Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digitalen Gütern

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shakeyourbunny
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von shakeyourbunny »

DonDonat hat geschrieben:Ich würde mich ja darüber freuen, wenn man irgendwann mal seine bei Steam erworbenen Spiele auch weiterverkaufen könnte...
Bei Steam (und ähnlich gestalteten Onlineshops) kann man keine Spiele kaufen im traditionellen Sinn wie mit physischen Kopien der Spiele. Man erwirbt ein Nutzungsrecht, keine Kopie der Spiele.

Wenn dieser Verbraucherverband durchkommt (was ich sehr stark bezweifel), wird sich der Markt umkrempeln.

Bei GOG, HumbleBundle, dotemu und ShinyLoot erwirbt man tatsächlich eine digitale Kopie, die man downloaden kann und nicht an ein DRM-Schema gefesselt ist.

OT: Das Forum befindet sich eine Stunde in der Zukunft, hat sie die Anpassung der Sommer/Winterzeit nicht gemacht?
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Alter Sack
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Alter Sack »

Sauber. Ich hoffe das sie in allen Punkten so richtig einen auf den Sack kriegen und das dies dann Signalwirkung für alle anderen haben wird. Längst überfällige Aktion.
Zinssm
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Zinssm »

Kein Besitz, kein Verkauf! So einfach ist das
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Alter Sack
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Alter Sack »

Zinssm hat geschrieben:Kein Besitz, kein Verkauf! So einfach ist das

Nö. So einfach ist es zum Glück nicht. Wird zeit das dies langsam mal konsequent durchgesetzt wird.

http://www.heise.de/resale/artikel/EuGH ... 31066.html
consider
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von consider »

Der Haken in Deutschland ist ja, dass ich bei Steam kein Spiel kaufe, sondern nur die Nutzungsrechte für selbiges. Und diese kann der Urheber nun mal einschränken, (fast) wie er möchte. Jedenfalls nach deutschem Recht.

Kennt sich jemand mit dem französischen Urheberrecht aus und weis, in wie weit sich dieses in dem Punkt von unserem unterscheidet?

Letzlich ist es für uns auch vollkommen egal wie das dort ausgeht, denn solange unser Urheberrecht so ist wie es ist, ist Valve vermutlich auf der sicheren Seite.
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Mirabai
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Mirabai »

Asturaetus hat geschrieben:
tacc hat geschrieben:
Wigggenz hat geschrieben:Bücher, Filme, Musik, etc...

Komisch, dass die sich alle bei einem perfekt funktionierenden Gebrauchtmarkt super halten, die Spieleindustrie aber untergehen würde... :roll:
Nur das gebrauchte digitale Spiele immer neuwertig sind, sich der Aufwand des Verkaufens wohl auf 15 Sekunden und 5 Klicks beschränken würde und das ganze sicher auch noch kostenlos ist.
Sind sie wirklich immer neuwertig? Im Sinne des eigentlichen Produktes sicher. Aber wenn du ein Game eine halbe Generation später kaufst, ist es eben nicht mehr state-of-the-art. Eine gewisse Art Verfall hast du immer.
Wer Spricht von einer halben Generation? Ich könnte mir heute CoD 3 kaufen, es ca. 1 Woche spielen und direkt wieder verkaufen. Da dem potentiellen Käufer keine Nachteile entstehen, wäre dieser sicherlich auch bereit 50€ zu zahlen.

Und so geht das Spiel in 6 Monate durch 10-15 Accounts, insgesamt wurden 500-750 Euro bewegt und Valve/Blizzard hat nur einmal 30-40 Euro verdient. Vielleicht spricht da auch der Betriebswirt aus mir, aber wirtschaftlich ist das "Selbstmord"
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Alter Sack
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Alter Sack »

consider hat geschrieben:Der Haken in Deutschland ist ja, dass ich bei Steam kein Spiel kaufe, sondern nur die Nutzungsrechte für selbiges. Und diese kann der Urheber nun mal einschränken, (fast) wie er möchte. Jedenfalls nach deutschem Recht.

Kennt sich jemand mit dem französischen Urheberrecht aus und weis, in wie weit sich dieses in dem Punkt von unserem unterscheidet?

