Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von regionalen Preisunterschieden

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danke15jahre4p
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von danke15jahre4p »

Andreas Schulz hat geschrieben:Gibst du alle Angaben richtig an, zahlst du die 19%. Gibst du die Angaben nicht richtig an, betrügst du den Staat.
noch ein letztes mal in der hoffnung du mögest es verstehen, deine ip adresse spielt bei der steuerschuldfindung keine rolle, dein name und deine adresse inkl. landangabe aber sehr wohl, gibst du diese daten korrekt an, hast du keine steuerschuld, gibst du sie nicht korrekt an, besteht der verdacht auf betrug deinerseits und du kannst angezeigt werden, nur selbst dann hast du keine steuerschuld, zumindest nicht in deutschland.

wenn du jedoch eine falsche ip adresse vorgaukelst, hat das keine relavanz, du bist kein betrüger und auch kein steuerhinterzieher.

endlich capiche?

greetingz
Andreas Schulz
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

leifman hat geschrieben:klar gibt es die, und das habe ich auch nie in abrede gestellt, nur hast du als käufer nach aktueller gesetzeslage keine steuerschuld, entsprechend gibts auch nicht was man bestrafen könnte. ;) logisch, oder?
Also kann man nach dieser Logik ja als Käufer ja nie die Umsatzsteuer hinterziehen, weil man ja gar keine Steuerschuld hat?
leifman hat geschrieben:ansonsten gerne her mit dem gesetzestext in dem es lautet: "wer seine ip adresse für einen kauf im ausland verschleiert, macht sich der steuerhinterziehung schuldig." gerne kannst du auch urteile bringen.
Klar unter der Prämisse werde ich dir keine Gesetzestext bringen können (was du ja auch weißt).

Aber ich habe dir die entsprechenden § genannt, aus denen sich ergibt, dass der Ort des Konsumente für die Steuerlast maßgeblich ist (in diesem Fall Deutschland) und das auch für digitale Güter die Umsatzsteuer anfällt.

Wenn man jetzt also mit technischen Hilfsmitteln dafür sorgt, dass man diese 19% UST umgeht, soll das plötzlich legal sein? Obwohl man sie zahlen müsste?

Wo soll das Sinn ergeben?
leifman hat geschrieben:nur wird dir das schwer fallen, denn erstens darfst du deine ip adresse verschleiern und zweitens hast du keine steuerschuld wenn du im ausland einkaufst, sondern nur der verkäufer.
Aber du darfst es nicht, wenn du damit die Zahlung der Steuern umgehst. Ist das so schwer zu verstehen?

Und wenn du wissentlich falsche Angaben machst, ist es nicht mehr die Sache des Verkäufers, sondern des Käufers.
leifman hat geschrieben:wie um himmelswillen also kommt man dann auf die idee hier den tatbestand der steuerhinterziehung zu sehen?

greetingz
Hmm, wie kann ich nur auf die Idee kommen, dass das Vermeiden von einer fälligen Steuer durch technische Hilfsmittel, nicht legal ist?

Sorry, weiß ich auch nicht. Du hast wohl Recht. Das Vermeiden von Steuern ist wohl doch legal, du hast mich überzeugt.
Leaks hat geschrieben:Lassen wir es an dieser Stelle mal gut sein. Das es illegal bzw. Steuerhinterziehung wäre im Ausland einen Key zu erstehen ist völliger Humbug. Wenn dann bitte ganz konkrete Gesetze. Die Steuern führt immer noch der Händler ab. Und Preisunterschiede entstehen nicht nur durch die Märchensteuer.
Bitte richtig lesen. Den Fall der Keyhandler habe ich doch nie erwähnt. Mir ging es um das Beispiel, mittels VPN in ausländischen Stores einzukaufen.
leifman hat geschrieben:noch ein letztes mal in der hoffnung du mögest es verstehen, deine ip adresse spielt bei der steuerschuldfindung keine rolle, dein name und deine adresse inkl. landangabe aber sehr wohl, gibst du diese daten korrekt an, hast du keine steuerschuld, gibst du sie nicht korrekt an, besteht der verdacht auf betrug deinerseits und du kannst angezeigt werden, nur selbst dann hast du keine steuerschuld, zumindest nicht in deutschland.

wenn du jedoch eine falsche ip adresse vorgaukelst, hat das keine relavanz, du bist kein betrüger und auch kein steuerhinterzieher.

endlich capiche?

greetingz
Wenn du z.B. bei Steam einkaufst musst du bestätigen, dass dein Wohnort in dem Land X liegt. Gibst du hier Deutschland an, fallen 19% UST an.

