Kinect: Preisankündigung auf gamescom

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

RobSince88
Beiträge: 400
Registriert: 08.01.2009 09:23
Persönliche Nachricht:

Re: Also 180 Euro in Deutschland...

Beitrag von RobSince88 »

Joergslover hat geschrieben:
microschrott_mist360 hat geschrieben:Also 180 Euro in Deutschland...
Ach du kleiner süßer knudelliger Sonyfanboy du, kein Hirn aber trotzdem groß wähwäh machen

Wir rechnen mal
Xbox 360 Slim USA 299,- Dollar
Xbox 360 Slim GER 249,- Euro

Das Spinnen wir jetzt weiter (sofern wir ein Hirn haben)
Kinect USA 149,- Dollar
Kinect GER 119,- oder 129,- Euro

Ganz davon mal ab: Sollte es nicht 2 verschiedene geben, eine mit Motor und eine ohne...oder wurde das wieder verworfen? Wenn ja welche ist das denn für 149 Dollar? Die mit oder ohne?
RobSince88 hat geschrieben:Wer zappelt kann besser auf die Wii zurückgreifen die es fast zum gleichen Preis gibt. + riesen Spieleauswahl.
Blablablub, wer will denn dann noch mit PS2 Grafik hampeln wenn er es auch mit Next Gen HD Grafik tun kann? Das wird ganz und garnicht floppen, dass wird was...und zwar auf beiden Seiten. In meinem Umfeld wollen alle sich mindestens eins von beiden holen, manche sogar beides, dass nur mal als Randnotiz!
Tja, in meinem Umfeld wollen sich die Leute keines der beiden Geräte holen.
Bei diesen horrenden Preisen wird es floppen, warts ab. Alle mit denen ich über Kinect und Move geredet habe waren bis jetzt über die Präsentationen enttäuscht. Ich mein oh mein Gott, es sollte ja nicht zu schwer für dich sein zu checken das da nur Nintendo-Kopien kommen an Spielen.
Du und deine Freunde, ihr könnt euch ja in uuhuuuhuuhuu-HD einen abzappeln, viel Spaß dann. :D Ich nicht.
Rapidity01
Beiträge: 1507
Registriert: 17.02.2009 18:54
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Rapidity01 »

Wenn man bedenkt das man mit einer Kamera gleich mit 4 Leuten spielen kann und bei der Konkurrenz alles nochmals kaufen muss ist es gar nicht so teuer.
Benutzeravatar
Lord_Zero_00
Beiträge: 1712
Registriert: 05.08.2002 13:14
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Lord_Zero_00 »

Ich weiß ja selbst noch nicht, ob ich mir Kinect hole, aber was ich bei Kinect auf jeden Fall gut finde ist, dass man eben nicht wieder massig zusätzliche Zubehör-Teile im Zimmer rumzuliegen hat.

Mir reichen momentan schon meine normalen Controller, sowie das Guitar Hero Zeug inkl. der ganzen Batterien die dafür gebraucht werden.
dcc
Beiträge: 2491
Registriert: 08.08.2008 15:28
Persönliche Nachricht:

Beitrag von dcc »

Die hätten das Ding lieber mit einer neuen Konsole koppeln sollen.
Jede Wette die hauen nächstes Jahr die Ankündigung der Xbox 720 + Kinect 2 raus.
mr.digge
Beiträge: 1529
Registriert: 16.04.2007 20:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von mr.digge »

What Nintendo create, we take. :mrgreen: *Duckundweg*
Benutzeravatar
Zierfish
Beiträge: 6316
Registriert: 16.07.2004 12:47
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Zierfish »

Das ist falsch! Ich habe extra eine Bestätigung der neuen Garantie bekommen und es wurde mir auch noch mündlich versichert, da es sich um eine komplett neue Konsole handelt..
hast du das schriftlich?
Ich glaubs sonst nicht :P
tut mir leid
Benutzeravatar
catweazel
Beiträge: 1718
Registriert: 30.01.2010 19:31
Persönliche Nachricht:

Beitrag von catweazel »

hahaha hat geschrieben:
4P|Zierfish hat geschrieben:Microsoft verlängert die Garantie nach Tausch mit Sicherheit nicht umweitere 3 Jahre.

