Lichdom Battlemage - Niedrige Bildwiederholrate: Umsetzungen für PS4 und Xbox One sind kaum spielbar
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dendemann87
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Re: Lichdom Battlemage - Niedrige Bildwiederholrate: Umsetzungen für PS4 und Xbox One sind kaum spielbar
ihr tunichtgute habt den tunichtgut vergessen...
- Jazzdude
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Re: Lichdom Battlemage - Niedrige Bildwiederholrate: Umsetzungen für PS4 und Xbox One sind kaum spielbar
Das ist jetzt aber die Frage.Kajetan hat geschrieben:Ja, kannst Du. Beim Händler, über den Du das Spiel erstanden hast. Da holst Du Dir Dein Geld zurück. Der Händler holt es sich dann von der Quelle, wo er die Spiele bezieht. Es ist nicht Deine Aufgabe als Kunde Dich mit dem unmittelbaren Hersteller des Produktes herumzuschlagen.Jazzdude hat geschrieben:Kann man den Kauf eines, wegen technischen Mängeln kaum spielbaren Spieles, anfechten?
Deswegen sind diese Rückgabepraktiken bei GOG.com oder Steam ja auch genau der richtige Weg. Du holst Dir das Geld von der Einkaufsplattform zurück und die werden sich schon darum kümmern ihr Geld vom Entwickler/Publisher zurück zu holen. Ganz normale Abfolge der Gewährleistung.
Steam und GoG sind gute Vorbilder und auch z.B. Saturn und co. zeigen sich ja in der Regel recht kulant. Die Frage ist aber: Könnte ich im Falle eines digitalen PS4 Kaufes (ohne entsprechende Rückgabepolice des PSN) vor das Zivilgericht, bzw. wenn Hinweise seitlich vorsätzlicher Täuschung (nämlich die in diesem Falle fehlende Spielbarkeit eines Spieles zum Zeitraum des Erwerbes) vorliegen sogar in eine Strafrechtliche Instanz ziehen?
I.d.R. gilt: Natürlich kann ich. Allerdings ist die Frage wie das wohl gewertet werden würde. Wie gesagt: Wo sind die Amis?
- Kajetan
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Re: Lichdom Battlemage - Niedrige Bildwiederholrate: Umsetzungen für PS4 und Xbox One sind kaum spielbar
Wen willst Du vor Gericht zerren? Sony als Betreiber des PS4-Shops? Da wirst Du nur sicher Deinen Kaufpreis zurückbekommen können. Den Entwickler? Ich weiß nicht, ob man da nach deutschem oder auch US-Recht einen aussichtsreichen Ansatzpunkt hat. Denn Du musst den betrügerischen Vorsatz nachweisen können. Was, wie auch in dem Gamestar-Video gesagt wurde (auch wenn der Anwalt ein total unseriöses "Suits"-Poster an der Wand hängen hatJazzdude hat geschrieben:Die Frage ist aber: Könnte ich im Falle eines digitalen PS4 Kaufes (ohne entsprechende Rückgabepolice des PSN) vor das Zivilgericht, bzw. wenn Hinweise seitlich vorsätzlicher Täuschung (nämlich die in diesem Falle fehlende Spielbarkeit eines Spieles zum Zeitraum des Erwerbes) vorliegen sogar in eine Strafrechtliche Instanz ziehen?
I.d.R. gilt: Natürlich kann ich. Allerdings ist die Frage wie das wohl gewertet werden würde. Wie gesagt: Wo sind die Amis?
Du kannst immer Dein Geld zurückbekommen. Alles andere, alles mehr ... ist nur ein Hobby für wohlhabende Leute, die sich Auseinandersetzungen mit den Rechtsabteilungen großer Firmen/Konzerne leisten wollen.
Wenn man es einem Entwickler/Publisher zeigen möchte: Nicht verklagen. NICHTS MEHR VON IHM KAUFEN!