Wenn du hier mittels VPN einen falschen Wohnort vortäuscht, dann fallen nicht mehr die 19% an (obwohl du ja faktisch in Deutschland bist), sondern die UST-Sätze es jeweiligen Landes.

Und damit betrügst du das deutsche Finanzamt um seine UST. Woher soll Valve das also wissen? Richtig, sie können ihrer Pflicht gar nicht nachkommen, weil sie denken, sie melden es dem FA des Landes, dass du mittels VPN vorgetäuscht hast.

Ergo ist nicht Valve Schuld, sondern ganz alleine du.
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danke15jahre4p
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von danke15jahre4p »

Andreas Schulz hat geschrieben:Also kann man nach dieser Logik ja als Käufer ja nie die Umsatzsteuer hinterziehen, weil man ja gar keine Steuerschuld hat?
korrekt.

beim ankauf digitaler güter übers internet bist nicht du als käufer steuerschuldig sondern der verkäufer, er muss sich in dem land des käufers registrieren lassen und dort die umsätze deklarieren.

wenn du als käufer eine falsche ip adresse angibst, spielt das keine rolle, entscheidend ist dein wohnsitz, und diese angabe tätigst du ja beim kauf.
Aber ich habe dir die entsprechenden § genannt, aus denen sich ergibt, dass der Ort des Konsumente für die Steuerlast maßgeblich ist (in diesem Fall Deutschland) und das auch für digitale Güter die Umsatzsteuer anfällt.
nein, eben nicht für den käufer sondern für den verkäufer.
Wenn man jetzt also mit technischen Hilfsmitteln dafür sorgt, dass man diese 19% UST umgeht, soll das plötzlich legal sein? Obwohl man sie zahlen müsste?
was war denn vorher illegal?
Aber du darfst es nicht, wenn du damit die Zahlung der Steuern umgehst. Ist das so schwer zu verstehen?
du als käufer musst bei digitalen güter welche du übers internet beziehst keine steuern zahlen, sondern der verkäufer, ist das so schwer zu verstehen. ;)
Und wenn du wissentlich falsche Angaben machst, ist es nicht mehr die Sache des Verkäufers, sondern des Käufers.

zu den angaben die korrekt sein müssen, zählt aber nicht die ip adresse, die ist vollkommen irrelevant, in allen belangen.
Hmm, wie kann ich nur auf die Idee kommen, dass das Vermeiden von einer fälligen Steuer durch technische Hilfsmittel, nicht legal ist?
und zum gefühlt 100sten mal :) du als käufer hast keine steuerschuld, also kannst du auch nichts umgehen, höchstens den ip filter des onlineshops des verkäufers, aber dieser hat null relevanz.
Mir ging es um das Beispiel, mittels VPN in ausländischen Stores einzukaufen.
ist vollkommen legal und zieht keine steuerschuld oder hinterziehung mit sich.
Wenn du z.B. bei Steam einkaufst musst du bestätigen, dass dein Wohnort in dem Land X liegt. Gibst du hier Deutschland an, fallen 19% UST an.
okay, und weiter?
Wenn du hier mittels VPN einen falschen Wohnort vortäuscht, dann fallen nicht mehr die 19% an (obwohl du ja faktisch in Deutschland bist), sondern die UST-Sätze es jeweiligen Landes.
entscheidend ist aber nicht die ip, sondern die angabe deiner adresse, wie halt bei steam.
Und damit betrügst du das deutsche Finanzamt um seine UST. Woher soll Valve das also wissen? Richtig, sie können ihrer Pflicht gar nicht nachkommen, weil sie denken, sie melden es dem FA des Landes, dass du mittels VPN vorgetäuscht hast.
nein, das ist einzig und allein dein konstrukt und hat mit der realität welche auf der aktuellen gesetzgebung basiert nichts zu tun.

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Andreas Schulz
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

leifman hat geschrieben:beim ankauf digitaler güter übers internet bist nicht du als käufer steuerschuldig sondern der verkäufer, er muss sich in dem land des käufers registrieren lassen und dort die umsätze deklarieren.
Sofern du kein Unternehmer bist, sondern eine natürliche Person, kannst du die Steuerschuld auch nicht erhalten.

