Steam: Neuer Sprach-Codec & Video-Pläne
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- S3rious Phil
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Xyluz
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Das mag bei Steam so sein.Scorcher24 hat geschrieben:Es ist ja nicht dein Eigentum. Du erwirbst für eine Lizenzgebühr eine Lizenz. Sobald du gegen die Lizenzbedingungen verstößt, kann dir die Lizenz gekündigt werden. Das ist völlig normal.
Das ist auch bei Software im Laden so. Nur die DvD selbst gehört dir und die Packung.
Mehr nicht.
Aber bei Software aus dem Laden ist die Software dein Eigentum.
So sieht es der Kaufvertrag zwischen dir und deinem Händler vor (Geld gegen Eigentumsübertrag).
Nachgeschobene Regelungen sind immernoch mindestens anfechtbar, wenn nicht sogar ungültig.
Ich weiß, die Hersteller hätten es gern so wie du es beschreibst. Das ist aber in Deutschland so immernoch nicht der Fall. Auch wenn es regelmäßig behauptet wird.
- Levi
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ist es eben nicht ... die Lizenz zur Nutzung ist dein ... und mit der kann man einiges mehr machen, als den Publishern lieb ist ... zum beispiel weiterverkaufen .... aber die Software an sich ist trotzdem nicht dein ... auch nicht im deutschen recht ... du darfst sie nicht beliebig kopieren und weiterverbreiten ... du darfst die inhalte nicht für andere sachen "Missbrauchen" ... die Software gehört dir einfach nicht ... nur das Recht an der NutzungXyluz hat geschrieben: Aber bei Software aus dem Laden ist die Software dein Eigentum.
So sieht es der Kaufvertrag zwischen dir und deinem Händler vor (Geld gegen Eigentumsübertrag).
Nachgeschobene Regelungen sind immernoch mindestens anfechtbar, wenn nicht sogar ungültig.
Ich weiß, die Hersteller hätten es gern so wie du es beschreibst. Das ist aber in Deutschland so immernoch nicht der Fall. Auch wenn es regelmäßig behauptet wird.
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TheOriginalDog
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Treydaddelt
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Ugchen
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Das ist falsch.Dr. Levi hat geschrieben:aber die Software an sich ist trotzdem nicht dein ... auch nicht im deutschen recht ... du darfst sie nicht beliebig kopieren und weiterverbreiten ... du darfst die inhalte nicht für andere sachen "Missbrauchen" ... die Software gehört dir einfach nicht ... nur das Recht an der Nutzung
Du darfst die Software auch 6 Milliarden Mal kopieren, wenn du soviele Rohlinge hast. Du musst allerdings ein Original besitzen und darfst keine Kopie weggeben ohne das Original mitzugeben.
Und ändern und "missbrauchen" darfst du die Software genauso, solange du es nur in deinen eigenen 4 Wänden tust und "den Missbrauch" nicht ins Internet stellst oder auf sonstige Wege verbreitest.
Diese Aussage "Du erwirbst nur ein Nutzungsrecht" ist einfach eine der schlimmsten falschen Behauptungen, die es überhaupt im 21. Jahrhundert gibt.
Egal ob es sich um Spiele oder um eine PS3 handelt. IMMER krabbeln irgendwo Leute her, die einen auf Experte machen und rumposaunen "Klar kann Sony einem per Firmware-Update die Konsole bricken. Ihr habt schließlich nur ein Nutzungsrecht und kein Eigentumsrecht!!!!"....
Ich glaube ich erstelle mal ein Youtube-Video mit Gesetzestexten, Erklärungen usw. und reibe das dann JEDEM direkt unter die Nase, der dieses "Es gibt kein Eigentumsrecht." rumlabert.
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AdemosRakh
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Bitte, bitte, bitte.Ugchen hat geschrieben:Ich glaube ich erstelle mal ein Youtube-Video mit Gesetzestexten, Erklärungen usw. und reibe das dann JEDEM direkt unter die Nase, der dieses "Es gibt kein Eigentumsrecht." rumlabert.
Zum Thema: Steam bringt interessante Funktionen daher, das ist toll. Ich möchte aber endlich einen Online Shop in Steam haben, bei dem ich auch Spiele ab 18 finde. Und die Preise bei Steam sind leider nicht die grandiosesten, wie hier jemand anderes behauptet hat. Auch nicht, wenn man es aus dem original Steamshop in Euro umrechnent. Genauso, wie beispielsweise amazon.de billiger Preise als der deutsche steamshop hat, hat amazon.co.uk billigere Preise als der uk-Steamshop, etc. Ausnahmen gibt es natürlich immer.
- Scorcher24_
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http://www.internet-law.de/2010/08/bgh-half-life-2.html
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=634
Im Fall von Steam ist es ok, dass die Software nicht weiterverkauft werden kann. Denn der Urheber darf bestimmen, was mit seinem Produkt geschieht und wie es genutzt werden darf.
