Batistuta hat geschrieben:Dieses Gesetz gibt es nur deshalb noch, weil es niemand anfechtet und es damit auch keine Diskussion darüber gibt. Wenn ein Publisher tatsächlich mal dagegen klagen würde, könnte ich mir vorstellen daß die Chancen gar nicht mal so schlecht stehen würden.
Mag sein. Aber bis zum Ende des Prozesses dürfte das Spiel in Deutschland nicht verkauft werden. Da wird ein vernünftiger Publisher eine Risikoabschätzung vornehmen. Es bringt nix den Prozess zu gewinnen, wenn das Spiel in Deutschland erst 2 Jahre später auf den Markt kommt und dann im Zweifel veraltet ist.
Man könnte einen solchen Prozess aber mal mit einem Spiel durchexerzieren, dass ohnehin keiner kaufen will. Dann wäre das Risiko für den Publisher sehr überschaubar und man hätte alle Zeit der Welt.
Mit aktuellen Spielen, die der Publisher tatsächlich verkaufen will, funktioniert der Klageweg - trotz guter Erfolgsaussichten - leider nicht wirklich.