz geht es darum, das Daten vor einer Veröffentlichung geschützt werden. Dazu kommt auch die Datensparsamkeit, die häufig vergessen wird. Nicht benötigte Daten sollten eigentlich gar nicht erst erhoben werden. Geschützt werden sollen hier die Daten.
Beim Urheberrechtsschutz geht es darum, dass Daten die ja (meist) schon veröffentlicht wurden nicht ohne Einverständnis (und ggf. Auszahlung) des Urhebers WEITERverbreitet werden dürfen. Geschützt werden soll hier der Urheber, nicht die Daten ansich.
Das muss sich aber nicht gegenseitig ausschließen. Wenn du ein Foto von dir z.B. bei einer Partnervermittlung hochlädst und 2 Wochen später genau dieses Foto auf einem Werbeplakat entdeckst, dann kannst du die Partnervermittlung wegen Datenschutzverletzung hochnehmen weil die dein Foto veruntreut haben und den Werbebetrieber wegen Urheberschutz, weil sie dein Foto ohne deine Einverständnis verwendet haben.