leifman hat geschrieben:klar gibt es die, und das habe ich auch nie in abrede gestellt, nur hast du als käufer nach aktueller gesetzeslage keine steuerschuld, entsprechend gibts auch nicht was man bestrafen könnte.

logisch, oder?
Also kann man nach dieser Logik ja als Käufer ja nie die Umsatzsteuer hinterziehen, weil man ja gar keine Steuerschuld hat?
leifman hat geschrieben:ansonsten gerne her mit dem gesetzestext in dem es lautet: "wer seine ip adresse für einen kauf im ausland verschleiert, macht sich der steuerhinterziehung schuldig." gerne kannst du auch urteile bringen.
Klar unter der Prämisse werde ich dir keine Gesetzestext bringen können (was du ja auch weißt).
Aber ich habe dir die entsprechenden § genannt, aus denen sich ergibt, dass der Ort des Konsumente für die Steuerlast maßgeblich ist (in diesem Fall Deutschland) und das auch für digitale Güter die Umsatzsteuer anfällt.
Wenn man jetzt also mit technischen Hilfsmitteln dafür sorgt, dass man diese 19% UST umgeht, soll das plötzlich legal sein? Obwohl man sie zahlen müsste?
Wo soll das Sinn ergeben?
leifman hat geschrieben:nur wird dir das schwer fallen, denn erstens darfst du deine ip adresse verschleiern und zweitens hast du keine steuerschuld wenn du im ausland einkaufst, sondern nur der verkäufer.
Aber du darfst es nicht, wenn du damit die Zahlung der Steuern umgehst. Ist das so schwer zu verstehen?
Und wenn du wissentlich falsche Angaben machst, ist es nicht mehr die Sache des Verkäufers, sondern des Käufers.
leifman hat geschrieben:wie um himmelswillen also kommt man dann auf die idee hier den tatbestand der steuerhinterziehung zu sehen?
greetingz
Hmm, wie kann ich nur auf die Idee kommen, dass das Vermeiden von einer fälligen Steuer durch technische Hilfsmittel, nicht legal ist?
Sorry, weiß ich auch nicht. Du hast wohl Recht. Das Vermeiden von Steuern ist wohl doch legal, du hast mich überzeugt.
Leaks hat geschrieben:Lassen wir es an dieser Stelle mal gut sein. Das es illegal bzw. Steuerhinterziehung wäre im Ausland einen Key zu erstehen ist völliger Humbug. Wenn dann bitte ganz konkrete Gesetze. Die Steuern führt immer noch der Händler ab. Und Preisunterschiede entstehen nicht nur durch die Märchensteuer.
Bitte richtig lesen. Den Fall der Keyhandler habe ich doch nie erwähnt. Mir ging es um das Beispiel, mittels VPN in ausländischen Stores einzukaufen.
leifman hat geschrieben:noch ein letztes mal in der hoffnung du mögest es verstehen, deine ip adresse spielt bei der steuerschuldfindung keine rolle, dein name und deine adresse inkl. landangabe aber sehr wohl, gibst du diese daten korrekt an, hast du keine steuerschuld, gibst du sie nicht korrekt an, besteht der verdacht auf betrug deinerseits und du kannst angezeigt werden, nur selbst dann hast du keine steuerschuld, zumindest nicht in deutschland.
wenn du jedoch eine falsche ip adresse vorgaukelst, hat das keine relavanz, du bist kein betrüger und auch kein steuerhinterzieher.
endlich capiche?
greetingz
Wenn du z.B. bei Steam einkaufst musst du bestätigen, dass dein Wohnort in dem Land X liegt. Gibst du hier Deutschland an, fallen 19% UST an.
Wenn du hier mittels VPN einen falschen Wohnort vortäuscht, dann fallen nicht mehr die 19% an (obwohl du ja faktisch in Deutschland bist), sondern die UST-Sätze es jeweiligen Landes.
Und damit betrügst du das deutsche Finanzamt um seine UST. Woher soll Valve das also wissen? Richtig, sie können ihrer Pflicht gar nicht nachkommen, weil sie denken, sie melden es dem FA des Landes, dass du mittels VPN vorgetäuscht hast.
Ergo ist nicht Valve Schuld, sondern ganz alleine du.