Letzlich ist es für uns auch vollkommen egal wie das dort ausgeht, denn solange unser Urheberrecht so ist wie es ist, ist Valve vermutlich auf der sicheren Seite.
Nein kann er nicht. Der EuGH hat entschieden das Lizenzverkäufe (Nutzungsrechte) weiterverkauft werden dürfen. Diese Rechtsprechung ist höherwertig als nationale Rechtsprechung. Das gilt auch explizit für digitale Verkäufe. Bei Spielen gibts noch ein paar weitere Faktoren die allerdings unklar sind. Diese nutzt Valve aus und damit warten sie genüsslich auf das nächste Urteil um das dann wieder genüsslich auszusitzen.
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Alter Sack
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Alter Sack »

Mirabai hat geschrieben:
Asturaetus hat geschrieben:
tacc hat geschrieben: Nur das gebrauchte digitale Spiele immer neuwertig sind, sich der Aufwand des Verkaufens wohl auf 15 Sekunden und 5 Klicks beschränken würde und das ganze sicher auch noch kostenlos ist.
Sind sie wirklich immer neuwertig? Im Sinne des eigentlichen Produktes sicher. Aber wenn du ein Game eine halbe Generation später kaufst, ist es eben nicht mehr state-of-the-art. Eine gewisse Art Verfall hast du immer.
Wer Spricht von einer halben Generation? Ich könnte mir heute CoD 3 kaufen, es ca. 1 Woche spielen und direkt wieder verkaufen. Da dem potentiellen Käufer keine Nachteile entstehen, wäre dieser sicherlich auch bereit 50€ zu zahlen.

Und so geht das Spiel in 6 Monate durch 10-15 Accounts, insgesamt wurden 500-750 Euro bewegt und Valve/Blizzard hat nur einmal 30-40 Euro verdient. Vielleicht spricht da auch der Betriebswirt aus mir, aber wirtschaftlich ist das "Selbstmord"
Tja dann muss man halt Spiele entwickeln die man nicht verkaufen will ...
consider
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von consider »

Genau das hat er nicht entschieden.
Er hat entschieden, dass bei Einräumung eines uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts die Weitergabe einer Kopie als Verkauf gilt und auch so gehandhabt wird. (Und das es dabei egal ist, ob diese Kopie digital oder physisch vorliegt) Denn so war der Fall bei Oracle gelagert.

Ich darf als Urheber durchaus immernoch bestimmen, wer meine Werke wie nutzt. Ich darf dir als Urheber weiterhin zeitlich begrenzte und in seinem Gebrauch eingeschränkte Nutzungsrechte überlassen, wie Steam dies beispielsweise tut.

Das finde ich jetzt rechtlich auch nicht weiter tragisch, denn man kennt diese Einschränkung ja beim Kauf der Lizenz.
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Mirabai
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Mirabai »

Alter Sack hat geschrieben: Tja dann muss man halt Spiele entwickeln die man nicht verkaufen will ...
Ist das in der heutigen Fast Food Gesellschaft möglich?

Ich meine, wozu sollte ich ein Singleplayer Spiel nach dem durchspielen behalten? Erfolge? Updates? Wohl kaum. Wozu sollte ich ein MP Spiel behalten, wovon ich nach 40 Stunden genug habe?
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Alter Sack
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Alter Sack »

consider hat geschrieben:Genau das hat er nicht entschieden.
Er hat entschieden, dass bei Einräumung eines uneingeschränkten, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechts die Weitergabe einer Kopie als Verkauf gilt und auch so gehandhabt wird. (Und das es dabei egal ist, ob diese Kopie digital oder physisch vorliegt) Denn so war der Fall bei Oracle gelagert.

Ich darf als Urheber durchaus immernoch bestimmen, wer meine Werke wie nutzt. Ich darf dir als Urheber weiterhin zeitlich begrenzte und in seinem Gebrauch eingeschränkte Nutzungsrechte überlassen, wie Steam dies beispielsweise tut.

Das finde ich jetzt rechtlich auch nicht weiter tragisch, denn man kennt diese Einschränkung ja beim Kauf der Lizenz.
Falsch er hat entschieden das dies nicht nur als Verkauf gilt sondern auch der Verkauf gestattet ist genau wie bei physischen Datenträgern. Und ich habe nicht von zeitlich begrenzten Nutzungsrechten gesprochen. So weit ich weiß werden die Spiele auch nicht zeitlich begrenzt.