Trotzdem bist du in der Lage die Umsatzsteuer zu hinterziehen. Sowohl bei physischen, als auch bei digitalen Gütern. Unter anderem wenn du falsche Angaben machst, die der Verkäufer nicht kontrolliert.
leifman hat geschrieben:wenn du als käufer eine falsche ip adresse angibst, spielt das keine rolle, entscheidend ist dein wohnsitz, und diese angabe tätigst du ja beim kauf.
Und wonach nimmt z.B. Steam die Wohnortbestimmung vor? Nach der IP-Adresse.

Wenn du dann wissentlich eine andere IP-Adresse benutzt und im Feld „in welchem Land haben sie ihren Wohnsitz“ falsche Angaben machst (die du nur machen kannst, weil du einen anderen Standort vorgaukelst), dann machst du wissentlich Falschangaben.
leifman hat geschrieben:nein, eben nicht für den käufer sondern für den verkäufer.
Und wenn der Verkäufer alles richtig macht und der Käufer falsche Angaben macht, wer hat dann das Finanzamt betrogen? Bingo, der Käufer.
leifman hat geschrieben:was war denn vorher illegal?
Das Nichtzahlen der 19% UST. Die man zahlen müsste, weil der Ort des Konsumenten Deutschlands ist und damit Umsatzsteuer nach deutschen Gesetzen anfällt.
leifman hat geschrieben:du als käufer musst bei digitalen güter welche du übers internet beziehst keine steuern zahlen, sondern der verkäufer, ist das so schwer zu verstehen. ;)
Ja und der Verkäufer kann dieser Pflicht nicht nachkommen, wenn der Käufer wissentlich falsche Angaben macht.

Wenn der Käufer wissentlich falsche Angaben macht, wer ist deiner Meinung nach Schuld? Der Käufer oder der Verkäufer?
leifman hat geschrieben:zu den angaben die korrekt sein müssen, zählt aber nicht die ip adresse, die ist vollkommen irrelevant, in allen belangen.
Aber ohne diese kannst du erst gar nicht einen falschen Wohnort vortäuschen. Steam weißt dir deinen Wohnort ja nach der IP-Adresse zu.
leifman hat geschrieben:und zum gefühlt 100sten mal :) du als käufer hast keine steuerschuld, also kannst du auch nichts umgehen, höchstens den ip filter des onlineshops des verkäufers, aber dieser hat null relevanz.
Natürlich hat es Relevanz. Weil du erst durch dieses technische Hilfsmittel in der Lage bist, deinen richtigen Wohnort zu verschleiern.
leifman hat geschrieben:ist vollkommen legal und zieht keine steuerschuld oder hinterziehung mit sich.
Ist illegal und bedeutet Steuerhinterziehung der fälligen Umsatzsteuer.
leifman hat geschrieben:entscheidend ist aber nicht die ip, sondern die angabe deiner adresse, wie halt bei steam.
Und wonach weißt dir Steam deine Adresse zu? Richtig, mach deiner IP. Oder warum kannst du im deutschen Store manche Sachen nicht kaufen, die es in ausländischen Stores gibt?
leifman hat geschrieben:nein, das ist einzig und allein dein konstrukt und hat mit der realität welche auf der aktuellen gesetzgebung basiert nichts zu tun.

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Achso, wenn Valve (dank VPN) gar nicht weiß, dass User X gar nicht in Brasilien ist, sondern in Deutschland, dann ist nicht User X schuld, sondern Valve, weil die ja als Unternehmen die Steuern (auch die UST) richtig abführen müssen?

Solide Logik.
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sourcOr
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von sourcOr »

leifman hat geschrieben:
Wenn du hier mittels VPN einen falschen Wohnort vortäuscht, dann fallen nicht mehr die 19% an (obwohl du ja faktisch in Deutschland bist), sondern die UST-Sätze es jeweiligen Landes.
entscheidend ist aber nicht die ip, sondern die angabe deiner adresse, wie halt bei steam.
Is das net irrelevant in diesem Fall? Wenn du per VPN was in einem Shop bestellen willst, musst du genauso falsche Angaben zum Wohnort machen. Das eine geht doch mit dem anderen einher.
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Kajetan
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Kajetan »

sourcOr hat geschrieben: Is das net irrelevant in diesem Fall? Wenn du per VPN was in einem Shop bestellen willst, musst du genauso falsche Angaben zum Wohnort machen. Das eine geht doch mit dem anderen einher.
Nein. Gibt genug Fälle von US-Bürgern, die als Anschrift ihren US-Wohnort angegeben haben, dann aber im Ausland nicht die US-Version kaufen können, sondern gemäß der Einwahl-IP nur regional beschränkte Versionen kaufen dürfen oder eben nichts angezeigt bekommen.

