Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichung die USK-Kennzeichnung

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SaperioN_ist_weg
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von SaperioN_ist_weg »

Mortal Kombat ohne Indizierung ?

Dann kann ich nur vom Kauf abraten.
Das_lachende_Auge
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Das_lachende_Auge »

magandi hat geschrieben:jetzt muss nur noch gras und metall musik legalisiert werden und unsere jugend ist ganz im arsch!
Jap weil Alkohol und Hip Hop es anscheinend nicht richtig machen.
Easy Lee
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Easy Lee »

Ich finde es erstaunlich. Die Toleranzgrenze im Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen wurde über die Jahre enorm - bis fast hin zur Auflösung - gedehnt.

Natürlich freue ich mich darüber, wenn Spiele nach meinem Geschmack leichter zugänglich sind. Mortal Kombat X ist aber schon recht extrem. Wegen mir müsste man es nicht derart überspitzen.

Sieht man sich mal an was Mainstream-Serien wie The Walking Dead oder Game Of Thrones heutzutage alles dürfen, scheint die Freigabe von Mortal Kombat X ab 18 konsequent. Gut und richtig finden muss ich es aber nicht, wenn Blut und Gedärme in Millionen Haushalten zum Alltagskonsum gehören. Zumindest in dem Maße, denn gegen Gewalt und Action in Unterhaltungsform habe ich grundsätzlich nach wie vor nichts.
Gast
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Gast »

Laut Gamezone kam es zur zweiten Prüfung samt nachträglicher USK-Freigabe, weil die BPjM keinerlei Gründe für eine Indizierung vorfand; ein offizieller Release ist ebenso eingeplant:
Im ersten Anlauf verweigerte die USK dem Publisher Warner Interactive eine Freigabe, gab den Titel an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) weiter. Die sollte klären, ob bei Mortal Kombat X Gründe zur Indizierung vorlagen. Grund zur Annahme hatte die USK jedenfalls: Viele Teile der Mortal Kombat Reihe waren in Deutschland schon indiziert, manche sogar beschlagnahmt worden.

Doch einige Zeit nach dem Release stellte die BPjM fest: Bei Mortal Kombat X gibt es keinen Grund zur Indizierung. Nachdem die Negativmeldung erfolgte, ließ Warner den Titel erneut prüfen - und diesmal genehmigte die USK die Altersfreigabe!

Wir haben beim Publisher nachgefragt und erfahren, dass es sich dabei um keine geschnittene Version oder eine deutsche Fassung handelt. Mortal Kombat X erscheint uncut ab 18 Jahren in Deutschland. Warner will den Titel nun auch trotz aller Widrigkeiten in den deutschen Handel bringen. Eine große Kampagne wird es jetzt zwar nicht mehr geben. Der Titel soll aber dennoch schon bald in ganz normalen Media Märkten erhältlich sein. Der Import bleibt Kunden so erspart.
http://www.gamezone.de/Mortal-Kombat-X- ... e-1164756/
Ja, ich weiß, dass die Besetzung der 12er-Entscheidungsgremien variiert. Nach der sehr harten Gangart ggü. dem Vorgänger verwundert es einen doch irgendwie, wie MK X es unbeanstandet durch die BPjM geschafft hat.
Zuletzt geändert von Gast am 15.07.2015 19:45, insgesamt 2-mal geändert.
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Sylver001
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Sylver001 »

Dann besteht für Fallout 4 (uncut) ja überhaupt keine Gefahr mehr :mrgreen:
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Todesglubsch
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Todesglubsch »

just_Edu hat geschrieben:Dann besteht für Fallout 4 (uncut) ja überhaupt keine Gefahr mehr :mrgreen:
Einspruch: Die größte Gefahr ist immer noch fehlendes Sitzfleisch der Publisher.
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breakibuu
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von breakibuu »

