The Witcher 2: USK-Einstufung

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

Benutzeravatar
Melcor
Beiträge: 7692
Registriert: 27.05.2009 22:15
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Melcor »

DdCno1 hat geschrieben:Mal wieder sieht man: Niemand hat hierzulande ein Problem mit der USK (oder FSK, je nach Bereich), aber jeder mündige Erwachsene wünscht sich ein Ende von diesem Anachronismus genannt BPjM.
Naja, ich hab ein Problem mit der USK/FSK soweit das die BPjM überhaupt notwendig ist. Mit "keine Jugendfreigabe" sollte dem Jugendschutz genüge getan sein, die Freigabe zu verweigern sollte überhaupt nicht möglich sein.

Aber das ist jetzt etwas OT, The Witcher kam ja gut durch.
Shiro.
Beiträge: 82
Registriert: 03.09.2010 16:18
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Shiro. »

Wie bei Assassins Creed 2 :lol:
Benutzeravatar
Todesglubsch
Beiträge: 16285
Registriert: 02.12.2010 11:21
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Todesglubsch »

DdCno1 hat geschrieben:Mal wieder sieht man: Niemand hat hierzulande ein Problem mit der USK (oder FSK, je nach Bereich), aber jeder mündige Erwachsene wünscht sich ein Ende von diesem Anachronismus genannt BPjM.
Ja, aber nur, solange man die Gesetzeslage versteht ;)
Melcor hat geschrieben:Naja, ich hab ein Problem mit der USK/FSK soweit das die BPjM überhaupt notwendig ist. Mit "keine Jugendfreigabe" sollte dem Jugendschutz genüge getan sein, die Freigabe zu verweigern sollte überhaupt nicht möglich sein.
Melcor scheint sie z.B. nicht zu verstehen. Dass eine Wertung verweigert werden kann, liegt nicht an der USK, sondern am Jugendschutzgesetz, welches nunmal noch Indizierung und BPjM vorsieht.
Benutzeravatar
goby_glob_slob
Beiträge: 37
Registriert: 01.04.2011 11:08
Persönliche Nachricht:

Beitrag von goby_glob_slob »

Das_Noobi hat geschrieben: PEGI bewertet Sex, Alkohol und harte Sprüche strenger, da die Amis in solchen Dingen prüde sind auch in England oder Australien wird sowas ungern gesehen. Bei der USK ist halt brutale Gewallt ein rotes Tuch. Vorallem wenn sie Sinnlos ist. Siehe WiC da haben die Napalm, A-Waffen und Giftgas zensiert weil es keinen Hintergrund im MP hat und nur zur belustigung und unterhaltung dient.
Mit Australien solltest Du vielleicht erst gar nicht anfangen, denn deren Legislative ist ein Rätsel für sich, so dass Australien bis heute keine ab-18-Kennzeichnung hat, obwohl diese Spiele ohne weiteres importiert werden können. Schau mal in den blog von Yahtzee auf http://fullyramblomatic-yahtzee.blogspot.com/ .
Benutzeravatar
Melcor
Beiträge: 7692
Registriert: 27.05.2009 22:15
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Melcor »

Todesglubsch hat geschrieben: Melcor scheint sie z.B. nicht zu verstehen. Dass eine Wertung verweigert werden kann, liegt nicht an der USK, sondern am Jugendschutzgesetz, welches nunmal noch Indizierung und BPjM vorsieht.
Ich verstehe sie sehr wohl, aber am Ende kommt es eben auf die Prüfer an, nicht auf das JuSchG. Die USK könnte jedem Spiel eine Freigabe geben, ohne gegen das JuSchG zu verstoßen. Das sieht man ja an all den Nachprüfungen des gleichen, unveränderten Spiels (Dead Space 2, GTA4). 1 Mal getestet -> Freigabe verweigert. 7 Mal prüfen -> Freigabe erhalten.

Denn sein wir mal ehrlich, man könnte fast allen Actionspielen die Freigabe verweigern, es werden ja fast überall die
Jugendschutzgesetz hat geschrieben:Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt
godsname
Beiträge: 6
Registriert: 01.01.1970 01:00
Persönliche Nachricht:

Beitrag von godsname »

Fällt keinem auf, dass nur in der USK-Version die deutsche Sprachspur beiligt?