Bei Streaming-Anbietern spielt es auch keine Rolle, woher das Geld für Deinen Account kommt. Du siehst nur das, was für Deine Einwahl-IP beim Anbieter freigegeben wurde. Es ist daher nicht illegal, wenn ich Netflix via VPN einen US-Anschluß vorgaukele, es wird mir mittlerweile nur via AGB verboten, so dass Netflix maximal mir den Account sperren könnte, wenn man das tun wollen würde. Aber mehr passiert dann auch nicht. Hätte die US-Filmindustrie nicht so einen Druck gemacht, wäre das Netflix immer noch egal. Weil es legal ist!
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Temeter 
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Temeter  »

Andreas Schulz hat geschrieben:Und wonach nimmt z.B. Steam die Wohnortbestimmung vor? Nach der IP-Adresse.
Falsch. Du musst deinen Wohnort für die Rechnungsadresse angeben, wenn du z.B. mit Kreditkarte kaufst. Genauso bei Überweisung.

Einzig beim Aufladen per Paysafecard musst du das nicht machen. KA wie das abgerechnet wird, ob es nur beim Kauf von Spielen relevant wird, oder beim Kauf der Karte bereits berechnet ist.
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

Temeter hat geschrieben:Falsch. Du musst deinen Wohnort für die Rechnungsadresse angeben, wenn du z.B. mit Kreditkarte kaufst. Genauso bei Überweisung.

Einzig beim Aufladen per Paysafecard musst du das nicht machen. KA wie das abgerechnet wird, ob es nur beim Kauf von Spielen relevant wird, oder beim Kauf der Karte bereits berechnet ist.
Ich mag mich irren, aber selbst wenn ich bereits Geld auf meinem Steamkonto habe, fragt mich Steam bei jedem Kauf nach meinem Wohnort und den muss ich per Haken auch bestätigen.

Das Steam nach IP zuteilt, merkst du doch schon am Store. Wenn du z.B. mal im Ausland warst und dich dort einloggst, werden dir Spiele angezeigt, die es in unserem Store nicht vorhanden sind.

PS: Gerade mal getest. Ich habe mir Aliens vs Predator (Das Spiel von 2010) 2011 im Urlaub in GB gekauft. Wenn ich jetzt in meiner Bibliothek versuche die DLCs dafür anzuklicken, kriege ich eine Fehlermeldung.
Zuletzt geändert von Andreas Schulz am 02.01.2017 15:01, insgesamt 1-mal geändert.
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sourcOr
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von sourcOr »

Kajetan hat geschrieben:
sourcOr hat geschrieben: Is das net irrelevant in diesem Fall? Wenn du per VPN was in einem Shop bestellen willst, musst du genauso falsche Angaben zum Wohnort machen. Das eine geht doch mit dem anderen einher.
Nein. Gibt genug Fälle von US-Bürgern, die als Anschrift ihren US-Wohnort angegeben haben, dann aber im Ausland nicht die US-Version kaufen können, sondern gemäß der Einwahl-IP nur regional beschränkte Versionen kaufen dürfen oder eben nichts angezeigt bekommen.
Ja, aber diese kommen dann ja auch aus den USA und haben dort eine gültige Adresse. Mir gings ja darum, dass du z.B. als Deutscher mit VPN erst mal in den Shop gehst (kannste ja machen wie du willst), aber dann im nächsten Schritt natürlich auch einen falschen Wohnsitz angeben musst bei der Rechnungsadresse. Dir nützt VPN ja sonst nix in diesem Fall, wenn du den zweiten Schritt net auch machst.
Andreas Schulz
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

sourcOr hat geschrieben:Ja, aber diese kommen dann ja auch aus den USA und haben dort eine gültige Adresse. Mir gings ja darum, dass du z.B. als Deutscher mit VPN erst mal in den Shop gehst (kannste ja machen wie du willst), aber dann im nächsten Schritt natürlich auch einen falschen Wohnsitz angeben musst bei der Rechnungsadresse. Dir nützt VPN ja sonst nix in diesem Fall, wenn du den zweiten Schritt net auch machst.
So schauts aus.
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Temeter  »

Andreas Schulz hat geschrieben:
Temeter hat geschrieben:Falsch. Du musst deinen Wohnort für die Rechnungsadresse angeben, wenn du z.B. mit Kreditkarte kaufst. Genauso bei Überweisung.

