Nicht verkauft werden darf es ab dem Zeitpunkt nicht mehr an dem es Beschlagnahmt wurde (und das gilt dann auch nur innerhalb der deutschen Grenzen). Spiele dürfen bis dahin in der Theorie sogar unrated im Saturn um die Ecke Verkauft werden, gelten dann aber automatisch als "ab 18".Knopperz hat geschrieben:Nur leider können die nichts für unsere bescheuerte Rechtslage hier in Deutschland.
Selbst wenn das Spiel komplett DRM-frei ist, dürfte es hier nicht verkauft werden aufgrund der verfassungsfeindlichen Symbole.
Der Import, Besitz und Verkauf bleibt davon unberührt, da Videospiele per se keine Propagandamittel wie Flaggen, Flyer oder ähnliches sind. Am Zoll würde das Spiel zwar unter Umständen abgefangen werden, aber der Import selbst ist nicht illegal.
Mit Verlaub, aber das ist absoluter Unsinn. Wessen sollte man mich denn anklagen? In meinem Wohnzimmer ein Spiel mit ein paar Hakenkreuzen gespielt zu haben? Erst wenn ich anfangen würde meine Spielsession per Beamer live an die Rathauswand zu übertragen während ich wohlwollend über den Führer schwadroniere würde es wohl problematisch werden, Stichwort: Verbreitung von Propaganda. Aber bis dahin ist das absolut kein Problem.Knopperz hat geschrieben: Und die Leute die über VPN aktivieren wollen sollten nochmal den Artikel lesen.
Allein der Besitz der Orginalfassung (sprich ungeschnitten) kann euch ne dicke Strafe und bis zu 3 Jahre Knast bescheren.