nach 3 Jahren is die weg... selbst wenn der letzte Tausch erst eine Woche her ist.
Das ist falsch! Ich habe extra eine Bestätigung der neuen Garantie bekommen und es wurde mir auch noch mündlich versichert, da es sich um eine komplett neue Konsole handelt..
aber müsste man nicht zuerst einen neuen kaufvertrag mit MS schließen um die 2(oder 3?) jahre garantie nochmal zu erhalten? ich dachte, der austasuch aus kulanz gründen würde keinerlei neue garantie entstehen lassen?!
BGB/HGB hatte ich ehrlich gesagt nur sehr rudimentär ^^
Benutzeravatar
monkeybrain
Beiträge: 430
Registriert: 21.03.2008 17:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von monkeybrain »

unterscheide

gewährleistung: gesetzlicher anspruch gegen den vertragspartner(idR händler)
garantie: vertraglicher anspruch, den ua microsoft in seinem ermessen zusichern kann

somit können sie dir, wenn sie wollen, die garantie auf die reperatur erneut zusprechen, müssen sie aber nicht.

@zierfish:
bei mir liegt der gleiche sachverhalt wie im fall von hahaha vor..
johndoe977503
Beiträge: 513
Registriert: 17.03.2010 17:49
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe977503 »

catweazel hat geschrieben:
hahaha hat geschrieben:
4P|Zierfish hat geschrieben:Microsoft verlängert die Garantie nach Tausch mit Sicherheit nicht umweitere 3 Jahre.

nach 3 Jahren is die weg... selbst wenn der letzte Tausch erst eine Woche her ist.
Das ist falsch! Ich habe extra eine Bestätigung der neuen Garantie bekommen und es wurde mir auch noch mündlich versichert, da es sich um eine komplett neue Konsole handelt..
aber müsste man nicht zuerst einen neuen kaufvertrag mit MS schließen um die 2(oder 3?) jahre garantie nochmal zu erhalten? ich dachte, der austasuch aus kulanz gründen würde keinerlei neue garantie entstehen lassen?!
BGB/HGB hatte ich ehrlich gesagt nur sehr rudimentär ^^
eldar hat geschrieben:
catweazel hat geschrieben:
hahaha hat geschrieben:
ich habe seit release ne xbox musste sie auch schon einschicken aber da ich ne tauschkonsole bekommen hab hab ich wieder 3 Jahre garantie dazu bekommen.. also so stimmt das nicht.
Move ist so gesehen viel teurer stellt euch mal vor man will mal zu viert zocken.. dann zahlt man sich ja tod..
ich habe auch eine neue 360 bekommen, nach 5 RoD's. mir wurde dann gesagt, dass man weiterhin die reperatur umsonst durchführen würde, falls die neue auch kaputt geht. aber keiner hat was davon gesagt, dass die garantie bei erhalt der neuen nochmal auf 3 jahre steigt (also für die neue konsole). ist das rechtlich wirklich so? ich dachte, es handelt sich nur um einen austausch außerhalb der garantie der ersten konsole, die nach dem 5. mal ausgetauscht wurde.
Microsoft ist rechtlich nicht verpflichtet nochmals eine 3 Jahres Garantie zu geben. Die Garantie ist ein zusätzlicher Vertrag der zwischen dir und Microsoft abgeschlossen worden ist. Daher bedarf es eines neuen Vertrages (eine Garantieverlängerung ist streng genommen ebenfalls eine Art neuer Vertrag), damit du volle neue drei Jahre bekommst. Microsoft agiert aus Kulanzgründen, aber nicht weil sie rechtlich gebunden wären. (zum Vergleich: die gesetzliche Mängelgewährleistung verjährt schon nach 2 Jahren (§ 438 BGB). Sie ist aber auch nur dann einschlägig, wenn der Mangel (also in diesem Fall der RoD) zum Zeitpunkt an dem du das Gerät bekommen hast Vorlag, oder dessen Ursachen technisch vorlagen (§ 434 BGB) :)
Oberdepp
Beiträge: 2159
Registriert: 14.04.2005 13:55
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Oberdepp »

Ich habe jetzt Google durchforstet und nichts von einer erneuerbaren Garantie bei Gerätumtausch gefunden, auch wenn ich die Wörter mehr "Gamerlike" in die Suchmaschine eingebe, wird er nicht fündig. Denn mir wäre es auch neu, wenn auf umgetauschte Geräte Microsoft eine neue Garantie geben würde. Ich habe auch Bekannte mit einer umgetauschten Xbox 360 und die haben davon nie ein Wort erzählt. Ich werde sie mal morgen fragen, aber schlecht wäre das natürlich nicht. Nur hört sich das auch noch zusätzlich extrem unrealistisch an.

