das ist richtig es muss sofort klar erkennbar sein d.h. der Preis darf nicht im klein gedruckten, im Fließtext oder irgendwo am Rand der Page "versteckt" sein.Btw: Es gibt meine ich sogar ein Gesetz, das besagt, dass bei Vertragsabschlüssen übers Internet, die Kosten, die zu zahlen sind , immer sofort zu erkennen sein müssen.
Falls man diese Dinge, erst beim runterscrollen zu erkennen sind , hat man das Recht eine Anklage einzureichen.
beispiel: opendownload.de
der größte Hammer ist ja noch das man mit einem haken auf sein Wiederrufsrecht verzichtet!
ladet da bloß nix runter, es sei denn ihr seid scharf auf nen Abo^^
