Davon geh ich aus... :wink:Jack O'Neill hat geschrieben: Darüber hinaus ist der Sinn dieses Patentes bei Markenanmeldungen dem Patentamt egal.
Danke nochmal für den Link (der von 4P funzt nicht mehr). Hat ich bei deinem Beitrag wohl überlesen oder für ebenfalls auf Shell bezogen gehalten.Jack O'Neill hat geschrieben:
Vorsicht, da hast du was falsch verstanden. Schau dir bitte in meiner Quelle die unter Goods and Services aufgeführten Bereiche an. Der Begriff gilt eben nicht für alles, sondern ist beschränkt auf:
- COMPUTER SOFTWARE FEATURING SIMULATIONS CREATED THROUGH GRAPHICS
- COMPUTER GAME SOFTWARE
- PRE-RECORDED CD-ROM COMPACT DISCS FEATURING COMPUTER GAMES
- HAND-HELD UNITS FOR PLAYING COMPUTER GAMES, NOT BEING STAND-ALONG UNITS
- ACCESSORIES FOR HAND-HELD UNITS FOR PLAYING ELECTRONIC COMPUTER GAMES, NAMELY, COMPUTER GAME JOYSTICKS AND MANUALS THEREFOR, SOLD AS A UNIT
- COMPUTER GAME INSTRUCTION MANUALS AND STRATEGY GUIDES
- COMPUTER SERVICES, NAMELY, PROVIDING ON-LINE ENTERTAINMENT IN THE FIELD OF COMPUTER GAMES
Soo viel schlauer werd ich nun aber auch nicht daraus. Heißt das nun, dass man das Recht vorrangig in Bezug auf den Titel eines Games hat oder auch auf den Inhalt eines jeden Games. Darum ging es mir ja.