PS: In was für eine Form wurde euch die erneuerte Garantie zugesichert? Mündlich durch einen Service-Dienst, bzw. einer Hotline-Dame, oder habt ihr auch noch mal ein schriftlichen Beleg dazu?
johndoe977503
Beiträge: 513
Registriert: 17.03.2010 17:49
Persönliche Nachricht:

Beitrag von johndoe977503 »

@catweazel

Oder auf deutsch: Hast du nicht nochmal von Microsoft ne Zusage bekommen, dass du wieder 3 Jahre Garantie auf das Austauschgerät bekommst, verlängert sich nicht die Garantie automatisch. Schriftlich ist natürlich besser aus Beweisgründen, wobei in der Theorie ne mündliche Abmachung ausreichen würde.
Benutzeravatar
breakibuu
Beiträge: 2022
Registriert: 19.07.2008 11:22
Persönliche Nachricht:

Beitrag von breakibuu »

moooooment, ca. 150€ für Kinect und dann muss ich mir noch die Spiele extra dazu holen? Und bestimmt sind das dann alles auch noch Vollpreistitel...
Haben die irgendnen Traum?
Benutzeravatar
catweazel
Beiträge: 1718
Registriert: 30.01.2010 19:31
Persönliche Nachricht:

Beitrag von catweazel »

eldar hat geschrieben:@catweazel

Oder auf deutsch: Hast du nicht nochmal von Microsoft ne Zusage bekommen, dass du wieder 3 Jahre Garantie auf das Austauschgerät bekommst, verlängert sich nicht die Garantie automatisch. Schriftlich ist natürlich besser aus Beweisgründen, wobei in der Theorie ne mündliche Abmachung ausreichen würde.
ja danke. dass sie rechtlich nicht verpflichtet sind, das wusste ich noch irgendwie, aber deine aussage erklärt es jetzt schon genauer. ich hatte B2C verhältnisse auch wirklich nur absolut rudimentär bisher lernen müssen. ;)
t3h_b
Beiträge: 67
Registriert: 13.11.2009 01:52
Persönliche Nachricht:

Beitrag von t3h_b »

Rapidity01 hat geschrieben:Wenn man bedenkt das man mit einer Kamera gleich mit 4 Leuten spielen kann und bei der Konkurrenz alles nochmals kaufen muss ist es gar nicht so teuer.
Und eine PSeye mit 4 Move kostet auch "nur" 150 Euro. Und wenn man nicht vorhat zu viert zu spielen, oder es sich um Spiele handelt bei denen man den Move weiterreicht wird es noch billiger.

Es wurde auch noch nirgends gezeigt, dass 4 Leute gleichzeitig vor Kinect stehen, außer in den Faketrailern letztes Jahr.
Benutzeravatar
monkeybrain
Beiträge: 430
Registriert: 21.03.2008 17:26
Persönliche Nachricht:

Beitrag von monkeybrain »

eldar hat geschrieben:@catweazel

Oder auf deutsch: Hast du nicht nochmal von Microsoft ne Zusage bekommen, dass du wieder 3 Jahre Garantie auf das Austauschgerät bekommst, verlängert sich nicht die Garantie automatisch. Schriftlich ist natürlich besser aus Beweisgründen, wobei in der Theorie ne mündliche Abmachung ausreichen würde.
derartiges wäre mir neu und wiederspräche der garantie in ihrer natur als dispositiver dienstleistung..
rechtliche grundlage?
(ev habt ihr in D ja eine dahingehende norm, die dem österr. recht fremd ist, was mich
aufgrund des abstrakten charakters des bgb wundern würde)
Zuletzt geändert von monkeybrain am 22.06.2010 22:30, insgesamt 2-mal geändert.