Einzig beim Aufladen per Paysafecard musst du das nicht machen. KA wie das abgerechnet wird, ob es nur beim Kauf von Spielen relevant wird, oder beim Kauf der Karte bereits berechnet ist.
Ich mag mich irren, aber selbst wenn ich bereits Geld auf meinem Steamkonto habe, fragt mich Steam bei jedem Kauf nach meinem Wohnort und den muss ich per Haken auch bestätigen.
Danke, hatte das auch so in Erinnerung (meinte ich mit beim Kauf von Spielen).
Das Steam nach IP zuteilt, merkst du doch schon am Store. Wenn du z.B. mal im Ausland warst und dich dort einloggst, werden dir Spiele angezeigt, die es in unserem Store nicht vorhanden sind.
In der Tat, das ist IP, und manchmal IP-gelockte Software.

Aber das hat nichts mit den Steuern zu tun. Die werden darauf abgerechnet, was du als Wohnort und Rechnungsadresse angibst. Ich würde mal davon ausgehen, dass Steam alleine danach Besteuerung berechnet.

Und wenn du den Wohnort dort falsch angibst, machst du dich vermutlich strafbar.
Andreas Schulz
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

Richtig, ich meine aber, dass du ohne VPN einen anderen Wohnort auch gar nicht angeben kannst. Ich vermute mal (ich weiß es nicht), dass Valve mittels IP-Bestimmung eine Vorauswahl vornimmt. Wenn du also eine deutsche IP hast, kann ein brasilianischer Wohnort einfach nicht hinhauen.

Wenn du allerdings mittels VPN und falscher Wohnortangabe in einem ausländischen Store ein Spiel kaufst obwohl du dich faktisch in Deutschland befindest, dann umgehst du mittels technischer Hilfsmittel die eigentlich anfallende Umsatzsteuer und das ist illegal.
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danke15jahre4p
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von danke15jahre4p »

Andreas Schulz hat geschrieben:...
die angabe deiner ip ist irrelevant, sie spielt keine rolle, sie interessiert niemanden, entscheidend für den kaufvertrag ist die angabe deiner korrekten adresse aber nicht deine IP und ob du per vpn den IP-filter im onlineshops des verkäufers umgehst oder nicht, ist absolut bedeutungslos, in allen belangen.

jetzt bin ich aber auch raus hier, hab keinen nerv mehr.

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Andreas Schulz
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von Andreas Schulz »

leifman hat geschrieben:
Andreas Schulz hat geschrieben:...
die angabe deiner ip ist irrelevant, sie spielt keine rolle, sie interessiert niemanden, entscheidend für den kaufvertrag ist die angabe deiner korrekten adresse aber nicht deine IP und ob du per vpn den IP-filter im onlineshops des verkäufers umgehst oder nicht, ist absolut bedeutungslos, in allen belangen.

jetzt bin ich aber auch raus hier, hab keinen nerv mehr.

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Nein ist sie nicht. Wenn du erst durch das Umgehen der IP Zuordnung eine falsche Angabe zu deinem Wohnort machen kannst, und dadurch die anfallenden Steuern vermeidest, ist das nicht bedeutungslos.

Das es in der tatsächlichen Praxis nicht verfolgt wird, ist eine Sache (das habe ich auch nie bestritten), legal ist es aber nicht.

Wie gesagt, wenn du nachst um eins 130 über die Landstraße fährst, wirst du höchstwahrscheinlich auch nicht erwischt. Legal ist es trotzdem nicht.
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danke15jahre4p
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Re: Scott Hartsman (Trion Worlds): Das gesamte Geschäft von G2A (Key-Reseller) basiert auf Betrug und Ausnutzung von reg

Beitrag von danke15jahre4p »

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leifman hat geschrieben:
Wenn du hier mittels VPN einen falschen Wohnort vortäuscht, dann fallen nicht mehr die 19% an (obwohl du ja faktisch in Deutschland bist), sondern die UST-Sätze es jeweiligen Landes.
entscheidend ist aber nicht die ip, sondern die angabe deiner adresse, wie halt bei steam.
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nein, geht nicht miteinander einher. wenn du einen vpn einschalten musst um in dem shop etwas bestellen zu können, ist es das eine, wenn du aber falsche angaben zur adresse machen musst um etwas bestellen zu können das andere.

im ersten fall ist alles legitim, im zweiten fall besteht der verdacht auf betrug und der shopbetreiber kann gegen dich anzeige erstatten.

nur hat das alles nichts mit dem tatbestand einer etwaigen steuerhinterziehung zu tun.

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