Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen werden beanstandet

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Wigggenz
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Wigggenz »

Kaaruzo hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben:Nein, das macht die Kritik immer noch nicht berechtigt, weil diese dann entweder auf die Schärfe des Verbraucher- und Datenschutzrecht abzielen müsste oder auf die Unfähigkeit Niantics ein daran angepasste App anzubieten, je nachdem wo der Schwerpunkt des Problems liegt.
Die Kritik ist absolut berechtigt. Zeigt es doch, wie überholt und innovationsfeindlich das ganze ist.
Wigggenz hat geschrieben:Die vzbv hat den Auftrag im Rahmen ihrer Befugnisse für die Einhaltung des Verbraucherschutzrechts zu sorgen, nicht für die Verfügbarkeit von Apps. Das ändert sich nicht dadurch, dass es manchen Betroffenen vielleicht egal ist. Sofern Gesetzesrechte nicht disponibel sind, kann man sich auch gewisser Rechte nicht entledigen. Die Gesetze macht aber nicht die vzbv.
Und woher weiß die VZBZ, dass nicht jeder User den Bestimmungen zugestimmt hat?

Ich kann im Rahmen des informellen Selbstbestimmungsrecht darüber entscheiden, welche Daten ich weitergebe und welche nicht. Also woher weiß die VZBZ 100% dass das nicht gesehen ist?
Wigggenz hat geschrieben:Deine letzten Punkte werde ich nicht eingehend beantworten, da dies erneut genau dein Versuch ein politisches Fass aufzumachen ist. Es sei nur gesagt, dass die vzbv mit der NSA-Sache nichts am Hut hat und haben kann, da das völlig außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegt.
Es war auch nie Aussage, dass die VZBZ dafür zuständig ist. Es ging darum, dass der Staat auf der einen Seite sich den Datenschutz auf die Fahne schreibt und auf der anderen Seite halt selbst der schlimmste Datenfeind ist.

Ist halt nicht sonderlich glaubwürdig.
Wigggenz hat geschrieben:Und eine legitimation Gesetze nicht einzuhalten liefert immer noch keiner deiner Punkte.
Wenn Gesetze nicht mehr ihren Zweck erfüllten, sind sie Überflüssig und auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.

Ich habe dir schon mehr als ein Gesetz aus der Vergangenheit genannt. Auf diese Vergleich bist du (vermutlich wissentlich) nie eingeangen, weil dann deine ganze Argumentation "Gesetze sind immer einzuhalten" nicht mehr tragbar wäre.
Die Zustimmung erfolgt im Rahmen von AGB und das deutsche Recht bestimmt nunmal, dass unter bestimmten Umständen eine Zustimmung völlig unerheblich ist und die AGB hinfällig. Nennt sich zwingendes Gesetzesrecht.

In diesem Rahmen ist auch dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich des Verzichts durch das Gesetz eingeschränkt.

Und die vzbv achtet lediglich auf die Einhaltung des Gesetzes.

Hier geht es um die Tätigkeit der vzbv, nicht der Beziehung des Staates als Ganzes tun Datenschutz.
Und auf den Rest deiner billigen Versuche, eine politische Diskussion loszutreten, werde ich auch hier nicht eingehen, eigentlich bin ich dir dahingehend schon zu weit entgegen gekommen.
Deute das nun wie du möchtest und feier dich, mir ist es gleich.
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Kaaruzo hat geschrieben: Ich kenne die AGB der APP. Ich habe sie mir durchgelesen und bin zum Entschluss gekommen, dass ich mit diesen AGB keine Probleme habe.

Ich habe also im Rahmen meines Rechts auf informelle Selbstbestimmung mein OK gegeben. Warum muss mir die VZBZ da reinpfuschen?
Gibt ja ausser dir noch andere Bürger in Deutschland, einige davon sind nicht so mündig wie Du, oder gar minderjährig - die müssen geschützt werden.
Kaaruzo
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

Wigggenz hat geschrieben:Die Zustimmung erfolgt im Rahmen von AGB und das deutsche Recht bestimmt nunmal, dass unter bestimmten Umständen eine Zustimmung völlig unerheblich ist und die AGB hinfällig. Nennt sich zwingendes Gesetzesrecht.

In diesem Rahmen ist auch dein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich des Verzichts durch das Gesetz eingeschränkt.

