Die Zustimmung erfolgt im Rahmen von AGB und das deutsche Recht bestimmt nunmal, dass unter bestimmten Umständen eine Zustimmung völlig unerheblich ist und die AGB hinfällig. Nennt sich zwingendes Gesetzesrecht.Kaaruzo hat geschrieben:Die Kritik ist absolut berechtigt. Zeigt es doch, wie überholt und innovationsfeindlich das ganze ist.Wigggenz hat geschrieben:Nein, das macht die Kritik immer noch nicht berechtigt, weil diese dann entweder auf die Schärfe des Verbraucher- und Datenschutzrecht abzielen müsste oder auf die Unfähigkeit Niantics ein daran angepasste App anzubieten, je nachdem wo der Schwerpunkt des Problems liegt.
Und woher weiß die VZBZ, dass nicht jeder User den Bestimmungen zugestimmt hat?Wigggenz hat geschrieben:Die vzbv hat den Auftrag im Rahmen ihrer Befugnisse für die Einhaltung des Verbraucherschutzrechts zu sorgen, nicht für die Verfügbarkeit von Apps. Das ändert sich nicht dadurch, dass es manchen Betroffenen vielleicht egal ist. Sofern Gesetzesrechte nicht disponibel sind, kann man sich auch gewisser Rechte nicht entledigen. Die Gesetze macht aber nicht die vzbv.
Ich kann im Rahmen des informellen Selbstbestimmungsrecht darüber entscheiden, welche Daten ich weitergebe und welche nicht. Also woher weiß die VZBZ 100% dass das nicht gesehen ist?
Es war auch nie Aussage, dass die VZBZ dafür zuständig ist. Es ging darum, dass der Staat auf der einen Seite sich den Datenschutz auf die Fahne schreibt und auf der anderen Seite halt selbst der schlimmste Datenfeind ist.Wigggenz hat geschrieben:Deine letzten Punkte werde ich nicht eingehend beantworten, da dies erneut genau dein Versuch ein politisches Fass aufzumachen ist. Es sei nur gesagt, dass die vzbv mit der NSA-Sache nichts am Hut hat und haben kann, da das völlig außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt.
Ist halt nicht sonderlich glaubwürdig.
Wenn Gesetze nicht mehr ihren Zweck erfüllten, sind sie Überflüssig und auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.Wigggenz hat geschrieben:Und eine legitimation Gesetze nicht einzuhalten liefert immer noch keiner deiner Punkte.
Ich habe dir schon mehr als ein Gesetz aus der Vergangenheit genannt. Auf diese Vergleich bist du (vermutlich wissentlich) nie eingeangen, weil dann deine ganze Argumentation "Gesetze sind immer einzuhalten" nicht mehr tragbar wäre.
In diesem Rahmen ist auch dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich des Verzichts durch das Gesetz eingeschränkt.
Und die vzbv achtet lediglich auf die Einhaltung des Gesetzes.
Hier geht es um die Tätigkeit der vzbv, nicht der Beziehung des Staates als Ganzes tun Datenschutz.
Und auf den Rest deiner billigen Versuche, eine politische Diskussion loszutreten, werde ich auch hier nicht eingehen, eigentlich bin ich dir dahingehend schon zu weit entgegen gekommen.
Deute das nun wie du möchtest und feier dich, mir ist es gleich.

