Aus welchen Normen entnimmst du, dass man juristisch gesehen erst mit 21 erwachsen ist? Aus §1 JuSchG ergibt sich das nämlich nicht, also frage ich mich, was du meinst mit "im Jugendschutz geschrieben".AtzenMiro hat geschrieben:Naja, bist zum 21. Lebensjahr fällt man grundsätzlich unter dem Jugendschutz. "Richtig erwachsen" bist du erst mit 21, ab 18 ist man, juristisch gesehen, (jugendlicher) Heranwachsender. Steht auch so im Jugendschutz geschrieben. Wissen nur die Wenigsten. Erwachsen ist man aber definitiv nicht mit 18.
Warum diese Unterscheidung so wichtig ist? Ganz einfach: um fest zu halten, bis zum welchen Alter man auch nach Jugendstrafrecht und ab wann man ab nach dem Erwachsenenstrafrecht fällt. Das eine hängt mit dem anderen zusammen.
Das BGB erklärt einen ab 18 Jahren für volljährig.
Was du meinen könntest ist §1 Abs. 2 JGG (Jugendgerichtsgesetz), was aber die Unterscheidung Erwachsener/Heranwachsender ausschließlich für das Strafrecht trifft. Das JuSchG spricht aber nicht von Heranwachsenden.