Der Erschöpfungsgrundsatz und ein Weiterverkaufsrecht wird hier nicht berührt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=634
Im Fall von Steam ist es ok, dass die Software nicht weiterverkauft werden kann. Denn der Urheber darf bestimmen, was mit seinem Produkt geschieht und wie es genutzt werden darf.
Der Erschöpfungsgrundsatz und ein Weiterverkaufsrecht wird hier nicht berührt.
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profile_1842269541306
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Das wäre doch mal was! Dann würden diese selbsternannten "Experten" hoffentlich ihre komischen Meinungen und Falschaussagen endlich für sich behalten. :pUgchen hat geschrieben:Ich glaube ich erstelle mal ein Youtube-Video mit Gesetzestexten, Erklärungen usw. und reibe das dann JEDEM direkt unter die Nase, der dieses "Es gibt kein Eigentumsrecht." rumlabert.
- HanFred
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Beides ist hier irrelevant. Valve verbietet auch den Weiterverkauf von Spielen nicht, weil das rechtlich kaum zulässig wäre.Onekles hat geschrieben:Steam kann sich mit seinen AGB nicht über deutsches Recht hinwegsetzen. Und das erlaubt dir ganz ausdrücklich den Weiterverkauf von Software jeglicher Art.Scorcher24 hat geschrieben:Es ist ja nicht dein Eigentum. Du erwirbst für eine Lizenzgebühr eine Lizenz. Sobald du gegen die Lizenzbedingungen verstößt, kann dir die Lizenz gekündigt werden. Das ist völlig normal.
Das ist auch bei Software im Laden so. Nur die DvD selbst gehört dir und die Packung.
Mehr nicht.
Der Account hingegen gehört Valve, bleibt in deren Eigentum und der Weiterverkauf ist untersagt. So umgeht man oben genannte Problematik komplett.
Edit: Wow, ich sollte wirklich alle Postings lesen, bevor ich (viel zu spät) antworte. Nichts für ungut!
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Jim Panse
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So ein Quatsch. XFire kam 2004 raus, Steam 2003. Wüsste auch nicht das XFire damals wie heute etwas angeboten hat, was Steam nicht schon vorher konnte.Ugchen hat geschrieben: Man muss aber ganz ehrlich sagen: Ohne XFire gäbe es XBox Live und Steam wie sie heute sind ganz sicher nicht.
Auch falsch. Es sei denn du übersetzt "dürfen" mit "so lange dich keiner erwischt". Das Verändern von Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist sehr wohl strafbar. Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/14/072/1407229.pdf - §2Nr.3Ugchen hat geschrieben:Und ändern und "missbrauchen" darfst du die Software genauso, solange du es nur in deinen eigenen 4 Wänden tust...
Zuletzt geändert von Jim Panse am 24.03.2011 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
- Levi
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dass du in deinen 4 Wänden theoretisch sogar ganz andere Sachen machen kannst, ist klar ... ich dachte soweit geht es aus meinen Post hervor, dass ich mich immer darauf beziehe, dass du es "weiterverbreitest" egal ob deine Kopien, oder aber der "SoftwareMissbrauch" ... -_-Ugchen hat geschrieben:....
und doch: der Datenträger gehört dir, die Nutzungslizenz gehört dir ... (und du hast auch das recht diese Weiterzuverkaufen)
die Software und alle Rechte daran gehören nicht dir ...
und wie hier schon geschrieben wurde, ist es für Valve/steam unrelevant ... aber selbst das hatte ich doch schon geschrieben ... oder Oo ... hmz ... egal ... its a ugche ...
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Ugchen
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Du solltest nicht nur das Releasejahr erwähnen sondern auch eine Auflistung der Möglichkeiten zu diesem Zeitpunkt.Jim Panse hat geschrieben:So ein Quatsch. XFire kam 2004 raus, Steam 2003. Wüsste auch nicht das XFire damals wie heute etwas angeboten hat, was Steam nicht schon vorher konnte.Ugchen hat geschrieben: Man muss aber ganz ehrlich sagen: Ohne XFire gäbe es XBox Live und Steam wie sie heute sind ganz sicher nicht.
Xfire konnte die von mir schon erwähnten Features sofort zu Release.
Und was konnte Steam zu diesem Zeitpunkt? ca 10 Spiele, die von Valve/Gearbox waren starten und nur bei diesen Spielen konnte man seinen Freunden joinen. Wenn man dann mal gesehen hat was das für Spiele waren... CS1.6, CS:Source waren wohl die meistgenutzten, oder hat jemand Ricochet oder so gespielt?
Ingame-Overlay usw. hat Steam auch erst viel später als XFire gehabt.