LePie hat geschrieben: Ja, ich weiß, dass die Besetzung der 12er-Entscheidungsgremien variiert. Nach der sehr harten Gangart ggü. dem Vorgänger verwundert es einen doch irgendwie, wie MK X es unbeanstandet durch die BPjM geschafft hat.
Wenn ich mich nicht täusche, wird dem Gremium das Spiel ja nur für ein paar Minuten vorgespielt. Mortal Kombat is ja nur brutal wenn man es will. Wenn der Vorspieler nix brutales zeigen wollte oder konnte, hat man bei der BPjM das wahre Ausmaß von MKX vielleicht garnicht mitbekommen ^^
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MrLetiso
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von MrLetiso »

Aber ich dachte, MKX sei bereits indiziert? Kann man soetwas mit einem USK-Kennzeichen nachträglich einfach aushebeln?
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Master Chief 1978
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Master Chief 1978 »

MrLetiso hat geschrieben:Aber ich dachte, MKX sei bereits indiziert? Kann man soetwas mit einem USK-Kennzeichen nachträglich einfach aushebeln?
Das war doch sicher wieder eine von diesen komischen Blitz Indizierungen wie bei Dead Rising immer. Dann bei der eigentlichen Prüfung haben sie vermutlich gesehen das es gar nicht so schlimm ist. Haben die auch Ermac's "Inner Workings" oder Mileenas "Tasty Treat" gesehen? :lol:

Wenn die nicht Indizieren oder Beschlagnahmen wollen muss es wohl eine 18er Plakette bekommen.
coffin.nail99
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von coffin.nail99 »

super, jetzt hab ichs importiert ^^ hoffentlich werden Dlc´s schnell für Deutschland freigeschaltet
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Dr. Fritte
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Dr. Fritte »

Schokoweck hat geschrieben:
Mr. Hunter hat geschrieben: Schön zu lesen, dass es hier doch noch Leute gibt, die nicht nur über USK und BPjM schimpfen können, sondern die auch Ahnung haben.
Schön, dass "die Person mit Ahnung" zwar nichts falsches sagt, allerdings im Falle von Gears1 nicht zutrifft.

Gears 1 Ultimate ist aus USK-Sicht ein anderes Spiel als Gears 1 auf Xbox 360. Was glaubt ihr, warum auf der USK-Seite ein Spiel für diverse Plattformen für jede Plattform separat aufgeführt ist und auch für jede Plattform eine eigene Prüfung mit eigener Prüfnummer erhält?

Daher ist die Begründung "Es müssen erst 10 Jahre um sein" in diesem Falle falsch. Microsoft hat es damit begründet, dass sie die Gefahr der Indizierung als zu hoch ansehen, da der Titel inhaltsgleich zum XBox360-Titel ist und die USK das Teil schon fast aus Prinzip indizieren muss, wenn der exakt gleiche Titel mit leicht schlechterer Grafik bereits indiziert ist. Wir sprechen hier schließlich nicht von einer Doom1-Grafik im Vergleich mit aktueller Grafik, sondern von 720p gegenüber 1080p (und jetzt bitte keine Erbsenzählerei, welche Auflösung tatsächlich zum Tragen kommt).

Daher also bitte nicht blind auf Leute schimpfen, die aus deiner Sicht grundlos auf die USK schimpfen, sondern mal etwas fundierter rumposaunen. :wink:


Zum Thema "Die USK indiziert nicht - das tut die BPjM":
Wer ist da bitte so blauäugig und ignoriert den Rattenschwanz?
Titel, bei denen die USK die Freigabe verweigerte wurden in der Vergangenheit nahezu alle indiziert (bzw. sogar beschlagnahmt).
Daher ist sich die USK ganz bewusst darüber, dass ein Titel fast sicher auf dem Index landet, wenn sie die Freigabe verweigern. Ob die Verbannung auf den Index dann von einer anderen Person/Institution durchgeführt wird ist daher eigentlich sowas von egal.
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Temeter 
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Temeter  »

BPjM kann doch immer noch unabhängig von der USK blocken, oder? Wäre selten, aber nicht das erste mal.
Gast
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Gast »