Sorry, aber wenn man "Hier machen wir dicke Knete" noch offensichtlicher sagen kann, wäre ich überrascht. Mir kann das zwar recht sein, weil ich mir sowieso die UK-Version hole, aber es ist doch lächerlich zu sehen, dass die Publisher in zwei europäischen Ländern komplett verschiedene Preise etablieren. Nur schade, dass es immer noch genug Leute gibt, die bereitwillig 60-70€ für ein Spiel ausgeben.
Benutzeravatar
greenelve
Beiträge: 48763
Registriert: 07.04.2009 19:19
Persönliche Nachricht:

Beitrag von greenelve »

Melcor hat geschrieben:
Todesglubsch hat geschrieben: Melcor scheint sie z.B. nicht zu verstehen. Dass eine Wertung verweigert werden kann, liegt nicht an der USK, sondern am Jugendschutzgesetz, welches nunmal noch Indizierung und BPjM vorsieht.
Ich verstehe sie sehr wohl, aber am Ende kommt es eben auf die Prüfer an, nicht auf das JuSchG. Die USK könnte jedem Spiel eine Freigabe geben, ohne gegen das JuSchG zu verstoßen. Das sieht man ja an all den Nachprüfungen des gleichen, unveränderten Spiels (Dead Space 2, GTA4). 1 Mal getestet -> Freigabe verweigert. 7 Mal prüfen -> Freigabe erhalten.

Denn sein wir mal ehrlich, man könnte fast allen Actionspielen die Freigabe verweigern, es werden ja fast überall die
Jugendschutzgesetz hat geschrieben:Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt
was auch auf so ziemlich alle actionfilme passt. auch hier wird gewalthandlung und mord in der gleichen art wie bei spielen eingesetzt.
letztlich ist es ansichtssache, was selbstzweck und detailliert ist. hey es gibt sogar ne werbung von der katholischen kirche für den film The Punisher. ihr wisst schon, familie von typ wird gemeuchelt woraufhin er die mörder meuchelt. laut katholischer kirche war der film zu deuten: "ein mann geht seinen weg und lässt sich auch von schwierigkeiten nicht abbringen, denen sühne zu bringen, welche ihn haben leiden lassen"so in etwa...lief mal auf pro sieben.
Benutzeravatar
Stereomud
Beiträge: 721
Registriert: 23.03.2011 10:08
Persönliche Nachricht:

Beitrag von Stereomud »

greenelve hat geschrieben:
Melcor hat geschrieben:
Todesglubsch hat geschrieben: Melcor scheint sie z.B. nicht zu verstehen. Dass eine Wertung verweigert werden kann, liegt nicht an der USK, sondern am Jugendschutzgesetz, welches nunmal noch Indizierung und BPjM vorsieht.
Ich verstehe sie sehr wohl, aber am Ende kommt es eben auf die Prüfer an, nicht auf das JuSchG. Die USK könnte jedem Spiel eine Freigabe geben, ohne gegen das JuSchG zu verstoßen. Das sieht man ja an all den Nachprüfungen des gleichen, unveränderten Spiels (Dead Space 2, GTA4). 1 Mal getestet -> Freigabe verweigert. 7 Mal prüfen -> Freigabe erhalten.

Denn sein wir mal ehrlich, man könnte fast allen Actionspielen die Freigabe verweigern, es werden ja fast überall die
Jugendschutzgesetz hat geschrieben:Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt
was auch auf so ziemlich alle actionfilme passt. auch hier wird gewalthandlung und mord in der gleichen art wie bei spielen eingesetzt.
letztlich ist es ansichtssache, was selbstzweck und detailliert ist. hey es gibt sogar ne werbung von der katholischen kirche für den film The Punisher. ihr wisst schon, familie von typ wird gemeuchelt woraufhin er die mörder meuchelt. laut katholischer kirche war der film zu deuten: "ein mann geht seinen weg und lässt sich auch von schwierigkeiten nicht abbringen, denen sühne zu bringen, welche ihn haben leiden lassen"so in etwa...lief mal auf pro sieben.

Liegt allerdings daran das, dass Medium Film als Kunst anerkannt ist und Spiele nicht. Die USK betrachtet Spiele meist nicht unter dem Aspekt der Künstlerischen freiheit und öfter verqueren Art sich auszudrücken.

Aus dem Grund wird Gewal in Filmen gedultet und in spielen verurteilt. Auch wenn es im Grunde das gleiche ist....

In den Köpfen steckt halt noch...Games = Kinderspielchen!

Das auch hier komplexe Geschichten erzählt werden, emotionen entstehen oder Botschaften vermittelt werden, wird leider immer noch ignoreirt.