Und die vzbv achtet lediglich auf die Einhaltung des Gesetzes.

Hier geht es um die Tätigkeit der vzbv, nicht der Beziehung des Staates als Ganzes tun Datenschutz.
Und auf den Rest deiner billigen Versuche, eine politische Diskussion loszutreten, werde ich auch hier nicht eingehen, eigentlich bin ich dir dahingehend schon zu weit entgegen gekommen.
Deute das nun wie du möchtest und feier dich, mir ist es gleich.
Das ist so nicht richtig. Erstmal sind nur die Passagen unwirksam und nicht sofort die gesamten AGB.
ZackeZells hat geschrieben:Gibt ja ausser dir noch andere Bürger in Deutschland, einige davon sind nicht so mündig wie Du, oder gar minderjährig - die müssen geschützt werden.
Minderjährige oder sonstige unmündige können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben. Die sind schon geschützt.
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Kaaruzo hat geschrieben:
Minderjährige oder sonstige unmündige können keine wirksamen Willenserklärungen abgeben. Die sind schon geschützt.
Verstehe - deiner Logik nach ist jeder PGo Spieler mindestens 18 :Vaterschlumpf:

Was mit den angefallen und bereits übertragenen Daten geschieht, bevor sich herausstellt der User hätte garnicht Spielen dürfen, weisst du auch? Werden die deienr Meinung anch aus dem Internet herausgelöscht? :Häschen:
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

ZackeZells hat geschrieben:Verstehe - deiner Logik nach ist jeder PGo Spieler mindestens 18 :Vaterschlumpf:
Natürlich nicht. Aber unter 18 jährige haben den AGB von Niantic gar nicht wirksam zugestimmt.

Also könnte Niantic irgendwelche Ansprüche aus den AGB gegenüber Minderjährigen nicht durchsetzen.
ZackeZells hat geschrieben:Was mit den angefallen und bereits übertragenen Daten geschieht, bevor sich herausstellt der User hätte garnicht Spielen dürfen, weisst du auch? Werden die deienr Meinung anch aus dem Internet herausgelöscht? :Häschen:
Was sollen denn das für Daten im einzelnen sein?
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Kaaruzo hat geschrieben: Was sollen denn das für Daten im einzelnen sein?
Such dirn andren den du trollen kannst!
Kaaruzo
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

ZackeZells hat geschrieben:Such dirn andren den du trollen kannst!
Warum bringst du denn ein Argument, wenn du auf Rückfragen keine Antwort hast?
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Kaaruzo hat geschrieben:
ZackeZells hat geschrieben:Such dirn andren den du trollen kannst!
Warum bringst du denn ein Argument, wenn du auf Rückfragen keine Antwort hast?
Weis nicht ob sich jmd. wie du vorstellen kann das Kinder/Jugendliche missbrauch treiben - und dennoch wird die App die Daten nach Hause telefonieren^^
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

ronny_83 hat geschrieben:
Kaaruzo hat geschrieben:
ZackeZells hat geschrieben:Verstehe - deiner Logik nach ist jeder PGo Spieler mindestens 18 :Vaterschlumpf:
Natürlich nicht. Aber unter 18 jährige haben den AGB von Niantic gar nicht wirksam zugestimmt.
Doch, haben sie. Wenn sie aus eigenen, ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die App bezahlt haben oder nutzen, dann bedarf es nicht der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Es gibt nämlich neben dem §106 nocht den §110 (Taschengeldparagraph). Und dann gelten auch für Minderjährige die AGB. So verstehe ich die Rechtslage zumindest.
Interssanter Gedanke. Wenn er sich das Handy mit dem Taschengeld zusammengespart hat, müsste das tatsächlich so sein.
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

ZackeZells hat geschrieben:Weis nicht ob sich jmd. wie du vorstellen kann das Kinder/Jugendliche missbrauch treiben - und dennoch wird die App die Daten nach Hause telefonieren^^
In welchen Zusammenhang kann man mit der Pokemon Go APP Missbrauch treiben?
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Puh - lassen wir das. Bevor ich hier einen auf HB-Männchen mache....
Kaaruzo
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kaaruzo »