Temeter  hat geschrieben:BPjM kann doch immer noch unabhängig von der USK blocken, oder? Wäre selten, aber nicht das erste mal.
Nein, seit Neufassung der Jugendschutzgesetze anno 2002/2003 geht das nicht mehr:
Spoiler
Show
Von der USK gekennzeichnete Spiele können nicht mehr durch die BPjM indiziert werden – die bestehenden Indizierungen gelten allerdings weiterhin. Das erregte Aufsehen, da die BPjM kurz vor Inkrafttreten des neuen JuSchG die Spiele Unreal Tournament 2003 und Command & Conquer: Generals indizierte, obwohl diese von der USK die damals noch freiwillige Altersangabe „ab 16“ bekamen. Um die Indizierungen zu umgehen, veröffentlichten die Spielehersteller nach der Gesetzesnovelle deutsche Versionen der Spiele, die dann von der USK mit „ab 16“ bewertet wurden und nicht indiziert werden durften.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendsch ... _Juli_2002
MrLetiso hat geschrieben:Aber ich dachte, MKX sei bereits indiziert?
Hm, sie geben keine Quelle an, und auf Schnittberichte ist in der Hinsicht auch nichts vermerkt. Auch im Bundesanzeiger lässt sich nichts dazu finden - kA woher die das haben, von der BPjM jedenfalls nicht.
breakibuu hat geschrieben:Wenn ich mich nicht täusche, wird dem Gremium das Spiel ja nur für ein paar Minuten vorgespielt. Mortal Kombat is ja nur brutal wenn man es will. Wenn der Vorspieler nix brutales zeigen wollte oder konnte, hat man bei der BPjM das wahre Ausmaß von MKX vielleicht garnicht mitbekommen ^^
Ich glaube nicht, dass sich ein Sichter etwas derartiges erlauben kann. Von ihm wird ja erwartet, den Inhalt detailliert zu schildern und repräsentative Szenen vorzuzeigen, und dazu dürften die Fatalities bei einem Mortal Kombat sicherlich dazugehören.^^
Zuletzt geändert von Gast am 15.07.2015 20:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Dr. Fritte
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Dr. Fritte »

breakibuu hat geschrieben:Wenn ich mich nicht täusche, wird dem Gremium das Spiel ja nur für ein paar Minuten vorgespielt. Mortal Kombat is ja nur brutal wenn man es will. Wenn der Vorspieler nix brutales zeigen wollte oder konnte, hat man bei der BPjM das wahre Ausmaß von MKX vielleicht garnicht mitbekommen ^^
Nicht ganz:
http://www.usk.de/pruefverfahren/pruefverfahren/

Von einem USK-Mitarbeiter wird ein Spiel zuerst auf Herz und Nieren getestet und durchgespielt und dem Gremium, dem unter anderem kompetente Leute der Kirche ( :lol: :lol: :lol: :lol: ) beisitzen, wird dann der Bericht vorgelegt und Spielszenen gezeigt, die den Bericht "verbildern" sollen, um sich einen genaueren Eindruck machen zu können.

Und das Gremium entscheidet dann, welche Einstufung das Spiel bekommt.

Ist also nicht nur "3 Minuten Youtube-Video zeigen und dann abnicken lassen". :wink:
Schokoweck
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Re: Mortal Kombat X: Erhält drei Monate nach Veröffentlichun

Beitrag von Schokoweck »

Dr. Fritte hat geschrieben: Schön, dass "die Person mit Ahnung" zwar nichts falsches sagt, allerdings im Falle von Gears1 nicht zutrifft.

Gears 1 Ultimate ist aus USK-Sicht ein anderes Spiel als Gears 1 auf Xbox 360. Was glaubt ihr, warum auf der USK-Seite ein Spiel für diverse Plattformen für jede Plattform separat aufgeführt ist und auch für jede Plattform eine eigene Prüfung mit eigener Prüfnummer erhält?
Mein kommentar bezog sich aber nie auf Gears Ultimate, sondern nur auf das hier:
LePie hat geschrieben:Man müsste doch derzeit meinen, dass die Erfolgsaussichten bei einer nachträglichen USK-Prüfung von Gears 1 & 2 und co. nicht mehr schlecht stehen. :?:
Und damit hat der Kollege 100% recht, wenn er sagt, dass erst 10 Jahre vergehen müssen. Also nicht gleich eingeschnappt sein, niemand kann alles wissen ;)