@Mirabai: Naja ich habe hier immer einige Spiele die ich nicht verkaufen würde da ich sie immer mal wieder spiele. Es würde ja schon ausreichen wenn sie es schaffen das der Kunde mind. ein halbes Jahr das Spiel behalten würde dann sollte das meiste Geld damit erwirtschaftet sein.
consider
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von consider »

Das meinte ich mit "und auch so gehandhabt"

Steam überlässt dir kein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht und bindet seine Spiel an einen kündbaren Account. Dieses Recht hat man als Urheber. Und auch aus Urheberechssicht ist ein Spiel, welches einen nicht unwesentlichen, wenn nicht den hauptsächlichen, Wert durch erzählerischen Inhalt erhält etwas vollkommen anderes als ein Server, der einfach nur einen Job tut und dies nach dem Weiterverkauf eben nicht mehr (für mich) macht. Der urheberechtlich zu schützende Anteil geht hier also weit über den eines Servers hinaus.
Zinssm
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Zinssm »

Asturaetus hat geschrieben:
tacc hat geschrieben: Nur das gebrauchte digitale Spiele immer neuwertig sind, sich der Aufwand des Verkaufens wohl auf 15 Sekunden und 5 Klicks beschränken würde und das ganze sicher auch noch kostenlos ist.
Sind sie wirklich immer neuwertig? Im Sinne des eigentlichen Produktes sicher. Aber wenn du ein Game eine halbe Generation später kaufst, ist es eben nicht mehr state-of-the-art. Eine gewisse Art Verfall hast du immer.
Nur unter Zustimmung des Urhebers natürlich! Das wird explizit mehrmals bei diesem komplizierten Urteil erwähnt.
Hochkompliziert wie gesagt, man sollte warten bis eine wirklich einheitliche Rechtssprechung herrscht. Aber eins ist dabei klar :
Agb's, Streaming und und und wären die Folge!
Doc Angelo
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Doc Angelo »

shakeyourbunny hat geschrieben:Bei Steam (und ähnlich gestalteten Onlineshops) kann man keine Spiele kaufen im traditionellen Sinn wie mit physischen Kopien der Spiele. Man erwirbt ein Nutzungsrecht, keine Kopie der Spiele.

Bei GOG, HumbleBundle, dotemu und ShinyLoot erwirbt man tatsächlich eine digitale Kopie, die man downloaden kann und nicht an ein DRM-Schema gefesselt ist.
Das bedeutet jedoch nicht, das GOG oder andere Portale dir erlauben, dein Spiel an Dritte zu verkaufen. Im Falle von GOG ist es zum Beispiel nicht erlaubt. Der einzige harte Unterschied zwischen GOG und Steam ist im Grunde dieser: Bei GOG sind alle Spiele frei von DRM, bei Steam nicht alle. Das wars. Ansonsten gelten größtenteils die gleichen Bedingungen. Auch bei GOG kann man dir das Konto sperren, und Du darfst dann keine Services mehr nutzen (Spiele runterladen, updaten). Die schon heruntergeladenen Spiele jedoch darfst Du weiterhin spielen. Das gleiche gilt für DRM-freie Spiele bei Steam. Auch diese darfst Du weiterhin spielen, wenn dein Konto gesperrt wurde. Ich halte das für wichtig, das man bedenkt: Steam-Spiele haben nicht zwingend DRM. Für solche Spiele ist Steam mehr oder weniger nur der "Download-Manager".

Man kann Steam aber definitv vorwerfen, das sie nicht gut dafür sorgen, das man die DRM-freien Spielen im Store sofort erkennen kann. Das müssen sie unbedingt noch nachholen.
Doc Angelo
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Re: Steam - Französischer Verbraucherverband verklagt Valve, u.a. wegen fehlender Möglichkeit zum Weiterverkauf von digi

Beitrag von Doc Angelo »

Asturaetus hat geschrieben:
tacc hat geschrieben: Nur das gebrauchte digitale Spiele immer neuwertig sind, sich der Aufwand des Verkaufens wohl auf 15 Sekunden und 5 Klicks beschränken würde und das ganze sicher auch noch kostenlos ist.
Sind sie wirklich immer neuwertig? Im Sinne des eigentlichen Produktes sicher. Aber wenn du ein Game eine halbe Generation später kaufst, ist es eben nicht mehr state-of-the-art. Eine gewisse Art Verfall hast du immer.
Das stimmt natürlich. Aber das gleiche gilt auch für Bücher/Musik/Filme. Ein nicht-digitales Produkt altert zusätzlich an der Materie selbst. Bei digitalen Inhalten gibt es diese Art der Alterung nicht. Bei Verkäufen von gebrauchten Spielen über Steam oder GOG wäre es zum Beispiel relativ uninteressant, ob der aktuelle Besitzer Hunde hat oder raucht.