ZackeZells hat geschrieben:Puh - lassen wir das. Bevor ich hier einen auf HB-Männchen mache....
Schon wieder. Warum bringst du dann Argumente, die du auf Nachfrage nicht präzisieren kannst?
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Weil sie auf der Hand liegen, ich diskutier doch nicht mit nem Troll triviale Dinge, für so etwas habe ich keine Zeit....
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Kalumet
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von Kalumet »

Kaaruzo hat geschrieben:
ZackeZells hat geschrieben: In welchen Zusammenhang kann man mit der Pokemon Go APP Missbrauch treiben?
Kaaruzo hat geschrieben:
Neeiiiiiin es ist soweit, ich bin nun so alt das ich wie jede vorherige Generation sagen muß:
Waaaaas ?!?! zum Kuckuck geht in den Köpfen von den jungen Leuten nur vor sich?
Spoiler
Show
Bild
Ehrlich, ich bin in der Regel ein toleranter und Verständnisvoller Typ (ich versuch es zumindest :) ), aber bei Dir fällt mir das wirklich schwer, vor allem wegen Deiner - na ja, sagen wir Mal - (in meinen Augen) hanebüchenen Argumentationsversuchen.

Ich verstehe einfach nicht wie viele ihre Daten so unbekümmert rausgeben. Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, kann man durch Verknüpfung/Querverweisen von den ganzen Daten genaue Profile der Nutzer anlegen und bei Bedarf gegen sie verwenden. Das wird in der Regel bei Hänschen Müller vielleicht nur personenbezogene Werbung sein, kann in aber auch in 40 Jahren wenn Herr Müller Bundeskanzler oder Vorstandsvositzender eines Dax Unternehmens ist, Erpreßbar machen.

Und das viele immer noch auf das Märchen reinfallen daß "dieses Game oder Tool" nur so funktionieren würde ist echt beachtlich, man soll es nicht für möglich halten, aber man konnte früher auch in Single Player Spielen Spielstände anlegen ohne ein Online Profil anzulegen. Bei Online Spielen ist das ja oft noch nachvollziehbar, aber bei SP Games eben nicht.

Ich weiß ja, daß nun einige/viele :roll: wieder mit dem All-Hut kommen werden, das sind in der Regel Jüngere Kommentatoren, die halt noch daran glauben das die Welt/Menschheit gut ist. Sie werden aber (wahrscheinlich auch noch schmerzhaft) lernen, das fast alle nur Dein bestes wollen, nämlich Dein Geld :wink: , daß trifft vor allem auf Konzerne zu die einem vermeintlich was schenken wollen :Blauesauge: .

Ist doch nicht so das ich und andere "Kritiker" Dir und anderen das Game nicht gönnen würden, wir wollen nur das die für das Spiel unnötig erhobene Datenflut auf das wesentliche beschränkt wird, so wie es in unseren Gesetzten vorgesehen ist.

Ich wünsche allen Pokemon (Go) Trainer viel Erfolg und Vergnügen beim Jagen.
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ZackeZells
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Re: Pokémon GO: Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnt Entwickler ab; 15 Klauseln aus Nutzungs- und Datenschutzb

Beitrag von ZackeZells »

Kalumet hat geschrieben:
Ich verstehe einfach nicht wie viele ihre Daten so unbekümmert rausgeben. Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, kann man durch Verknüpfung/Querverweisen von den ganzen Daten genaue Profile der Nutzer anlegen und bei Bedarf gegen sie verwenden. Das wird in der Regel bei Hänschen Müller vielleicht nur personenbezogene Werbung sein, kann in aber auch in 40 Jahren wenn Herr Müller Bundeskanzler oder Vorstandsvositzender eines Dax Unternehmens ist, Erpreßbar machen.
Ich denke es wird in einigen Jahren schon soweit sein - als Beispiel Versicherungsprämien - irgendwo im Netz mal angegeben das man Raucher ist oder gern mal ein Bier zischt schon schnellt der BEitrag für ne Lebensversicherung, oder gar Krankenversicherung nach oben.

Kann mir auch vorstellen das schon Feldversuche mit Autoversicherungen und installierten GPS-Sendern im Fahrzeug, die tracken wie man fährt, wie oft und mit Sicherheit auch wie schnell, laufen und der BEitrag sich über einen Algorythmus errechnet...nixmehr mit Schadensfreiheitsklasse...

PS: dein Zitat ist verrutscht - du rückst mich in ein falsches Licht.